Regeln für Treffen im Gemeindezentrum

Einweisung durch das Pfarrbüro

Danke-Abend 2018 (c) St. Elisabeth, Darmstadt
Danke-Abend 2018
Datum:
Fr. 19. Juni 2020
Von:
ThB

Seit 10. Juni dürfen Veranstaltungen im Gemeindezentrum St. Elisabeth stattfinden. Jede einzelne Veranstaltung muss angemeldet werden, weil es einer intensiven Einweisung der Regelungen bedarf.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

Veranstaltung: 
  • Jede Veranstaltung muss jeweils neu im Pfarrbüro angemeldet sein.
  • Die verantwortliche Leitung wird in die Bedingungen der Raumnutzung vom Pfarrbüro eingewiesen:
    •  Teilnahmeberechtigung:
      - keine SARS-CoV-2-Infizierte,
      - keine Personen mit ungeklärten Symptomen einer Atemwegserkrankung oder Fieber,
      - keine Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer SARS-CoV-2-infizierten Person Kontakt hatte
    • Abstandsregelung: immer und überall in allen Gemeinderäumen, Fluren, Küche, Treppen, ...
    • Hygiene-Regelung: Händehygiene – Raumlüftung – Desinfektion vor + nach der Veranstaltung
      von allen benutzen Gegenständen des Raumes (z.B. Stühle, Tische, Türgriffe, Lichtschalter, ...)
    • Zugewiesener Raum: Es darf der zugewiesene Raum benutzt werden – derzeit nur der große Saal

Aufgaben der verantwortlichen Leitung:
  1. Der/die verantwortliche Leiter*in achtet auf die Einhaltung der Hygiene-Vorschriften.
  2. Die Leitung der Veranstaltung führt die Teilnahmeliste (Name, Adresse, Telefon) für eine evtl. Rückverfolgung von infizierten Personen.
  3. Die Teilnahmeliste ist sofort nach der Veranstaltung im Pfarrbüro abzugeben ggf. im Briefkasten Pfarrbüro einzuwerfen.
    WICHTIG: Sollte dies nicht geschehen, kann keine Folgeveranstaltung stattfinden.
    Der Datenschutz wird beachtet. Die Liste wird ggf. an das Gesundheitsamt weitergeleitet oder nach 4 Wochen vernichtet.
  4. Vor und nach der Veranstaltung sorgt die verantwortliche Leitung, dass Stühle, Tische und alle gemeinsam berührten Gegenstände desinfiziert werden.

Teilnehmer*innen:

5. Jede/ Teilnehmer*in muss beim Kommen / Gehen Mundschutz tragen.
6. Bei jedem Betreten des Raumes sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
7. Es gibt eine Einbahn-Wegeregelung: Kommen vom Schloßgartenplatz – Gehen über den Kirchhof


Weiteres:

8. Es dürfen keine Gegenstände jeglicher Art (außer aus dem gleichen Hausstand) weitergereicht werden. (z.B. Papiere, Bücher, Spielgegenstände, Stifte, ...)
9. Es findet keine Bewirtung, Essenszubereitung oder Gemeinschaftsverpflegung statt.
10. Das Singen ist untersagt. Ausnahmen nur mit besonderer Erlaubnis und verschärfter Regelungen.
11. Gastgruppen im Gemeindezentrum müssen eine Corona-Zusatzvereinbahrung zum Nutzungsvertrag unterschreiben.