Corona-Regeln in unserer Pfarrgemeinde

Datum:
Do. 18. Nov. 2021
Von:
Andrea Keber

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln, die für alle Gottesdienste in unserer Pfarrgemeinde gelten: 

  • Ab sofort gilt für die Gottesdienste die 3 G- Regel (geimpft, genesen oder getestet).
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können, müssen dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen und einen Testnachweis erbringen
  • Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, benötigen einen entsprechenden Testnachweis (Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden). Ein Selbsttest reicht nicht aus.
  • Kinder bis 3 Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres werden rechtlich wie immunisierte Personen behandelt und unterliegen somit keiner Testpflicht.
  • Bei Jugendlichen von 12 - 18 Jahre, die nicht geimpft oder genesen sind, genügt es, wenn sie vor Ort unter Aufsicht einen Selbsttest durchführen.
  • Das Tragen einer FFP2 Maske auch während des Gottesdienstes am Patz ist Pflicht.