Mainz. Für den Pastoralen Weg des Bistums Mainz wird eine Rücklage in Höhe von fünf Millionen Euro geschaffen, um unter anderem innovative pastorale Projekte zu unterstützen. „Wir brauchen Flexibilität für diesen Veränderungsprozess. Es ist sinnvoll und notwendig, dass wir finanzielle Mittel haben, um die anstehenden Veränderungen des Pastoralen Weges auch wirklich angehen zu können“, sagte der Mainzer Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz bei der Sitzung des Kirchensteuerrates des Bistums Mainz am Samstag, 7. Dezember. Der Pastorale Weg des Bistums Mainz ist ein bis ins Jahr 2030 laufender Prozess der geistlichen und strukturellen Erneuerung der Kirche im Bistum Mainz.
Als Ökonom des Bistums betonte Generalvikar Bentz, dass es trotz anstehender Sparmaßnahmen notwendig sei, in die Neugestaltung der Seelsorge zu investieren. „Wir wollen die pastorale Entwicklung im Bistum Mainz stärken und fördern. Dafür müssen wir die Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie unsere Ehrenamtlichen von Verwaltungsaufgaben entlasten“, sagte der Weihbischof. So werde die Trägerschaft für die Kindertagesstätten nicht bei den Pfarreien bleiben, sondern soll nach Abschluss der Gespräche mit den Landesregierungen von Hessen und Rheinland-Pfalz in einen zentralen Zweckverband überführt werden: „Mit dieser neuen Trägerstruktur wollen wir Synergieeffekte in Zukunft besser nutzen und uns im Hinblick auf die aufwändigen Verhandlungen mit den Kommunen zur Finanzierung unserer Einrichtungen besser zusammenschließen.“
Es bleibe das Ziel, das besondere Profil der katholischen Kindertagesstätten zu erhalten und deren pastoralen Auftrag auch in den zukünftigen neuen Pfarreien zu sichern. Das Bistum Mainz stellt auch im Jahr 2020 insgesamt rund 24,2 Millionen Euro Zuschüsse für die Kindergärten zur Verfügung. Im Rahmen des Pastoralen Weges werden die 134 Pastorale Einheiten der Diözese in voraussichtlich 50 Pfarreien zusammengeführt.
Investitionen kündigte der Weihbischof auch im Bereich der Finanzverwaltung an. Neben der Einführung einer neuen, einheitlichen Finanzbuchhaltungssoftware für die ganze Diözese werde auch auf Ebene der Pfarreien künftig die doppische Buchführung eingeführt. Das bisherige System aus zehn Rendanturen und dem Gesamtverband Mainz sowie rund 70 Kirchenrechnerinnen und Kirchenrechnern wird aufgelöst und durch neue Strukturen ersetzt. Künftig wird es eine zentrale Buchhaltungsstelle im Finanzdezernat des Bischöflichen Ordinariates geben sowie mehrere dezentrale Verwaltungsstellen. „Auch dies wird die Pfarreien von Verwaltungsaufgaben entlasten und eine größere Transparenz sowie Vergleichbarkeit in Finanzfragen ermöglichen“, sagte Bentz. Die aufgrund von Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab 2021 erforderliche Neuorganisation wird bis Ende 2020 umgesetzt.
Bei der Sitzung des Kirchensteuerrates des Bistums Mainz wurde auch der Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2020 mit einem Volumen von rund 357,1 Millionen Euro verabschiedet. Der vorgelegte Wirtschaftsplan entspricht den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB). Gegenüber den vergleichbaren Zahlen 2019 (334,4 Millionen Euro) ergibt sich eine Steigerung von rund 6,8 Prozent. Die Sitzung unter Vorsitz des Mainzer Generalvikars, Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, fand im Erbacher Hof in Mainz statt. Bischof Peter Kohlgraf, der an dieser Sitzung verhindert war, wird die Beschlüsse des Gremiums im Anschluss an die Beratungen in Kraft setzen. Geleitet wurde die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Dr. Volker Kurz aus Mühlheim-Dietesheim.
Für 2020 rechnet das Bistum Mainz mit einem strukturellen Fehlbetrag von rund 32,3 Millionen Euro. 2019 betrug das geplante Defizit rund 22,9 Millionen Euro. Das Defizit ergibt sich im Wesentlichen durch die Notwendigkeit höherer Rückstellungen für die Pensionslasten, die aufgrund der weiteren Absenkung des HGB-Zinssatzes vorgeschrieben sind. Ausgeglichen wird das Defizit durch eine Entnahme aus den dafür gebildeten Pensions- und Beihilferücklagen des Bistums. Das Bistum Mainz muss für die Pensionsverpflichtungen insbesondere für Priester und verbeamtete Lehrer entsprechende Rückstellungen bilden.
Weihbischof Bentz wies darauf hin, dass das Bistum Mainz bis zum Jahr 2028 ausreichende Rücklagen geschaffen habe, um den absehbaren Rückgang des HGB-Rechnungszinses auszugleichen. Der vorgelegte Investitionsplan hat ein Volumen von 10,9 Millionen Euro, nach 3,4 Millionen Euro in 2019; im Wirtschaftsplan 2020 sind unter anderem mehrere Baumaßnahmen im Schulbereich vorgesehen.
Der Finanzdirektor des Bistums Mainz, Christof Molitor, wies darauf hin, dass bereits erste Schritte zur Konsolidierung der Bistumsfinanzen eingeleitet worden seien. So sollen bis Ende 2024 insgesamt 20 Millionen Euro (pro Jahr vier Millionen Euro) strukturell und bereichsübergreifend eingespart werden. Auch die Einführung von Schulgeld an den hessischen Schulen des Bistums seit diesem Schuljahr soll zur Konsolidierung beitragen. Darüber hinaus werden die Verbeamtungen für Lehrerinnen und Lehrer komplett zurückgefahren. Auch die Zuweisungen an die Caritas und an die Pfarreien werden bis 2024 jährlich um zwei Prozent gekürzt. Darüber hinaus forderte der Kirchensteuerrat in einem Votum dazu auf, zum Wirtschaftsplan 2021 einen Maßnahmenkatalog mit Einsparmöglichkeiten vorzulegen, der über die bisherigen hinausgeht.
Insgesamt liegt das Kirchensteueraufkommen im Bistum Mainz im laufenden Jahr bis Ende November 2019 um 13,1 Millionen Euro bzw. 9,4 Prozent über dem Vorjahreswert, erläuterte Finanzdirektor Molitor. Grund für diese positive Entwicklung seien relativ hohe Reallohnzuwächse bei den Beschäftigten in den vergangenen Jahren sowie eine nach wie vor hohe Erwerbstätigenquote. Zudem enthält der Vorjahresvergleichswert eine außerordentliche Rückzahlung von Kirchensteuermitteln in Höhe von 7,4 Mio. Euro an andere Diözesen. Insgesamt rechnet die Finanzverwaltung für den Wirtschaftsplan 2020 mit Kirchensteuereinnahmen in Höhe von rund 232,6 Millionen Euro.
Aus den Kirchensteuermitteln bezuschusst das Bistum Mainz seine pastoralen Aufgaben. So erhält der Bereichen Schulen, Hochschulen und Religionsunterricht rund 68,2 Millionen Euro; an den 27 Schulen im Bistum Mainz werden rund 12.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die 134 Pastoralen Einheiten werden mit 65,2 Millionen Euro unterstützt, Soziale Dienste und die Caritas erhalten 20,4 Millionen Euro aus der Kirchensteuer.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Vertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist Dr. Volker Kurz. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.