Schützende Strukturen
Aufbau schützender Strukturen und Stärkung von Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen – das sind die Aufgaben, denen sich das Bistum Mainz mit der Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch angenommen hat. Im Zusammenspiel von strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Absprachen sowie achtsamen Haltungen wollen wir Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlene sichere Orte bieten, an denen sie respektvoll begleitet werden und sich in ihrer Entwicklung gut entfalten können.
Wirksame Präventionsarbeit
Wirksame Präventionsarbeit beruht auf klaren Regelungen, die für jede Person verbindlich sind, die im kinder- und jugendnahen Bereich sowie gegenüber erwachsenen Schutzbefohlenen tätig ist.
Wirksame Präventionsarbeit ergänzt diese Regelungen durch die Qualifizierung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden, um diese im Umgang mit Kindern, Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbefohlenen zu stärken. Das Bistum Mainz fördert Mitarbeitende, damit sie gut informiert sind über das Thema sexualisierte Gewalt und ihre Folgen und sensibel und achtsam sind im Umgang mit Nähe und Distanz.
Daher ist die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden neben den formalen Instrumenten der Eignungsprüfung ein wichtiger Baustein zur nachhaltigen Präventionsarbeit.
Mit der Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch vom 01.02.2011, aktualisiert zum 01.03.2015, setzt das Bistum Mainz verbindliche Standards für die Präventionsarbeit. In weiten Teilen orientiert sich das Bistum dabei an den entsprechenden Vorgaben der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz.