Neuerungen bei der Feier des Ostertriduums

Von:
Pastoralraum Bingen

Liebe Schwestern und Brüder! 

Seit dem 1. Januar 2024 stehen alle elf Pfarreien des Pastoralraums (PR) Bingen unter einer Leitung. Für die Feier der Eucharistie und der Sakramente stehen damit insgesamt fünf Priester und zwei Diakone im aktiven Dienst zur Verfügung, zusätzlich noch einige Ruhestandsgeistliche. Vom Stellenplan des Bistums Mainz her sind für unsere neue Pfarrei zwei Priester vorgesehen.

Aus dieser Zahl ergibt sich, dass das Österliche Triduum (zum Begriff s.u.) nicht mehr in allen elf Pfarrkirchen gefeiert werden kann. Auch die Anzahl der Gläubigen in den einzelnen Gottesdiensten legt eine Konzentration auf einige Orte nahe.

Die Gottesdienste am Gründonnerstag, Karfreitag und die Osternacht sind in der Liturgie und von ihrer Geschichte her als eine einzige liturgische Feier zu verstehen, die nicht getrennt werden kann. Man nennt sie das Österliche Triduum im engeren Sinne.

Aus dem Gesagten folgt, dass die Gottesdienste an Gründonnerstagabend, Karfreitag und die Osternacht immer in einer Kirche gefeiert werden; Ostersonntag und Ostermontag können dann in den anderen Kirchen begangen werden, in denen kein Triduum gefeiert wird.

Die im Februar 2024 veröffentlichte Rahmenvorgabe des Bischofs von Mainz für die Feier des Osterfestes in den neuen Pfarreien greift die genannten Fäden auf und bestimmt, dass die unlösbare Einheit dieser Feiern in der Gestaltung der Liturgie immer erkennbar sein solle. Daraus folgt für die Rahmenvorgabe:

„Das Triduum im engeren Sinne (Gründonnerstag, Karfreitag, Osternacht) soll idealerweise deshalb

  1. in mindestens einer zentralen Kirche der Pfarrei,
  2. in seiner Vollform,
  3. unter Leitung desselben Vorstehers und
  4. unter Mitwirkung der erforderlichen liturgischen einschließlich der musikalischen Dienste
  5. zu den im Messbuch genannten Zeiten gefeiert werden.“

Für unseren Pastoralraum und die Osterfeier folgt daraus, dass die Pastoralraumkonferenz am 23. Januar 2024 den Vorschlag der Projektgruppe Gottesdienst beschlossen hat, in jeder der bestehenden Pfarrgruppen eine Kirche zu bestimmen, in der das Triduum im engen Sinne gefeiert wird. Diese Kirche sollte die entsprechende Größe haben, um viele Gläubige zu fassen und zentral gelegen sein. Ein jährlicher Wechsel des Ortes zur Feier des österlichen Triduums ist für die Rahmenvorgabe möglich, wenn andere Kirchen der Pfarrei dafür geeignet sind. Allerdings bleibt die Basilika als künftige Pfarrkirche für die Feier des Osterfestes gesetzt.

Konkret hat die Pastoralraumkonferenz folgende Orte beschlossen:

  • Pfarrgruppe Bingen: Triduum in der Basilika
  • Pfarrgruppe Bingen Süd: Triduum in Büdesheim
  • Pfarrgruppe Sprendlingen: Triduum in Sprendlingen
  • Pfarrgruppe Hackenheim/Planig: Triduum abwechselnd in Hackenheim und Planig

In den weiteren Kirchen sollen die anderen Gottesdienste (Palmsonntag/Ostersonntag und Ostermontag) gefeiert werden.

Ganz wichtig ist auch der folgende Hinweis: Wenn in einer Kirche kein Triduum stattfindet, dann ist damit nicht automatisch gesagt, dass überhaupt kein Gottesdienst gefeiert wird. Es bieten sich viele andere Formen des Gebets, der Andacht und der Liturgie an, z.B. Ölbergstunde, Agapefeier, Kreuzwegandacht, Jugendgottesdienste, Trauermetten, Vigilgottesdienst/Lichtfeier am Karsamstag, Osterlob und -vesper, Emmausgang etc. Einige dieser Gottesdienstformen bieten wir in unseren Kirchen auch an.

Wir hoffen, in der konkreten Ausgestaltung der Osterfeier 2024 einen Weg gefunden zu haben, welcher der Größe unseres Pastoralraums und den vielfältigen Bedürfnissen ausreichend Rechnung trägt.

Markus Lerchl, Pfr.