Die Sitzungen des KVR sind nicht öffentlich. Eingaben und Anträge können vorab über das Pfarramt gestellt werden.
Die Mitglieder des KVR wählen sich je nach Kompetenz verschiedene Aufgabengebiete.
Die Sitzungen des KVR sind nicht öffentlich. Eingaben und Anträge können vorab über das Pfarramt gestellt werden.
Die Mitglieder des KVR wählen sich je nach Kompetenz verschiedene Aufgabengebiete.
Der Verwaltungsrat ist formal ein Ausschuss des Pfarrgemeinderates und wird von diesem zu Beginn der Amtszeit gewählt. Seine Aufgabe ist es gemäß §1 KVVG (Kirchenvermögensverwaltungsgesetz) das Vermögen einer Gemeinde zu verwalten und diese im Rechtsverkehr zu vertreten.
In den KVR werden daher i. d. R. Gemeindemitglieder mit Fachkenntnissen aus unterschiedlichen Bereichen, z. B. Finanzen, Handwerk, Architektur, Jura, Verwaltung, Steuern, Technik u. ä., gewählt. Im Kirchenverwaltungsrat werden u. a. die Finanz- und Personalfragen der Gemeinde besprochen und entschieden.
Die Trägerverantwortung für die Kindertagesstätte(n) obliegt ebenfalls dem KVR. Die Amtszeit des Verwaltungsrates verläuft analog zu der Amtszeit des Pfarrgemeinderates, also vier Jahre. Erster Vorsitzender ist der Pfarrer der Gemeinde. Der oder die zweite Vorsitzende wird aus den direkt gewählten Mitgliedern bestimmt. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Katholiken der Pfarrei und ist immer eine ungerade Anzahl. In Ebersheim sind es aktuell sieben, in Hechtsheim neun Mitglieder. Die bzw. der PGR-Vorsitzende ist qua Amt beratendes Mitglied des KVR. Der oder die stellvertretende Vorsitzende des KVR ist Mitglied im PGR. So soll eine gute Vernetzung der beiden Gremien gewährleistet werden.