Schmuckband Kreuzgang

Stellungnahme Priesterrat

Priesterrat (c) c
Priesterrat
Datum:
Di. 8. Juni 2021
Von:
Walter Montigny

Liebe Gemeinde,

sicher erinnern Sie sich noch an die Land auf Land ab vielen Segnungsgottesdienste im April, auf die wir an dieser Stelle hingewiesen hatten. Wir freuen uns über folgende Nachricht und möchten Sie nicht vorenthalten.

 

Nach einem intensiven Austausch über persönliche Erfahrungen im Umgang mit homosexuellen Paaren, geben nun die berufenen und gewählten Mitglieder des Priesterrats im Bistum Mainz mit einer qualifizierten Mehrheit und Unterstützung unseres Bischofs die folgende Stellungnahme ab:

„Am 22. Februar 2021 hat die Kongregation für die Glaubenslehre in einer als „Responsum ad dubium“ gekennzeichneten Stellungnahme erklärt, dass es nicht erlaubt ist, „Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe eines Mannes und einer Frau einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist“. Als Priesterrat der Diözese Mainz begegnen wir dieser Erklärung mit Enttäuschung und großem Unverständnis.

Weder die Erklärung noch die sie stützende Argumentation nehmen die humanwissenschaftlichen Erkenntnisse wahr; auch lassen sie den theologischen Diskurs der letzten Jahrzehnte außer Acht.

Komplexe Wirklichkeiten benötigen differenzierte Antworten, die plausibel sein müssen. Pauschale Verbote helfen nicht weiter, sondern beschädigen die Autorität und Glaubwürdigkeit des kirchlichen Lehramtes.

Bei einer Segnung homosexueller Paare geht es nicht um eine sakramentale kirchliche Trauung.

Es geht um den Segen Gottes für Menschen, die gemeinsam in Liebe und Treue leben wollen. Wenn Menschen in dieser Weise füreinander Verantwortung übernehmen, verdienen sie Anerkennung und Respekt.

Deshalb unterstützen wir alle Seelsorgerinnen und Seelsorger, die gleichgeschlechtlichen Paaren Gottes Beistand und Segen zusprechen.“