Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 41

vom 2. November 2016

150 Jahre Domchor Festgottesdienst (c) Bistum Mainz / Matschak
150 Jahre Domchor Festgottesdienst
Datum:
Mi. 2. Nov. 2016
Von:
Alexander Matschak
Kardinal Lehmann (c) Bistum Mainz / B. Nichtweiss
Kardinal Lehmann

 

Berichte

  • Festgottesdienst „150 Jahre Mainzer Domchor“
  • Diether von Isenburg-Medaille für Giebelmann
  • Fachtagung der „Allianz für den freien Sonntag“
  • Diözesanadministrator beim Reformationsgottesdienst

Vorschau

  • November-Termine von „Rheinhessen 2016“
  • Vortrag zu Bischofsernennungen in Deutschland (10.11.)
  • Kolloquium der KHG Gießen (12.11.)

Dokumentation

  • Luther-Medaille für Kardinal Lehmann

 

„Das Evangelium zum Klingen bringen“

Festgottesdienst zum 150-jährigen Bestehen des Mainzer Domchores

Mainz. Papst Franziskus hat dem Mainzer Domchor anlässlich seines 150-jährigen Bestehens seinen Apostolischen Segen erteilt. Der Diözesanadministrator des Bistums Mainz, Prälat Dietmar Giebelmann, verlas am Ende eines Festgottesdienstes im Mainzer Dom am Dienstag, Allerheiligen, 1. November, die Urkunde des Heiligen Vaters. In dem Gottesdienst sang der Chor, in dem ausschließlich Knaben und junge Männer singen, unter der Leitung von Domkapellmeister Karsten Storck unter anderem die Missa „Papae Marcelli“ von Giovanni Pierluigi da Palestrina. Zudem musizierten die Mainzer Dombläser sowie Domorganist Daniel Beckmann an der Orgel des Mainzer Domes. Nach dem Gottesdienst fand ein Empfang für geladene Gäste im Erbacher Hof statt.  

In seiner Predigt dankte Domdekan Prälat Heinz Heckwolf den Mitgliedern und Mitarbeitern des Domchores für ihr Engagement. „Im Namen des Domkapitels und des Domstiftes und persönlich danke ich allen, die es ermöglichen, dass im Mainzer Dom immer wieder ,niveauvolle Kirchenmusik in der Liturgie‘ erklingen kann“, sagte er. Dass man im Mainzer Dom diese Musik erleben könne, sei „der Verdienst der Domkapellmeister und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in all den Jahren: von Georg Viktor Weber, über Albert Rudolf Vogt und Georg Köllner bis hin zu Mathias Breitschaft und Karsten Storck“.

Heckwolf dankte zudem den Sängern, „die einen Teil ihrer Freizeit den Chorproben, Gottesdiensten und Konzerten widmen“. Und er dankte den Eltern, die bereit seien, „den Familienalltag und den Urlaub nach den Aufgaben des Chores zu richten, so dass während des Stiftsjahres und besonders an hohen kirchlichen Feiertagen der Domchor im Dom präsent ist und seinen liturgischen Dienst vollziehen kann“. Dies gelte auch für die Domkantorei St. Martin und den Mädchenchor am Dom und St. Quintin. Dies alles sei auch „ein Beispiel für ehrenamtliches Engagement in unserer Kirche“.

Weiter erinnerte Heckwolf an die Gründung des Chores im Jahre 1866 durch den damaligen Mainzer Bischof, Wilhelm Emmanuel von Ketteler, der damals Kaplan Georg Viktor Weber als ersten Domkapellmeister ernannte. Es sei Kettelers Absicht gewesen, „das Evangelium zum Klingen zu bringen“: „Es ging ihm darum, das religiös-kirchliche Leben zu erneuern: und damit auch die Pflege der Kirchenmusik in den Gemeinden des Bistums, besonders auch im Dom“. Der Domdekan betonte: „Das Evangelium zum Klingen bringen: Deshalb gibt es auch heute den Domchor. Er bringt das Evangelium in den Stifts- und Pontifikalgottesdiensten und in den geistlichen Konzerten zum Klingen.“

Jubiläumsfeierlichkeiten dauern an

Bereits am Sonntagabend hatte das Festkonzert zum 150-jährigen Bestehen des Domchores stattgefunden. Domchor, Solisten und das Philharmonische Staatsorchester Mainz interpretierten unter der Leitung von Domkapellmeister Storck das Oratorium „Elias“ von Felix Mendelssohn Bartholdy. Im Laufe der Jubiläumsfeierlichkeiten wird es noch zwei weitere Veranstaltungen geben. So gestaltet der Domchor gemeinsam mit den Essener Domsingknaben am Sonntag, 6. November, um 17.00 Uhr eine musikalische Abendandacht im Mainzer Dom – ein so genannter „Even Song“. Unter der Überschrift „Das ewige Licht leuchte ihnen“ erklingen Werke von unter anderen Orlando di Lasso, Felix Mendelssohn Bartholdy und Anton Bruckner. Die Leitung haben Domkapellmeister Storck und Harald Martini, Leiter der Essener Domsingknaben. Die Essener Domsingknaben werden zudem am Sonntag, 6. November, gemeinsam mit dem Mädchenchor am Dom und St. Quintin das Stiftsamt um 10.00 Uhr im Mainzer Dom musikalisch gestalten.

Zum Abschluss der Jubiläumsfeierlichkeiten ist eine Aufführung des Oratoriums „Saul“ von Georg Friedrich Händel am Sonntag, 13. November, um 17.00 Uhr im Mainzer Dom vorgesehen. Die Männerstimmen des Mainzer Domchores und die Domkantorei St. Martin musizieren gemeinsam mit den Solisten Inga Britt Andersson, Victoria Braum, Yosemeh Adjei, Thomas Dewald, Christian Rathgeber, Michael Kaltenbach, Florian Rosskopp und Florian Küppers sowie mit dem Mainzer Domorchester und Domorganist Beckmann. Die musikalische Leitung hat Domkapellmeister Storck. Der Eintritt beträgt zehn bzw. fünf Euro.

Hinweis: Weitere Informationen zu den Chören am Mainzer Dom und zum Mainzer Domchor auch im Internet unter www.domchor-mainz.de

am (MBN) 


Diether von Isenburg-Medaille für Giebelmann

Diözesanadministrator des Bistums Mainz wurde von der Universität ausgezeichnet

Mainz. Der Mainzer Diözesanadministrator, Prälat Dietmar Giebelmann, ist von der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz mit der Diether von Isenburg-Medaille ausgezeichnet worden. Universitätspräsident Dr. Georg Krausch überreichte ihm im Namen des Senats der Universität die Auszeichnung am Dienstagabend, 25. Oktober, im Rahmen einer Feierstunde im Roten Saal der Hochschule für Musik auf dem Uni-Campus. Bei der Feierstunde wurde außerdem eine weitere Diether von Isenburg-Medaille an Marianne Arnold, Vorsitzende des Freundeskreises Ägyptologie, verliehen. Darüber hinaus ehrte die Universität jeweils mehrere Personen mit der Ehrenmedaille der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der Dr. Willy Eberz-Medaille und der Ehrensenatorenwürde der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Krausch betonte, dass sich Diözesanadministrator Giebelmann schon in seiner Amtszeit als Generalvikar „in herausragendem Maße für die Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingesetzt und die Katholisch-Theologische Fakultät ebenso wie die gesamte Universität nachhaltig unterstützt hat“. Ein besonderes Anliegen sei ihm dabei die Förderung und Unterstützung der theologischen Disziplin. Universitätspräsident Krausch verwies etwa auf die Unterstützung der Stiftungsprofessur Pastoraltheologie oder des interdisziplinären Gesangbucharchivs an der Universität. Und weiter: „Die Gründung des Zentrums für Interdisziplinäre Studien zum Religions- und Religionsverfassungsrecht konnte letztlich dank der wesentlichen wirtschaftlichen Unterstützung des Bistums als eine gemeinsame Initiative der Fachbereiche Katholische und Evangelische Theologie sowie Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität realisiert werden.“

Die Diether von Isenburg-Medaille ist eine der wichtigsten Auszeichnungen, die die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verleiht, benannt nach dem früheren Erzbischof von Mainz, der der Stadt im Jahr 1477 die Alte Mainzer Universität stiftete. In Anlehnung an sein Engagement werden mit der Diether von Isenburg-Medaille Personen ausgezeichnet, die sich in besonderem Maße als Freunde und Förderer um die Johannes Gutenberg-Universität verdient gemacht haben.

tob (MBN)


Gleiche Wettbewerbsregeln fördern Sonntagsschutz

Fachtagung der „Allianz für den freien Sonntag“ in Rheinland-Pfalz

Mainz. Voraussetzung für „einen starken rechtlichen Sonntagsschutz ist eine starke Gesetzgebung im Blick auf fairen Wettbewerb für Unternehmer während der Werktage und für einen gerechten auskömmlichen Lohn für Arbeitnehmer unter der Woche“. Dies umzusetzen sei jedoch „unter den Vorzeichen der Globalisierung und der Digitalisierung sicher eine wahre Herkulesaufgabe“, sagte Dr. Ralf Stroh vom Zentrum für Gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Donnerstag, 27. Oktober, im Erbacher Hof in Mainz.

Weiter sagte Stroh: „Ich finde, wenn die Allianzen für den freien Sonntag diese Perspektive öffentlich mit in den Fokus ihres Engagements rücken, sollten sie auch eine attraktive Adresse für Unternehmer sein und für alle anderen, die derzeit noch über die Allianzen den Kopf schütteln und sie als Gegner und nicht als Partner wahrnehmen.“ Stroh sprach bei der Fachtagung „Zeit ist unbezahlbar. Der Sonntagsschutz jenseits von Angebot und Nachfrage“. Sein Vortrag stand unter der Überschrift „Leben ist mehr als Angebot und Nachfrage - Argumente für den Sonntagsschutz jenseits von Ökonomie und Rechtsprechung“.

Stroh stellte ausführlich das bis heute maßgebliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Sonntagsschutz aus dem Jahr 2009 vor. Als wesentliche Begründungen seien darin benannt: „Sonn- und Feiertagsschutz sind notwendig zur körperlichen Erholung und zur Erhaltung der Gesundheit sowie aufgrund des grundgesetzlich gebotenen Schutzes von Ehe und Familie.“ Ein neuer Aspekt sei damals gewesen, dass das Urteil „das Leben jenseits von Angebot und Nachfrage in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt und als Grundlage des gesellschaftlichen Wohls identifiziert“ habe. Wörtlich heißt es im Urteil: „Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient.“ Damit habe das Gericht deutlich gemacht, „dass wirtschaftliche und ökonomische Interessen sowie die Interessen von Konsumenten nicht die einzigen Bedürfnisse und Interessen sind, die bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders zu berücksichtigen und rechtlich zu schützen sind“, betonte Stroh.

Jürgen Vogel, Geschäftsführer für den Bereich Standortpolitik bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Pfalz, machte in seiner Einführung deutlich, dass die Unternehmer nicht sehr weit von der ‚Allianz für den freien Sonntag’ entfernt seien. „Uns geht es bei diesem Thema vor allem um Gerechtigkeit.“ Es sei notwendig, die zahlreichen Ausnahmeregelungen in Rheinland-Pfalz zu reduzieren, um gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Besonders regionale Ausnahmeregelungen wie in Zweibrücken oder Hausenstein seien aus Sicht der IHK nicht in Ordnung: „Alle Unternehmen sollten die gleichen Chancen haben.“ Die IHK trete dafür ein, dass verkaufsoffene Sonntage „etwas Besonderes“ bleiben müssten und plädiere dafür, „an den vier möglichen verkaufsoffenen Sonntagen pro Kommune festzuhalten“.

Anschließend entstand eine lebhafte Podiumsdiskussion, die von Dr. Uwe Beck, Senderbeauftragter der katholischen Kirche beim Südwestrundfunk (SWR) und Leiter der Abteilung Katholische Rundfunkarbeit im Bischöflichen Ordinariat Mainz, moderiert wurde. Der Programmpunkt stand unter der Überschrift „Welches Gewicht haben nichtökonomische Argumente in der Politik?“. Der Sprecher der Allianz für den freien Sonntag in Rheinland-Pfalz, Manfred Thesing, Vorsitzender des Katholikenrates im Bistum Trier, hatte die rund 30 Teilnehmer im Madeleine Delbrêl-Raum des Erbacher Hofes begrüßt. Weitere Referenten waren Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn aus Leipzig, Horst Gobrecht von der Gewerkschaft ver.di in Darmstadt sowie Erwin Helmer von der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in München.

Veranstalter war die Allianz für den freien Sonntag in Rheinland-Pfalz. Die landesweite kirchliche und gewerkschaftliche Initiative setzt sich für die Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes und die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten ein. Von Seiten des Bistums Mainz gehören der Katholikenrat, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und das Referat Berufs- und Arbeitswelt zu den Trägerorganisationen der Allianz für den freien Sonntag in Rheinland-Pfalz.

Hinweis: www.sonntagsallianz-rlp.de

tob (MBN)


Giebelmann: das Trennende überwinden

Reformationsgottesdienst in der Mainzer Christuskirche

Mainz. Die weltweiten Herausforderungen mahnten dazu, das Trennende zwischen den Kirchen zu überwinden. Das sagte der Mainzer Diözesanadministrator, Prälat Dietmar Giebelmann, in seinem Grußwort beim Reformationsgottesdienst am Montag, 31. Oktober, in der Mainzer Christuskirche. Das Miteinander, solle, „wo immer es möglich ist, gestaltet und darüber hinaus auch gewagt“ werden, betonte Giebelmann. Es sei ein positives Zeichen, dass das 500. Jahr der Reformation von der katholischen und der evangelischen Kirche in Gestalt eines „gemeinsamen Christusjahres“ begangen werden könne. Auf diese Weise  richteten beide Kirchen ihr Augenmerk „auf die einende Mitte: Christus“. Und weiter: „Was mit dem Jahr 1517 begann, war, wenn es recht betrachtet wird, nicht das Gründen einer neuen Kirche, sondern die Erneuerung der Kirche an Haupt und Gliedern, damit die Kirche tiefer Kirche Jesu Christi wird“. Anlässlich des Auftaktes der Feiern zu 500 Jahren Reformation hatte der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), Volker Jung, bei dem Gottesdienst die friedensstiftende Rolle der Religionen in der modernen Gesellschaft hervorgehoben.

tob/PM (MBN)


Vorschau

Jubiläum „Rheinhessen 2016“

Veranstaltungen der Katholischen Kirche im Monat November

Rheinhessen. Das Bistum Mainz und seine rheinhessischen Dekanate beteiligen sich mit zahlreichen Veranstaltungen am Jubiläum „Rheinhessen 2016“. Zu den Höhepunkten im Monat November zählt eine Aufführung des Oratoriums „Elias“ in Gau-Algesheim am 6. November. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Veranstaltungen im Monat November. 

  • Donnerstag, 3. November: „Frauenfrühstück“ – Im Hildegard-Forum auf den Rochusberg bei Bingen laden die Kreuzschwestern um 9.30 Uhr zu einem Frühstück mit thematischem Impuls und Gespräch ein. Dr. Petra Urban, Bingen, spricht über die Lyrikerin Hilde Domin. Der Eintritt beträgt neun Euro.
  • Freitag, 4. November: „Rheinhessen und die Franzosen“ – Musik und Historisches zu einer ambivalenten Beziehung: Harald Reinfelder präsentiert um 19.00 Uhr im Zornheimer Ratssaal französische und deutsche Lieder aus dem 19. Jahrhundert.
  • Sonntag, 6. November: „Cantate Domino“ – In der Bechtolsheimer Simultankirche St. Mariae Himmelfahrt und St. Christophorus erklingen um 17.00 Uhr in einem Geistlichen Konzert Kompositionen von unter anderen Pachelbel, Bach, Mozart, Mendelssohn Bartholdy und Rheinberger. Es musizieren die Chorgemeinschaft St. Rufus, Gau-Odernheim/St. Mauritius, Gimbsheim, das Vokalensemble Gau-Odernheim und das Samatoso Streichquartett unter Leitung des Kantors und Organisten Franz-Josef Schefer.
  • Sonntag, 6. November: „Elias“ – In der katholischen Kirche St. Cosmas und Damian in Gau-Algesheim wird um 17.00 Uhr das berühmte Oratorium von Felix Mendelssohn Bartholdy aufgeführt. Es musizieren der Christian Erbach-Chor und Musiker des Schöneck-Ensembles, Koblenz, unter der Leitung von Matthias Heucher. Eintrittskarten sind bei der Tourist-Information in Gau-Algesheim erhältlich.
  • Sonntag, 6. November: „Benefiz-Konzert“ – Das Mainzer Blockflöten-Orchesters lädt um 17.00 Uhr in den „Rheinhessendom“ St. Stephan in Mainz-Gonsenheim ein. Das Konzert findet zugunsten von „Rheinhessendom e.V.“ statt.
  • Samstag: 12. November: „Du gehört dazu!“ – Die Band „Kreuz&Quer“ lädt um 18.00 Uhr in die Kirche St. Alban (Mainz) zu einem Benefiz-Konzert zugunsten der Mainzer Flüchtlingshilfe ein.
  • Sonntag, 27. November: „200 Jahre St. Achatius“ – So alt wie Rheinhessen ist die Kirche St. Achatius in Mainz-Zahlbach. Um 9.30 Uhr feiert der Mainzer Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz einen Festgottesdienst.

Hinweis: Weitere Informationen auch im Internet unter www.rheinhessen-katholisch.de

am (MBN)


„Bischofsernennungen in Deutschland“ (10.11.)

Akademievortrag mit Professor Pulte im Erbacher Hof

Mainz. „Bischofsernennungen in Deutschland – Wahl, Auswahl oder Diktat?“ heißt ein Vortrag von Professor Dr. Matthias Pulte am Donnerstag, 10. November, um 19.00 Uhr in der Bistumsakademie Erbacher Hof. Pulte ist Universitätsprofessor für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. In seinem Vortrag wird Pulte einen besonderen Akzent auf die Mainzer Rechtslage legen sowie die jüngsten und die ausstehenden Verfahren zur Bischofsernennung erläutern.

In der Einladung zu dem Vortrag heißt es: „Bischofsernennungen in Deutschland sind komplizierter als in der übrigen Weltkirche. Während sonst gilt, dass der Papst die Bischöfe frei ernennt, gibt es hier drei unterschiedliche Systeme der Beteiligung der Ortskirchen, die staatskirchenrechtlich vereinbart sind. Welche Rolle spielt die Römische Kurie, welche die Ortskirche? Was scheint der Papst zu wollen? Wer berät ihn und wer nicht? Nie waren so viele Fragen offen, wie im gegenwärtigen Pontifikat. Ist das die heilsame Unruhe von der Papst Franziskus einmal sprach? Was bedeutet das für unsere Ortskirchen?“

Hinweis: www.ebh-mainz.de

am (MBN)


Herausforderung Integration (12.11.)

Kolloquium der Katholischen Hochschulgemeinde Gießen

Gießen. Die Katholische Hochschulgemeinde (KHG) Gießen veranstaltet Samstag, 12. November 2016, ab 10.00 Uhr im Konzertsaal des Rathauses Gießen ihr diesjähriges öffentliches Kolloquium. Es steht unter der Überschrift „Herausforderung Integration. Antworten aus Gesellschaft, Hochschule und Kirche“. Das Kolloquium, das im Rahmen des 90-jährigen Jubiläums der KHG Gießen stattfindet, wird gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Technischen Hochschule Mittelhessen veranstaltet.

Zu den Referenten gehören unter anderen der ehemalige Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz und Thüringen, Dr. Bernhard Vogel, der Diözesanadministrator des Bistums Mainz, Prälat Dietmar Giebelmann, der Bevollmächtigte der Hessischen Landesregierung für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Jo Dreiseitel, die Oberbürgermeisterin von Gießen, Dietlind Grabe-Bolz, die Präsidenten der Justus Liebig-Universität und der Technischen Hochschule Mittelhessen, Professor Dr. Joybrato Mukherjee und Professor Dr. Matthias Willems, der Leiter des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland, Pater Frido Pflüger SJ, Berlin, und die Migrationsbetreuerin des Caritasverbandes Gießen, Cornelia Tigges.

Hinweis: Weitere Informationen im Internet unter www.khg-giessen.de/symposion. Die Teilnahme ist kostenlos. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung gebeten.

am (MBN)

 

Dokumentation

Martin Luther-Medaille für Kardinal Lehmann

Predigt zum Beginn des Reformationsjubiläums im Berliner Dom

Berlin. Der frühere Mainzer Bischof und langjährige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Karl Lehmann, ist am Montag, 31. Oktober, in der Berliner Marienkirche mit der Martin Luther-Medaille der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ausgezeichnet worden. Damit würdigte die EKD Lehmanns „einzigartige Verdienste um die Ökumene in Deutschland“. Lehmann ist der erste katholische Träger des evangelischen Preises.

In seinem Dankwort bezeichnete Lehmann die Auszeichnung als „Zeichen der ökumenischen Ermutigung“. Wörtlich sagte er: „Im Reigen der Feiern zum Reformationsgedenken am 31. Oktober 2017 darf die gerade erfolgte Verleihung der Luther-Medaille zum ersten Mal an einen Katholiken, dazu noch einen Bischof und Kardinal, gewiss als ein außerordentliches, symbolträchtiges Ereignis verstanden werden. Es zeigt allen, dass wir 2016/17 - bei aller Treue zu unserer Herkunft - dieses „Jubiläum“ mit anderen und neuen Akzenten begehen.“ Und weiter: „Ich verstehe deswegen die Verleihung dieses Zeichens als eine kräftige Ermutigung zum beherzten Weitergehen auf unserem Weg zu einer immer größeren Einheit der Kirche Jesu Christi.“ In den rund fünf Jahrzehnten seiner ökumenischen Arbeit habe es Fortschritte und Rückschläge gegeben, berichtete Lehmann. „Aber heute darf ich sagen: Es hat sich gelohnt! Gehen wir mutig, wenn auch nüchtern im Auftrag unseres Herrn und im Vertrauen auf Gottes Geist voran. Dann haben wir auch gute Aussichten. Wir sind es unserer Zeit auch schon seit langem schuldig.“

Am Abend der Preisverleihung hielt Lehmann außerdem die Predigt im Festgottesdienst zum Beginn des Jahres des Reformationsgedenkens im Berliner Dom. Die Predigt steht unter der Überschrift „Gemeinsames Christusfest im Gedenken an die Reformation“. Wir dokumentieren den Text im Folgenden im Wortlaut:

1. Jahrhundert – Luther – Gedächtnisfeiern

Geburtstage vergisst man nicht. So wollen auch wir den Beginn der Reformation, den man in der Regel am 31. Oktober 1517 mit dem berühmten Thesenanschlag Martin Luthers an der Schlosskirche zu Wittenberg ansetzt, im Jahr 2016/17 zu lebendiger Erinnerung bringen. Dieses „Luther-Gedächtnis“ hat man mindestens seit dem Jahr 1617 feierlich begangen. Die einzelnen Jubiläen sind sehr imprägniert von ihrer Zeit. Sie sind darum auch recht verschieden voneinander und offenbaren manche Verstrickungen in die Situation der Zeit und ihren Geist (z.B. 1817, 1917). Diese Gedenktage sind auch lange tief geprägt durch Tendenzen zur polemischen Abgrenzung und zur wechselseitigen Profilierung, früher besonders zwischen Protestanten und Katholiken.

2. Neue Situation 2016/17

Wir sind in einer davon sehr verschiedenen Situation. Unser Gedenkjahr 2016/2017 steht – Gott sei gedankt – unter ganz anderen Voraussetzungen. Das 20. Jahrhundert hat mit allen seinen Erfahrungen von den beiden Weltkriegen mit der Schaffung des Ökumenischen Rates der Kirchen (1948) und dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) bei allen verbleibenden Unterschieden ein neues Zu- und Miteinander der Kirchen geschaffen. Dies alles findet auch seinen Ausdruck in vielen Ergebnissen eines reichen ökumenischen Dialogs, besonders in den 50 Jahren der lutherisch-katholischen Gespräche seit dem Beginn mit dem sog. „Malta“-Bericht „Das Evangelium und die Kirche“ (1972). Das informative kleine Buch „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ fasst, mindestens für den lutherisch-katholischen Dialog, die Resultate eines halben Jahrhunderts bis in unsere Tage gut zusammen (2013). Es gibt auch andere Textsammlungen, wie den von Kardinal Kasper veröffentlichten Band „Die Früchte ernten“ (2011).

Schon Jahre zuvor hat der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen im Auftrag der Kirchen in den Jahren 1980-86 die Frage überprüft, ob die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts den heutigen Partner noch treffen. In langwierigen Untersuchungen wurde schließlich festgestellt: „Die Untersuchungen erbringen ein breites Spektrum differenzierter Beurteilungen. In ihrer Gesamtrichtung besagen die Ergebnisse: Eine Reihe von Verwerfungsaussagen beruhte auf Missverständnissen der Gegenposition. Andere treffen Lehre und Praxis der heutigen Partner nicht mehr. Bei wieder anderen haben neue Sacheinsichten zu einem hohen Maß an Verständigung geführt. Bei einigen Verwerfungsaussagen allerdings lässt sich auch heute noch kein Konsens feststellen.“ (Lehrverurteilungen - kirchentrennend? I., 189) Darum ging die Arbeit bis heute weiter.

3. Kirchentrennende Differenzen?

In der Mitte der folgenden, langen, internationalen Bemühungen steht die „Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ als eine „offizielle Feststellung“ des Lutherischen Weltbundes (und inzwischen auch anderer Glaubensgemeinschaften) und der Katholischen Kirche, die am 31.10.1999 in Augsburg feierlich bestätigt und unterzeichnet wurde. Sie hat zum Ergebnis, dass die Lehrverurteilungen der Reformationszeit heute so verstanden werden können, dass die jeweiligen Lehrelemente bei aller bleibenden Verschiedenheit aufeinander offen sind und dass in den Grundwahrheiten der Lehre von der Rechtfertigung kein kirchentrennender Dissens besteht. Es gibt also im Blick auf die Grundwahrheiten der Lehre über die Rechtfertigung eine zwar grundsätzliche, wenn auch nicht vollständige Übereinstimmung (vgl. Nr. 42/43). Wenn man dies von- und zueinander sagen kann, und zwar in der Grundfrage, die in der Epoche der Reformation zur Kirchenspaltung führte, dann ist ein wahrer Meilenstein für das gegenseitige Verhältnis gefunden. Diese „offizielle Feststellung“ bekam und behält als Urteil der Kirchen ihr eigenes Gewicht, auch wenn einzelne – gewiss auch namhafte – Theologen glauben, diesen Konsens in der jetzigen Fassung nicht mittragen zu können, und gewiss auch noch manches zu klären bleibt (z.B. in den Fragen und Problemen „Gerecht und Sünder zugleich?“, Glaube und Werke, Heilsgewissheit).

4. „Christus allein“ – in vierfacher Entfaltung

Wie und wo soll man nun die neu gewonnene Gemeinsamkeit – wenigstens im Ansatz - finden und zur Sprache bringen? Nach den Verlegenheiten, wie sie vor allem bei der Vierten Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes 1963 in Helsinki sichtbar wurden und z.T. bis in unsere Zeit andauerten, kam Hilfe vor allem von der biblischen Exegese, der neueren Lutherforschung, der systematischen Theologie und den ökumenischen Dialogen: Rechtfertigungslehre – sagen wir vielleicht besser: Rechtfertigungsbotschaft - und Christologie gehören ganz eng zusammen. Man muss zu dieser tragenden Wurzel und grundlegenden Mitte zurückgehen. Anders kann man den Ort und den Sinn von Rechtfertigung nicht gemeinsam finden. Die Offenbarung der Gerechtigkeit Gottes geschieht schließlich im Tod Jesu Christi am Kreuz (vgl. Röm 3,24). Sie wird uns allein im Glauben geschenkt und nicht durch unsere Leistung und unser Können erworben. Diese neue Gerechtigkeit Gottes wird uns „allein durch den Glauben“ zugänglich. In dem zentralen Passus des Römerbriefes 3,21-31 wird uns dies überreich verkündigt, wobei in relativ wenigen Versen siebenmal (22, 25, 26, 27, 28, 30, 31) der Empfang aus Glauben, nicht durch die Kraft eigenen „Rühmens“ (27) betont wird. Nicht zufällig ist dieses Hauptstück aus dem Römerbrief auch die für den 31.10. vorgesehene Lesung.

Hier entspringen denn auch die sogenannten Exklusivprädikate, also das vierfache „Allein“: „Christus allein“ (solus Christus), „allein aus Gnade“ (sola gratia),  „allein durch das Wort“ (solo verbo) und „allein durch den Glauben“ (sola  fide). Alles gründet darin, dass Jesus Christus der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen ist (dazu 1 Tim 2,5). Die anderen „Allein“-Aussagen verdeutlichen nur diesen elementaren Bekenntnisgrundsatz.

5. „Allein durch den Glauben“ in Geschichte und Gegenwart der Kirche

Das Verhältnis der christlichen Konfessionen zueinander war vor allem auch gestört durch die zentrale Formulierung, die Rechtfertigung erfolge „allein durch den Glauben“. Zwar ist man damit Luthers Übersetzung von Röm 3,28 gefolgt. Daraus ergab sich oft eine bittere Polemik. Heute sehen wir hier deutlicher: Gewiss steht im griechischen Urtext das „allein“ (durch den Glauben) nicht wörtlich da. Aber dieses „allein“ gibt den Sinn dieser Aussage durchaus korrekt wieder und verdeutlicht sie. Nicht erst Luther, sondern schon längst vorher haben kirchliche Theologen in der Frühzeit (Ambrosius/Ambrosiaster) der Kirche und im Mittelalter (Bernhard, Thomas von Aquin) so den Text wiedergegeben und verstanden. Daran hat sich kaum jemand gestört. Die nicht selten exklusiv überspitzte und einseitige Überbetonung des „allein“ und in eins, damit die Polemik gegen die „Werke“ in der Reformationszeit und danach haben diesen Streit radikalisiert. Er ist heute so gut wie völlig geklärt. Es gibt Übersetzungen, auch im evangelischen Bereich, mit und ohne das Wörtchen „allein“. Dies ist ein Beispiel für Missverständnisse und ihre Beseitigung bzw. Relativierung. Dies machte den Weg frei für eine tiefere Annäherung. Freilich müssen wir auch heute und künftig über das genauere Verhältnis des Glaubens zu den „Werken“, vor allem zur Beziehung zwischen Glaube und Liebe, gemeinsam nachdenken.

6. „Christusfest“

Wie schon gesagt wurde, geschah eine weitere positive Klärung durch die enge Verbindung zwischen Rechtfertigungsbotschaft und der Person sowie dem Werk Jesu Christi. Dies war selbstverständlich immer bewusst, erhielt aber nun durch die neueren Paulus-Forschungen des 20. Jahrhunderts eine sehr eindeutige Zuspitzung. Dies wurde konzentriert zusammengefasst in einem einfachen Wort. Man wählte, auch für die gottesdienstliche Feier im Reformationsgedenken, als Abkürzung das schlichte Wort „Christusfest“. Das Reformationsjubiläum 2016/2017 wird in einem solchen „Christusfest“ zum ersten Mal unter den Jahrhundertfeiern in ganz hohem Maß ökumenisch geprägt sein. Darin darf man wirklich den entscheidenden Akzent in der 500. Erinnerung an den Reformationsbeginn sehen. Die spirituelle und theologische Bedeutung dieser Akzentuierung muss nun aber über das schon Gesagte hinaus weiter entfaltet werden.

7. „Heilung der Erinnerung“

Dann müssen wir aber auch unsere vergangene und gewiss noch lange nachwirkende Geschichte der Entzweiung sowie der Entfremdung mit neuen Augen betrachten. Dies geht nicht durch unbewusstes Verdrängen und bloßes Vergessen. Darum brauchen wir in Entsprechung zu vielen ähnlichen Initiativen vor allem in der weltweiten Ökumene des letzten Jahrhunderts, besonders in Südafrika, einen Prozess der „Heilung der Erinnerung“. Wir suchen gemeinsam nach Vergebung und Versöhnung als Ausdruck eines neuen Zu- und Miteinanders. Wir bitten Gott und die Menschen um die Kraft zu Vergebung und Versöhnung. Wir wollen uns auch nicht mit dem, was wir bisher erreicht haben, zufrieden geben. Es wurden deshalb ökumenische Buß- und Versöhnungsgottesdienste mit konkreten liturgischen Entwürfen geschaffen. Die „Heilung der Erinnerung“ gehört beim Reformationsgedenken 2016/17 in die Herzmitte der gemeinsamen Veranstaltungen. Dies ist mehr als eine höfliche Entschuldigung.

8. Glaube, der durch Liebe wirkt

Dabei darf es trotz aller Dringlichkeit bei der “Heilung der Erinnerung“ nicht bleiben. Gerade der wiedergewonnene Glaube verbleibt nicht nur bei sich selbst. Rechtfertigung durch den Glauben „allein“ darf nicht missverstanden werden als Rückfall in eine vor allem passive sowie private Innerlichkeit und einen nur auf den Einzelnen gerichteten Gesinnungswandel. Der christliche Glaube unserer Tage muss seine neue Lebendigkeit dadurch erweisen, dass aus dem Geschenk des unverbrauchten Glaubens von Gott her ein weltveränderndes Zeugnis entsteht und wächst, das sich um die Nöte der Zeit sorgt, besonders um die vielen Wunden, die täglich den Menschen in aller Welt geschlagen werden. „Denn in Christus Jesus kommt es darauf an, den Glauben zu haben, der durch die Liebe wirkt.“ (Gal 5,6). Unsere Zeit braucht im Blick auf die Macht von Lüge und Gewalt, Unfrieden und Tod lebensnotwendig zuerst bekehrte und erneuerte Christen. Wir wissen, dass viele bereits Unglaubliches an Einsatz und Hingabe, Mut und Liebe geleistet haben.

Ich glaube jedoch, dass wir noch viel mehr gefordert werden. Die Welt – und mit ihr auch die Kirche - liegt sehr im Argen und braucht wache Christen. „Bedenkt die gegenwärtige Zeit: Die Stunde ist gekommen, aufzustehen vom Schlaf.“ (Röm 13,11). Das Reformationsjubiläum ist eine solche einzigartige Gelegenheit. Ergreifen wir diese Stunde! Nützen wir das vor uns liegende Jahr. Es ist eine einmalige Chance an einem Wendepunkt unserer bisher so schwierigen und belastenden Geschichte.

9. Elementare Herausforderungen heute für alle Christen

Die Worte „Christusfest“ und „Heilung der Erinnerung“ sind keine harmlosen Worte, wie man vielleicht heute bei der Inflation der Jubiläen denken könnte. Sie gehen uns zwar leicht von der Zunge. Sie fordern aber eine radikale Zuwendung zur spirituellen und theologischen Bedeutung der Rechtfertigungsbotschaft. Wir dürfen das Ereignis der Reformation nicht ausdünnen, indem wir sie weitgehend z.B. nur in ihrer weltgeschichtlichen Bedeutung oder gar in ihrer emanzipatorischen Wirkungsgeschichte sehen. Dies hat alles gewiss ein Körnchen Wahrheit, ist aber nicht alles. Die Reformation darf nicht zur bloßen Chiffre werden für die Forderung beständiger Reformen in Kirche und Gesellschaft. Auch ist ein „Christusfest“ kein flaches „Jubel-Trubel-Volksfest“, so sehr eine große Beteiligung mit Freude dazu gehört. Wir müssen den wahren Gott auf dem Antlitz Jesu Christi mit seiner Lebens- und Leidensgeschichte wieder in der ganzen Tiefe entdecken. Dies ist unsere gemeinsame Chance. Gerade die katholischen Christen können wirklich nur in diesem Sinne bedenkenlos mitfeiern. Hoffentlich gelingt dies auch über das Jahr 2017 hinaus.

10. Gebet für die Einheit der Christen

Von einer Sache muss noch unbedingt die Rede sein. Es bleibt das Gebet für die Einheit. Nichts ist wichtiger als die gemeinsame Fürbitte an den Herrn. Der einstige Generalsekretär der Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung - eine Wurzel des Weltrates der Kirchen -, Oliver Tomkins, hat es einmal so zur Sprache gebracht: „Selbst angesichts der tiefen Spaltungen…finden die Herzen vieler Christen ihre tiefste Gewissheit, dass der Pfad zur Einheit nicht für immer verschlossen sein wird, in der Tatsache, dass das ernste Gebet in diesem Geiste bereits ein wachsendes Heer in allen Konfessionen vereinigt. Andere Waffen mögen stumpf werden, aber niemand kann die Wirksamkeit dieser Waffe des selbstverleugnenden Gebetes bezweifeln, auch wenn wir ihre Wirkung nicht ermessen können.“ Amen.

(MBN)

Allainz für den freien Sonntag (c) Bistum Mainz / Blum
Diether von Isenburg-Medaille (c) Bistum Mainz / Blum