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Hinweise und Mitteilungen der Schulleitung

Am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und am letzten Tag vor den Sommerferien endet der Unterricht für alle um 12:00 Uhr. Vor allen anderen Ferienabschnitten findet der Unterricht regulär statt.

Gemäß der Schulordnung § 23 kann eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen (z.B. Schulfest) aus wichtigem Grund erfolgen. Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die zuständige Lehrerin. Bis zu drei Unterrichtstage beurlaubt die Klassenlehrerin, in anderen Fällen die Schulleitung.

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien dürfen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen (aus religiösen oder beruflichen Gründen) kann die Schulleitung  gestatten.
Bitte beachten Sie diese gesetzliche Vorgabe bei Ihrer Urlaubsplanung. Sollten Sie aus beruflichen Gründen eine Beurlaubung im Ausnahmefall wünschen, bitte ich Sie eine Bescheinigung über Ihre berufliche Verpflichtung vorzulegen.

Sollte Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen können, bitten wir am jeweiligen Tag bis spätestens 7:45 Uhr um telefonische Benachrichtigung (Anrufbeantworter: 06131 – 6227246). Damit ist gewährleistet, dass die Lehrerin Ihres Kindes rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn informiert werden kann. Dies dient auch der Sicherheit Ihres Kindes, da wir sicherstellen können, dass alle Kinder ihren Schulweg unversehrt absolviert haben. Sollte Ihr Kind den Unterricht erst verspätet besuchen können oder eine Unterbrechung der Unterrichtszeit notwendig sein, teilen Sie uns bitte auf dem AB den Zeitpunkt der Ankunft bzw. Rückkehr mit. Bitte geben Sie nach Genesung Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenlehrerin mit.

Vordruck Masernschutzimpfung

Sollte in der Klasse Ihres Kindes ein Läusebefall auftreten, werden Sie darüber informiert, ebenso besteht Informationspflicht von Eltern betroffener Schüler/innen gegenüber der Schule.

Bitte kämmen Sie Ihrem Kind wiederholt mit einem feinzinkigen Kamm das Haar, damit Sie feststellen können, ob auch Ihr Kind Läuse hat. Läuse sind ca. 3 mm lang und grau oder rötlich, die Eier (Nissen) sind ca. 0,8 mm lang und weißlich.

Sollten Sie auf dem Kopf Ihres Kindes Nissen oder Läuse erkennen, informieren Sie bitte die Klassenlehrerin und setzen Sie sich unbedingt mit Ihrem Kinderarzt in Verbindung. Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn es nissen- und läusefrei ist und bei wiederholtem Läusebefall eine Bescheinigung des Arztes vorgelegt wird.

Die Übertragung der Borreliose-Erreger erfolgt nach medizinischen Erkenntnissen in den ersten Stunden  nach dem Stich und die Infektionsgefahr steigt mit zunehmender Verweildauer der Zecke. Das Warten auf das Eintreffen von Eltern oder auf einen Arzttermin erhöht eine vermeidbare Infektionswahrscheinlichkeit. 

Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz empfiehlt hier sofort zu handeln.

Daher werden zukünftig die Zecken mit einer Zeckenzange von den Lehrkräften oder dem Betreuungsteam zeitnah und sachgerecht  entfernt. Die Eltern werden über das Entfernen einer Zecke informiert. Die Schule dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen.
Nach Zeckenstichen sollte man für mindestens eine Woche genau auf auftretende Hautveränderungen an der Einstichstelle achten. Besonders wenn eine kreisförmige Hautrötung auftritt, sollte man den Arzt aufsuchen. Eine Borreliose kann im Frühstadium gut behandelt werden. Auch wenn in den Wochen nach einem Zeckenstich gesundheitliche Probleme auftreten, sollte man einen Arzt über den Zeckenstich informieren.

Die Halbjahreszeugnisse werden am letzten Freitag des Monats Januar ausgegeben. Die Jahreszeugnisse werden am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgegeben.  Im Fall einer Erkrankung oder Beurlaubung vor den Sommerferien, kann das Zeugnis entweder von einer bevollmächtigten Person am letzten Schultag oder zu den Öffnungszeiten des Sekretariates innerhalb der Ferien abgeholt werden. Ansonsten händigt die Klassenlehrerin Ihrem Kind das Zeugnis am ersten Schultag nach den Ferien aus.