Mainz. Der Diözesan-Pastoralrat des Bistums Mainz hat in einer Sondersitzung am Samstag, 9. April, damit begonnen, pastorale Kriterien für die weitere Finanzplanung im Bistum Mainz zu erarbeiten. Der Diözesan-Pastoralrat mit seinen rund 40 Mitgliedern ist als Hauptausschuss der Diözesanversammlung ein wichtiges Beratungsgremium der Bistumsleitung.
Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hob in seiner Begrüßung hervor, „dass es wichtig ist, die Ressourcenplanung für das Bistum auf Grundlage einer guten pastoralen Planung anzugehen“. Ähnliche Prozesse würden derzeit in allen deutschen Diözesen laufen. Kohlgraf dankte den Mitgliedern der Diözesan-Pastoralrates für ihre Bereitschaft, die Bistumsleitung in dieser wichtigen Frage zu unterstützen.
Der Mainzer Weihbischof und Generalvikar, Dr. Udo Markus Bentz, betonte die große Bedeutung einer Pastoralen Schwerpunktsetzung für die erforderliche Finanzplanung des Bistums; „Jede unserer Finanzentscheidungen braucht eine vorrangige pastorale Entscheidung“, sagte Bentz, der auch Ökonom des Bistums Mainz ist. Durch den Rückgang der finanziellen Mittel sei „ein Sparen allein durch gleichmäßiges Abschmelzen aller Bereiche künftig nicht mehr möglich“.
Die als gemeinsamer Workshop gestaltete Sondersitzung im Ketteler-Saal des Erbacher Hofes in Mainz wurde von Annette Reithmeier-Schmitt von der Fortbildungsabteilung zusammen mit Dominique Wirl von der Firma cidpartners moderiert. Geleitet wurde die Sitzung von Dr. Susanne Barner, der Geschäftsführenden Vorsitzenden der Diözesanversammlung im Bistum Mainz. Die Ergebnisse des Tages werden von der Vorbereitungsgruppe der Sondersitzung analysiert und dann wieder in den Diözesan-Pastoralrat eingebracht.
Stichwort: Diözesanversammlung
Die Diözesanversammlung des Bistums Mainz tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Das Gremium ist mit seinen rund 125 Mitgliedern die „kleine Synode des Bistums“. Es setzt sich unter dem Vorsitz des Bischofs aus den diözesanen Räten (Priesterrat, Katholikenrat und Konferenz der Dekane) und den Vertretern der Bistumsleitung zusammen. Hinzu kommen Vertreter der Ordensfrauen, der Ständigen Diakone, der Pastoralreferentinnen und -referenten, der Gemeindereferentinnen und -referenten sowie des Diözesan-Caritasverbandes. Außerdem können bis zu sieben Persönlichkeiten hinzugewählt werden. Die Organe der Diözesanversammlung sind der Vorstand mit dem Bischof als Vorsitzendem, der Diözesan-Pastoralrat ist eine Art Hauptausschuss der Diözesanversammlung und neun Sachausschüsse, die bei der konstituierenden Sitzung gebildet wurden.