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AGB / Vertragsbedingungen der Bildungsstätte Kloster Jakobsberg

1. Zimmer- und Raumeinteilung

Die Verteilung der Zimmer und Tagungsräume erfolgt durch die Hausverwaltung. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

2. Teilnehmerlisten

Spätestens acht Tage vor Beginn einer Veranstaltung mit Übernachtung muss dem Belegungsbüro die Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen und Anschrift der Teilnehmer vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich das Alter anzugeben (für die Rechnungslegung).

3. Zimmerbelegung

    • Die Gästezimmer sind am Abreisetag bis 09:30 Uhr zu räumen.
    • Ein Raum zum Abstellen des Gepäcks kann bereitgestellt werden.
    • Die Zimmer stehen in der Regel ab 13:30 Uhr zur Verfügung.

4. Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

5. Speisen und Getränke

Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.

6. Tagungsräume

Tagungsräume werden entsprechend dem Belegungsvertrag bereitgestellt. Die Benutzung erfolgt innerhalb der vereinbarten Zeit und für den vereinbarten Zweck.

7. Stornierungsbedingungen

7.1. Bildungshaus und Jugendhaus (Gruppen)

Stornierungen oder Reduzierungen sind bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach werden folgende Ausfallentschädigungen berechnet:

    • 39. bis 30. Tag: 30 % der gebuchten Leistungen
    • bis 14. Tag: 50 % der gebuchten Leistungen
    • bis 8. Tag: 70 % der gebuchten Leistungen
    • ab dem 7. Tag: 90 % der gebuchten Leistungen,

Für Reduzierungen gelten dieselben Fristen und Entschädigungen.

7.2.Einzelgäste

Stornierungen oder Reduzierungen sind bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Danach gelten folgende Ausfallentschädigungen:

    • 13. Tag vor Anreise: 45 % des gebuchten Aufenthalts
    • 8. Tag vor Anreise: 60 % des gebuchten Aufenthalts
    • ab dem 7. Tag vor Anreise: 90 % des gebuchten Aufenthalts

Für Reduzierungen gelten dieselben Fristen und Entschädigungen.

8. Urheberrechte

Veranstalter sind für die Wahrung von Urheberrechten Dritter selbst verantwortlich. Insbesondere bei Musikveranstaltungen ist ggf. eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich. Vereinbarungen über kirchliche Veranstaltungen bleiben unberührt.

9. Haftung für Schäden

Veranstalter haften für schuldhafte Beschädigungen am Gebäude oder Inventar, auch wenn diese durch Teilnehmer verursacht werden. Unmittelbare Ersatzansprüche gegen den Schädiger bleiben unberührt.

10. Veranstaltungsart

Es sind nur Veranstaltungen zulässig, die dem kirchlichen Charakter des Hauses entsprechen. Bei Verstößen kann die Bildungsstätte vom Vertrag zurücktreten bzw. fristlos kündigen. Ein Schadenersatzanspruch des Veranstalters ist ausgeschlossen.

11. Programmangaben

Vor jeder Veranstaltung sind Veranstaltungsthema und Programm dem Belegungsbüro mitzuteilen.

12. Haftung für Gegenstände in Tagungsräumen

Die Bildungsstätte haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände in Tagungsräumen; ein Versicherungsschutz besteht nicht.

13. Haftung für Gästezimmer

Die Haftung für eingebrachte Sachen der Gäste erfolgt nur nach den §§ 701 ff. BGB. Für Geld und Wertsachen wird nur bei Übernahme in den Tresor gehaftet.

14. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

15. Abweichende Vereinbarungen

Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mainz, soweit gesetzlich zulässig.

17. Verpflegungswünsche

Vegetarische/vegane Kost oder Lebensmittelunverträglichkeiten bitte spätestens 7 Tage vor Anreise mitteilen. Eine Garantie für alle Diäten und Allergien kann nicht übernommen werden.

18. Parken

Bei Ankunft kann das Auto zum Ausladen des Gepäcks an Haus St. Bonifatius gefahren werden. Anschließend ist auf den ausgewiesenen Parkplätzen an der Hauptstraße zu parken. Die Mitarbeitenden Parkplätze und Jugendhausparkplätze dürfen nicht genutzt werden