Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 35

vom 1. Oktober 2014

Mainz, 26. September 2014: Karl-Heinz Rausch (links) und Domdekan Heinz Heckwolf vor dem Modell des Mainzer Doms, das in 2.337 Arbeitsstunden entstanden ist. (c) Bistum Mainz / Blum
Mainz, 26. September 2014: Karl-Heinz Rausch (links) und Domdekan Heinz Heckwolf vor dem Modell des Mainzer Doms, das in 2.337 Arbeitsstunden entstanden ist.
Datum:
Mi. 1. Okt. 2014
Von:
MBN

Bischöfliche Pressestelle Mainz, Leiter: Tobias Blum, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz
Postanschrift: Postfach 1560, 55005 Mainz, Tel. 06131/253-128 oder -129,
Fax 06131/253-402, E-Mail: pressestelle@bistum-mainz.de

Berichte

  • Kirchensteuerrat verabschiedete Jahresabschlüsse
  • Neues Dommodell in der Mainzer Dominformation
  • Kardinal Lehmann bekräftigt Haltung zur Sterbehilfe
  • Kunstprojekt der DBK auch im Kloster Lorsch
  • Fahrradparkplatz im Hof des Ordinariates eingeweiht

Vorschau

  • Missio-Gast im Bistum unterwegs (8.-16.10.)

Dokumentation

  • Predigt von Kardinal Lehmann in Fulda
Berichte

Kirchensteuerrat des Bistums Mainz verabschiedet Jahresabschlüsse 2012 und 2013 und legt Vermögen offen

Positive Kirchensteuerentwicklung im Jahr 2014 ist konjunkturell bedingt

Mainz. Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Finanzverwaltung des Bistums Mainz am Dienstag, 30. September, im Erbacher Hof in Mainz die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz in kombinierter Rechnungslegung vorgelegt. Nach einer Aussprache wurden die Abschlüsse von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet. Das Volumen von Erträgen und Aufwendungen beläuft sich beim Jahresabschluss 2012 auf 319,5 Millionen Euro; beim Jahresabschluss 2013 auf 331,1 Millionen Euro. Das Kirchensteueraufkommen, das rund zwei Drittel der laufenden Erträge ausmacht, belief sich 2012 auf rund 188,7 Millionen Euro und im Jahr 2013 auf 201,3 Millionen Euro.

Das Bistum Mainz ist 2012 von der kameralistischen auf die kaufmännische Rechnungsführung (Doppik) umgestiegen. Für beide Abschlüsse wurde eine uneingeschränkte Bescheinigung durch einen externen Wirtschaftsprüfer erstellt. Der Mainzer Generalvikar, Prälat Dietmar Giebelmann, würdigte das große Engagement der Mitarbeiter der Finanzverwaltung bei der Einführung der Doppik. „Wir sind Ihnen für Ihren Einsatz sehr dankbar. Mit diesem zeitgemäßen Buchungssystem erreichen wir eine größere Transparenz und können so die uns anvertrauten Mittel sorgsamer und effizienter einsetzen", sagte Giebelmann, der Ökonom des Bistums ist.

Erstmals veröffentlicht die Bistumsverwaltung eine Gruppenbilanz des Bistums Mainz und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz, in der sämtliche Einrichtungen des Bistums und alle rechtlich unselbstständigen Nachlässe, Stiftungen und Fonds (zum Beispiel Beihilfe- und Versorgungsfonds) berücksichtigt sind. Damit ist das gesamte beiden Körperschaften zivilrechtlich zuzuordnende Vermögen bis auf Teile des Sachanlagevermögens erfasst. Noch nicht berücksichtigt wurde das Sachanlagevermögen, das vor der Umstellung auf die Doppik, das heißt vor 2012 zugegangen ist (insbesondere Immobilien und technische Anlagen) und dessen Bewertung im Jahr 2015 nachgeholt werden soll.

Der Finanzdezernent der Diözese, Finanzdirektor Eberhard von Alten, dämpfte jedoch Erwartungen, dass sich durch die noch ausstehende Bewertung insbesondere der Altimmobilien die Bilanzrelationen wesentlich verändern könnten. Er wies darauf hin, dass es für die vielen Spezialimmobilien wie Kirchen, Pfarrzentren, Kindertagesstätten und Schulen schwer sei, eine Bewertung vorzunehmen, zumal kirchliche Immobilien nur sehr eingeschränkt vermarktet werden könnten. Wegen der noch fehlenden Bewertung der Alt-immobilien sei damit zu rechnen, „dass die Immobilienrisiken derzeit eher unterschätzt werden", sagte von Alten.

Für 2013 wird bei einer Bilanzsumme von 823,3 Millionen Euro ein Bistumskapital von 103,9 Millionen Euro ausgewiesen sowie zweckgebundene Rücklagen von 162,1 Millionen Euro, die im Wesentlichen der Bauerhaltung von Bistumsbauten und Pfarreiimmobilien dienen. Größter Aktivposten ist das Finanzanlagevermögen von 732,2 Millionen Euro, dem aber Rückstellungen von 515,7 Millionen Euro (vor allem Pensionsrückstellungen) und Verbindlichkeiten von 41,8 Millionen Euro gegenüberstehen.

 

Positive Kirchensteuerentwicklung

Im laufenden Jahr 2014 haben sich die Kirchensteuereinnahmen im Bistum Mainz konjunkturell bedingt positiv entwickelt, erläuterte von Alten. Bis einschließlich August liege das Brutto-Kirchensteueraufkommen um 3,6 Prozent über dem Vorjahresergebnis. Der Finanzdezernent wies darauf hin, dass die konjunkturelle Entwicklung durchaus in der Lage sei, die strukturellen Probleme wie den demographisch bedingten Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und die Abnahme der getauften Katholiken „für einige Jahre" auszugleichen. Hinzu komme eine kurzfristige Kompensierung durch Zuwanderung. Grundsätzlich sei jedoch in den kommenden Jahrzehnten aus den genannten Gründen mit einer „merklichen Reduzierung der Kirchensteuerzahler" zu rechnen. Insofern sei es wichtig, konjunkturell gute Jahre für die Rücklagenbildung zu nutzen, betonte von Alten.

Stichwort: Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest,  und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, als Vorsitzender, Generalvikar Giebelmann als sein Stellvertreter, und Finanzdirektor von Alten sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist Dr. Volker Kurz aus Mühlheim-Dietesheim. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.

tob (MBN)

 

2.337 Stunden für „ein Meisterwerk"

Holz-Modell des Mainzer Doms ist künftig in der Dominformation ausgestellt

Mainz. In aufwändiger Kleinarbeit hat Karlheinz Rausch aus Mainz-Mombach ein Modell des Mainzer Doms gefertigt, das er jetzt als Dauerleihgabe an das Domkapitel und das Dommuseum übergeben hat. Das Modell im Maßstab 1:200 entstand in den Jahren 2010 bis 2013. Nach Original-Plänen schnitzte und drechselte er es aus Ahorn- und Lindenholz. Für die 2.484 Einzelteile benötigte Rausch insgesamt 2.337 Arbeitsstunden. Das neue Dommodell wird der Öffentlichkeit künftig in der Dominformation (Markt 10) zugänglich sein.

Bei einem Fototermin am Freitag, 26. September, würdigte der Mainzer Domdekan, Prälat Heinz Heckwolf, die detailgetreue Arbeit von Karlheinz Rausch. „Wir haben uns sehr gefreut, dass Herr Rausch sein Meisterwerk als Dauerleihgabe zur Verfügung stellt. An dem Modell können Besuchergruppen einen guten Überblick über den Dom erhalten", sagte Heckwolf.  Rausch berichtete, dass er zuvor ein Modell der Dresdner Frauenkirche gebaut habe. „Als Mainzer Bub habe ich dann gedacht: Wann machst du denn den Dom?" Nach Fertigstellung des Mainzer Dommodells hat Rausch sich jetzt einem Modell des Leuchtturms „Roter Sand" zugewandt.

tob (MBN)

 

„Auch im Leiden und im Sterben das Leben bejahen"

Kardinal Lehmann bekräftigt Haltung zur Sterbehilfe bei Herbst-Vollversammlung

Fulda. Die Deutsche Bischofskonferenz hat anlässlich ihrer Herbst-Vollversammlung in Fulda erneut ihre Haltung zur Sterbehilfe bekräftigt. In einem Pressegespräch am Donnerstag, 25. September, betonte der Vorsitzende der Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann (Mainz):

„Wir haben uns schon lange und immer wieder für ein gesetzliches Verbot jeglicher Formen der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung sowie für eine Ausweitung der Hospizangebote und der Palliativmedizin ausgesprochen. Die Diskussion ist schwieriger geworden. Kritiker des geplanten Verbotes beharren zunehmend auf dem Wert der individuellen Autonomie am Lebensende. Die Deutsche Bischofskonferenz hat immer betont, dass sich das auch im Christentum dem Menschen zukommende Recht auf Selbstbestimmung nicht auf das eigene Leben beziehen kann. Die Verfügung über die Existenz als solche ist dem Menschen entzogen. Die Verabsolutierung der Autonomie steht zudem in Gefahr, die fürsorgliche Begleitung Sterbender und den Schutz der Würde der Schwächsten zu vernachlässigen."

Nach Auffassung der Deutschen Bischofskonferenz bedürfen Sterbende der besonderen Fürsorge und Zuwendung ihrer Mitmenschen. „Wer alt, krank oder hilflos ist, möchte nicht alleingelassen werden. Vielerorts werden Sterbende umsichtig und mitfühlend betreut, etwa in Familien und Hospizen", sagte Kardinal Lehmann. „Aus Sorge um den Menschen setzen sich Christen dafür ein, dass das Leben eines jeden Menschen - gerade auch in der Nähe des Todes - bis zuletzt geschützt wird. Sie glauben daran, dass wir alles, was ist, Gott verdanken. Gott hat den Menschen als sein Abbild geschaffen und ihm eine unantastbare Würde verliehen. Diese Würde gründet nicht in seiner Leistung oder in dem Nutzen, den er für andere hat. Die Würde des Menschen folgt daraus, dass Gott ihn bejaht. Aus dem Wissen um Gottes Zuwendung und Liebe heraus darf und kann der Mensch auch im Leiden und im Sterben sein Leben bejahen und seinen Tod aus Gottes Hand annehmen."

Zur aktuellen Diskussion um die Sterbehilfe stellte Kardinal Lehmann einen Flyer der Deutschen Bischofskonferenz vor, der in verständlicher Sprache die Position der Bischofskonferenz zusammenfasst, Begriffserklärungen enthält und mit einer umfänglichen Linkliste für das Internet auf weiterführende Informations- und Hilfsangebote verweist. In diesem Flyer „Sterben in Würde - worum geht es eigentlich?" heißt es: „In Würde stirbt, wer anerkennt, dass sein Leben als solches unverfügbar ist. Anfang und Ende des Lebens sind der Verfügung des Menschen entzogen. Das bedeutet, dass der Tod nicht herbeigeführt, wohl aber zugelassen werden darf. Gottes Geschöpf zu sein, bedeutet jedoch nicht, dass Menschen im Hinblick auf den Tod gar nicht handeln dürfen. Es ist richtig, Möglichkeiten zu ergreifen, um die letzte Phase des Lebens erträglich zu gestalten. Dazu gehört, Sterbende schmerztherapeutisch zu versorgen, ihnen bestmögliche Pflege zuteilwerden zu lassen und den Tod nicht durch eine Behandlung im Übermaß hinauszuzögern. Auch die seelsorgliche Begleitung ist oft von großer Bedeutung. Denn gerade im Sterben werden die Fragen nach dem Woher und Wohin des Lebens bewusst. Sie dürfen nicht übergangen werden."

Kardinal Lehmann erinnerte daran, dass derzeit Fachleute um klare rechtliche Regelungen ringen, die den Umgang mit dem Lebensende, insbesondere die Frage nach der Hilfe bei der Selbsttötung betreffen: „Die katholische Kirche spricht sich nachdrücklich gegen alle Formen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zur Selbsttötung aus. Hilfe beim Sterben durch die sogenannte passive Sterbehilfe - einschließlich der Therapie-Zieländerung - hingegen ist ethisch vertretbar."

Mit Blick auf die aktuelle Debatte erinnerte Kardinal Lehmann daran, dass diese von der weiten Idee einer Selbstbestimmung zehre, welche die Option, sich unter definierten Voraussetzungen töten zu lassen, mit umfasse: „Sterbehilfe und Suizid müssen gewiss genauer unterschieden werden. Die Sterbehilfe gleicht dem Suizid als eine Art ‚eigener‘ Tod von fremder Hand. Tötung wird neu legitimiert. Sie ist eine Dienstleistung, die gewissermaßen im Auftrag des Betroffenen geschieht. Im Grunde erlaubt aber der Staat eine Fremdtötung. Damit sind auch oft gesellschaftliche Bedingungen impliziert, die erfüllt sein müssen und immer auch ein Sozialnutzenkalkül enthalten. ‚Autonomie‘ und gesellschaftliches Werturteil über Leben gehen untrennbar ineinander über." Daher sei eine Neubesinnung auf das Thema unbedingt notwendig: „Die Diskussionen über ‚aktive Sterbehilfe‘ bzw. ‚assistierten Suizid‘ gehen von der radikalisierten Forderung nach Selbstbestimmung aus, die als fundamentale Bestimmung des Menschseins gesehen wird. Wie in anderen Bereichen der Bioethik ist dies eine ganz grundlegende Frage, ob der Mensch wirklich nach dem Muster einer absoluten Autonomie verstanden werden kann. Man weist auf diese Grundfigur auch darum hin, weil unsere pluralistische Gesellschaft eine solche Fülle ethischer, weltanschaulicher und religiöser Entwürfe biete, dass keine gemeinsame Wertgrundlage brauchbar sei. Am ehesten sei dies eben noch die genannte Selbstbestimmung."

Demgegenüber ermutigte Kardinal Lehmann, die im christlichen Glauben vorhandenen, aber oft verschütteten Zugänge zu einer notwendigerweise neuen Kultur des Sterbens zu nutzen. „Das Christentum hat eine große Kultur des Sterbens über Jahrhunderte entwickelt. Sie passt nicht mehr unmittelbar in die moderne Lebenswelt, aber ihre fundamentalen Kräfte sind auch nicht einfach erledigt. Es liegt auf dieser Linie, wenn wir heute in Auseinandersetzung mit der Sterbehilfe zwei zentrale Akzente setzen, nämlich die Palliativmedizin und das Hospizwesen. Beides muss freilich in einem weiteren Rahmen gesehen werden. Man darf auch nicht vergessen, dass die ursprüngliche Idee der Hospizbewegung nicht nur auf stationäre oder ambulante Hospizarbeit vor allem im institutionellen Sinne gerichtet war, sondern sich auch auf den Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden in der Familie, im Krankenhaus usw. bezog und bezieht. Ich bin überzeugt, dass man nur im Rückgriff auf diese Erfahrungen und eine solche Kultur des Sterbens die heutigen Gefährdungen angehen und vielleicht auch überwinden kann. Voraussetzung dafür ist aber, dass wir die Endlichkeit und - theologisch gesprochen - die Kreatürlichkeit des Menschen wieder entdecken und uns zu eigen machen", sagte Kardinal Lehmann.

Hinweis: Der Flyer „Sterben in Würde - worum geht es eigentlich?" ist als  pdf-Datei unter http://www.dbk-shop.de/de/deutsche-bischofskonferenz/sonstige-publikationen/flyer-sterben-wuerde-worum-geht-eigentlich.html verfügbar. Auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz gibt es auch ein aktuelles Dossier zum Thema unter www.dbk.de/themen/sterben-in-wuerde

SDBK (MBN)

 

Kunstprojekt zum Zweiten Vatikanischen Konzil vorgestellt

Kloster Lorsch ist ein Veranstaltungsort von „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst"

Fulda. Aus Anlass des 50-jährigen Jubiläums des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) veranstaltet die Deutsche Bischofskonferenz im Jahr 2015 ein Mehrsparten-Kunstprojekt. Es trägt den Titel „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst". Bischof Dr. Friedhelm Hofmann, Bischof von Würzburg und Vorsitzender des Projektbeirats, hat am Mittwoch, 24. September, in Fulda im Rahmen eines Pressegesprächs das an mehreren Orten Deutschlands geplante Projekt vorgestellt. Eingeladen sind Bildende Künstler, Theatermacher, Schriftsteller und Musiker; sie sollen wesentliche Impulse des Konzils für das 21. Jahrhundert sicht- und hörbar machen.

Sein Motto erhält das Kunstprojekt von dem wichtigen Konzilsdokument „Gaudium et spes" (1965), das mit den Worten beginnt: „Freude und Hoffnung (Gaudium et spes), Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi." Bischof Hofmann betonte, dass diese Aussage für die katholische Kirche aktueller denn je sei und erinnerte daran, dass Papst Franziskus erst jüngst in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii gaudium" (2013) eine einfühlsam-solidarische Kirche zum Leitbild erklärt hat. Dies sei für die Bischofskonferenz ein Impuls gewesen, das Konzilsjubiläum mit überraschenden und experimentellen Kunst-Formaten aufzugreifen: Gemeinsam mit internationalen Künstlerinnen und Künstlern und den Menschen vor Ort soll der Diskurs über Freuden, Hoffnungen, Trauer und Ängste unserer Zeit angestoßen werden.

Das Kunstprojekt bespielt mehrere Orte, die jeweils besondere Aspekte von „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst" symbolisieren:

  • Das über Kriegsruinen erbaute Museum Kolumba in Köln, das seine Jahresausstellung 2014/2015 „playing by heart" dem Thema „Freude und Hoffnung" widmet und mit einem entsprechenden Begleitprogramm die „Werkstatt Kolumba" vielfältig erfahrbar macht; Kurator: Dr. Stefan Kraus mit seinen Mitarbeiterinnen (Köln); Eröffnung war bereits am 14. September 2014.
  • Die Literaturstadt München mit einem mehrtägigen Literaturfest, das zeitgenössische Literaten an speziell ausgewählten Orten zu Lesungen und zum Austausch einlädt; Kurator: Professor Dr. Erich Garhammer (Würzburg).
  • Das Rudolf Virchow-Zentrum für Experimentelle Biomedizin in Würzburg, ein Institut für medizinische Grundlagenforschung der Universität Würzburg, mit einer Kunstausstellung; Kuratorinnen: Dr. Ulrike Lorenz und Dr. Anne Vieth (Mannheim).
  • Die Grenzstadt Konstanz mit einem Straßentheaterfest, das verschiedene afrikanische sowie lateinamerikanische Theatergruppen einbindet; Kurator: Professor Dr. Christoph Nix (Konstanz).
  • Die UNESCO-Welterbestätte Kloster Lorsch, die heute einen interkulturellen Schwerpunkt hat, mit einer Ausstellung von Studierenden verschiedener deutscher Kunsthochschulen; Kurator: Prof. Dr. Florian Matzner (München).
  • Der Campingplatz in Schillig an der Nordsee, der zum Ort eines kommunikativen Kunstprojekts wird, das sich mit Fragen der Landschaft auseinander setzt; Kurator: Dr. Falk Wolf (Düsseldorf).
  • Die Bonifatius-Stadt Fulda, Grabstätte des „Apostels der Deutschen", mit einer Kunst­aktion auf dem Domplatz, welche die Beziehung von Kirche (Dom) und Öffentlichkeit (Stadtplatz) ausdrücklich thematisiert; Kuratorin: Dr. Angelika Nollert (München).
  • Das ehemalige Parlamentsgebäude „Ständehaus Düsseldorf", heute Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, mit einer Ausstellung „The Problem of God" im K 21, die sich auf die Suche nach Spuren christlicher Ikonografie in der bildenden Kunst der Gegenwart macht; Kuratorinnen: Direktorin Dr. Marion Ackermann und Dr. Isabelle Malz (Düsseldorf).

Sämtliche Einzelprojekte setzen mit künstlerischen Mitteln um, was die Katholische Kirche im Zweiten Vatikanischen Konzil als ihren Gründungsauftrag begreift: eine hörende Kirche und solidarische Gefährtin der Menschen zu sein, die um deren Lebenswirklichkeiten, Hoffnungen, Sorgen und Nöte weiß und sie mit ihnen teilt.

Hinweis: Weitere Informationen über das „Kunstprojekt zum Konzilsjubiläum 2015" sind auf der neu eingerichteten Homepage http://www.freude-und-hoffnung.com/ verfügbar.

SDBK (MBN)

 

Ein nachhaltiges Engagement für die Umwelt

Fahrradparkplatz im Bischöflichen Ordinariat eingeweiht

 

Mainz. Im hinteren Hof des Bischöflichen Ordinariates Mainz ist jetzt ein überdachter Fahrradparkplatz eingerichtet worden. Mit einem Segen für die Fahrradfahrer weihte der Mainzer Generalvikar, Prälat Dietmar Giebelmann, die Abstellmöglichkeit für insgesamt zehn Fahrräder am Dienstag, 30. September, ein. Er dankte den Mitarbeitern, die das Fahrrad für den Weg zur Arbeit nutzen: „Das ist ein nachhaltiges Zeichen, mit dem Sie sich für unsere Umwelt und Schöpfung engagieren. Dafür möchte ich, auch im Namen unseres Bischofs, Kardinal Karl Lehmann, danke sagen." Angeregt wurde die Einrichtung des Fahrradparkplatzes durch die Mitarbeitervertretung (MAV) des Bischöflichen Ordinariates.

tob (MBN)

 

 

Vorschau

Missio-Gast im Bistum Mainz (8.-16.10.)

Schwester Robina Victor OP leitet eine Mädchenschule in Faisalabad/Pakistan

Mainz. Auf Einladung des Hilfwerkes Missio ist Schwester Robina Victor OP als Gast zum Monat der Weltmission von Mittwoch, 8., bis Donnerstag, 16. Oktober, im Bistum Mainz. Schwester Robina ist Leiterin einer Mädchenschule in Faisalabad/Pakistan und wird bei zahlreichen Veranstaltungen in Schulen und Pfarrgemeinden über ihre Arbeit berichten, die vom Hilfswerk Missio unterstützt wird. Am Dienstag, 14. Oktober, um 14.00 Uhr wird sich der Missionsdirektor des Bistums Mainz, Domdekan Prälat Heinz Heckwolf, mit Schwester Robina zu einem Informationsaustausch treffen.

Die weiteren Termine:

Mittwoch, 8. Oktober:
20.00 Uhr: Gernsheim, Kettelerhaus, Vortrags- und Begegnungsabend

Donnerstag, 9. Oktober:
14.00 Uhr: Schulbesuch im Gymnasium Theresianum, Mainz
19.00 Uhr: Mainz-Hechtsheim, St. Pankratius: Gottesdienst, anschließend Begegnungsabend

Freitag, 10. Oktober:
20.00 Uhr: Mainz-Münchfeld, St. Johannes Evangelist, Vortrags- und Begegnungsabend

Samstag, 11. Oktober:
18.00 Uhr: Darmstadt-Liebfrauen, Gottesdienst mit anschließendem Begegnungsabend

Sonntag, 12. Oktober:
10.00 Uhr: Königstädten, St. Johannes, Gottesdienst mit anschließendem Eine-Welt-Essen und Begegnung
18.00 Uhr: Herbstein, St. Jakobus und Johannes d. Täufer, Gottesdienst, anschließend Begegnungsabend

Montag, 13. Oktober:
18.00 Uhr: Mainz, St. Bonifaz, Gottesdienst
19.00 Uhr, Mainz, Programmkino „Palatin": „Good Morning Karachi" - Filmaufführung und Nachgespräch mit Schwester Robina Victor

Dienstag, 14. Oktober:
vormittags: Schulbesuch im Elisabeth Langgässer-Gymnasium in Alzey

Mittwoch, 15. Oktober:
vormittags: Besuch in der JVA Rockenberg
20.00 Uhr: Nieder-Ramstadt, St. Michael, Vortrags- und Begegnungsabend

Donnerstag, 16. Oktober:
vormittags: Schulbesuch in der Albertus Magnus-Schule in Viernheim
16.00 Uhr: Reichelsheim, Maria Verkündigung, Treffen mit Firmlingen und Aktion „Mauern einreißen für Religionsfreiheit"
19.00 Uhr: Neustadt, St. Karl Borromäus, Vortrags- und Begegnungsabend

Hinweis: Weitere Informationen bei Missio-Diözesanreferentin Stefanie Völkl, Telefon: 06131/253-269, E-Mail: missio@bistum-mainz.de                                          

tob (MBN)

 

DOKUMENTATION

„Bei euch aber soll es nicht so sein!"

Predigt von Kardinal Lehmann bei der Herbst-Vollversammlung der Bischofskonferenz

Fulda. Der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, hat bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda die Predigt beim Gottesdienst am Mittwochmorgen, 24. September, übernommen. Im Folgenden dokumentieren wir den Wortlaut der Predigt (Lesung: Röm 12,3-13; Evangelium: Mk 10,35-45):

Wir haben bei den Vollversammlungen der Deutschen Bischofskonferenz seit Jahrzehnten jeweils einen Studien(halb)tag, den wir der tieferen Erkenntnis von theologischen und pastoralen Problemen widmen, ohne unmittelbar durch notwendige bindende Beschlüsse bedrängt zu werden. An diesem Mittwoch beraten wir mit Hilfe der zuständigen Kommission zum Thema „Gemeinsam Kirche sein. Das Zueinander der Dienste und Charismen im priesterlichen Gottesvolk". Dabei wollen wir durch die soeben gehörten Lesungen aus der Heiligen Schrift den biblischen Boden für unsere Arbeit vorbereiten.

Auch wenn das Modell der Charismen in den paulinischen Hauptbriefen (1 Kor 12,8-10.28-30; Röm 12,3-13) schon oft für unsere Frage in Anspruch genommen worden ist, so erhebt sich dennoch ein Zweifel, ob diese Rückgriffsmöglichkeit genügend ausgeschöpft worden ist. Der Ansatz ist schon vielversprechend: Paulus zählt alle Ämter und Dienste in ihrer Verschiedenheit unter die Geistesgaben an die Kirche. Dabei kommt es Paulus offenkundig nicht sonderlich darauf an, in diese Aufzählung eine strenge Ordnung zu bringen. Ganz verschiedene Fähigkeiten kommen zur Darstellung: Formen der Lehre und Deutung; Aspekte praktischer Hilfe: Unterstützung, bereitwilliges Geben, Ausüben von Barmherzigkeit; Gemeindeleitungsfunktionen stehen neben Prophetie und Glossolalie (Zungenreden); Sachaufgaben stehen neben Personenbezeichnungen; manchmal erscheint ein spezifischer Trägerkreis für die Dienste. Diese Aufzählung ist nicht schlechthin zufällig und ungeordnet, sie will aber bewusst die Liste offen lassen für weitere Dienstleistungen. Immer handelt es sich jedenfalls um ganz bestimmte Gaben und begrenzte Aufgaben. Man kann dies unter dem Leitwort Charismen zusammenfassen. In der Bibel ist Charisma ein untechnisches Wort, das zwar eine bestimmte Prägnanz hat, aber für viele Anwendungsbereiche offen ist: von Gottes Geist zugeteilte Gaben, welche eine bestimmte Aufgabe zum Nutzen der Gemeinde übernehmen. Die geschenkte Gabe ist zugleich ein verpflichtender Auftrag. Ich möchte die Kriterien herausstellen, die für das Zusammenwirken der vielen Dienste, Ämter und Charismen für Paulus wichtig sind.

1. Der Geist Gottes als Ursprung

Das Zusammenwirken der vielen Dienste entspringt nicht nur dem Bedürfnis einer sinnvollen Kooperation oder - wie wir heute gerne sagen - einer besseren Kosten-Nutzen-Rechnung im Sinne eines Synergieeffektes. Dahinter steht auch nicht das Idealbild einer wohltemperierten Harmonie zwischen verschiedenen Fähigkeiten. Das Zusammenwirken der vielen Charismen in Einheit und Verschiedenheit wird zuletzt vom Geist getragen. Der Gottesgeist vereinigt gegensätzliche Bestimmungen, wie zum Beispiel die konkret-geschichtliche Verwirklichung und die universale Bedeutung, das einzelne Engagement und den Dienst im Ganzen. Der Geist vermittelt den Gott des Friedens und der Ordnung in die lebendige Gemeinde hinein. Der Geist entspringt dem Tod des Herrn: nur aus der Hingabe des eigenen Lebens ergibt sich das Heil aller; individualistische Suche nur nach sich selbst verliert sich; Selbstbegrenzung ist Voraussetzung für Kooperation. Nur wenn alle von diesem Geist bewegt sind, ist ein Zusammenwirken der verschiedenen Dienste möglich. Der Geist bleibt der lebenspendende Ursprung jeder Kooperation. Kommunikation und Geist gehören ganz eng zusammen. Je mehr Einheit in diesem Ursprung gegeben ist, umso unterschiedlicher können und dürfen die Gaben wirken.

2. Das Bekenntnis zu Jesus Christus als Fundament

Es ist für Paulus nicht von vornherein ausgemacht, dass die Charismen jeweils authentische Gaben des Geistes sind. Außerordentliche Fähigkeiten können auch anders bedingt sein, im Extremfall sogar dämonisch (vgl. 1 Kor 12,2f.). Jeder kann sich zunächst auf einen am Ende nicht überprüfbaren Geistbesitz berufen. Wir brauchen eine inhaltliche Unterscheidung der Geister, ob sie wirklich aus Gott sind (vgl. 1 Kor 12,10; 1 Joh 4,1; 1 Tim 4,1). Äußerungen des Geistes werden daran geprüft, ob sie Jesus als den Herrn der Welt und des Lebens bekennen. Darum wird in 1 Kor 12,3 auf das fundamentale Bekenntnis „Herr ist Jesus" verwiesen. Auch muss jede prophetische Rede in „Übereinstimmung mit dem Glauben" stehen. Diese Übereinstimmung muss nachprüfbar sein. Darum ist die Unterscheidung der Geister wichtig. Jedes Charisma ist also, wo immer es zum Einsatz kommt, dem Glauben der Kirche verpflichtet. Alle Dienste und Ämter haben ihr grundlegendes Maß am Credo der Kirche.

3. Der „Aufbau der Kirche als Kriterium"

Paulus beschreibt die Kirche öfter als „Gottes Bau" (vgl. 1 Kor 3,9). Gott schafft letztlich das lebendige Gefüge der Kirche. Jesus Christus ist der Grund des Ganzen. Aber es braucht auch die, die von diesem Fundament künden, es entfalten und weiterbauen. Er sieht dafür zuerst den Apostel verantwortlich (vgl. 2 Kor 10,8; 13,10; 12,19). „Auferbauung" ist ein ganz plastisches Bild, das man sich mit dem Aufbau eines Hauses durch das Aneinanderfügen von Steinen vorstellen kann, aber hier ist es eben auch ein Grundwort für die Gründung, Bewahrung und Förderung der christlichen Gemeinde. Dies ist das entscheidende Kriterium, das auch alle Dienste und Ämter in der Gemeinde leiten muss. Unser Wort „erbaulich" hat damit natürlich etwas zu tun, wenn es auch zu sehr auf die Innerlichkeit beschränkt ist. Jedenfalls ist dieser „Aufbau" das entscheidende Kriterium, das auch alle Dienste und Ämter in der Gemeinde leiten muss. „Auferbauung" der Gemeinde ist die zentrale Korrektur für alle Tendenzen, die sich absondern, nur ihren eigenen Wegen nachgehen oder sich sogar aufblähen. Dieses Kriterium ächtet jedes egozentrische Sich-selbst-Produzieren und jeden um sich kreisenden Individualismus. Alles muss auf den konstruktiven Beitrag für die Gemeinschaft hin geordnet werden. „Auferbauung der Gemeinde" ist die umfassendste pastorale Kategorie für alle Dienste und Ämter. Jeder muss sein eigenes Werk prüfen (vgl. Gal 6,4). Kein Charisma ist von dieser grundsätzlichen Aufforderung ausgenommen: „Einer richte den anderen auf, wie ihr es schon tut" (1 Thess 5,11). Alles muss geprüft werden, ob es „erbaut", nicht alles, was erlaubt ist, hat auch schon konstruktiven, aufbauenden Charakter. Wir kennen die Verführung zu einer anderen Haltung, wie sie oft im Namen der Freiheit geschieht, bereits von Paulus her, wenn er sagt: „Alles ist erlaubt, aber nicht alles baut auf" (1 Kor 10,13). Man kann in diesem grundlegenden Sinne die Auferbauung der Gemeinde als den „Nutzen" eines Dienstes und einer Funktion sehen. Daran misst Paulus die Dienste und Gaben der Kirche. In 1 Kor 14 taucht dieses Kriterium allein siebenmal auf. Die Auferbauung der Gemeinde ist das Mittel, durch das die Gemeinschaft der Gläubigen das Ziel erreichen soll. Die Gemeinde ist nicht einfach eine fertige Größe, vielmehr wird sie in einem zielgerichteten Prozess immer mehr der endzeitlichen Vollendung durch Gott selbst entgegengehen.

4. Der „Dienst" als Vollzugsform und Gestalt

Paulus ist unerbittlich, wenn es um Grenzziehungen gegenüber individualistischen Bestrebungen in der Gemeinde geht. Die Behandlung der Zungenrede in 1 Kor 14 ist nur ein Beispiel dafür. Aber es handelt sich dabei nicht um ein Pochen auf einen vordergründigen „Nutzen" jeglicher Aktivität. Das innerste Motiv allen Wirkens ist die Dienstgesinnung nach dem Maß und Vorbild Jesu, der nicht gekommen ist, sich bedienen zu lassen, sondern zu dienen (vgl. Mk 10,45). Dies gilt gerade auch für alle Formen der Autoritätsausübung, die nie in Weisen der Anmaßung und des Befehls ergehen dürfen, sondern ihr eigenes Maß in der engen und stetigen Bindung an Jesus Christus haben. Dies bezieht sich nicht nur auf das schon genannte Bekenntnis zu Jesus Christus, sondern zeigt sich auch in der Form  und Gestalt allen Tuns: die Person tritt hinter dem Auftrag zurück, sie verleugnet sich zugunsten der Sache. Auch wenn es Abstufungen in der Ausübung von Autorität und Vollmacht gibt, so ist das gemeinsame Arbeiten am selben „Werk" in gegenseitiger Ergänzung das unersetzliche Fundament. Das Amt muss darum auch eine Dienstgestalt haben. Auferbauung und Dienst sind die beiden ergänzenden Kriterien für jedes pastorale Tun und auch für die Struktur der Dienste, Charismen und Ämter. Von hier aus kann man auch ermessen, wie wichtig dem heiligen Paulus die echte „Gemeinschaft des Dienstes" (2 Kor 8,4) ist. Nichts anderes ist gemeint, wenn wir im kirchlichen Arbeitsrecht, übrigens auch ökumenisch, von der „Dienstgemeinschaft" als der Basis auch aller kirchlichen arbeitsrechtlichen Regelungen sprechen.

5. Liebe als alles relativierende Norm

Die genannten Kriterien werden letztlich zusammengefasst in der Liebe. Sie ist das letzte Maß der „Auferbauung" und des „Dienstes". Viele Charismen können erst in der Feuerprobe uneigennütziger Liebe erweisen, ob sie wirklich „nützlich" sind. „Doch die Erkenntnis macht hochmütig, die Liebe dagegen baut auf" (1 Kor 8,1). Die Liebe ist dabei nicht nur die Motivation für das Tun. Sie ist vielmehr jene Kraft, die alles trägt und von der aus auch alles relativiert wird. Wo die Liebe fehlt, nützen daher alle Dienste und Ämter nichts mehr: Zungenrede und Prophetie sind nur noch „tönendes Erz und klingende Schelle" (1 Kor 13,1) geschäftiger Apparat und „Betrieb". Die Liebe ist darum die letzte Norm, weil alle Dienste und Ämter vorläufig sind. Sie erweisen ihre letzte Nützlichkeit nur dann, wenn sie etwas beigetragen haben zur Liebe, die als einzige bleibt. Wie weit dies reicht, sieht man, wenn dadurch auch noch die Caritas und Diakonie selbst auf letzte Echtheit hin durchleuchtet werden: „Und wenn ich meine ganze Habe verschenkte, und wenn ich meinen Leib dem Feuer übergäbe, aber die Liebe nicht hätte, nützte es mir nichts" (1 Kor 13,3). Kein geistlicher Dienst ist darum schon in Ordnung, wenn und weil er „funktioniert".

6. Das Maß auch für jede Macht

Wir könnten das Gemeinte auch noch konkret anschaulich vor Augen führen, wenn wir verschiedene weiterführende Modelle und Metaphern bei Paulus näher betrachteten, z.B. den Vergleich mit dem Zusammenspiel der Glieder am Körper im Gesamt des Leibes (vgl. 1 Kor 12,12-31). Ich will dies hier aber unterlassen, aber noch auf einen Gedanken aufmerksam machen, der im Evangelium dieser Eucharistiefeier zur Sprache kommt.

Die Jünger streiten um ihren verdienten Platz, wenn Jesus einmal zur Rechten sitzen wird. Unmittelbar davor hatte Jesus zum dritten Mal sein Leiden und die Auferstehung angekündigt. Selbstsicher sagen gerade die engsten Jünger, dass sie auch für Jesus leiden könnten. Die zehn anderen Jünger merken, worum es Jakobus und Johannes geht. Sie ärgern sich über deren egoistischen Ehrgeiz. Da ruft Jesus alle zusammen: „Ihr wisst, dass die, die als Herrscher gelten, ihre Völker unterdrücken und die Mächtigen ihre Macht über die Menschen missbrauchen. Bei euch aber soll es nicht so sein, sondern wer bei euch groß sein will, der soll euer Diener sein, und wer bei euch der Erste sein will, soll der Sklave aller sein." (Mk 10,42ff.) Dieser Text trifft auch für unsere Frage ins Herz. Bei all der Unterscheidung der Geister und dem Anlegen der genannten Kriterien ist es immer wieder die Macht, die uns verführt. Je älter ich werde, umso mehr bedrängt mich dies, natürlich und zuerst im eigenen Tun. Aber gerade da ist Jesus bis an eine fast unerträgliche Härte unerbittlich: „Bei euch aber soll es nicht so sein!" Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen. Auch jede geistliche Vollmacht ist tief vom tief vom Machtstreben her gefährdet.

Es gehört damit zur Eucharistiefeier, dass wir immer täglich in den Geist der Dienstbereitschaft Jesu und in das Tun von ihm inspirierter Liebe eintauchen. So muss uns jede Eucharistiefeier hin zum wahren Dienst bekehren. Vielleicht ist dies das einzig entscheidende Kriterium für das Zusammenwirken aller Dienste, Charismen und Ämter. Amen.

(MBN)

Bilder zu Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 35 vom 1. Oktober 2014

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