Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 46

22. Dezember 1999

Datum:
Mi. 22. Dez. 1999
Von:
MBN

Bischöfliche Pressestelle Mainz, Leiter: Jürgen Strickstrock, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz Postanschrift: Postfach 1560, 55005 Mainz, Tel. 06131/253-128 oder 129, Fax 06131/253-402. (Internetversion der MBN: Öffentlichkeitsarbeit Dr. Barbara Nichtweiß und Birgit Wieczorek)

Berichte 

  • Sternsinger ziehen wieder von Haus zu Haus 
  • Pfarrgemeinde St. Bernhard erwarb Cavaillé-Coll Orgel 
  • Bischof Lehmann ruft zu ADVENIAT-Spenden an Weihnachten auf 
  • Übler Versuch der Zeugen Jehovas aus Scheitern vor Gericht Sieg zu machen  
  • Fachleute diskutierten über die "Christliche Patientenverfügung" der Kirchen 
  • Landtag beriet in erster Lesung über Änderung der Landesverfassung 
  • Freude über Freilassung sudanesischer Priester  
  • Hainstadter Pfarrkirche für Weihnachtsgottesdienste wieder geöffnet 
  • Neue CD: "Eingeladen zum Fest des Glaubens"

Vorschau 

  •  Diözesantag der katholischen Büchereien mit Weihbischof Rolly und Generalvikar Guballa (8. Januar)
Berichte 

Sternsinger ziehen wieder von Haus zu Haus 

Größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder - Informationsschwerpunkt Mexiko 

Mainz. "Jesus Christus - Brot des Lebens, damit Kinder heute leben können" heißt das Leitwort der bevorstehenden Sternsingeraktion, in deren Rahmen in den ersten Januartagen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Haus zu Haus ziehen und um Spenden für notleidende Kinder in der sog. Dritten Welt bitten. Informationsschwerpunkt der Aktion Dreikönigssingen 2000 ist Mexiko, das im Oktober 1999 von einer besonders schlimmen Hochwasserkatastrophe mit mehr als 400 Toten heimgesucht wurde. Die Sternsingeraktion, die vom Kindermissionswerk in Aachen und vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) gemeinsam durchgeführt wird, unterstützt Hilfsprojekte in mehr als 90 Ländern Afrikas, Asiens, Ozeaniens und Lateinamerikas.

Aus bescheidenen Anfängen im Jahre 1959, als das Päpstliche Missionswerk der Kinder in Aachen eine mittelalterliche Tradition wieder aufgegriffen hat, ist inzwischen die weltweit größte Aktion von Kindern für Kinder geworden. Im Januar 1999 haben sich daran rund eine halbe Million Kinder und Jugendliche und nach Angaben des BDKJ etwa 100.000 ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland beteiligt. In den 40 Jahren ihres Bestehens wurden durch die Sternsingeraktion insgesamt etwa eine halbe Milliarde Mark gesammelt und über 25.000 Projekte unterstützt.

Die Kinder und Jugendlichen gehen von Haus zu Haus, tragen Lieder und Gedichte vor und bitten um Spenden. Mit Kreide schreiben sie auf die Türbalken der Häuser C+M+B und die Jahreszahl, diesmal die einprägsame Zahl 2000. CMB bedeutet die Abkürzung für den Segenswunsch "Christus segne dieses Haus!" (Christus Mansionem Benedicat). Einer alten Tradition zufolge bedeuten die Buchstaben auch die Anfangsbuchstaben der Namen der Weisen aus dem Morgenland (Drei Könige) Caspar, Melchior und Balthasar.

Sternsingertermine im Bistum Mainz 

Die bundesweite Eröffnung der Aktion Dreikönigssingen findet am Montag, 27. Dezember, um 14.00 Uhr, im Aachener Dom statt. Zu den Mitwirkenden gehört der Mainzer Bischof Dr. Karl Lehmann als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Für das Bistum Mainz nimmt an der Eröffnung eine Sternsingergruppe aus Mainz-Bretzenheim, St. Bernhard, teil. Nach dem Empfang von Sternsingern beim Bundeskanzler in Berlin am 22. Dezember sind Sternsingerempfänge beim rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck am 6. Januar um 16.00 Uhr in Mainz und beim hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch am 10. Januar um 15.00 Uhr in Wiesbaden geplant. Regionale Eröffnungsveranstaltungen sind im Bistum Mainz vorgesehen am 30. Dezember um 18.00 in Groß-Gerau, St. Walburga, am 3. Januar um 17.00 Uhr in Worms-Pfeddersheim-Maria Himmelfahrt, am 4. Januar in Alsfeld, Stadthalle, mit Weihbischof Wolfgang Rolly um 10.30 Uhr und am 5. Januar um 17.00 Uhr in Michelstadt-St.Sebastian.

Hinweis: Für nähere Informationen steht zur Verfügung: der Beauftragte des Bistums Mainz für die Sternsingeraktion, Thomas Gensler, Referat Religiöse Bildung im BDKJ des Bistums Mainz/Bischöfliches Jugendamt, Am Fort Gonsenheim in 55122 Mainz, Telefon: 06131/3470026, Fax: 06131/3470065.

weitere Informationen über die Sternsingeraktion

 

Pfarrgemeinde St. Bernhard erwarb Cavaillé-Coll Orgel 

Generalvikar Guballa weihte das kostbare Instrument des berühmten Orgelbauers. Symposion anlässlich des 100. Geburtstags - Daniel Roth spielte Einweihungskonzert 

Mainz. Die Pfarrgemeinde St. Bernhard in Mainz-Bretzenheim besitzt die einzige Cavaillé-Coll-Orgel in Deutschland. Generalvikar Dr. Werner Guballa weihte das kostbare Instrument am Freitag, 17. Dezember, und übergab es seiner liturgischen Bestimmung. Ihren neuen musikalischen Schatz verdankt die Mainzer Pfarrei mehreren glücklichen Zufällen, vor allem aber dem unermüdlichen Bemühen von Dr. Peter Reifenberg, stellvertretender Direktor der Katholischen Akademie Erbacher Hof in Mainz, ein Instrument des genialen französischen Orgelbauers Aristide Cavaillé-Coll (1811-1899) nach Mainz zu holen. Unterstützt wurde er dabei u.a. durch den Orgelbauer Francois Delangue und den Orgelvirtuosen Professor Daniel Roth, Titularorganist von St. Sulpice in Paris.

Roth spielte nicht nur im Weihegottesdienst, sondern gab auch das anschließende Einweihungskonzert in St. Bernhard mit Werken von u.a. Camille Saint-Saens, César Franck, Charles-Marie Widor und Louis Vierne. Überzeugend führte er vor, dass man auf dieser synphonischen Orgel nicht nur romantische Orgelstücke, sondern ganz ausgezeichnet auch J. S. Bach spielen kann. Das Konzert fand im Rahmen eines internationalen Symposions statt, zu dem die Katholische Akademie des Bistums Mainz, Erbacher Hof, unter dem Titel "Reformer - Genie - Visionär" anläßlich des 100. Todestages des französischen Orgelbauers eingeladen hatte.

Der Besitzer der Orgel, Patrice Comte, war an einem Erhalt der Orgel und einer diesem Instrument gerechten Aufstellung in Deutschland interessiert. Deshalb verkaufte er sie an die Pfarrei St. Bernhard, nachdem die umfangreiche Restaurierung durch die Orgelbaufirma Claude Berger, Clermont d`Hérlaut bei Montpellier, und Jean-Pierre Swiderski, Paris, gesichert war. Von 1971 bis 1997 hatte das Instrument der kleinen lutherischen Gemeinde von Suresnes bei Paris zur Verfügung gestanden.

Ursprünglich hatte der geniale Erfinder der orchestralen, symphonischen Orgel dieses Instrument für eine Gemeinde in Paris ( St. Ferdinand et Thérèse de l´enfant de Jésu) gebaut. Als diese überraschend Mittel für eine größere Orgel aufbrachte, nutzte Cavaillé-Coll diese Gelegenheit, baute für die Gemeinde eine größere Orgel und nahm das kleine Instrument mit seinen 15 Registern in sein Atelier zum Experimentieren neuer Techniken und als Vorführinstrument zurück. Die aufwendige Ausstattung sowie die komplizierte Mechanik der Orgel belegen nach den Worten Reifenbergs einen Stand der Technik, wie ihn Cavaillé-Coll für seine große Orgel von St. Quen in Rouen verwandte, so dass die Orgelbauer von einem Abschluss der Arbeiten in den Jahren 1890 - 1892 ausgehen. Seither blieb die Orgel, die nun mit ihrem 250 Jahren alten Orgelprospekt die moderne St. Bernhard-Kirche schmückt, unverändert. Cavaillé-Coll hatte das Instrument in das historische Gehäuse einer Vorgängerorgel eingebaut. Insgesamt hat der berühmte Orgelbauer ca. 500 Orgeln hinterlassen, von denen sich die meisten in Frankreich befinden.

Generalvikar Guballa betonte in seiner Predigt im Weihegottesdienst, dass Cavaillé-Coll aus Liebe und Leidenschaft zur Musik mit großer schöpferischer Kraft die Kunst des Orgelbaus ausübte. Er erklärte, es sei ein besonderes Geschenk, dass mit der Einweihung dieser Orgel eine Brücke besonderer Art zwischen Frankreich und Deutschland geschlagen werden konnte, über die Partnerschaften hinaus, die die Gemeinde St. Bernhard ohnehin schon mit einer Gemeinde in Dijon/Burgund und der Zisterzienserabtei in Clairvaux pflegt. Dies wurde auch vom französischen Generalkonsul Jean-Claude Schlumberger in einem Grußwort nachdrücklich gewürdigt. Bischof Dr. Karl Lehmann schrieb dazu im Geleitwort des Programmkatalogs, 100 Jahre nach dem Tod des genialen Meisters der orchestralen, symphonischen Orgel gelinge es nun in besonderer Weise, Menschen und Musikkulturen zweier Länder miteinander ins Klingen zu bringen. Die Weihe der Orgel sei ein Höhepunkt des religiösen und kulturellen Austauschs der Gemeinde St. Bernhard mit Frankreich. Der Klang dieser Orgel könne Menschen verschiedener Nationalitäten und Konfessionen in ihrer Sehnsucht nach dem Geheimnis und der Größe Gottes zusammenführen.

Es sei ein Zeugnis besonderer Beharrlichkeit, dass trotz großer Skepsis, ob eine solche Orgel hier Platz haben könnte, die Entscheidung so getroffen wurde, unterstrich Guballa. Er zog Parallelen zu Johannes Elias Alder, dem musikalischen Helden in Robert Schneiders Buch "Schlafes Bruder" und stellte fest, es sei Zweck der Orgel, Gott zu loben, das Herz zu rühren und zu Gott zu erheben. In jedem Gottesdienst wolle die Musik den Menschen in seinen tiefsten Schichten erreichen und ansprechen. Dazu sei diese Orgel nun in besonderer Weise geeignet.

Der Pfarrer von St. Bernhard, Winfried Reh, erinnerte an die Fertigstellung der dem hl. Bernhard von Clairvaux geweihten Kirche im Jahr 1992 und dankte besonders Reifenberg und Rechtsanwalt Mayer, die sich mit großem persönlichen Einsatz um den Erwerb der Orgel bemühten. Ebenso sei dem Orgelbaumeister Delangue und dem Titulaire von Notre Dame de la Croix in Paris, Frédéric Denis, zu danken, wie auch dem Pfarrgemeinderat, dem Verwaltungsrat und dem Kunstausschuss der Pfarrei. Zugleich dankte er dem Ltd. Baudirektor des Bistums, Dr. Ing. Manfred Stollenwerk, dem Architekturbüro Grüneberg & Partner und dem Domkantor in Worms, Dan Zerfaß, als orgelsachverständigem Berater, nicht zuletzt auch den vielen Spendern, die das Projekt ermöglichten.

Im Rahmen des Symposions ging Reifenberg besonders auf die spirituelle Konzeption des Orgelbauers Cavaillé-Coll ein. Dem Künstler sei es darum gegangen in der Situation eines zerstrittenen Katholizismus im Frankreich des 19. Jahrhundert, die Vielheit in einer bewundernswerten Einheit hörbar zu machen. Für Cavaillé-Coll diente die Orgel vor allem der Bestimmung, die Menschen zum Beten und zur Anbetung zu führen. In einer Schlussbemerkung hielt Reifenberg in seinem Vortrag fest, dass die Orgel sowohl der Bewahrung wie auch der Erneuerung dienen könne. Die romantische Orgel eigne sich für diesen "katholisch-einheitsstiftenden Plan" offenbar am besten. Der künstlerische Anspruch des Organisten müsse sich ganz in den Dienst der Liturgie stellen, um dem "heiligen Instrument" ganz gerecht werden zu können.

Der Marburger Orgelbauer Gerhard Woehl stellte in seinem Vortrag heraus, dass es Cavaillé-Coll gelungen sei, ein neuartiges Windsystem zu entwickeln, um die unterschiedlichen Register mit unterschiedlicher Stärke bedienen zu können. "Dies sicherte dem Instrument die Kraft und Klangfülle, ohne die Lautstärke zuungunsten der Farbigkeit überzubetonen und es gewährleistete die Solofähigkeit jeder Grundstimme, das heißt die Begleitfähigkeit des Einzelregisters mit sich selbst." Abschließend wies er daraufhin, dass Cavaillé-Coll sein größtes Projekt leider versagt geblieben sei: der Bau einer Großorgel im Petersdom in Rom. Er regte an, eine Orgel nach den vorliegenden Plänen des Künstlers, der bereits ein Modell hergestellt hatte, zu bauen. An dem Symposion nahmen rund 100 Fachleute teil.

 

Bischof Lehmann ruft zu ADVENIAT-Spenden auf 

ADVENIAT-Kollekte erbrachte 1998 im Bistum Mainz fast drei Millionen Mark 

Mainz. Bischof Dr. Karl Lehmann hat dazu aufgerufen, durch eine großherzige Spende am Heiligen Abend und am Ersten Weihnachtstag die Bischöfliche Aktion ADVENIAT für Lateinamerika zu unterstützen. Sie steht in diesem Jahr unter dem Motto: "Die Jugend Lateinamerikas verdient eine Chance."

Lehmann verweist auf die bevorstehende Jahrtausendwende und ermutigt dazu, nicht mit Angst, sondern mit Zuversicht und Vertrauen in die Zukunft zu blicken. Tragende Kraft dafür sei das Vertrauen auf Christus. "Er ist die Antwort auf die tiefe Sehnsucht der Menschen nach einem sinnerfüllten Leben." In der Kirche in Lateinamerika sei der Glaube an Christus stark und lebendig. Die Menschen dort ließen sich von der Botschaft des Evangeliums zu Solidarität und Nächstenliebe einladen. Dabei sollten sie durch die Aktion ADVENIAT unterstützt werden.

Im vergangenen Jahr (1998) wurden im Bistum Mainz in der Weihnachtskollekte für ADVENIAT rund DM 2,96 Millionen gespendet. Hinzu kamen im Zeitraum vom 1. Oktober 1998 bis 30. September 1999 Einzelspenden von insgesamt DM 485.000, wie von der Bischöflichen Aktion ADVENIAT in Essen jetzt mitgeteilt wurde.

Informationen über Adveniat

 

Übler Versuch der Zeugen Jehovas aus Scheitern vor Gericht Sieg zu machen 

Oberlandesgericht gab Sektenbeauftragten Türk in allen wichtigen Punkten Recht 

Mainz. Der Diözesanbeauftragte des Bistums Mainz für Sekten- und Weltanschauungsfragen, Diplomtheologe Eckhard Türk, hat sich im Rechtsstreit mit den Zeugen Jehovas vor dem Oberlandesgericht Frankfurt auf einen Vergleich eingelassen, der nun von der Wachtturm-Gesellschaft in übler Weise gegen ihn ausgeschlachtet wird. "Wenn ich geahnt hätte, auf welche Weise die Zeugen Jehovas jetzt versuchen, mit ihrer Falschdarstellung in der Öffentlichkeit aus ihrem Scheitern vor Gericht propagandistisch einen Sieg zu machen, dann hätte ich dem Antrag der Zeugen Jehovas auf einem solchen Vergleich niemals zugestimmt", erklärte Türk am Freitag, 17. Dezember, in Mainz.

Türk ist empört darüber, dass die Zeugen Jehovas unmittelbar nach dem Gerichtsentscheid vom 9. Dezember 1999 in einer Pressemitteilung behaupteten, er habe sachliche Fehler und Unwahrheiten in seinem Buch "Die Zeugen Jehovas kommen. Streitpunkte-Argumente-Klärungen" (Lahn-Verlag Limburg) eingeräumt und sich zur Unterlassung verpflichtet. Demgegenüber stellt Türk klar, seine einzigen Zugeständnisse in dem Vergleich seien, dass in einer möglichen Neuauflage des Buches an einer Stelle das Wort "nahtlos" weggelassen und an einer anderen Stelle statt des Präsens die Vergangenheitsform gewählt werden muss.

In allen Hauptpunkten dagegen konnten sich die Zeugen Jehovas wie schon vor dem Limburger Landgericht im Januar dieses Jahres auch in der Berufungsverhandlung in Frankfurt nicht durchsetzen. Mit ihrer Klage wollten sie die Streichung von 13 Sätzen in Türks Buch erzwingen. Auch der Frankfurter Vergleich gibt dem Sektenbeauftragten des Bistums Mainz in allen 13 Punkten recht. Nach der Feststellung des Oberlandesgerichts kann das Buch "Die Zeugen Jehovas kommen" unverändert weiterverbreitet und verkauft werden. Die Zeugen Jehovas haben weiterhin hinzunehmen, dass Türk in seinem Buch die Auffassung vertritt, dass die "Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft Deutscher Zweig e.V." durch die Abgabe von Literatur Gewinne erzielt und darin ihre Haupteinnahmequelle besteht. Gerade dieser zentrale Punkt wird jedoch erstaunlicherweise in der genannten Pressemitteilung der Zeugen Jehovas im Widerspruch zur Gerichtsentscheidung ausdrücklich bestritten.

Darüber hinaus darf Türk auch weiterhin verbreiten, dass die Zeugen Jehovas durch die Weitergabe von Informationen einen umfassenden Datenbestand ansammeln, dass sie Leistungsquoten zu erfüllen haben, dass sie mit dem "Blutdokument" die Loyalität ihrer Anhänger überprüfen, und dass die Zeugen Jehovas die UNO auf übelste Weise verunglimpfen. Auch darf er weiterhin behaupten, dass die Zeugen Jehovas die Ableistung ziviler Dienste in einem Staat kategorisch ablehnen, und dass der neuerdings scheinbar veränderte Standpunkt zu dieser Frage nur ein öffentlichkeitswirksamer Trick zur Erlangung der Körperschaftsrechte darstellt.

 

Fachleute diskutierten über die "Christliche Patientenverfügung" der Kirchen

Beitrag für eine neue Kultur des Umgangs mit dem Sterben 

Mainz. Die im September vorgelegte Christliche Patientenverfügung sei "geeignet, zu einer neuen Kultur des Umgangs mit dem Sterben beizutragen". Außerdem leiste sie einen wichtigen Beitrag, um das Verhältnis zwischen Arzt und Patient beim Thema Sterbehilfe zu entkrampfen, erklärte der Mainzer Moraltheologe Prof. Dr. Johannes Reiter am Dienstag, 14. Dezember, auf einer Fachtagung in Mainz.

Die vom Caritasverband für die Diözese Mainz und dem Seelsorgeamt des Bischöflichen Ordinariats im Bildungszentrum Erbacher Hof veranstaltete Tagung beschäftigte sich mit der im September dieses Jahres von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland gemeinsam herausgegebenen Handreichung und dem Formular der Christlichen Patientenverfügung. Reiter, der in der Arbeitsgruppe zur Erstellung der Patientenverfügung mitgearbeitet hat, erklärte, dass die 200.000 Exemplare der Startauflage bereits Mitte Oktober vergriffen waren und deswegen eine zweite Auflage mit 150.000 Stück nachgedruckt wurde. Dies zeige, dass die Publikation auf einen hohen Bedarf in der Bevölkerung gestoßen sei.

In seinem einleitenden Vortrag informierte Reiter über Entstehung und Inhalt der Christlichen Patientenverfügung. Der vorliegende Text sei eine Fortschreibung einer 1995 von der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche vorgelegten Patientenverfügung. Das Formular wolle einen Weg zwischen "unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung aufzeigen". Den Text des Formulars habe man ausdrücklich ohne theologischen Bezug formuliert, um möglichst viele Menschen mit der Verfügung anzusprechen. Jedoch wiesen der Wunsch nach seelsorglichem Beistand und die ausdrückliche Ablehnung aktiver Sterbehilfe auch im Formular auf den christlichen Hintergrund hin. Deutlich zum Ausdruck gebracht werde die christliche Motivation der Patientenverfügung vor allem in den erläuternden Texten der Handreichung.

Reiter legte dar, dass das Formular neben der passiven Sterbehilfe, dem Verzicht auf eine lebensverlängernde Behandlung eines unheilbar Kranken, der sich im Sterben befindet, ausdrücklich die indirekte Sterbehilfe befürworte, das heißt eine schmerzlindernde Behandlung, bei der eine Lebensverkürzung nicht auszuschließen ist. Es sei jetzt notwendig, dass die Träger von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen klare Richtlinien für den Umgang mit der Patientenverfügung aufstellten, um so den betroffenen Mitarbeitern eine Orientierung zu bieten. Reiter wies darauf hin, dass die an der Christlichen Patientenverfügung geübte Kritik vor allem von Institutionen komme, die selbst eine Patientenverfügung anbieten und in ihr eine Konkurrenz sähen.

In der anschließenden Diskussion, die vom Leiter der Abteilung Besondere seelsorgliche Dienste im Dezernat Seelsorge, Ordinariatsrat Hans Jürgen Dörr, moderiert wurde, warb die Rechtsanwältin Ursula Merker für eine Kombination der Christlichen Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht. Dies habe für die behandelnden Ärzte den Vorteil, dass sie von Beginn an einen Ansprechpartner hätten. Außerdem könnten auf diese Weise auch Ausnahmefälle, die nicht von den Verfügungen der Patientenverfügung abgedeckt würden, besser gelöst werden. Als "außerordentlich hilfreich" bezeichnete Prof. Dr. med. Sacha Weilemann, Mainz, die Patientenverfügung. In der Ärzteschaft würden die Verfügungen "mehr denn je" akzeptiert. Weilemann betonte, dass gleichwohl jeder Fall eine Individualentscheidung bleibe und der von der Patientenverfügung gesetzte Rahmen nicht das notwendige Gespräch mit den Angehörigen ersetzen könne.

Sr. Beata Maria Haller von der Ökumenischen Hospizhilfe in Worms wies auf einen Bedarf an einer stärkeren interdisziplinären Vernetzung von Juristen, Theologen, Ärzten und Pflegepersonal in diesen Fragen hin. Es sei notwendig, Anlaufstellen für Ratsuchende zu schaffen. In seiner Begrüßung zu Beginn der Fachtagung hatte Dr. Werner Veith, Leiter der Abteilung Soziale Dienste I beim Diözesan-Caritasverband Mainz, darauf hingewiesen, dass es in Deutschland neben dem vorliegenden Formular der christlichen Kirchen noch etwa 30 weitere Patientenverfügungen von anderen Institutionen gibt.

BL (MBN)

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Landtag beriet über Änderung der Landesverfassung 

Mehrheit der Fraktionen billigt Passus über den Schutz des ungeborenen Lebens 

Mainz. Die Mehrheit der im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Parteien ist bereit, den Schutz des ungeborenen Lebens in die Landesverfassung aufnehmen. Der am Mittwoch, 15. Dezember, in erster Lesung beratene Gesetzentwurf von SPD, FDP und CDU sieht vor, in Artikel 3 der Verfassung folgenden Absatz einzufügen: "Für den Schutz des ungeborenen Lebens ist insbesondere durch umfassende Aufklärung, Beratung und soziale Hilfe zu sorgen." Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machte deutlich, dass ihr der Gesetzentwurf in zahlreichen Punkten nicht weit genug gehe. Die Änderung von Artikel 3 lehnen die Grünen ab. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Rechtsausschuss überwiesen.

Johannes Berg (CDU) begründete die von seiner Fraktion eingebrachte Forderung, den Schutz des ungeborenen Lebens an hervorgehobener Stelle im Grundrechtsteil der Verfassung zu verankern. Durch diese Positionierung solle der "speziellen Gefährdung von ungeborenem Leben Rechnung getragen werden". Berg bezeichnete die geplante Regelung als "Ausgestaltung" des im Grundgesetz und der Landesverfassung bereits bestehenden Lebensschutzes. Als weitere wichtige Neuerung führte er an, dass in Artikel 24 Kinder erstmals ausdrücklich als Träger eigener Grundrechte in die Verfassung aufgenommen werden sollen.

Der FDP-Abgeordnete und ehemalige Justizminister Dr. Peter Caesar zeigte sich erleichtert über die breite Mehrheit für den Gesetzentwurf. Er wertete es als einen "Sieg der Vernunft über die Parteitaktik", dass die Reform der Verfassung nicht wie vor vier Jahren an Einzelfragen, damals der Verkleinerung des Parlaments, scheitere. Auch bei diesem Anlauf habe das Scheitern gedroht, da der Schutz des ungeborenen Lebens "immer wieder zum Kernpunkt der Reform hochgeschrieben" worden sei, sagte Caesar. Als wichtige neue Grundrechte der Landesverfassung nannte er das neue Datenschutzgrundrecht und die Kinderschutzregelung, in der Kinder entgegen der alten Formulierung nicht mehr als Objekte, sondern deutlich als Subjekte verstanden werden. Justizminister Herbert Mertin (FDP) bezeichnete die Verfassungsreform als "eine Reform mit Augenmaß". Sie entwickle die Verfassung behutsam weiter, ohne mit deren Tradition zu brechen. Er äußerte sich nicht zur Frage des Lebensschutzes, sondern konzentrierte sich auf andere Punkte wie die allgemeine Informationspflicht und die Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürger.

Dr. Dieter Schiffmann (SPD) machte deutlich, dass seine Fraktion der Neuregelung von Artikel 3 der Landesverfassung nur zustimme, weil andernfalls die Gefahr bestanden hätte, dass die gesamte Änderung der Landesverfassung scheitert. Außerdem werde durch diese Regelung kein neues Grundrecht geschaffen. Er sei "nach wie vor" der Auffassung, dass die bisher schon in Grundgesetz und Landesverfassung bestehenden Regelungen zum Lebensschutz ausreichend seien. Friedel Grützmacher (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, die Reform der Landesverfassung sei "grundsätzlich begrüßenswert". Sie wies jedoch darauf hin, dass das Votum der CDU, den Schutz des ungeborenen Lebens als Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen, der Ansicht der Verfassungs-Enquetekommission widerspreche, die für diese Frage keinen Regelungsbedarf in der Landesverfassung gesehen habe. Daher lehne ihre Fraktion diesen "Rückschritt" ab.

BL (MBN)

 

Freude über Freilassung sudanesischer Priester 

Proteste und große Unterschriftenanktion hatten Erfolg 

Mainz/Khartum. Seinen Dank und seine Freude über den erfolgreichen Protest gegen die befürchtete Hinrichtung von zwei Priestern im Sudan hat Johann Stefan, Mainz-Mombach, zum Ausdruck gebracht. Der engagierte Katholik gehörte zu den Initiatoren einer Unterschriftenaktion, in deren Rahmen im Januar 1999 rund 3000 Personen aus mehreren Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz, Brasilien,. Chile, Ecuador, Peru) sich für die Rettung der sudanesischen katholischen Priester Hillary Boma und Lino Sebit eingesetzt hatten.

Wie das Auswärtige Amt in Berlin Herrn Stefan jetzt brieflich mitteilte, habe die deutsche Botschaft in Karthum bestätigt, dass Staatspräsident Beshir alle 27 Angeklagten im "Bomben-leger-Prozess", darunter auch die beiden Priester, im Rahmen einer Amnestie begnadigt hat. Sie wurden am 6. und 7. Dezember freigelassen. Für die Priester hatten sich auch hochrangige Politiker und Kirchenvertreter eingesetzt, unter ihnen Kardinal Friedrich Wetter, München, und der Apostolische Nuntius im Sudan, Erzbischof Marco Dino Brogi.

 

Hainstadter Pfarrkirche für Weihnachtsgottesdienste wieder geöffnet 

Vor einem Jahr hatte eine Silvesterrakete den Dachstuhl des Gotteshauses in Brand gesetzt 

Hainstadt. Die durch einen Brand in der Neujahrsnacht 1998/1999 schwer beschädigte Pfarrkirche St. Wendelinus in Hainstadt wird nach Abschluss der Reparatur- und Restaurierungsarbeiten für die Weihnachtsgottesdienste erstmals wieder geöffnet. Wie Pfarrer Dieter Bockholt mitteilte, wird die offizielle Wiedereröfffnung des Gotteshauses am Sonntag, 16. Januar, mit einem festlichen Pontifikalamt mit Bischof Dr. Karl Lehmann gefeiert.

Eine Silvesterrakete hatte vor einem Jahr den Dachstuhl in Brand gesetzt. Außer dem direkten Feuerschaden gab es zusätzliche Wasserschäden durch die Löscharbeiten. Völlig unbrauchbar wurde dadurch auch die alte Schmidt-Orgel, die, wie Bockholt erklärte, möglichst bald durch eine neue Orgel ersetzt werden soll. Der Pfarrer rechnet mit einem Gesamtschaden von bis zu DM zwei Millionen. Da durch die Löscharbeiten der gesamte Kirchenraum unter Wasser stand, waren auch die Wände und die Innenausstattung der Kirche in Mitleidenschaft gezogen worden.

 

Neue CD: "Eingeladen zum Fest des Glaubens" 

Institut für Kirchenmusik gab Doppel-CD mit Liedern für den Gottesdienst heraus 

Mainz. Unter dem Titel "Eingeladen zum Fest des Glaubens" hat das Institut für Kirchenmusik des Bistums Mainz soeben eine Doppel-CD herausgegeben. Darin werden 63 neue und alte Lieder für den Gottesdienst vorgestellt. Es sind Lieder und Gesänge aus dem vor zwei Jahren herausgegebenen "Beiheft zum Gotteslob für das Bistum Mainz". Dargeboten werden die Gesänge von einem Chor aus Schülerinnen und Schülern sowie Dozent/inn/en des Instituts für Kirchenmusik und Solisten. Die Orgel spielen die Regionalkantoren Eva-Maria Anton-Sokoli, Bad Nauheim, Thomas Gabriel, Seligenstadt und Dan Zerfaß, Worms. Die Chorleitung hatte Mechthild Bitsch-Molitor, Mainz, die Gesamtleitung Diözesankirchenmusikdirektor Thomas Drescher.

Bischof Dr. Karl Lehmann verweist in seinem Geleitwort darauf, dass der Titel der CD "Eingeladen zum Fest des Glaubens" Refrain eines der Lieder ist und das zentrale Anliegen der Neuerscheinung zum Ausdruck bringt: "Es geht um den Gottesdienst, den Mittelpunkt jeder christlichen Gemeinde und Gemeinschaft." Einen festlichen Gottesdienst, bei dem die Gläubigen auf Gottes Heilszusage mit Bekenntnis, Verkündigung, Dank, Lobpreis, Bitte und Gebet antworten, könne man sich nur schwer ohne Musik, besonders ohne das gemeinschaftliche Singen vorstellen, unterstreicht der Bischof.

Thomas Drescher hebt hervor, dass die vorliegende Doppel-CD zunächst als Arbeitshilfe für alle konzipiert wurde, zu deren Aufgabe die Vorbereitung und Gestaltung von Gottesdiensten gehört. Man könne die CD aber auch einfach um der Musik willen anhören und sich an ihr freuen. Bei der Doppel-CD gehe es um das hörende Kennenlernen der neuen und alten Lieder sowie der verschiedenen Möglichkeiten, wie man die Lieder mit Gemeinde, Schola, Chor und Kantor klanglich entfalten kann. Bewusst sei für die Begleitung die üblicherweise in jeder Pfarrgemeinde vorhandene Pfeifenorgel gewählt worden. "Damit soll gezeigt werden, dass das traditionelle Musikinstrument der Kirche auch für die Gestaltung rhythmisch betonter Gesänge unserer Zeit gut geeignet ist", unterstreicht Drescher.

Unbestritten sei, dass dies versierte Organisten erfordere. Für entsprechende Aus- und Fortbildung der Organisten müssten die Gemeinden und kirchenmusikalischen Ausbildungsstätten gemeinsam Sorge tragen. Sämtliche Vorspiele, Sätze und Leitmodelle entstammten dem Anfang 1999 erschienenen "Orgelbuch zum Beiheft". Auf vielfachen Wunsch sei zusätzlich das Lied "Von guten Mächten" in der Melodie-Fassung von Siegfried Fietz aufgenommen worden. Drescher dankt sehr herzlich der Pfarrgemeinde St. Nikolaus in Bad Vilbel, die für die Aufnahmen ihren Kirchenraum zur Verfügung gestellt und die Mitwirkenden auch bestens versorgt habe.

Hinweis: Eingeladen zum Fest des Glaubens. 63 neue und alte Lieder für den Gottesdienst. Hrsg. Institut für Kirchenmusik des Bistums Mainz. Gesamtspieldauer 1 Stunde und 58 Minuten. Die Doppel-CD ist zu beziehen zum Preis von DM 27,-- beim Institut für Kirchenmusik, Adolf Kolping-Straße 10 in 55116 Mainz, Telefon: 06131/253 424, Fax: 06131/236352 oder im Infoladen der Öffentlichkeitsarbeit im Bischöflichen Ordinariat in Mainz, Heiliggrabgasse 8, Telefon: 06131/253 134, Fax: 06131/253 585.

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Vorschau 

Diözesantag der katholischen Büchereien mit Weihbischof Rolly und Generalvikar Guballa (8. Januar) 

Katholische Büchereiarbeit vor einschneidenden Veränderungen. 250 Teilnehmer werden in Mainz "Entwicklungslinien diskutieren und Visionen nachspüren" 

Mainz. Das Bistum Mainz veranstaltet am Samstag, 8. Januar 2000, im Bildungszentrum Erbacher Hof in Mainz einen Diözesantag der katholischen öffentlichen Büchereien. Das Programm des Diözesantags beginnt nach dem Morgengebet (Laudes) im Ostchor des Domes und anschließendem Stehkaffee um 10.45 mit der Begrüßung und Einführung durch den Bischofsvikar für Weiterbildung, Weihbischof Wolfgang Rolly, und den Leiter der Fachstelle für katholische Büchereiarbeit im Bistum Mainz, Horst Patenge. Den Hauptvortrag des Tages hält Alfred Marquart, Baden-Baden, Leiter der Redaktion Unterhaltung-Magazine beim SWR zum Thema "Bücher - Geschichten - von neuen Büchern und meiner alten Liebe zur Literatur".

Nach dem Mittagessen werden Buch-Ausstellungen des Borromäusvereins präsentiert, der als Dachverband für die außerbayrischen Diözesen seine Zentrale in Bonn hat. Der Nachmittag steht zunächst im Zeichen von insgesamt acht verschiedenen Arbeitskreisen (ab 14.30 Uhr). Geplant sind u.a. ein literarischer Gesprächskreis über Neuerscheinungen "Nachgelesen" und ein Austausch über das Beurteilen von Bilder- und Kinderbüchern. Weitere Arbeitskreisthemen: "Lesen, reden, Leute treffen - wozu noch ein PC?" - "Ich bin neu in der Bücherei" - "Veranstaltungen mit Kindern" - "Bilderbuchkino" - "Werbung und Öffentlichkeitsarbeit". Im Anschluss an die Arbeitskreise hält Generalvikar Dr. Werner Guballa einen Ausblick auf die künftige Büchereiarbeit im Bistum. Sein abschließender Vortrag hat das Thema "Büchereiarbeit 2000 - einige Gedanken zur Zukunft Katholischer öffentlicher Büchereien in der Diözese Mainz". Der Diözesantag, zu dem rund 250 Teilnehmer/innen erwartet werden, endet mit einer Eucharistiefeier mit dem Generalvikar in der Seminarkirche (18.00 Uhr).

In der gemeinsamen Einladung schreiben Weihbischof Rolly und Fachstellen-Leiter Patenge: "Nun überschreitet die Büchereiarbeit unserer Diözese zum zweitenmal eine Jahrhundertgrenze, und wieder machen die Umbrüche im Medienumfeld und im Kommunikationsverhalten, aber auch die enger gewordenen finanziellen Mittel Veränderungen nötig." Der Diözesantag zu Beginn des neuen Jahrtausends solle eine Gelegenheit sein, Entwicklungslinien zu diskutieren und Visionen nachzuspüren. Bisher habe im Ideenreichtum und in der Energie der ehrenamtlichen Teams die Kraft gelegen, die immer wieder notwendigen Veränderungen zu leisten. Dazu will der Diözesantag ein Gesprächsforum bieten. Eingeladen sind die Leiter/innen und Mitarbeiter/innen und alle, die sich den Büchereien der Diözese Mainz verbunden fühlen. Der letzte Diözesantag der Büchereien fand 1993 ebenfalls in Mainz statt.

Der Jahresstatistik zufolge gibt es im Bistum Mainz zur Zeit 180 katholische öffentliche Büchereien mit mehr als 1300 ehrenamtlichen Mitarbeiter/inne/n. Sie verfügen über einen Bestand von insgesamt ca. 700.000 Büchern, CD`s, Tonkassetten und Spielen und konnten im vergangenen Jahr zusammen 900.000 Ausleihen verzeichnen. In den Büchereien des Bistums Mainz wurden 1998 insgesamt 360.00 Besucher gezählt. In der Mehrzahl waren es Kinder und junge Eltern.