Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen und die Gebäude der Kirchengemeinde. Er betreut und projektiert in Zusammenarbeit mit dem Bischöflichen Bauamt die Bauvorhaben der Gemeinde und verantwortet deren Finanzierung. Er entscheidet über sämtliche Investitionen der Pfarrgemeinde. Des Weiteren stellt er die entsprechenden Haushaltspläne auf und fungiert als dienstvorgesetztes Gremium gegenüber den Angestellten der Kirchengemeinde.
Arbeitsgrundlage ist das im Konkordat festgeschriebene KVVG (Kirchenverwaltungsvermögensgesetz).
Dem Verwaltungrat gehören an:
Den Pfarrgemeinderat vertritt im Verwaltungsrat mit Sitz ohne Stimmrecht:
Prof. Dr. Konrad Mußenbrock (Vorsitzende des Pfarrgemeinderates)