Ab dem 4. Advent und damit auch an Weihnachten, Silvester und Neujahr werden wir unsere Gottesdienste in unseren Kirchen verändert feiern müssen. Die zusätzlichen Veränderungen sind, dass
- Es gilt die 3 G- Regel (geimpft, genesen oder getestet).
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können, müssen dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen und einen Testnachweis erbringen
- Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen einen entsprechenden Testnachweis (Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden). Ein Selbsttest reicht nicht aus.
- Kinder bis 3 Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres werden rechtlich wie immunisierte Personen behandelt und unterliegen somit keiner Testpflicht.
- Bei Jugendlichen von 12 - 18 Jahre, die nicht geimpft oder genesen sind, genügt es, wenn sie vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen.
- Das Tragen einer FFP2 Maske auch während des Gottesdienstes am Patz ist Pflicht.
- Für alle Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Anmeldungen sind möglich: direkt hier über die Homepage, per Telefon unter 06136 91590 oder email pfarramt@st-franziskus.net.
- Aufgrund der erforderlichen Abstandsregeln kann leider nur eine begrenzte Anzahl von Personen – entsprechend der Größe der Kirche – am Gottesdienst teilnehmen,
- Leider muss auch der Gemeindegesang deutlich reduziert werden.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Pfarrgemeinde- und Verwaltungsrat und Liturgieausschuss der Kath. Pfarrgemeinde St. Franziskus v. Assisi