Schmuckband Kreuzgang

Veröffentlichungen von Jubiläen, Sakramenten und Sterbefällen

Logo Kath. Kirchen in der Oberstadt
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Datum:
Do. 4. Juli 2024
Von:
Pfarrer Peter Sievers

Gemäß des sogenannten Jubiläumserlasses des Bistums Mainz (Kirchliches Amtsblatt 166 2024, Nr. 6) können Sakramentenspendungen sowie Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Weihe-, Priester- und Ordensjubiläen und Sterbefälle mit  Namen der betroffenen Person und ggf. deren Wohnort (nicht die Straße) sowie der Tag und die Art des Ereignisses in den kircheneigenen Printmedien und kirchlichen Publikationsorganen, insbesondere in den Pfarrbriefen (d.h. bei uns „Brücke“ und „Advents- und Weihnachtsbrücke“) und auf den Websites der beteiligten kirchlichen Stellen veröffentlicht werden, wenn die betroffenen Personen der Veröffentlichung insgesamt oder in bestimmten Medien nicht vorher schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form bei den zuständigen Pfarreien (Pfarramt St. Alban-St. Jakobus/Heilig Kreuz) oder bei der Meldestelle im Bischöflichen Ordinariat (Postfach 1560, 55005 Mainz) widersprochen haben. –
Wir bitten Sie, diesen Widerspruch aus organisatorischen Gründen möglichst zum Jahresbeginn zu äußern.

Pfr. Peter Sievers, Pfarradministrator