Der Kirchbauverein hat seit Januar 2020 eine neue Bankverbindung:
Iban DE34 3706 0193 4003 5320 17
BIC GENODED1PAX
Durch die Mitgliedsbeiträge ist uns eine verlässliche Planung der Ausgaben möglich.
Der Mindesbeitrag beträgt EUR 1,50 pro Monat für Erwachsene und EUR 0,50 pro Monat für Kinder (§ 5)
Eine Beitrittserklärung finden Sie an den Schriftständen der Kirchen.
Satzung des Kirchbauvereins der katholischen Kirchengemeinde St. Martin in Dietzenbach
Der Kirchbauverein führt den Namen „Kirchbauverein der katholischen Kirchengemeinde St. Martin in Dietzenbach”, nachstehend kurz „Kirchbauverein” genannt. Er versteht sich als Arbeitsgruppe innerhalb der katholischen Kirchengemeinde St. Martin, ohne Träger von eigenen Rechten und Pflichten zu sein.
Der Kirchbauverein hat die Aufgabe, Mittel im Rahmen der erforderlichen Eigenleistung zur Errichtung, Erhaltung und Ausstattung der Gebäude der katholischen Kirchengemeinde St. Martin in Dietzenbach und Steinberg zu beschaffen.
Mitglied des Kirchbauvereins kann jede Person werden, die eine schriftliche Beitrittserklärung abgegeben hat.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt und Ausschluss.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann aus dem Kirchbauverein ausgeschlossen werden, wenn dies vom Vorstand mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen wird.
In allen Fällen der Beendigung der Mitgliedschaft verbleibt das Gesamtvermögen unversehrt der katholischen Kirchengemeinde St. Martin.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens für Erwachsene EUR 1,50 und für Kinder EUR 0,50.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gremien des Kirchbauvereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern: Dem Vorsitzenden, dem Kassierer und mindestens 2 Beisitzern.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den Kassierer. Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder.
An den Sitzungen des Vorstandes nimmt der Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde St. Martin in Dietzenbach beratend teil.
Der Vorstand nimmt die Geschäfte im Sinne des § 2 wahr. Er beruft jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Er muss die Mitgliederversammlung ferner auch dann einberufen, wenn er dies für erforderlich hält und wenn die Einberufung von 1/5 der Mitglieder unter Angabe der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnungspunkte einberufen.
Sofern nicht anderes festgelegt, entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung wählt aus den vorgeschlagenen Kandidaten mindestens 4 Vorstandsmitglieder für jeweils 2 Jahre. Weiter wählt die Mitgliederversammlung durch Zuruf - sofern sich hiergegen aus der Mitgliederversammlung kein Widerspruch erhebt - 2 Rechnungsprüfer für die Dauer von 2 Jahren.
Über die Verwendung der Gelder beschließt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat.
Der Kirchbauverein löst sich nach Erfüllung der Aufgabenstellung gem. § 2 auf.
Vor diesem Zeitpunkt kann die Auflösung des Kirchbauvereins nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der Mitglieder beschlossen werden.
In allen Fällen der Auflösung verbleibt das vorhandene Vermögen unversehrt der katholischen Kirchengemeinde St. Martin.
Dietzenbach, am 26. April 2012
Stand: 06.04.2013