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Unsere Pfarrgemeinderäte

Die aktuelle Amtszeit der Pfarrgemeinderäte begann im November 2019 und dauert bis März 2024.

PGR Ebersheim

Bewegung (c) Bistum Mainz

Legislaturperiode 2019-2024

  • Yvonne Fritzen (Vorsitz)
  • Rita Knußmann (Stellv. Vorsitz)
  • Stefanie Lemke 
  • Rainer Emrich
  • Dr. Joachim Hackenbruch (stellv. Vorsitz des KVR)
  • Franz Hein
  • Maria Pyka
  • Ingrid Resch
  • Gerd Brinkhus
  • Lars Zimmermann (Jugendvertreter)

Des Weiteren sind qua Amt im PGR vertreten:

  • Des Weiteren sind qua Amt im PGR vertreten:

  • Tobias Geeb, Leitender Pfarrer der Pfarrgruppe
  • Alexis Franklin, Kaplan
  • Franz Luckas, Diakon
  • Anja Becker, Gemeindereferentin
  • Alexandra Haustein, Pastoralreferentin
  • Silke Hermann, Kita-Leitung St. Laurentius (beratendes Mitglied)

 

nächste Sitzung am

  • Mi, 20. Juni 2024 um 20 Uhr im Pfarrzentrum

Die PGR-Sitzungen sind öffentlich, sofern nicht anders gekennzeichnet. Bitte melden Sie sich beim Vorstand an, wenn Sie kommen möchten. Vielen Dank!

Die Protokolle hängen jeweils nach der Genehmigung an der Pinnwand im Eingangsbereich des Kirchturmes.

  • Caritasausschuss (Anni Pitzer)
  • Liturgieausschuss (Ingrid Resch)
  • Öffentlichkeitsausschuss (Ingrid Resch und Rita Knußmann)
  • Ökumeneausschuss (Rita Knußmann)
  • Pastoraler Weg (Johannes Blüm)
  • Pfarrfestausschuss (Johannes Blüm)
  • Sitftungsausschuss (Rainer Emrich)

In Klammern steht die jeweilige Leitung des Ausschusses.

PGR Hechtsheim

Bewegung (c) Bistum Mainz

Legislaturperiode 2024-2028

  • Beismann, Anna (Jugendvertreterin)
  • Braun, Walter
  • Carista, Veronica
  • Dittrich, Manuel
  • Fahrendorf, Norbert
  • Feth, Ulrich
  • Hölz, Laura (stellv. Vorsitzende des PGRs)
  • Kranich, Nathalie
  • Schink, Birgit (Vorsitzende des PGRs)
  • Spinner, Daniel
  • Stenner, Ruth
  • Zabel, Kai 

Des Weiteren sind qua Amt im PGR vertreten:

  • Tobias Geeb, Leitender Pfarrer der Pfarrgruppe
  • Alexis Franklin, Kaplan
  • Franz Luckas, Diakon
  • Anja Becker, Gemeindereferentin
  • Alexandra Haustein, Pastoralreferentin
  • Barbara Gauly, Kita-Leitung St. Pankratius (beratendes Mitglied)
  • Bea Schnettker, Kita-Leitung St. Franziska (beratendes Mitglied)
  • Dr. Karl-Heinz Steffens (stellv. Vorsitz des KVR)

 

nächste Sitzung am

  • Do, 27. Juni 2024 um 20 Uhr im Gemeindehaus

Die PGR-Sitzungen sind öffentlich, sofern nicht anders gekennzeichnet. Bitte melden Sie sich beim Vorstand an, wenn Sie kommen möchten. Vielen Dank!

  • AG Kita und Familie (Daniel Spinner)
  • Caritasausschuss (Diakon Franz Luckas)
  • Festausschuss (Stefanie Prekopp)
  • Flüchtlingsbeauftragte (Ruth Stenner)
  • Glauben und Spiritualität (Angela Tiefenthaler)
  • Liturgieausschuss (Heiner Klehr)
  • Öffentlichkeitsausschuss (Michael Pietz)
  • Ökumeneausschuss (Heiner Klehr)
  • Pfarrgruppe (Pfarrer Tobias Geeb)

In Klammern steht die jeweilige Leitung bzw. Kontaktperson des Ausschusses.

Die Aufgaben des PGR

  1. Er ist Ansprechpartner und Anwalt der Gemeindemitglieder, sowie deren Anliegen.
  2. Er setzt konkrete Ziele und Schwerpunkte für das Gemeindeleben vor Ort, insbesondere im Blick auf die missionarische Dimension pastoralen Handelns.
  3. Er wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates.
  4. Er erstellt Richtlinien, die bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans vom Verwaltungsrat zu berücksichtigen sind.
  5. Er berät über die liturgischen, katechetischen und caritativen Aufgaben der Pfarrgemeinde und fördert in diesem Bereich die Kooperation in der Pfarrgruppe.
  6. Er kann alle Gemeindemitglieder zu einer Gemeindeversammlung einladen.
  7. Er sorgt sich um die katholischen Kindertagesstätten.
  8. Er sucht und fördert die ökumenische Zusammenarbeit.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Pfarrgemeinderat Beauftragte, Sachausschüsse oder Projektgruppen berufen, deren Mitglieder dem Pfarrgemeinderat nicht angehören müssen. Die Ausschüsse berichten in den Sitzungen des Pfarrgemeinderates über ihre Arbeit. Die Entscheidungskompetenz verbleibt beim Pfarrgemeinderat.

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von der Gemeinde in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind Gemeindeglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, ordnungsgemäß vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Jugendvertreter:innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Amtszeit des PGR beträgt in der Regel vier Jahre.