Mainz. Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2022 mit einem Volumen von rund 353,5 Millionen Euro verabschiedet. Der vorgelegte Wirtschaftsplan entspricht den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB). Die vergleichbaren Planzahlen von 2021 beliefen sich auf 361,1 Millionen Euro. Die Sitzung unter Vorsitz des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf fand am Samstag, 4. Dezember, als Videokonferenz statt. Kohlgraf hat die in einem schriftlichen Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse des Gremiums jetzt in Kraft gesetzt. Geleitet wurde die Sitzung vom geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Rainer Reuhl aus Mainz.
Für 2022 rechnet das Bistum Mainz mit einem Fehlbetrag von rund 28,1 Millionen Euro. Der Haushalt ist bereits seit mehreren Jahren defizitär und muss durch Entnahmen aus Rücklagen ausgeglichen werden. Dieser Jahresfehlbetrag ist insbesondere wieder auf Aufwendungen durch die Verminderung des Rechnungszinses für die Pensions-und Beihilferückstellungen in Höhe von 36,5 Millionen Euro zurückzuführen. Im Wirtschaftsplan 2021 wurde hierfür noch ein Aufwand von 47,8 Millionen Euro geplant.
In seiner Beschlussfassung hat der Kirchensteuerrat - ebenso wie zuvor bereits der Diözesanvermögenverwaltungsrat (DVVR) des Bistums Mainz - die Bistumsleitung aufgefordert, weitere Einsparvorhaben zu benennen, um das strukturelle Defizit der Diözese zu reduzieren. In einer ersten Phase sollen bis Ende 2024 insgesamt 20 Millionen Euro (pro Jahr vier Millionen) strukturell und bereichsübergreifend eingespart werden. Danach werden voraussichtlich weitere Einsparungen erforderlich sein, die sich nicht in allen Dezernaten gleichzeitig realisieren lassen; teilweise müssen Mehrkosten zum Beispiel für die Abgabe von Trägerschaften eingeplant werden. Spätestens bis Ende 2024 sollen die notwendigen Einsparziele erreicht werden. Der vorgelegte Investitionsplan hat ein Volumen von 1,4 Millionen Euro, nach 2,3 Millionen Euro in 2021.
Der Mainzer Weihbischof und Generalvikar, Dr. Udo Markus Bentz, sagte: „Wir stellen einen Wirtschaftsplan auf, der nicht die Klarheit der früheren Jahre hat. Das Bistum Mainz befindet sich in einer großen Umbruchssituation und es wird Entwicklungen geben, die wir jetzt noch nicht absehen können. Daher ist unser Wirtschaftsplan noch kein wirklicher Sparplan, zumal auch die Einnahmen steigen. Die Kirchensteuereinnahmen sind die weitaus wichtigste Einnahmeposition. Das prognostizierte Kirchensteueraufkommen in 2022 liegt um ca. fünf Millionen Euro unter dem Aufkommen das Jahres 2019. Die weitere Entwicklung der Personalkostenquote gemessen am Gesamtvolumen des Wirtschaftsplanes muss kritisch im Blick bleiben.“
Im Rückblick auf das Jahr 2020 sagte er: „Wir haben im Bereich Schulen und Bildungshäuser schmerzhafte Einschnitte vorgenommen.“ Mit Blick auf künftige Sparmaßnahmen stellte er klar: „Perspektivisch können wir die notwendigen Sparvolumen nicht nach dem Rasenmäherprinzip erzielen, sondern sind gezwungen, nochmals ein strukturelles Maßnahmenpaket zu schnüren. Voraussetzung dafür aber sind notwendige pastorale Schwerpunktsetzungen. Wir müssen uns in unseren Gremien, vor allem im Diözesanpastoralrat, darüber verständigen, in welchen seelsorglichen Feldern wir uns künftig wie engagieren und anschließend diese auch mit den dafür notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten.“
Der Wirtschaftsplan muss noch klarer als bisher vergleichbare Budgets mit Gesamtkostenrechnungen ausweisen: „Was kostet welches Engagement tatsächlich? Dazu werden derzeit notwendige strukturelle Entscheidungen getroffen“, so Bentz: zum Beispiel die Gründung des Kita-Zweckverbandes „Unikathe“ und die zu gründende Schulgesellschaft. „Ebenso wollen wir dies für die Pfarreien erreichen, damit wir die Kosten realistisch miteinander vergleichen können.“ Denn es sei wichtig, die Seelsorge und vorhandene finanzielle Ressourcen parallel zu betrachten. „Wir haben gemeinsam mit dem Finanz- und Baudezernat umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um den Immobilienprozess in den Pfarreien zu starten. Wir geben den Pfarreien Instrumente an die Hand, damit sie ihren Gebäudebestand reduzieren können. Dies wird langfristig einen Einspareffekt bedeuten nicht nur im Blick auf die notwendigen Bauinstandhaltungsmaßnahmen, sondern in Folge auch hinsichtlich der Betriebskosten. Derzeit lässt sich das aber noch nicht verlässlich beziffern. Wir müssen langfristig eine Reduzierung des gesamten Immobilienbestands von 50 Prozent erreichen.“
Zu dem Einwand, dass die Last des Sparens zu einseitig auf den Pfarreien liege, etwa durch die „Reduzierung der Punktquote“, gab Bentz zu bedenken: „Das Bistum übernimmt mehr und mehr Dienstleistungsaufgaben für die Pfarreien und entlastet sie: Wir investieren rund 440.000 Euro in die Digitalisierung unserer pastoralen Mitarbeiter in den Pfarreien. Wir haben die zentrale Buchhaltungsstelle aufgebaut, um die komplette Rechnungslegung zu zentralisieren und professionalisieren. Wir übernehmen die Personalkostensteigerungen für die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pfarreien.“ Auch in anderen Bereichen müsse künftig gespart werden: „Wir müssen auch über Abschmelzungen in anderen Bereichen der Zuweisungen sprechen, wie zum Beispiel beim Domkapitel, Priesterseminar oder bei den Verbänden.“
Der Finanzdirektor des Bistums Mainz, Christof Molitor, sprach von einer „erfreulichen Entwicklung“ bei den Kirchensteuereinnahmen. Gleichzeitig sei man aber immer noch unterhalb der Einnahmen von 2019. Nach dem massiven Einbruch des Kirchensteueraufkommens in Folge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 setzte in 2021 eine wirtschaftliche Erholung ein. Die Kirchenlohnsteuer entwickelt sich in den ersten zehn Monaten des Jahres 2021 positiv (2,3 Prozent). Die Kircheneinkommensteuer ist mit einem Zuwachs von 3,6 Millionen Euro bzw. 13,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum ebenfalls deutlich positiv. Die Kirchenabgeltungsteuer ist im Vergleich zum Vorjahr – etwas überraschend – weiter gestiegen (1,6 Millionen Euro bzw. 27,0 Prozent). Das Kapitalmarktzinsniveau verharrt auf einem weiterhin historischen Tiefststand; große Teile des Rentenmarktes weisen Negativzinsen auf. Auch das Bistum Mainz zahlt mittlerweile für Kontoguthaben bei den Hausbanken Negativzinsen. Die höhere Kirchenabgeltungsteuer ist somit auf realisierte Kursgewinne zurückzuführen
Die aktuell sehr hohen Inflationsraten von knapp fünf Prozent in Deutschland und über fünf Prozent in den USA stellen ein großes Risiko für das Bistum Mainz dar: Der reale Kapitalerhalt des Deckungsvermögens für die hohen Rückstellungen für Pensions-und Beihilfeverpflichtungen insbesondere für verbeamtete Lehrer kann kaum mehr sichergestellt werden. Zudem verteuern sich geplante Bau- und Investitionsmaßnahmen erheblich und steigende Strom-und Energiekosten belasten die Haushalte des Bistums und der Kirchengemeinden.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und nimmt den von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Vertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.