Zum Pfarrgemeinderat gehören:
Kraft ihres Amtes gehören dem PGR außerdem das Pastoralteam und der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates an:
Weiterhin ist die Leiterin der Kindertagesstätte PGR-Mitglied ohne Stimmrecht:
Achtung! Durch die Auswirkungen von Corona gelten zur Zeit einige Auflagen für PGR Sitzungen: Die Sitzungen sind auf maximal 90 Minuuten beschränkt und nicht öffentlich.