1. Zimmer- und Raumeinteilung
Die Verteilung der Zimmer und Tagungsräume erfolgt durch die Hausverwaltung. Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
2. Teilnehmerlisten
Spätestens acht Tage vor Beginn einer Veranstaltung mit Übernachtung muss dem Belegungsbüro die Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen und Anschrift der Teilnehmer vorliegen. Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich das Alter anzugeben (für die Rechnungslegung).
3. Zimmerbelegung
-
- Die Gästezimmer sind am Abreisetag bis 09:30 Uhr zu räumen.
- Ein Raum zum Abstellen des Gepäcks kann bereitgestellt werden.
- Die Zimmer stehen in der Regel ab 13:30 Uhr zur Verfügung.
4. Tiere
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
5. Speisen und Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.
6. Tagungsräume
Tagungsräume werden entsprechend dem Belegungsvertrag bereitgestellt. Die Benutzung erfolgt innerhalb der vereinbarten Zeit und für den vereinbarten Zweck.
7. Stornierungsbedingungen
7.1. Bildungshaus und Jugendhaus (Gruppen)
Stornierungen oder Reduzierungen sind bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Danach werden folgende Ausfallentschädigungen berechnet:
-
- 39. bis 30. Tag: 30 % der gebuchten Leistungen
- bis 14. Tag: 50 % der gebuchten Leistungen
- bis 8. Tag: 70 % der gebuchten Leistungen
- ab dem 7. Tag: 90 % der gebuchten Leistungen,
Für Reduzierungen gelten dieselben Fristen und Entschädigungen.
7.2.Einzelgäste
Stornierungen oder Reduzierungen sind bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Danach gelten folgende Ausfallentschädigungen:
-
- 13. Tag vor Anreise: 45 % des gebuchten Aufenthalts
- 8. Tag vor Anreise: 60 % des gebuchten Aufenthalts
- ab dem 7. Tag vor Anreise: 90 % des gebuchten Aufenthalts
Für Reduzierungen gelten dieselben Fristen und Entschädigungen.
8. Urheberrechte
Veranstalter sind für die Wahrung von Urheberrechten Dritter selbst verantwortlich. Insbesondere bei Musikveranstaltungen ist ggf. eine Anmeldung bei der GEMA erforderlich. Vereinbarungen über kirchliche Veranstaltungen bleiben unberührt.
9. Haftung für Schäden
Veranstalter haften für schuldhafte Beschädigungen am Gebäude oder Inventar, auch wenn diese durch Teilnehmer verursacht werden. Unmittelbare Ersatzansprüche gegen den Schädiger bleiben unberührt.
10. Veranstaltungsart
Es sind nur Veranstaltungen zulässig, die dem kirchlichen Charakter des Hauses entsprechen. Bei Verstößen kann die Bildungsstätte vom Vertrag zurücktreten bzw. fristlos kündigen. Ein Schadenersatzanspruch des Veranstalters ist ausgeschlossen.
11. Programmangaben
Vor jeder Veranstaltung sind Veranstaltungsthema und Programm dem Belegungsbüro mitzuteilen.
12. Haftung für Gegenstände in Tagungsräumen
Die Bildungsstätte haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände in Tagungsräumen; ein Versicherungsschutz besteht nicht.
13. Haftung für Gästezimmer
Die Haftung für eingebrachte Sachen der Gäste erfolgt nur nach den §§ 701 ff. BGB. Für Geld und Wertsachen wird nur bei Übernahme in den Tresor gehaftet.
14. Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
15. Abweichende Vereinbarungen
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mainz, soweit gesetzlich zulässig.
17. Verpflegungswünsche
Vegetarische/vegane Kost oder Lebensmittelunverträglichkeiten bitte spätestens 7 Tage vor Anreise mitteilen. Eine Garantie für alle Diäten und Allergien kann nicht übernommen werden.
18. Parken
Bei Ankunft kann das Auto zum Ausladen des Gepäcks an Haus St. Bonifatius gefahren werden. Anschließend ist auf den ausgewiesenen Parkplätzen an der Hauptstraße zu parken. Die Mitarbeitenden Parkplätze und Jugendhausparkplätze dürfen nicht genutzt werden