Schmuckband Kreuzgang

Neues vom pastoralen Weg - Namensfindung II

Gremium zur Namensfindung

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Datum:
Mo. 5. Feb. 2024
Von:
Pia Kuner

Liebe Gemeinde,

bereits in den letzten Mitteilungen hatten wir über ein Gremium zur Namensfindung für die neue Pfarrei in Darmstadt Mitte informiert. Mittlerweile haben sich einige Interessentinnen und Interessenten gefunden und die Gruppe wird sich am 21. Februar erstmals treffen. Die Gruppe ist aber noch Unterstützung gebrauchen und deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle noch einmal motivieren, sich an diesem sicher sehr spannenden aber zeitlich begrenzten Arbeitspaket zu beteiligen.

Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen zunächst zusammengefasst ein paar Rahmenbedingungen vorstellen, die das Bistum für diesen Prozess zur Verfügung gestellt hat. Im Anschluss würde ich ein denkbares Vorgehen skizzieren, damit Sie einschätze können, auf was Sie sich einlassen.

 

 

 

Kirchenrechtlicher Rahmen

Wenn mehrere Pfarreien, Pfarr-Rektorate und/oder Pfarrkuratien aufgehoben und zu einer neuen Pfarrei vereinigt werden, dann ist für die neu zu errichtende Pfarrei ein neuer Name zu suchen.  Abschließend entscheidet der Bischof zwar über den Namen einer neuen Pfarrei, die Pastoralräume sind aber aufgefordert Vorschläge erarbeiten. Dazu sollen in einem „geistlichen Such- und Unterscheidungsprozess“ der Leiter des Pastoralraums, das Pastoralteam, die Steuerungsgruppe und die Pastoralraumkonferenz sowie ein eingesetztes Gremium zusammenwirken (Für die Teilnahme an dem Gremium werben wir mit diesem Artikel).

Das Gesetzbuch des Kirchenrechts der katholischen Kirche, der CIC (Codex Iuris Canonici) von 1983, enthält keine Bestimmungen zur Namensgebung; auch das Mainzer Partikularrecht schweigt dazu bisher. Zwar muss gemäß can. 1218 CIC jede Kirche ein Patrozinium haben, aber kirchenrechtlich ist zwischen dem Patronat einer Kirche und dem Namen einer Pfarrei zu unterscheiden. Das bedeutet, dass alle Kirchen der Gemeinden in der künftigen Pfarrei ihr Patrozinium behalten. Somit ergibt sich die Notwendigkeit aber auch Spielraum bei der Namensfindung. Die Menschen in der neuen Pfarrei beziehen sich auf verschiedene Kirchen. Insofern werden sie sich eher mit einem gemeinsam neu gefundenen Namen identifizieren können.

Es gibt nun einige wenige Anforderungen an einen Namen. Im Fall von Heiligennamen muss es sich um Heilige aus dem offiziellen Kalender handeln. Der Name soll sich aus einem christlich geprägten Teil und einer knappen geographischen Angabe zusammensetzen. Der christlich geprägte Teil ist ein Patrozinium (Heiligenname) oder die Heiligste Dreifaltigkeit, Jesus Christus mit Nennung eines seiner liturgisch gefeierten Mysterien oder seines Namensfestes, der Heilige Geist, Maria mit einem ihrer liturgischen Titel, heilige Engel oder ein Heilsgeheimnis unseres Glaubens. Die geographische Angabe kann aus ein oder zwei Ortsnamen oder einer anderen knappen geographischen Angabe bestehen.  Insgesamt ist auf eine möglichst knappe und „griffige“ Formulierung zu achten, die für die Kommunikation und die Umsetzung mit dem Logo gut geeignet sind. Es ist danach zu fragen, was für die Christen in der zukünftigen Pfarrei identitätsstiftende Faktoren sind. Namen mit lokalem und/oder diözesanem Bezug sind zu favorisieren, um die Identität der Kirche im Bistum Mainz zu stärken. Im Bistum sind Doppelungen zu vermeiden aber nicht ausgeschlossen. Das Patrozinium darf sich nur in Ausnahmefällen aus mehreren Namen zusammensetzen.

Verfahren zur Namensfindung?

Auch in unserem Pastoralraum ist nach Vorschlägen für den Namen der neuen Pfarrei nach Maßgabe der o.g. Hinweise zu suchen. Wie im gesamten Pastoralen Weg ist auf Beteiligung und eine geistliche Prozessgestaltung zu achten. Dies bedeutet, dass den Mitgliedern der bisherigen Pfarreien und ihrer Gremien sowie den Mitwirkenden an den verschiedenen Kirchorten ausreichend Möglichkeit eingeräumt werden soll, Vorschläge einzureichen und sich so an der Suche und Entscheidungsfindung zu beteiligen. Wichtig ist, dass die Vorschläge begründet werden müssen; allein ein Kreative suche ist nicht ausreichend. Die Vorschläge werden dann von dem Gremium offen und wertschätzend bewertet und priorisiert. Die Entscheidung wird im gründlichen gemeinsamen Austausch mit Beteiligung der Gemeinden und ihrer Gremien gesucht. Liegen viele Vorschlägen vor, wird eine mehrstufige Abstimmung sinnvoll sein. Nach Abschluss dieses Prozesses stimmt die Pastoralraumkonferenz über die Vorschläge ab.

Der oder die favorisierten Namensvorschläge werden mit dem Abstimmungsergebnis und einer Begründung spätestens bis zum 31. Juli des Vorjahres der Pfarreigründung an die Koordinationsstelle für den Pastoralen Weg in Mainz gesandt. Für den Pastoralraum Darmstadt Mitte müssen wir bis zur Mitte nächsten Jahres zu einer Entscheidung kommen. Nach Vorschlag aus den Pastoralräumen und nach dieser Anhörung legt der Bischof den Namen der künftigen Pfarrei fest und teilt ihn dem Leiter des Pastoralraumes mit.

Für die Teilnahme an diesem Gremium möchten wir Sie motivieren. Wie sie der Darstellung entnehmen können, ist das ein interessanter und sicher auch spannender Prozess. Aber es ist natürlich auch Kreativität gefragt, das Verfahren der Suche und Bewertung im Detail zu beschreiben und in dem Gremium gemeinsam zu steuern. Am Ende steht als Lohn das Erfolgserlebnis der Mitwirkung an einem zentralen Aspekt der Neugründung: der Findung des Namens der neuen Pfarrei.

Die Namensfindung wird mit öffentlicher Beteiligung stattfinden. Insofern möchten wir Sie motivieren, sich an einem Aufruf Vorschläge zu unterbreiten gern zu beteiligen. Das können Sie allein tun aber gern auch in Gruppen.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen und Vorschlägen gern an Pfarrer Klock oder Konrad Mußenbrock. Es wäre schön, wenn wir Sie gewinnen könnten.