Kinder und Jugendliche haben Rechte. Das ist nicht neu, sondern seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention und davor bereits in der „Erklärung über die Rechte des Kindes“ festgehalten. Sie gelten für alle Menschen bis zu ihrer Volljährigkeit – also auch für Jugendliche!
Viele Menschen kennen den Begriff Kinderrechte, wissen aber nicht genau, was dahintersteckt. Das ist in zweifacher Hinsicht problematisch: Kinder und Jugendliche, die ihre eigenen Rechte nicht kennen, können sie auch nicht einfordern. Ehren- oder hauptamtliche Betreuer*innen, die nicht wissen, welche Rechte Kinder und Jugendliche haben, gewähren sie ihnen möglicherweise nicht.
Das Wissen um die Kinderrechte und deren konsequente Umsetzung können dazu beitragen, Grenzüberschreitungen und Übergriffe zu verhindern bzw. sie frühzeitig zu entdecken. Deshalb sind die Kinderrechte ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zu einer Kultur der Achtsamkeit. Diese bildet die Grundlage dafür, schützende Strukturen aufzubauen, zu fördern bzw. zu erhalten.
Kirchliche Jugendarbeit soll für Kinder und Jugendliche Räume bieten, in denen sie sich wohlfühlen und sicher sind, die sie entsprechend ihrer Anliegen und Themen gestalten und in denen sie sich mit all ihren Fähigkeiten und Talenten erproben und entwickeln können. Die Auseinandersetzung mit den Kinderrechten kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.
In der Themenbox Kinderrechte befinden sich deswegen spannende und inspirierende Methoden als Handwerkszeug, um Kinderrechte zu erforschen, ihre Umsetzung zu reflektieren, zu diskutieren, Handlungsmöglichkeiten zu entdecken, Gestaltungsideen auszuhecken und zu verwirklichen.