Die aktuelle Amtszeit der Pfarrgemeinderäte begann 2024 und dauert bis 2028.
Des Weiteren sind qua Amt im PGR vertreten:
Des Weiteren sind qua Amt im PGR vertreten:
Die PGR-Sitzungen sind öffentlich, sofern nicht anders gekennzeichnet. Bitte melden Sie sich beim Vorstand an, wenn Sie kommen möchten. Vielen Dank!
Die Protokolle hängen jeweils nach der Genehmigung an der Pinnwand im Eingangsbereich des Kirchturmes.
In Klammern steht die jeweilige Leitung des Ausschusses.
Des Weiteren sind qua Amt im PGR vertreten:
Die PGR-Sitzungen sind öffentlich, sofern nicht anders gekennzeichnet. Bitte melden Sie sich beim Vorstand an, wenn Sie kommen möchten. Vielen Dank!
In Klammern steht die jeweilige Leitung bzw. Kontaktperson des Ausschusses.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Pfarrgemeinderat Beauftragte, Sachausschüsse oder Projektgruppen berufen, deren Mitglieder dem Pfarrgemeinderat nicht angehören müssen. Die Ausschüsse berichten in den Sitzungen des Pfarrgemeinderates über ihre Arbeit. Die Entscheidungskompetenz verbleibt beim Pfarrgemeinderat.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden von der Gemeinde in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind Gemeindeglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind wahlberechtigte Gemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, ordnungsgemäß vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Jugendvertreter:innen müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die Amtszeit des PGR beträgt in der Regel vier Jahre.