Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 27

11. Juli 2007

Mainz, 5. Juli 2007: Wechsel im Amt des Umweltbeauftragten (v.l.n.r.): Generalvikar Dietmar Giebelmann, Domdekan Heinz Heckwolf, Dr. Klaus Lenhard und Dr. Franz Jakob Hock. (c) Blum / Bistum Mainz
Mainz, 5. Juli 2007: Wechsel im Amt des Umweltbeauftragten (v.l.n.r.): Generalvikar Dietmar Giebelmann, Domdekan Heinz Heckwolf, Dr. Klaus Lenhard und Dr. Franz Jakob Hock.
Datum:
Mi. 11. Juli 2007
Von:
MBN

Bischöfliche Pressestelle Mainz, Leiter: Tobias Blum, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz
Postanschrift: Postfach 1560, 55005 Mainz, Tel. 06131/253-128 oder 129, Fax 06131/253-402.
E-Mail: pressestelle@bistum-mainz.de

Berichte

  • Kardinal Lehmann forderte Stärkung des Ehrenamtes 
  • Erneuerung der Stiftungskultur angeregt  
  • Schlusskonferenz im Dekanat Offenbach  
  • Ausstellung zur Abschiebungshaft in Ingelheim

Dokumentationen

  • Stellungnahme zum Dokument der Glaubenskongregation
  • Erklärung zum Motu Proprio "Summorum Pontificum"

Personalien

  • Neuer Umweltbeauftragter im Bistum eingeführt 
  • Dompräbendat em. Günter Duffrer wird 85 (13.7.) 
  • Heinrich Schreiner verabschiedet  
  • Karl-Heinz Seyfried verabschiedet

Vorankündigungen

  • Exerzitien im Kloster Bad Wimpfen (15.-19.7./16.-19.7.) 
  • Kirchenmusikalische Ausbildungsangebote

Berichte

Stärkung des Ehrenamtes gefordert

Podiumsdiskussion mit Kardinal Lehmann und Ministerpräsident Beck im Erbacher Hof

Mainz. Zu einer Stärkung des Ehrenamtes hat der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, aufgerufen. „Ehrenamtliches Engagement muss immer auch mit einer öffentlichen Anerkennung verbunden sein.“ Das sagte Kardinal Lehmann am Montagabend, 9. Juli, bei einer Podiumsdiskussion im Ketteler-Saal des Erbacher Hofes in Mainz. Weiter sagte er: „Ich wünsche mir, dass es gelingt, möglichst vielen Menschen zu vermitteln, dass in ihnen Fähigkeiten schlummern, die bisher nicht genutzt werden.“ Auf Einladung von Lotto Rheinland-Pfalz hatte der Kardinal unter anderem mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck zum Thema „Das Gemeinwohl und seine Bedeutung in der gesellschaftlichen Realität unserer Zeit“ diskutiert.

Es sei festzustellen, dass in der Gesellschaft die Bereitschaft zu einem langfristigen ehrenamtlichen Engagement abnehme, sagte Lehmann. Dieses Zögern vor einem langfristigen Engagement dürfe jedoch nicht negativ bewertet werden. „Wenn sich Menschen heute oft nur noch projektbezogen engagieren, muss das als positiv wahrgenommen werden“, sagte der Kardinal. „Wir würden viele Menschen im Ehrenamt verlieren, wenn wir projektbezogenes Engagement nicht wertschätzen würden.“

Ministerpräsident Beck unterstützte die Forderung nach einer Stärkung des Ehrenamtes und forderte „eine Anerkennungskultur für das Ehrenamt“. Außerdem sprach er sich für eine Beibehaltung des staatlichen Glücksspielmonopols aus, mit dem die Grundlage für das Ehrenamt aufrecht erhalten werde. „Es würde uns ein riesiges Loch in den Haushalt reißen, wenn es das Lotto-Monopol nicht gäbe.“ Rund 81 Millionen Euro der Landesmittel für gemeinnützige Zwecke stamme in diesem Jahr aus Abgaben von Lotto Rheinland-Pfalz. Insgesamt stünden etwas mehr als 104 Millionen Euro für Sport, Wohlfahrt, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz im Haushalt. „Rund 80 Prozent dessen, was wir in diesem Bereich ausgeben, wird durch Lotto gedeckt“, sagte Beck.

Mit Blick auf die europaweit vorgesehene Kommerzialisierung des Glücksspielmarktes sagte der Ministerpräsident: „Ich vermag nicht zu akzeptieren, dass der Vorteil von Millionen von Menschen zu Gunsten einiger weniger Wettanbieter reduziert und kaputt gemacht wird.“ Denn die Lotto-Gesellschaften könnten im freien Wettbewerb nicht bestehen. Mit dem von den Ländern beschlossenen Staatsvertrag hoffe er auf eine Absicherung des Monopols. „Wir wissen aber, dass der Vertrag auf recht tönernen Füßen steht.“

Es wäre „eine Existenzfrage für den Sport“, wenn das Geld aus dem Glücksspielmonopol wegfiele, sagte Dr. Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes. Zur Umsetzung der gemeinwohlorientierten Arbeit wie beispielsweise der Gesundheitsprävention, der Übungsleiterausbildung und der Integration sei der Sport auch künftig auf die Mittel der Lotto-Gesellschaften angewiesen. Dr. Friedhelm Repnik, Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, verwies darauf, dass allein im letzten Jahr bundesweit rund 3,2 Milliarden Euro Gemeinwohlzwecken zugeführt worden seien, „die ohne das Lotto-Monopol so sicher nicht erwirtschaftet werden könnten“.

Moderiert wurde das Gespräch von Christian Döring vom Südwestrundfunk (SWR). Der Geschäftsführer von Lotto Rheinland-Pfalz, Hans-Peter Schössler, hatte die rund 100 Besucher der Diskussion zu Beginn des Abends begrüßt. Er hatte darauf hingewiesen, dass Lotto Rheinland-Pfalz in den vergangenen 59 Jahren rund 4,5 Milliarden Euro für Gemeinwohlzwecke erwirtschaftet habe.

tob (MBN)

 

Die Eigenverantwortlichkeit fordern und fördern

Festvortrag von Kardinal Lehmann beim Stiftungstag Rheinland-Pfalz

Neustadt. Kardinal Karl Lehmann, Bischof von Mainz, hat eine Erneuerung der Stiftungskultur in Deutschland angeregt. „Wir müssen stärker erkennen, dass die Verantwortung für öffentliche Belange nicht einfach beim Staat und seinen Organisationen liegt“, sagte Lehmann beim Stiftungstag Rheinland-Pfalz am Montag, 9. Juli, im Hambacher Schloss in Neustadt an der Weinstraße. Der Stiftungstag stand unter der Überschrift „Freiheit fühlen – Verantwortung wagen“.

Weiter sagte der Kardinal: „Die in unserem Grundgesetz zum Ausdruck kommende Verpflichtung des Eigentums, soziale gesellschaftliche Aufgaben zu übernehmen, ist in unserer Gesellschaft wenig bewusst. Es wird wohl auch zu wenig erzogen zur Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft oder der Gesellschaft. Wir reden viel von Rechten, aber weniger von Pflichten. Eigennutz geht in hohem Maße vor Gemeinnutz. Eine neue Stiftungskultur braucht gerade hier einen Wandel und muss die Eigenverantwortung mehr fordern, aber auch mehr fördern.“ Er hob hervor, dass die Leistungsfähigkeit des Staates „unübersehbar an ihre Grenzen“ stoße. „Wir können manche kulturelle, erzieherische und soziale Vorsorge vom Staat nicht mehr in der bisherigen Form erwarten. Diese ,Armut des Staates’ muss auf vielfältige Weise behoben werden. Insofern ist eine Kompensation durch neue Hilfen notwendig“, unterstrich Lehmann. Er wies darauf hin, dass Deutschland derzeit einen „Stiftungsboom“ erlebe.

Der Kardinal betonte, dass jede Stiftung „ein Kampf gegen die Beliebigkeit und Willkür derer“ sei, die sie nach Lust und Laune wieder aufheben und beseitigen möchten. Bei einer Stiftung gehe es auch um Nachhaltigkeit: „Es geht nicht nur um eine kurzfristige Hilfe, sondern um eine langfristige, ja im Grundsatz eigentlich ,ewige’ Gewährleistung für die Unterstützung eines bestimmten Zwecks, der nicht anderswohin verschoben oder ausgehöhlt werden darf“, sagte Lehmann.

Allerdings seien Stiftungen keine „Lückenbüßer für heute ausfallende öffentliche Leistungen“, hob der Kardinal hervor, „sondern sie wollen - wie meist bisher in der Geschichte - wagemutige und innovative Instrumente der Förderung mit echten Zukunftsperspektiven sein. Stiftungen wollen nicht nur reparieren und sanieren, sondern Neues fördern und gestalten, aber auch Bewährtes bewahren helfen.“ Gerade private Stiftungen seien schon immer ein „lebendiger Ausdruck der Sinnsuche und der Mitverantwortung von Menschen gewesen, „die ihre Anliegen wirksam und dauernd in die Gesellschaft einbringen wollen“.

am (MBN)

 

Stärkere Zusammenarbeit von deutschen und muttersprachlichen Gemeinden

Schlusskonferenz der Visitation im Dekanat Offenbach durch Weihbischof Guballa

Offenbach. Der Mainzer Weihbischof, Dr. Werner Guballa, hat angeregt, ein pastoraltheologisches Konzept für Offenbach zu entwickeln, um eine stärkere Zusammenarbeit von deutschsprachigen und muttersprachlichen Gemeinden zu erreichen. „Der weitere Weg wird zeigen, dass es keine Dualität mehr geben kann, in der sich muttersprachliche Gemeinden und deutschsprachige Gemeinden nebeneinander her bewegen, ohne sich der Herausforderung der Integration bewusst zu werden.“ Das sagte er am Mittwoch, 5. Juli, bei der Schlusskonferenz der Visitation des Dekanates Offenbach im Pfarrzentrum der Dreifaltigkeitsgemeinde in Offenbach. Weihbischof Guballa hatte das Dekanat seit dem 18. April visitiert und zahlreiche Gespräche mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern geführt.

Dabei werde „das Recht auf Eigenheit, auf kulturelle und religiöse Verschiedenheit in den muttersprachlichen Gemeinden keineswegs in Frage gestellt“, sagte Guballa. „Sie muss aber auch der Tatsache Rechnung tragen, dass sich die Kontinuität von Glaubensformen, die in der ersten Generation noch selbstverständlich sind, in der zweiten oder dritten Generation so nicht mehr halten.“ Der Weihbischof wies darauf hin, dass im Bistum Mainz seit einigen Jahren verstärkt deutschsprachige Priester sowie Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten ausgebildet werden, um in muttersprachlichen Gemeinden mitzuarbeiten.

Der Weihbischof wies auf die besondere gesellschaftliche Situation in der Stadt Offenbach hin. Mit über 30 Prozent sei der Anteil ausländischer Mitbürger einer der höchsten in Deutschland überhaupt. Hinzu komme die mit 13,7 Prozent zweithöchste Arbeitslosenquote in Hessen. „All dies bringt eine besondere Situation mit sich, wie sie sonst nicht mehr im Bistum Mainz zu finden ist. Dem muss auch in der pastoralen Arbeit Rechnung getragen werden, stellen schließlich die Katholiken die größte Religionsgemeinschaft in Offenbach“, sagte Guballa. Mit 26,8 Prozent ist über ein Viertel der rund 117.000 Einwohner katholisch getauft; von den ausländischen Einwohnern sind 27,3 Prozent katholisch.

Grundsätzlich plädierte Guballa für eine engere Kooperation der Offenbacher Pfarreien untereinander, „um mehr gemeinsame Präsenz in der Stadt zu zeigen“. Im Rahmen des Strukturprozesses sei künftig nicht nur die Kooperation der Gemeinden untereinander gefragt, sondern auch mit den Schulen. „Denen können wir als ‚Katholische Kirche in Offenbach’ besser gegenübertreten als jede Pfarrei einzeln für sich, zumal die Schüler einer Pfarrei mit Sicherheit auf die verschiedenen Schulen im Stadtgebiet verteilt sein werden.“ Als weiteres Feld einer sinnvollen Kooperation nannte er ein verstärktes Engagement für Kranke. Ein wichtiger Schritt zu einer größeren Präsenz in der Stadt könne auch die Einführung eines Dekanatsreferenten sein, sagte Guballa.

Er wandte sich gegen eine unbegründete „Angst vor Pfarrerlosigkeit“ in den Offenbacher Gemeinden, in denen im Bistumsvergleich eine überdurchschnittliche Zahl von Hauptamtlichen und Pfarrern arbeite. Wörtlich sagte er: „Eine Angst, dass eine freiwerdende Pfarrstelle nur deshalb nicht besetzt würde, weil es eine gute Kooperation mit den Nachbarpfarreien gibt, führt schlichtweg in die falsche Richtung. Ganz im Gegenteil wird bei der Auswahl und Besetzung von Hauptamtlichen in Zukunft das Augenmerk immer mehr darauf gerichtet, wie lebendig und effektiv eine Einheit arbeitet, wie zukunftsorientiert ihre Ausrichtung ist, so dass es sich auch mit gutem Gewissen lohnt, dort weiter personell zu investieren.“

Positiv hob Guballa unter anderem die in diesem Jahr begonnene Cityseelsorge in Offenbach hervor. Neben dem Kirchenmobil - ein grau-schwarzer Smart mit der Aufschrift „Kirche zwischen Tür und Angel“ - ist die Einrichtung eines Geistlichen Zentrums in der katholischen Kirche St. Paul ein weiterer Teil des Cityseelsorge-Projektes im Dekanat Offenbach. Wörtlich sagte Guballa: „Das ist ein Aufbruch hinein in die Stadt. Es ist die Bereitschaft zum Gespräch, zum Dialog. Es ist aber auch der Mut zum Bekenntnis, das wir schuldig sind aufgrund unseres Glaubens an Christus und das wir aus ihm heraus der Welt schulden, da er uns das Evangelium vom Reich (Mt 4,23) anvertraut hat.“

tob (MBN)

 

Guballa: Der verschämte Teil einer mobilen Gesellschaft

Ausstellung „Innenansichten – Bilder aus der Abschiebungshaft in Ingelheim“ eröffnet

Ingelheim. Auf die Situation von Menschen in Abschiebungshaft hat der Mainzer Weihbischof, Dr. Werner Guballa, hingewiesen. „Die Menschen in einer Abschiebungshaft sind der verschämte Teil einer mobilen Gesellschaft“, sagte Guballa bei der Eröffnung der Ausstellung „Innenansichten - Bilder aus der Abschiebungshaft in Ingelheim“, am Donnerstag, 5. Juli, im Foyer des Ingelheimer Rathauses. „Eine Ausstellung verlangt das Hinsehen. Wer hinsieht, setzt sich ganz konkret mit den Menschen auseinander, die hier sind - mit den Gründen ihrer Flucht, mit der Geschichte ihres Lebens“, betonte der Weihbischof.

Guballa erinnerte zudem daran, dass laut des Weltbevölkerungsberichtes der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2006 191 Millionen Menschen außerhalb ihres Geburtslandes lebten. „Die Hälfte sind Frauen. Sie alle fliehen vor Hunger oder Gewalt und hoffen auf die Möglichkeit eines neuen Anfangs in einem Leben, in dem sie als Menschen respektiert, als freie Bürger geachtet und auf eine Zukunft für sich selbst und ihre Kinder hoffen können“, sagte der Weihbischof. Gleichzeitig ermutigte er die Ausstellungsbesucher, bei den Mitarbeitern von Caritas und Diakonie nachzufragen, was konkret vor Ort getan werden könne. Die Flüchtlinge brauchten „nicht unser Almosen, sondern unseren Beitrag zu einer gerechten und damit friedvollen Welt“.

Mit der Ausstellung wollen das Diakonische Werk in Hessen und Nassau (DWHN) und der Caritasverband für die Diözese Mainz über die Abschiebungshaft informieren und eine gesellschaftliche Diskussion darüber anstoßen. Die Ausstellung zeigt auf 20 Fotos die Sicherungsanlagen sowie das Haftgebäude und die Zellen. 22 Tafeln informieren über den Tagesablauf in der Abschiebungshaft, Briefe von Inhaftierten über deren Schicksal. Außerdem werden behördliche Bescheide und Gerichtsurteile dokumentiert. Eine Begleitbroschüre, ein Dokumentarfilm und eine Videoinstallation ergänzen die Ausstellung thematisch.

Pfarrer Dr. Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender des DWHN, sagte, dass es für Diakonie und Caritas „grundsätzlich fragwürdig“ bleibe, „Menschen zu inhaftieren, die sich nicht strafbar gemacht haben, wenn ihnen die Freiheit genommen wird“. Gerade weil die Abschiebungshaft kein öffentlicher Ort sei, könne die Arbeit von Caritas und Diakonie nicht nur in der Unterstützung und Begleitung der Abschiebehäftlinge stehen. „Unser christlicher Auftrag verpflichtet uns auch, für die zu sprechen und die Lebensbedingungen derer zu zeigen, die das selbst nicht tun können“, betonte Gern. Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt, Diözesancaritasdirektor, wies darauf hin, dass die Ausstellung ein Ergebnis „praktischer ökumenischer Arbeit“ sei. Die Ausstellung wolle die Besucher in das Schicksal derer miteinbeziehen, die von Abschiebung bedroht sind, sagte Eberhardt. An der Ausstellungseröffnung nahmen darüber hinaus die Mitglieder der Konferenz der Gefängnisseelsorger aus dem Bistum Mainz teil.

Ökumenisches Hilfsprojekt: Abschiebungshaft in Ingelheim

 Die Abschiebungshaft in Ingelheim gibt es seit Mai 2001. Sie hat 152 Haftplätze, zurzeit sind etwa 50 Männer und Frauen dort inhaftiert. Diakonie und Caritas bieten in ihrem gemeinsamen ökumenischen Hilfsprojekt in der Abschiebungshaft neben der unabhängigen Beratung durch einen hauptamtlichen Mitarbeiter einmal wöchentlich eine kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte an, die im Asyl- und Ausländerrecht erfahren sind. Darüber hinaus stellen sie einen Rechtshilfefonds bereit, damit auch inhaftierte Personen, die nicht über Geldmittel verfügen, Haftbeschwerde einlegen können. Im Jahr 2006 wurden 53 Fälle durch den Rechtshilfefonds bezuschusst.

Hinweise:

  • Die Ausstellung ist am 5. und 6. Juli sowie vom 9. bis 11. Juli im Foyer des Rathauses in Ingelheim, Neuer Markt 1, 55218 Ingelheim, während der Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen.
  • Die als Wanderausstellung konzipierte Ausstellung ist ausleihbar. Weitere Informationen beim Diakonischen Werk in Hessen und Nassau e.V., Sieglinde Weiland, Ederstraße 12, 60486 Frankfurt, E-Mail: sieglinde.weiland@dwhn.de
  • Weitere Informationen zur Abschiebungshaft in Ingelheim beim Diakonischen Werk Mainz-Bingen, Ökumenische unabhängige Beratungsstelle, Uli Sextro, Bingener Straße 218, 55218 Ingelheim, Tel.: 06132/78940, E-Mail: uli.sextro@diakonie-mainz-bingen.de

am (MBN)

 

Dokumentationen

Begrenzte, aber wesentliche Anerkennung des ekklesialen Charakters

Stellungnahme von Kardinal Lehmann zum Dokument der Glaubenskongregation

Mainz/Bonn. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, hat sich am Dienstag, 10. Juli, zur Veröffentlichung des Dokumentes „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“ der Kongregation für die Glaubenslehre geäußert. Das vatikanische Dokument war am gleichen Tag zusammen mit einem Kommentar veröffentlicht worden. Im Folgenden dokumentieren wir die Stellungnahme von Kardinal Lehmann im Wortlaut: 

1. Die römische Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlicht am 10. Juli 2007 ein Dokument unter dem Titel „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“, das in fünf Fragen und Antworten, die in einem ausführlicheren „Kommentar“ erläutert werden, aufgebaut ist. Sie beziehen sich auf die Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass nämlich die Kirche Jesu Christi „in der katholischen Kirche verwirklicht ist („subsistit“), die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird“ (Konstitution über die Kirche „Lumen gentium“, Art. 8, künftig: LG). Diese Aussage gehörte immer schon zur Lehre über das Geheimnis der Kirche, hat aber durch das Zweite Vatikanische Konzil eine Präzisierung erfahren.

2. Die Aussage, dass die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche „subsistiert“, wird gewöhnlich übersetzt: „... ist verwirklicht in der katholischen Kirche“. Der Begriff Subsistenz kommt vor in der Lehre der Kirche über die Dreifaltigkeit Gottes (ein Gott in drei Personen) und über Jesus Christus (eine Hypostase/Person in zwei Naturen). Im Verständnis von LG 8,2 erschließt sich der genaue Sinn des Ausdrucks „Subsistenz“ aus dem Kontext. Es geht jedenfalls um die eine und einzige Kirche Jesu Christi, die ihre konkrete Existenzform in der katholischen Kirche hat.

Die Glaubenskongregation macht deutlich, dass die Verwendung des Ausdrucks die Kirche Jesu Christi „subsistiert“ in der katholischen Kirche keine Veränderung in der Überzeugung von der substantiellen Identität der Kirche Jesu Christi mit der katholischen Kirche mit sich bringt: Die Kirche Jesu Christi ist in der katholischen Kirche als konkretes Subjekt und geschichtliche Wirklichkeit anzutreffen.

3. Früher ist diese substantielle Identität dadurch zum Ausdruck gekommen, dass man sagte: Die Kirche Jesu Christi ist („est“) die katholische Kirche. Nun hat aber das Zweite Vatikanische Konzil - und darin besteht bis heute ein wichtiger neuer Schritt für die Lehre von der Kirche und für das ökumenische Gespräch - zugleich erklärt, „dass (auch) außerhalb ihres Gefüges (nämlich der katholischen Kirche) vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“ (LG 8,2; vgl. auch das Dekret über den Ökumenismus, Art. 3). Um beides, nämlich die substantielle Identität mit der katholischen Kirche und die Existenz ekklesialer Elemente in anderen Glaubensgemeinschaften, widerspruchslos denken und sagen zu können, hat das Konzil nach langer Diskussion die etwas schwierigere Formulierung „subsistit“ statt des vieldeutigeren „ist“ („est“) gewählt: Die konkrete Existenzform der von Jesus Christus gestifteten Kirche findet man in der katholischen Kirche, ohne den anderen christlichen Gemeinschaften außerhalb von ihr die Existenz kirchlicher Elemente abzusprechen.

4. Man muss also beides festhalten: den Anspruch der katholischen Kirche auf substantielle Identität zwischen der Kirche Jesu Christi und ihr und der Anerkennung kirchlicher Elemente außerhalb von ihr selbst. Das kirchliche Lehramt hat nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil immer wieder Interpretationen zurückgewiesen, dass die Kirche Jesu Christi auch in anderen Gemeinschaften „subsistiere“, wie etwa der eine Gott in drei Personen lebt oder wie ein Baum einen Stamm hat mit vielen Zweigen. Darum sagt das Konzil: „Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen.“ (Art. 8,2)

5. Diese differenziertere Sicht wurde nach dem Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils öfter klargestellt: z. B. in den Erklärungen der Glaubenskongregation „Mysterium ecclesiae“ (1973), „Communionis notio“ (1992), „Dominus Jesus“ (2000) sowie in der Notifikation zu dem Buch „Kirche: Charisma und Macht. Versuch einer militanten Ekklesiologie“ von Leonardo Boff (1985), aber auch in den Enzykliken, z. B. „Ecclesiam suam“ von Paul VI. (1964) und in „Ut unum sint“ von Johannes Paul II. (1995).

Jetzt wird derselbe Sachverhalt im Abstand einiger Jahre wiederholt. Offenbar haben nach der festen Überzeugung der Glaubenskongregation trotz so vieler lehramtlicher Äußerungen die genannten Fehldeutungen nicht aufgehört.

6. Die Glaubenskongregation ist sich im Blick auf dieses Dokument der ökumenischen Tragweite bewusst. Dies kommt besonders auf den letzten Seiten des Kommentars zum Ausdruck. Die katholische Kirche erblickt in den anderen christlichen Glaubensgemeinschaften eine wirkliche Anteilnahme am Kirchesein. Sie konnte ihren Anspruch auf eine substantielle Identität nicht preisgeben, hat aber ihren Absolutheitsanspruch im Sinne einer puren Identifikation reduziert. Wenn sie an dieser substantiellen Identität mit der Kirche Jesu Christi festhält, vertritt sie dennoch kein exklusives, absolutes Identitätsmodell.

Dadurch wird die bleibende Identifikation weiträumiger und erhält auch eine innere Offenheit und Unabgeschlossenheit. Die Gleichsetzung Kirche = katholische Kirche wird eingeschränkt. Dies ermöglicht eine echte Ergänzung und einen aufrichtigen Dialog. Es wird auch deutlich, dass es nach beiden Seiten hin ein - gewiss verschiedenes - Defizit in der „Vollständigkeit“ der eigenen kirchlichen Existenz und ein Sollen zu einer tieferen Einheit gibt.

Die erneute katholische Stellungnahme der Glaubenskongregation mag besonders in ihrer Knappheit und Dichte hart erscheinen, aber sie lässt grundlegend Raum, die anderen Kirchen nicht nur moralisch, sondern theologisch als Kirchen zu achten. Der eigene Anspruch darf nicht zu irgendeiner Überheblichkeit führen, denn durch die Spaltungen ist auch die Fülle der katholischen Kirche eingeschränkt. Mit Recht sagt das Zweite Vatikanische Konzil: „Aber gerade die Spaltungen der Christen sind für die Kirche ein Hindernis, dass sie die ihr eigene Fülle der Katholizität in jenen Söhnen (und Töchtern) wirksam werden lässt, die ihr zwar durch die Taufe zugehören, aber von ihrer völligen Gemeinschaft getrennt sind. Ja, es wird dadurch auch für die Kirche selber schwieriger, die Fülle der Katholizität unter jedem Aspekt in der Wirklichkeit des Lebens auszuprägen.“ (Dekret über den Ökumenismus, Art. 4)

Diese Einsichten gehören insgesamt zu den wichtigsten Früchten des Zweiten Vatikanischen Konzils. Daran ändert selbstverständlich auch dieses neue Dokument nichts.

Das Dokument der Glaubenskongregation vom 10. Juli 2007 spornt vielmehr die Theologie an, ehrlich und mutig auf diesem Weg weiterzugehen. Die Formulierung des Zweiten Vatikanischen Konzils in LG 8,2 ist eine bleibende Norm, aber keine abschließende Endstation, sondern eher verheißungsvoller Anfang. Die Aufgabe, die vor uns liegt, ist groß. Dabei geht es besonders um das tiefere Verständnis des Kircheseins, einschließlich des Verständnisses des Amtes und besonders der apostolischen Sukzession. Darüber gibt es zur Zeit weltweit Gespräche, die hoffen lassen.

In diesem Sinne will der Text gelesen und verstanden werden: Es ist ein Dokument der Klarheit des eigenen Bekenntnisses und zugleich der Würdigung, ja auch einer - zwar begrenzten, aber wesentlichen - Anerkennung des ekklesialen Charakters der anderen christlichen Glaubensgemeinschaften. Das ökumenische Gespräch lebt von beidem.  

Hinweis: Den Wortlaut der Texte der Kongregation für die Glaubenslehre ist im Internet verfügbar unter http://www.dbk.de  

SDBK (MBN)

 

Lehmann: „Beitrag zur Versöhnung in der Kirche“

Erklärung von Kardinal Lehmann zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“

Mainz/Bonn/München. Als einen „Beitrag zur Versöhnung in der Kirche“ hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und Bischof von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, das Motu Proprio (Apostolisches Schreiben) „Summorum Pontificum“ von Papst Benedikt XVI. bezeichnet, das am Samstag, 7. Juli, unterzeichnet wurde. Im Folgenden dokumentieren wir die Erklärung von Kardinal Lehmann zum Motu Proprio des Papstes:

Am 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt XVI. das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ unterzeichnet. Es behandelt den Gebrauch der Römischen Liturgie in ihrer Gestalt vor der Reform der Messliturgie, die 1970 nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erfolgte. Die Äußerungen des Papstes waren seit Monaten erwartet worden. Die vielen Nachrichten und Vermutungen haben für die Rezeption zwar Aufmerksamkeit und ein hohes Interesse, aber auch ein Klima der Mutmaßungen geschaffen. Jetzt sind die Dokumente endlich da. Auf sie kommt es an. Die folgenden Ausführungen wollen eine erste Hinführung sein, um den Hintergrund und die Zielsetzung der Äußerungen des Heiligen Vaters zu skizzieren.

Mit dem Schreiben erweitert der Heilige Vater die schon bislang bestehende Möglichkeit, die Liturgie nach dem früheren Missale zu feiern, die Papst Johannes Paul II. zuletzt im Motu Proprio „Ecclesia Dei“ von 1988 geordnet hatte. So tritt neben die „ordentliche Form“ des römischen Ritus, die sich in den nachkonziliar erneuerten Messbüchern findet, eine „außerordentliche Form“, die dem älteren römischen Missale folgt, das nach dem Konzil von Trient erarbeitet und zuletzt im Jahr 1962 herausgegeben wurde. Der Heilige Vater reagiert damit auf entsprechende inständige Bitten und will so denen großherzig entgegen kommen, die sich von der älteren Form der Messliturgie angezogen fühlen.

Mit seiner liturgischen Initiative möchte Papst Benedikt auch einen Beitrag zur Versöhnung in der Kirche leisten. In einem begleitenden Schreiben an die Bischöfe erinnert der Papst mit Recht an die Notwendigkeit, „alle Anstrengungen zu unternehmen, um all denen das Verbleiben in der Einheit oder das neue Finden zu ihr zu ermöglichen, die wirklich Sehnsucht nach Einheit tragen.“ Nachdrücklich unterstützen die deutschen Bischöfe dieses Anliegen und hoffen, dass das neue Motu Proprio und seine rechtlichen Bestimmungen eine Hilfe sind, die volle Einheit mit jenen herzustellen, die sich aufgrund der liturgischen Entwicklungen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil von der Gemeinschaft mit dem Papst getrennt haben.

Schon seit längerer Zeit wurde allerdings die Befürchtung geäußert, eine erweiterte Zulassung der älteren Form der Liturgie wäre eine Kritik am Zweiten Vatikanischen Konzil und ein Rückfall hinter die von ihm angeordnete Liturgiereform. Wer jedoch die neuen Dokumente aufmerksam liest, wird schnell merken, dass der Papst weder die Entscheidungen des Konzils noch die Gültigkeit der Liturgiereform selbst in Frage stellt. In seinem Begleitschreiben wird vielmehr deutlich, dass niemand, der die volle Gemeinschaft mit der Kirche leben will, die Zelebration nach den erneuerten liturgischen Büchern prinzipiell ausschließen darf. So geht es dem Papst also darum, einzelnen Priestern und dauerhaft existierenden Gruppen, die sich der älteren Gestalt der Liturgie verbunden fühlen, den Zugang dazu großzügig zu erweitern. Doch folgt die Feier der Gemeindegottesdienste prinzipiell weiterhin der ordentlichen Form des römischen Ritus und damit den erneuerten liturgischen Büchern.

Die Kongregation für den Gottesdienst hatte erstmals 1984 den Bischöfen im Sinne eines „Indultes“ (rechtliche Ausnahmeentscheidung) die Vollmacht gegeben, unter bestimmten Voraussetzungen die Messfeier nach dem Missale Romanum von 1962 zu erlauben. In Anwendung dieser Bestimmungen haben die deutschen Bischöfe in den vergangenen Jahrzehnten nach Möglichkeit entsprechende Bitten erfüllt. Bei einer Umfrage in den deutschen Bistümern konnten sie noch im vergangenen Jahr feststellen, dass im Großen und Ganzen der Bedarf an Messfeiern nach dem Missale Romanum von 1962 abgedeckt wird. Es wird sich zeigen müssen, wo darüber hinaus feste Gruppen existieren, die jetzt gemäß den Bestimmungen des Motu Proprio um eine Messfeier nach der außerordentlichen Form des römischen Ritus bitten.

Mit solchen Bitten werden Bischöfe und Pfarrer in Klugheit umgehen, damit nicht durch die pastorale Sorge um eine begrenzte und bestimmte Gruppe von Gläubigen die legitimen Anliegen der Gesamtgemeinde zu kurz kommen oder gar Streit und Zwietracht entstehen. Dabei ist zu beachten, dass die Messfeier nach dem Missale Romanum von 1962 nur entsprechend geeigneten Priestern erlaubt ist. Sofern ein Pfarrer nicht in der Lage ist, den berechtigten Wünschen dauerhaft existierender Gruppen nach einer Messfeier in der außerordentlichen Form nachzukommen, wird er sich deshalb mit dem Ortsbischof verständigen, ob und auf welche Weise die Bitte erfüllt werden kann.

Der Begleitbrief des Heiligen Vaters zeigt die tieferen Beweggründe des Motu Proprio. Zwischen der Edition des Römischen Messbuches von 1962 und seiner erneuten Reform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil gibt es keinen „Bruch“, wie es vereinzelt behauptet wird. Es gibt keinen Graben zwischen „vorkonziliar“ und „nachkonziliar“. Vielmehr besteht eine Kontinuität der Entwicklung, die freilich nicht immer genügend zur Geltung gebracht wurde. Joseph Kardinal Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI., hat nie einen Zweifel daran gelassen, dass das Messbuch Pauls VI. „in vielem eine wirkliche Verbesserung und Bereicherung brachte“ (Aus meinem Leben, Stuttgart 1998, 173 und 189). Dem Papst kommt es auf das lebendige Wachsen und so bei allen Unterschieden und Einschnitten auf die Einheit der Liturgiegeschichte an. Benedikt XVI. ist überzeugt, dass diese Sicht der Dinge auch den Weg zur Einheit und zur Versöhnung in der Kirche darstellt. Eine einfache Rückkehr zum Alten ist auch für den Papst keine Lösung. Er verlangt von allen Seiten tiefere Einsicht und eine spirituell verwurzelte Bewegung hin auf die gemeinsame Sache und darum auch zueinander. Dafür ist für alle eine Erneuerung der liturgischen Bildung notwendig.

In seinem Begleitbrief zum Motu Proprio „Summorum Pontificum“ schreibt Papst Benedikt XVI.: „Die sicherste Gewähr dafür, daß das Missale Pauls VI. die Gemeinden eint und von ihnen geliebt wird, besteht im ehrfürchtigen Vollzug seiner Vorgaben, der seinen spirituellen Reichtum und seine theologische Tiefe sichtbar werden lässt.“ In der Tat bedarf die liturgische Erneuerung beständiger Bemühungen, die Liturgie der Kirche und vor allem die heilige Messe mit Ehrfurcht vor dem Heiligen und in kirchlichem Geist zu feiern. Immer wieder haben die Bischöfe dieses Anliegen in den vergangenen Jahren aufgegriffen (vgl. besonders das Pastorale Schreiben „Mitte und Höhepunkt des ganzen Lebens der christlichen Gemeinde“ vom 24. Juni 2003, Bonn 2003). Auch wo kein Bedarf nach liturgischen Feiern nach dem Missale von 1962 besteht, ist deshalb das neue Motu Proprio ein guter Anlass, mit neuer Aufmerksamkeit eine würdige Feier der Eucharistie und der anderen Gottesdienste zu fördern.

Die Bestimmungen des Motu Proprio erhalten am 14. September 2007 Rechtskraft. Die deutschen Bischöfe werden sich in ihren nächsten Sitzungen, beim Ständigen Rat am 27. August und besonders der Vollversammlung vom 24. bis 27. September 2007 in Fulda, intensiv mit dem Motu Proprio und dem Begleitbrief des Heiligen Vaters im Blick auf die Verwirklichung im kirchlichen Bereich unseres Landes befassen.

Hinweis: Den lateinischen Wortlaut sowie eine deutsche nicht-offizielle Arbeitsübersetzung des Motu Proprio „Summorum Pontificum“, das Begleitschreiben von Papst Benedikt XVI. an die Bischöfe sowie ein erläuterndes Glossar und weitere Hintergrundinformationen finden Sie im Internet unter http://www.dbk.de

SDBK (MBN)

 

Personalien

Neuer Umweltbeauftragter eingeführt

Dr. Franz Jakob Hock wird Nachfolger von Dr. Klaus Lenhard

Mainz. Dr. Franz Jakob Hock (60), Dieburg, wird neuer ehrenamtlicher Umweltbeauftragter des Bistums Mainz. Er tritt zum 1. September die Nachfolge von Dr. Klaus Lenhard (71), Mainz, an, der diese Aufgabe seit 1999 ehrenamtlich wahrgenommen hatte. Im Rahmen einer Feier am Donnerstag, 5. Juli, im Bischöflichen Ordinariat dankten Generalvikar Dietmar Giebelmann und der zuständige Seelsorgedezernent, Domdekan Heinz Heckwolf, Lenhard für sein Engagement in den vergangenen acht Jahren und stellten seinen Nachfolger vor. Das Bistum Mainz hatte bereits 1977 mit Professor Martin Rock als erste deutsche Diözese einen Umweltbeauftragten. Rock nahm diese Aufgabe über 20 Jahre bis zu seinem Tod 1999 wahr.

 Aufgabe des Umweltbeauftragten sei es, „im Bistum einen nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung anzumahnen“, sagte Giebelmann. Er erinnerte daran, dass die damalige Umweltministerin Klaudia Martini Dr. Lenhard 1999 als „Urgestein der Umweltpolitik in Rheinland-Pfalz“ bezeichnet hatte. Domdekan Heckwolf würdigte Lenhard als „das ökologische Gewissen des Bistums“. Er habe stets mit „freundlicher Hartnäckigkeit“ auf der Umsetzung seiner Vorschläge bestanden.

Lenhard betonte, dass es nach wie vor in Fragen des Umweltschutzes nicht so sehr ein Erkenntnisdefizit, sondern vor allem ein Vollzugsdefizit gebe. Als besonders gelungene Projekte seiner Amtszeit nannte er die Aktion „Autofasten“ und die Pastorale Richtlinie „Nachhaltigkeit“. Er wies darauf hin, dass die Ausweitung der Aktion „Autofasten“ nach Darmstadt nur auf die Initiative von Dr. Hock zustande gekommen sei. Lenhard dankte besonders Alois Bauer, Referent für Weltmission/Gerechtigkeit und Frieden im Bischöflichen Ordinariat, für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen acht Jahren.

Eine seiner Hauptaufgaben werde sein, die Pastorale Richtlinie „Nachhaltigkeit“ des Bistums „mit Leben zu füllen und bekannter zu machen“, sagte Hock. Zu prüfen sei, ob der im Dekanat Bingen durchgeführte Energie-Check für Pfarrgemeinden auf das gesamte Bistum ausgeweitet werden könne. Auch die Gentechnik sei ein wichtiges Feld, „das von Seiten der Kirche kritisch begleitet werden muss“.

Klaus Lenhard wurde am 2. Dezember 1935 geboren und stammt aus Kaiserslautern. Er studierte Jura in Heidelberg, Freiburg und Mainz und promovierte 1967 an der Johannes Gutenberg-Universität. Zunächst arbeitete er in der inneren Verwaltung in Rheinland-Pfalz, im Finanzministerium und später für elf Jahre im Sozialministerium, bevor er 1985 zum Leiter der Zentralabteilung im neugegründeten Umweltministerium berufen wurde. Ende 2000 wurde er in den Ruhestand versetzt. Seit 1971 wohnt er in Mainz-Lerchenberg und engagierte sich dort seit 28 Jahren im Verwaltungsrat der katholischen Pfarrgemeinde St. Franziskus, acht davon als stellvertretender Vorsitzender. Seit dem 27. April 1999 war er als Umweltbeauftragter des Bistums Mainz tätig. Lenhard war im Bistum Mainz maßgeblich beteiligt an der 2005 verabschiedeten Pastoralen Richtlinie „Nachhaltigkeit - Zur Verantwortung der Christen für die Bewahrung der Schöpfung“.

Franz Jakob Hock wurde am 10. September 1946 in Dieburg geboren. Nach einem Biologiestudium an der Technischen Universität Darmstadt und anschließender Promotion (1976) war er bis zu seinem Ruhestand 27 Jahre lang in der Pharmaforschung tätig. Seit 1961 engagiert er sich in der Gemeinde Dieburg-St. Peter und Paul, zunächst in der Jugendarbeit (Bund Neudeutschland) und als Lektor und Kommunionhelfer. Seit 1987 ist er Mitglied des Pfarrgemeinderates, dessen Vorsitzender er von 1987 bis 1995 war. In dieser Zeit war er auch Vorsitzender der Pfarrverbandskonferenz in Dieburg. Im Jahr 1989 übernahm er den Vorsitz des Musikvereins der Gemeinde. Seit 1991 ist er im Dekanat Dieburg zudem Mitglied des Dekanatsrates. Auf Bistumsebene engagiert sich Hock seit 1996 im Katholikenrat. Seit 1999 ist er Mitglied im Umweltbeirat der Diözese Mainz. Außerdem wurde er im Jahr 2000 Vorsitzender des Ausschusses „Gerechtigkeit und Frieden, Bewahrung der Schöpfung und Lebensschutz“ im Bistum Mainz. 2004 wurde Hock in den Pastoralrat des Bistums gewählt. Hock ist verheiratet und hat drei erwachsene Kinder.

tob (MBN)

 

Günter Duffrer feiert 85. Geburtstag (13.7.)

Von 1962 bis 1976 Bischöflicher Zeremoniar im Mainzer Dom

Mainz. Der emeritierte Dompräbendat und Professor für Pastoralliturgie, Dr. Günter Duffrer, feiert am Freitag, 13. Juli, seinen 85. Geburtstag. Duffrer hatte entscheidenden Anteil an der praktischen Umsetzung der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils im Bistum Mainz. Er war auch Berater in der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz. Besondere Verdienste erwarb er sich bei der Einführung sowie der Aus- und Fortbildung der liturgischen Dienste im Bistum Mainz – beispielsweise der Kommunionhelferinnen und -helfer.

Günter Duffrer wurde am 13. Juli 1922 in Bingen geboren. Nach Abschluss seines Theologiestudiums wurde er am 25. Juli 1948 durch Bischof Dr. Albert Stohr in Mainz zum Priester geweiht. Zunächst wirkte Duffrer als Kaplan in Oppenheim und Bad Nauheim. 1953 berief ihn Stohr zu seinem Bischöflichen Sekretär. Diese Aufgabe nahm er bis 1958 wahr und wurde dann zum Weiterstudium in Rom beurlaubt. Den Studienurlaub schloss er 1961 mit der Promotion zum Doktor der Theologie an der Päpstlichen Universität Gregoriana ab.

Im Mainzer Priesterseminar übernahm Duffrer 1962 einen Lehrauftrag für Homiletik und Rubrizistik. Zugleich wurde ihm die Aufgabe des Spirituals im Mutterhaus der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung in Mainz übertragen. Im Herbst desselben Jahres wurde er Bischöflicher Zeremoniar im Dom. Diese Aufgabe nahm er bis 1976 wahr. Neben seiner Lehrtätigkeit im Priesterseminar (seit 1977 Professor) wurde Duffrer 1964 auch Dozent für Pastoralliturgie am Bischöflichen Seminar für Gemeindepastoral und Religionspädagogik (später Fachakademie) in Mainz. Seit 1972 lehrte er Pastoralliturgie auch an der Katholischen Fachhochschule Mainz (KFH). Von seinen Lehraufträgen für Pastoralliturgie wurde Duffrer 1988 entpflichtet. Über ein Jahrzehnt war Duffrer im Institut für Kirchenmusik des Bistums in Mainz als Geistlicher Beirat und Dozent für Liturgik tätig. Von diesen Aufgaben sowie denen als Diözesanpräses der Kirchenchöre im Bistum Mainz wurde Duffrer im Oktober 1997 entpflichtet.

am (MBN)

 

Heinrich Schreiner verabschiedet

Dank an Gründungsvorsitzenden des Fördervereins der Synagoge Weisenau

Mainz. Der Gründungsvorsitzende des Fördervereins der Synagoge Mainz-Weisenau, Dr. Heinrich Schreiner, wurde am 4. Juli im Rahmen einer Feierstunde in der Synagoge verabschiedet. Schreiner, der am 29. Juni 80 Jahre alt geworden ist, war ein Jahr nach seiner Pensionierung als Präsident der Landeszentralbank Rheinland-Pfalz am 23. Mai 1993 von der Gründungsversammlung des Fördervereins zum Vorsitzenden gewählt worden.

Er teilte mit, dass er für seine Nachfolge die Leiterin der Jüdischen Gemeinde Mainz, Stella Schindler-Siegreich (seit Januar 2007 stellvertretende Vorsitzende), vorgeschlagen habe, und für den stellvertretenden Vorsitz Professorin Mechthild Dreyer. Die Entscheidung darüber trifft die nächste Mitgliederversammlung. Der Förderverein hatte das Ziel, die 1989 von der Stadt Mainz begonnene Erhaltungssanierung des Gotteshauses weiterzuführen. Bereits am 27. Mai 1996 konnte der aus Mainz stammende Rabbiner Professor Leo Trepp nach erfolgreicher Sanierung und Restaurierung des in den Jahren 1737/38 errichteten Gebäudes die Synagoge wieder einweihen.

Leo Trepp, der bei der Feierstunde den Festvortrag zum Thema „Wie die Juden in Deutschland Deutsche wurden“ hielt, dankte Schreiner für seinen Einsatz. Die Synagoge sei ein „Juwel in unserer Stadt“. In ihr sei Schreiner zum Vorbild für den jüdisch-christlichen Dialog geworden, sagte Trepp. Schreiner dankte in seiner Abschiedsrede vor allem Professor Trepp für dessen Unterstützung. Er sei ihm in all den Jahren ein weiser Berater gewesen, ohne dessen tatkräftige Hilfe vieles nicht möglich gewesen wäre. In seinem Rückblick erinnerte er besonders an die Rückgabe der Thora-Rolle im Dezember 2003 durch Kardinal Karl Lehmann. Sie war in der Pogromnacht 1938 von Unbekannten auf die Stufen des Mainzer Priesterseminars gelegt und seitdem in der dortigen Bibliothek aufbewahrt worden.

Sk (MBN)

 

Karl-Heinz Seyfried verabschiedet

Gründungsrektor der Martinus-Schule Gonsenheim

Mainz. Der Gründungsrektor der Martinus-Schule in Mainz-Gonsenheim, Karl-Heinz Seyfried, ist mit Ablauf des Schuljahres 2006/2007 in den Ruhestand getreten. Er hatte die Grundschule seit ihrer Gründung im Jahr 1970 geleitet. Der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, dankte Seyfried in einem Brief für seinen „umsichtigen und engagierten Dienst“. Wörtlich schreibt der Kardinal: „Als Mann der ersten Stunde haben Sie bereits während der Gründungsphase der Martinus-Schulen die Leitung der Schule in Gonsenheim übernommen. Damit haben Sie an ihrem Aufbau maßgeblich mitgearbeitet und während der nunmehr 37 Jahre Ihrer Führungstätigkeit auch entscheidend mitgeprägt.“

In einem Schreiben an die Eltern und Schüler der katholischen Grundschule weist die Schuldezernentin des Bistums Mainz, Ordinariatsdirektorin Dr. Gertrud Pollak, darauf hin, dass der Weggang zum jetzigen Zeitpunkt überraschend gekommen sei und alle Beteiligten zunächst von einem Wechsel zum Ende des kommenden Schuljahres ausgegangen waren. Daher sei eine nahtlose Neubesetzung der Rektorenstelle kaum möglich. In der Übergangszeit werde Konrektor Thomas Berg als Ständiger Vertreter mit einem Team aus dem Lehrerkollegium die Aufgaben der Schulleitung kommissarisch übernehmen. Pollak erläutert außerdem, dass es der ausdrückliche Wunsch von Seyfried gewesen sei, keine offizielle Abschiedsfeier für ihn zu veranstalten. Seinem Wunsch, am letzten Schultag mit dem Dankgottesdienst der Schulgemeinschaft Abschied zu nehmen, habe das Schuldezernat ebenso wie die zuständige Regierungsschuldirektorin entsprochen.

tob (MBN)

 

Vorankündigungen

Exerzitien im Kloster Bad Wimpfen (15.-19.7./16.-19.7.)

Angebote „Pilgern und Bleiben“ und „Einübung in das meditative Gebet“

Bad Wimpfen. Das Kloster Bad Wimpfen bietet vom 15. bis 19. Juli sowie vom 16. bis 19. Juli zwei Exerzitien an. Das erste Angebot von Sonntag, 15. bis Donnerstag, 19. Juli, steht unter der Überschrift „Peregrinatio und Habitare secum - Pilgern und Bleiben“, die Leitung hat Eva-Maria Steidel, Denzlingen. Das zweite Angebot von Montag, 16., bis Donnerstag, 19. Juli, ist mit „Meditation als Weg zum Leben mit dem Dreifaltigen Gott - Einübung ins meditative Gebet“ überschrieben; die Leitung hat Marianne Fend, Seckach. Beide Kurzexerzitien finden im Schweigen statt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, am Chorgebet und an der Eucharistiefeier mit der Hausgemeinschaft teilzunehmen.

Wimpfener Festwoche (21.-22.7.)

Anlässlich des Klosterfestes von Samstag, 21., bis Sonntag, 22. Juli, wird am 22. Juli um 10.00 Uhr eine Eucharistiefeier in der Stiftskirche St. Peter gefeiert; das Klosterfest findet an beiden Tagen jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr im Kloster Bad Wimpfen statt. Am Donnerstag, 26. Juli, wird die Anna-Wallfahrt begangen, aus deren Anlass Weihbischof Thomas Maria Renz, Bistum Rottenburg-Stuttgart, um 10.00 Uhr die Eucharistie in der Stiftskirche St. Peter feiert.

Hinweis: Weitere Informationen und Anmeldung zu den Exerzitien: Kloster Bad Wimpfen, Lindenplatz 7, 74206 Bad Wimpfen, E-Mail: gaestehaus@kloster-bad-wimpfen.de, Tel.: 07063/9704-0 oder -23

am (MBN)

 

Kirchenmusikalische Ausbildungsangebote

Einladung zum Eignungstest am 25. Oktober / Broschüre mit Ausbildungsmodellen

Bad Nauheim. Das Regionalkantorat Bad Nauheim, eine Außenstelle des Instituts für Kirchenmusik im Bistum Mainz, lädt vor allem junge Menschen mit kirchenmusikalischem Interesse und musikalischer Vorbildung ab 13 Jahren ein, die neuen Ausbildungskurse ab dem 1. Dezember 2007 zu besuchen. Aus diesem Anlass findet am 25. Oktober dieses Jahres ein Eignungstest statt. Informationen zur kirchenmusikalischen Ausbildung bietet eine Broschüre, die kostenlos beim Regionalkantorat angefordert werden kann. In der Broschüre werden die verschiedenen Ausbildungsmodelle beschrieben und Fragen nach musikalischen Voraussetzungen, nach notwendigen Formalitäten und Kosten, Unterrichtsgestaltung und Prüfungsanforderungen beantwortet.

Die Ausbildung wird über die Regionalkantoren des Bistums Mainz möglichst nah am Wohnort angeboten. So findet der Orgelunterricht für Schüler der katholischen Dekanate Wetterau-Ost und Wetterau-West in der St. Bonifatius-Kirche in Bad Nauheim, in der St. Nikolaus-Kirche in Bad Vilbel und in der Herz-Jesu-Kirche in Schotten statt. Der theoretische Unterricht, der je nach Ausbildungsgang zum Orgel- bzw. Chorleitungsunterricht hinzukommt, wird derzeit jeweils donnerstags abends in der St.-Lioba-Schule in Bad Nauheim angeboten.

Hinweise:

am (MBN)

Bilder zu Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 27, 11. Juli 2007

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