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Warum ist Datenschutz auch im ehrenamtlichen Engagement wichtig?

Ehrenamtliches Engagement lebt vom Vertrauen! – Vertrauen zwischen Engagierten, Vertrauen zur Organisationen und Vertrauen zu den Menschen, von denen geholfen wird oder die Hilfe und Unterstützung bekommen.

Dabei lebt das Engagement vom Austausch untereinander. Ganz automatisch - ob bewusst oder unbewusst - werden hier persönliche Daten verarbeitet: Namen, Telefonnummern, Geburtsdaten oder auch sensible Informationen über Gesundheits- oder Lebenssituationen. Genau hier beginnt der Datenschutz.

Datenschutz schützt Menschen. Er sorgt dafür, dass persönliche Informationen nicht in falsche Hände geraten und niemand durch die Weitergabe oder den Missbrauch seiner Daten benachteiligt wird. Gerade im kirchlichen und sozialen Bereich ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten Ausdruck von Respekt und Wertschätzung gegenüber den Menschen, mit denen wir arbeiten.

Auch Ehrenamtliche tragen Verantwortung. Wer im Namen einer Organisation handelt – sei es bei der Anmeldung zu einer Freizeit, beim Führen von Teilnehmendenlisten oder beim Versenden von E-Mails , muss wissen, wie Daten sicher verarbeitet werden. Datenschutz ist dabei kein Hindernis, sondern ein Werkzeug, das hilft, Vertrauen zu stärken und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Kurz gesagt: Datenschutz ist gelebte Nächstenliebe. Er schützt die Würde des Einzelnen und schafft eine verlässliche Basis für unser gemeinsames Tun.

Für wen gilt welche Datenschutzverordnung?

Jede Person hat das Recht, selbst zu entscheiden, wer was über sie weiß. Im kirchlichen Bereich gilt dafür das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). Es ist verbindlich – unabhängig davon, ob eine Gruppe, Verein oder Verband groß oder klein ist, ob es sich um einen eingetragenen Verein handelt oder nicht. Auch ist für das KDG nicht relevant, ob die Person, die Daten verarbeitet im kirchlichen Angestelltenverhältnis ist oder ehrenamtlich tätig ist. Entscheidend ist nicht die Struktur, sondern der Umgang mit den Daten in kirchlichen Kontexten - vollkommen losgelöst der Rolle der Personen, die die Daten erheben und verarbeiten.

Grundprinzipien des Datenschutzes nach dem KDG

Die folgenden Prinzipien nach § 7 KDG sind für alle, die mit personenbezogenen Daten arbeiten – auch Ehrenamtliche – zentral:

    • Zweckbindung: Daten dürfen nur für den klar bestimmten Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden.
    • Datenminimierung: Es sollen nur so viele Daten erhoben werden, wie tatsächlich notwendig.
    • Transparenz: Betroffene Personen müssen darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden.
    • Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
    • Rechenschaftspflicht: Einrichtungen (und indirekt auch Ehrenamtliche) müssen die Einhaltung der Datenschutzprinzipien nachweisen können.

 

Praktische Pflichten für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche sollten sich an folgende Regeln halten:

    • Schweigepflicht: Informationen über Personen, die im Rahmen des Ehrenamts bekannt werden, dürfen nicht weitergegeben werden.
    • Sicherer Umgang mit Daten: Daten dürfen nicht offen herumliegen, auf privaten Geräten gespeichert oder unverschlüsselt verschickt werden.
    • Keine Veröffentlichung ohne Einwilligung: Bilder oder Namen von Personen (z. B. bei Veranstaltungen) dürfen nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden.
    • Keine unnötige Sammlung: Daten sollten nur dann erhoben werden, wenn sie für die ehrenamtliche Aufgabe erforderlich sind.