Schmuckband Kreuzgang

Regelungen zu Pfarrei-Aktivitäten in der Pandemie

Logo4 Bistum Mainz (c) red

Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz Generalvikar
Anordnungen zur Feier der Liturgie in Zeiten von Corona im Bistum Mainz , gültig ab dem 5. April 2022

Diese Anordnung gilt auch für Taufen, Trauungen, Erstkommunionfeiern, Firmgottesdienste, Trauergottesdienste, Wallfahrtsgottesdienste und Gottesdienste von Ordensgemeinschaften

Feier der Gottesdienste

Allgemeines

Voraussetzungen für die Durchführung von Gottesdiensten (sowie Erstkommunionunterricht, Firmvorbereitung und vergleichbare Anlässe) sind jetzt lediglich noch die Einhaltung der Maskenpflicht und der Hygienevorschriften. 

Wer Symptome einer Atemwegserkrankung aufweist (vor allem Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber), dem ist der Zutritt nicht gestattet und im Zweifel zu verweigern.

Beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim Gang zur Kommunion müssen alle Gottesdienstteilnehmenden eine medizinische Maske tragen. Da in der Pfarrgruppe Gemeindegesang in einem zurückhaltenden Ausmaß möglich sein soll, muss die medizinische Maske während des gesamten Gottesdienstes getragen werden.

Ausgenommen sind Geistliche sowie Lektorinnen und Lektoren, Sängerinnen und Sänger, während diese ihren Dienst ausüben. Nur zum Kommunionempfang darf die medizinische Maske kurz abgenommen werden.

An den Eingängen sollten die Gottesdienstbesucher die Hände desinfizieren. Händedesinfektionsmittel steht zur Verfügung.

Vor und nach den Gottesdiensten ist durch Stoßlüften mit weit geöffneten Türen ein ausreichender Luftaustausch sicherzustellen.

Wenn mehrere Gottesdienste stattfinden, sollte der zeitliche Abstand zwischen den Feiern mindestens eine Stunde betragen.

Von der Möglichkeit, Gottesdienste im Freien durchzuführen, kann und soll Gebrauch gemacht werden.

Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer.

Die Körbe für die Kollekte werden nicht durch die Reihe gereicht, sondern am Ausgang aufgestellt.

Vom Sonntagsgebot wird vorerst weiterhin Dispens erteilt. Auch weiterhin sollen die medialen Möglichkeiten genutzt werden, um auf diesen Weg möglichst vielen die Mitfeier von Sonntagsgottesdiensten zu ermöglichen.

Musik und Gesang

Gemeindegesang in Innenräumen ist nicht mehr untersagt. Es wird jedoch empfohlen, Gemeindegesang in geschlossenen Räumen zurückhaltend einzusetzen.

Eine Einzelstimme, eine Musikgruppe oder ein Chor kann die Gottesdienste musikalisch mitgestalten. Beim Einsatz von Gemeindegesang sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden (z.B. das Tragen einer Gesichtsmaske beim Singen oder größere Abstände zwischen den Gottesdienstbesuchern).

Für Gesang und Instrumente gelten folgende Mindestabstände: 1,5 Meter zwischen den Musikern, zur Musikleitung und zur Gemeinde.

Bei Gottesdiensten im Freien ist Gemeindegesang möglich.

Kommunionempfang

Auf Körperkontakt beim Friedensgruß wird weiterhin verzichtet.

Die Spendeformel für die Kommunion wird nach dem Kommunionvers laut gesprochen („Der Leib Christi“). Die Gemeinde antwortet mit „Amen“. Die Einzelspendung der Kommunion erfolgt schweigend.

Zwischen Kommunionspender und Kommunionempfänger soll ein möglichst großer Abstand gewahrt bleiben.

Mund- und Kelchkommunion können in der Eucharistiefeier nicht stattfinden.

Kinder, die zur Kommunion hinzutreten, aber nicht kommunizieren, werden ohne Berührung gesegnet.

Beichte, Taufe, Trauung

Die Regeln zu Beichte, Taufen und Trauungen werden ebenfalls entschärft und mit den Beteiligten vorher abgesprochen.

Litanei vom barmherzigen Gott in der Corona-Epidemie

Beten wir für alle Menschen,
die am Corona-Virus erkrankt sind,
für alle, die unter der Angst vor der Ansteckung leiden,
für alle, die die Quarantäne einhalten,
für alle, die sich in den Spitälern um die Kranken kümmern,
für alle, die in der Forschung den Virus bekämpfen,
und für die Politiker, die gewichtige Entscheidungen treffen,
dass Gott uns bewahre und uns den Weg durch diese Zeit weise.

Akklamation nach jeder Anrufung: Erbarme dich unser!

Du heiliger Gott. (Jes 6,1-3) 
Du gerechter Gott. 
Du langmütiger Gott. (Ex 34,6) 
Du Gott, reich an Huld. (Ex 34,6) 
Du treuer Gott. (Ex 34,6) 
Du geduldiger Gott. (Röm 15,5) 

Gott des Mitleids mit den Leidenden. (Ps 106,44f) 
Vater des Erbarmens und Gott allen Trostes. (2 Kor 1,3) 
Gott, der uns tröstet wie eine Mutter. (Jes 66,13) 
Gott, in dessen Schoss wir geborgen sind. (Hos 11) 
Gott, an dessen Brust wir ruhen können. (Ps 131) 
Gott, der uns nie vergisst. (Jes 49,15) 

Gott, dessen Namen wir kennen. (Ex 3,14) …
Gott, der uns eingezeichnet hat in seine Hände. (Jes 49,16) 
Gott, der uns beim Namen ruft. (Jes 43,1) 
Gott, dem wir gehören. (Jes 43,1) 
Gott mit uns. (Mt 1,23) 
Gott für uns. (Röm 8,31ff) 

Gott, der uns aus der Gefangenschaft herausführt. (Ex 13,17-14,31) 
Gott der Armen und Kleinen und Hilflosen. (Lk 1,46-55)
Gott, dessen Güte reicht soweit der Himmel ist. (Ps 36,5) 
Gott aller, die sich plagen und schwere Lasten zu tragen haben. (Mt 11,28ff)
Gott, der weiß, was wir brauchen. (Mt 6,8) … Gott, der die Verlorenen sucht. (Mt 18,12-14)

Gott, der grösser ist als unser Herz.(1 Joh 3,20)
Gott, der den Hoffnungslosen Hoffnung gibt. (Röm 15,13)
Gott, der uns Sündern gnädig ist. (Lk 18,9-14)
Gott, dessen Erbarmen uns aus dem Tod rettet. (Eph 4,24)
Gott, unser Retter.
Gott des Lebens.

Du unsagbar großer Gott.
Du leidenschaftlich liebender Gott.
Du unbegreiflich verzeihender Gott. (Lk 15,11-32)
Du maßlos gnädiger Gott.
Du unendlich gütiger Gott.
Du barmherziger Gott.                                                                                 Erbarme dich unser!

Die Litanei ist von biblischen Texten inspiriert. Bei den meisten Anrufungen sind deshalb entsprechende Bibelstellen angegeben. Wenn keine Bibelstelle angegeben ist, bedeutet dies, dass dieser Aspekt der Barmherzigkeit Gottes sich an vielen Stellen der Bibel findet. Die Bitten haben Schwestern der Zisterzienserinnenabtei Magdenau im Schweizer Kanton St. Gallen formuliert. Am Beginn der Abtei Magdenau stand eine städtische Beginen- Kommunität, die im Jahr 1228 in St. Gallen „auf dem Brühl“ von Berchtold Kuchimeister und Ulrich Blarer gegründet wurde. Im Jahr 1244 ermöglichten Rudolf und Gertrud Giel von Glattburg der schnell wachsenden Gemeinschaft die Gründung der Abtei Magdenau. Der Bischof Heinrich von Konstanz erlaubte den Schwestern die Benediktsregel zu befolgen und Abt und Konvent des Klosters St. Gallen übertrugen ihnen die Kirche St. Verena, Höfe und Land. 1247 wurde das Kloster in den Zisterzienserorden aufgenommen und der Obhut des Abtes von Wettingen anvertraut. Diese Verbindung blieb auch noch bestehen, als die Mönche nach der Auflösung ihrer Abtei 1854 im österreichischen Bregenz, im Stadtteil Mehrerau direkt am Ufer des Bodensees eine neue Bleibe fanden.