Zum Inhalt springen

E-Rechnung ab dem 01.01.2025

Buchhaltung
Seit dem 01.01.2025 gilt eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von eRechnungen. Auch gemeinnützige und ehrenamtliche Vereine und Institutionen sind von den neuen Regelungen betroffen. Was genau das für die künftige Arbeit heißt, welche Ausnahmen es gibt und wie sie das gut umsetzen können, erfahren sie hier
Datum:
7. Apr. 2025
Von:
Theresa Weber

Was ist das und was ist zu tun?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von eRechnungen im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Auftraggebern sowie zwischen Unternehmen. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um die Digitalisierung voranzutreiben, Bürokratie abzubauen und einheitliche Standards zu schaffen. Der Übergang von papierbasierten Rechnungen zu elektronischen Formaten spart Ressourcen und reduziert Fehler bei der Rechnungsbearbeitung. Zudem entspricht diese Verpflichtung den Vorgaben der Europäischen Union zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung.

Auch ehrenamtliche Vereine können von dieser Regelung betroffen sein, insbesondere wenn sie Waren oder Dienstleistungen an öffentliche Einrichtungen liefern oder von diesen beziehen. Es ist wichtig, dass Vereine ihre Abläufe entsprechend anpassen und sicherstellen, dass sie in der Lage sind, eRechnungen zu erstellen und zu empfangen.

 

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat hierzu eine hilfreiche Website eingerichtet in der alle Regelungen nochmals dargelegt und Ausnahmen benannt sind.