Generalvikar

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Der Generalvikar ist Stellvertreter eines Diözesanbischofs für alle Verwaltungsaufgaben. In diesem Bereich handelt er mit den gleichen Vollmachten wie der Bischof selbst. Deshalb wird er häufig als „Alter Ego“ (anderes Ich) des Bischofs bezeichnet. Der Generalvikar leitet die Bistumsverwaltung, die - wie im Bistum Mainz - als Ordinariat oder auch als Generalvikariat bezeichnet wird. Nach den Bestimmungen des Kirchenrechts kann der Bischof seinen Generalvikar frei ernennen und abberufen. Als Mindestalter sind 30 Jahre vorgeschrieben. Das Amt des Generalvikars endet automatisch mit der Amtszeit seines Bischofs. Seit dem 1. Mai 2003 ist Prälat Dietmar Giebelmann Generalvikar des Bistums Mainz.

Das Amt des Generalvikars hat sich im 13./14. Jahrhundert zunächst in größeren Diözesen in Frankreich und Deutschland entwickelt. Während der Bischof die Gesetzgebungsgewalt in seinem Bistum ausschließlich selbst ausübt, setzte es sich durch, die Verwaltung einem Generalvikar und die Rechtssprechung einem Offizial zu übertragen.

tob (MBN)