Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln, die für alle Gottesdienste in unserer Pfarrgemeinde gelten:
- Ab sofort gilt für die Gottesdienste die 3 G- Regel (geimpft, genesen oder getestet).
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können, müssen dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen und einen Testnachweis erbringen
- Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen einen entsprechenden Testnachweis (Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden). Ein Selbsttest reicht nicht aus.
- Kinder bis 3 Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres werden rechtlich wie immunisierte Personen behandelt und unterliegen somit keiner Testpflicht.
- Bei Jugendlichen von 12 - 18 Jahre, die nicht geimpft oder genesen sind, genügt es, wenn sie vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen.
- Das Tragen einer FFP2 Maske auch während des Gottesdienstes am Patz ist Pflicht.