Eine Zustiftung kann steuerlich sehr lukrativ sein.
Spenden und Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Für den Sonderausgabenabzug gibt es einen Höchstsatz. Er beträgt bei Spenden für gemeinnützige Zwecke 5% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Für mildtätige , wissenschaftliche und kulturelle Zwecke erhöht sich der Prozentsatz um weitere 5%.
Zuwendungen an kirchliche Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die als gemeinnützig eingestuft sind, weil sie kirchliche, mildtätige und / oder wohltätige Zwecke verfolgen, sind darüber hinaus bis zu 20.450,--€ abziehbar.
Das trifft auch auf die ökumenische Hans-Voshage-Hospizstiftung zu.
Möglichkeiten der Zustiftung gibt es viele.
Sie können der Stiftung zu einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Betrag überlassen. Sie können die Stiftung auch in Ihrem Erbe bedenken.
Für Spenden und Zustiftungen stellen wir ab 100,--€ gerne Spenden- bzw. Zustiftungsbescheinigungen aus.
Ihrer Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wir sind für jede Anregung offen, sprechen Sie uns an!
Jeder noch so kleine Betrag hilft, die Hospizbewegung in Mainz dauerhaft zu unterstützen!