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Sofortprogramm für junge Auszubildende

Wir unterstützen Ausbildung

Seit 1983 besteht im Bistum Mainz das „Sofortprogramm“: Das Bistum bietet dabei die Chance für Klein- und Mittelbetriebe, Zuschüsse zu erhalten, wenn sie die Ausbildung von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf unterstützen. Über 4,5 Millionen Euro wurden bisher aus Spenden und Kirchensteuermitteln aufgebracht und damit mehr als 900 Ausbildungsstellen gefördert. Durch das Sofortprogramm werden im Jahresdurchschnitt ca. 25 Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche gefördert. Jährlich können ca. 8 Ausbildungsplätze neu in das Förderprogramm aufgenommen werden.

Was bietet das Programm?

  • Zuschuss für einen zusätzlich eingerichteten Ausbildungsplatz bei Klein- und Mittelbetrieben (Bemessungsgrundlage ist der Durchschnitt der Plätze in den letzten drei Jahren).
  • Zuschuss bei Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für junge Menschen, deren persönliche Situation eine erfolgreiche Suche erschwert, z.B. Gesundheitsprobleme, Leistungsschwäche, Suchtprobleme, schlechte Schulabschlüsse, soziale Probleme, Herkunft/Kultur, höheres Alter als der Durchschnitt, mangelnde Sprachkenntnisse, Erziehung eines Kindes, Lernschwächen etc. 
  • Daneben werden auch Ausbildungsstellen in einzelnen Einrichtungen und Projekten, die der beruflichen Integration Jugendlicher dienen, gefördert. Hierzu gehören z.B. Caritas-Einrichtungen wie das Franziskushaus in Bensheim oder das Gelbe Haus der Initiative Arbeit in Offenbach.

 

Ausbildung im Handwerk

Ausbildung ist wertvoll und teuer und unser aller Verantwortung.

Wir vertrauen auf eine vielversprechende Zukunft - auch auf dem Arbeitsmarkt.

Junge Menschen bringen neue Ideen und Energien mit.

Jeder Mensch hat den Wunsch, sich erfolgreich und wirksam zu erleben.

Erfolgreiches Handeln vermittelt Sinn und Mut zur Selbstverantwortung.

Jeder Mensch ist ein Geschöpf Gottes und soll die Chance bekommen, seinen Fähigkeiten zu entfalten

 

 

Wie hoch ist die Förderung? 

Der Zuschuss beträgt 3000 Euro pro Ausbildungsjahr für die Dauer der Ausbildung. Die Zahlungen erfolgen vierteljährlich im Voraus. Die Fördermittel werden dem Betrieb ohne Bedingung zur Verfügung gestellt. Die Förderung soll nur eine kleine finanzielle Anerkennung darstellen, denn der Mehraufwand an Betreuung, Verständnis, Nachhilfe und nicht zuletzt an Geduld kann nicht mit einer Zahl beziffert werden.

Antragsteller ist immer ein Betrieb innerhalb des Bistums Mainz. Es darf kein weiterer Auszubildender im Betrieb von uns gefördert werden. Der Auszubildende soll nicht älter als 26 Jahre sein; Ausnahmen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Geflüchtete). Ein vorzeitiger Abbruch oder das reguläre Ende der Ausbildung bedeutet auch das Ende der Förderung. Zuviel bezahlte Fördermittel müssen zurückgezahlt werden.

 

Wie ist das Antragsverfahren?

Der formlose Antrag sollte folgendes beinhalten:

  • Begründung, warum der Ausbildungsplatz gefördert werden sollte.
  • Lebenslauf und
  • letztes Schulzeugnis des/r Jugendlichen
  • Kopie des Ausbildungsvertrags

Über die Vergabe entscheidet ein Vergabeausschuss

 

Sie möchten das Sofortprogramm fördern?

Spenden sind uns herzlich willkommen, wir freuen uns über Ihr Engagement.  

Spendenkonto:
Bistum Mainz
IBAN DE74 3706 0193 4000 1000 19
SWIFT/BIC-Code: GENODED1PAX
Pax-Bank eG Mainz
Verwendungszweck: KST 50000; SK 47500 "Sofortprogramm"

Sie möchten weitere Informationen?

Sprechen Sie uns an!

Referat Berufs- und Arbeitswelt im Bistum Mainz
Bischofsplatz 2, 55116 Mainz
Tel.: 06131 - 253 864 
betriebsseelsorge@bistum-mainz.de