Aufgaben der Pfarrgemeinderäte
Auszug aus dem "Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Mainz"
Präambel
Der Pfarrgemeinderat dient der Erfüllung des Sendungsauftrages der Kirche. Er hat gemäß dem Dekret des II. Vatikanischen Konzils über das Apostolat der Laien die Pflicht und das Recht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindeglieder zu tragen.
Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium, das beratend an der Leitung des Pfarrgemeinde beteiligt ist. Die Pflichten und Rechte des Pfarrers als Leiter der Pfarrei und seiner letzten Verantwortung als Hirte der Gemeinde sind davon nicht berührt.
Für die fruchtbare Tätigkeit des Pfarrgemeinderates ist das Vertrauen zwischen allen Beteiligten grundlegend. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, zum gegenseitigen Anhören und Verstehen ist unerlässlich.
Gesamt-Pfarrgemeinderat der Pfarrgruppe Bingen und Ortsausschüsse der Pfarrgemeinden
Der Gesamt-Pfarrgemeinderat ist für alle Punkte zuständig, die die gesamte Pfarrgruppe betreffen. Die Ortsausschüsse der einzelnen Pfarrgemeinden sind für die die jeweilige Gemeinde betreffenden Punkte zuständig.
Zusammensetzung Gesamt-Pfarrgemeinderat
Zusammensetzung Ortsausschuß der Pfarrgemeinde Bingen
Celia Karst (Stellvertretende Vorsitzende)
Männi Heil
Gabi Schorr
Zusammensetzung Ortsausschuß Pfarrgemeinde St. Pankratius und Bonifatius Bingen-Gaulsheim
Sonja Bachmann (Stellvertretende Vorsitzende)
Gabriele Müller
Heribert Weber
Zusammensetzung Ortsausschuß Pfarrgemeinde Hl. Dreikönige Bingen-Kempten
Dr. Andreas Hemmersbach (Stellvertretender Vorsitzender)
Hans-Jürgen Erff
Hiltrud Bollenbach
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine Kontaktdaten veröffentlichen. Über das Pfarrbüro Bingen oder das Pfarrbüro der jeweiligen Pfarrgemeinde können Sie gerne Kontakt zu den Mitgliedern des Pfarrgemeinderats aufnehmen.