Schmuckband Kreuzgang

Firmung

Firmung (c) St. Martin Dietzenbach
Firmung

Firmung ist ...

  • ein Sakrament, in dem die Liebe und Nähe Gottes erfahren werden kann
  • eine doppelte Bestätigung:
    1. der Firmling bestätigt, dass er / sie an Gott glaubt und als Christ leben möchte
    2. der Bischof bestätigt, dass der Heilige Geist bei ihm / ihr ist
  • eine Stärkung durch den Heiligen Geist
  • Sendung zum Apostolat, d.h. zum Leben als Christ, zum Aufbau einer guten Gesellschaft und damit zum Zeugen für Gott und Jesus Christus.
  • Initiaton, d.h. Eingang in die Gemeinschaft der Kirche. Mit Taufe, Erstkommunion und Firmung sagt man "Ja" zu dieser Glaubensgemeinschaft und wird Teil der Kirche.

Die Spendung der Firmung geschieht durch Handauflegung und Salbung der Stirn mit den Worten: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist." Der Ritus steht für den Empfang des Heiligen Geistes zur Stärkung des persönlichen Glaubens und als Zeichen für die Verbundenheit mit allen anderen Glaubenden. Während der Firmung legt der Pate / die Patin dem Firmling die Hand auf die Schulter. Damit drückt er / sie aus, dass er ihn / sie auf seinem Glaubensweg stärken will.

 

Die Firmvorbereitung

Chrisam (c) St. Martin Dietzenbach
Chrisam
 
Der Firmkurs bietet einen geschützten Raum, in dem über  den eigenen Glauben nachgedacht werden kann. Vor dem Hintergrund des katholischen Glaubens kann der eigene Glaube betrachtet werden. Die Jugendlichen reflektieren ihr Gottesbild und ihre Vorstellung von Jesus Christus und dem Heiligen Geist. Sie erfahren mehr über das Sakrament der Firmung und ein Leben aus christlichem Glauben. Dabei sind die Fragen und Themen der Jugendlichen vorrangig. Der Kurs soll eine Hilfe sein sich bewusst für die Firmung und ein Leben als Christ zu entscheiden. Er bietet Zeit, Ansprechpartner und Räume sich mit dem eigenen Glauben und mit Gott auseinander zu setzen. Ein gemeinsames Wochenende bildet den Start in die Vorbereitung und befasst sich vorwiegend mit den Grundlagen des christlichen Glaubens - Gott, Jesus Christus, Heiliger Geist.  Dass im Leben nicht immer alles nach Plan läuft, dass es Erfahrungen von Versagen und Schuld gibt, wissen wir alle. Am Abend der Versöhnung besteht die Möglichkeit mit den Erfahrungen der eigenen Schuld umzugehen.
Neben verpflichtenden Themen und Einheiten gibt es Angebote zwischen denen frei gewählt werden kann.
Am Ende steht die bewusste Entscheidung zur Firmung: "Ja, ich glaube an Gott und will als Christ leben."
 

Ziele der Firmvorbereitung

Die Firmvorbereitung möchte:

  1. Einen geschützen Raum bieten, in dem Jugendliche ihren eigenen und den Glauben der katholischen Kirche reflektieren können
  2. Glaubenserfahrungen ermöglichen
  3. Motivieren ein christlich geprägtes Leben zu führen
  4. Zur Feier der Firmung einen Zugang schaffen, der es ermöglicht dieses Sakrament mit seinen Riten und Symbolen zu verstehen.

 

Der Firmkurs

Pfingsten 2014 (c) St. Martin Dietzenbach
Pfingsten 2014

Programm

  • gemeinsame Treffen an Samstagen oder Sonntagen
  • regelmäßige Mitfeier der Gottesdienste
  • Gruppentreffen, begleitet von Katechetinnen
  • Gemeinsames Wochenende
  • Möglichkeit zum Sakrament der Versöhnung
  • verschiedene Aktionen

Firmalter

Die Pfarrgemeinde Sankt Martin orientiert sich am Schuljahrgang der 9. Klasse. Ein Mindestalter von 14 Jahren halten wir für sinnvoll, da mit diesem Alter die staatlich garantierte Religionsmündigkeit besteht.

Für Erwachsene bietet sich dieser Kurs nicht an. Hier besteht die Möglichkeit einer individuellen Vorbereitung bzw. der Vorbereitung im Pastoralraum. Sprechen Sie uns an und wir finden mit Ihnen den passenden Weg zur Firmung.

 

Kosten

Für die Materialien und vor allem das gemeinsame Wochenende fällt ein Teilnehmerbeitrag an.

Am Geld muss und soll eine gute Vorbereitung nicht scheitern. Sollte es Ihnen schwer fallen den Teilnahmebetrag aufzubringen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden gemeinsam eine gute und diskrete Lösung finden. 

Gegebenenfalls können Mittel aus den Leistungen für Teilhabe und Bildung im Rahmen des § 28 Abs. 7 SGB II beantragt werden. Sprechen Sie uns hierauf an, wir beraten Sie gerne.