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Mainz. Der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, ruft zur Wahl der Pfarrgemeinderäte und damit zur Mitverantwortung in den Gemeinden auf. Gerade im Miteinander "von Laien und Priestern, von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern und Mitarbeitern in der Pfarrei zeigt sich, dass das Leben einer Pfarrei nicht nur von ‚oben’ bestimmt wird, sondern dass ein jeder und eine jede mit ihren Fähigkeiten sich einbringen kann", schreibt Lehmann in seinem Wahlaufruf. Die Wahlen zur zehnten Amtsperiode der Pfarrgemeinderäte im Bistum Mainz finden am Samstag, 8., und Sonntag, 9. November, statt. Rund 680.000 Katholiken können in 345 Pfarreien und Filialgemeinden insgesamt 363 Pfarrgemeinderäte wählen. Hinzu kommen die Wahlen der 24 Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Mainz. Zum selben Termin werden auch in den benachbarten Bistümern Fulda, Limburg, Speyer und Trier die Pfarrgemeinderäte gewählt. Das gemeinsame Motto lautet: "Für Gott und die Welt".
Generalvikar Dietmar Giebelmann, Dezernent für die pastoralen Räte, dankt bereits im Vorfeld den rund 6.000 Frauen und Männern, die sich in diesem Jahr bereit erklärt haben, für den Pfarrgemeinderat ihrer Gemeinde zu kandidieren: "Sie bringen ihre eigene Geschichte in ihr Engagement für ihre Pfarrgemeinde ein und spiegeln die Vielfalt unserer Kirche wider." Gleichzeitig fordert er in seinem Wahlaufruf die Katholiken des Bistums auf, "durch ihre Stimmabgabe diesem Engagement der Laien in unserer Kirche Gewicht zu verleihen". Nur im Miteinander werde die Kirche ihrer Aufgabe gerecht.
Bei den letzten Pfarrgemeinderatswahlen im Jahr 1999 wurden erstmals mehr Frauen (50,5 Prozent) als Männer (49,5 Prozent) in die Pfarrgemeinderäte des Bistums gewählt. Insgesamt engagieren sich in der laufenden Amtsperiode 3745 ehrenamtliche Pfarrgemeinderatsmitglieder in den Gremien. Im Jahr 1999 war auch die Wahlbeteiligung von 18,3 Prozent (1995) auf 19,2 Prozent gestiegen. Als einen Grund für die gestiegene Beteiligung lobte Kardinal Karl Lehmann nach der letzten Wahl die Möglichkeit zur Briefwahl. Fast 57 Prozent hatten sich dafür entschieden (33 Prozent im Jahr 1995).
Im Jahr 1999 war in rund einem Drittel der Gemeinden erstmals die allgemeine Briefwahl angeboten worden. Das bedeutet, dass die Wähler die Unterlagen nicht anfordern mussten, sondern sie ihnen mit der Wahlbenachrichtigung zugeschickt wurden. In diesem Jahr wird mit einer weiter ansteigenden Nutzung der Briefwahl gerechnet. In 212 Gemeinden wird per allgemeiner Briefwahl gewählt. Insgesamt werden 390.000 Briefwahlunterlagen bereitgestellt.
Den Pfarrgemeinderat können katholische Christen wählen, die bis zum 9. November das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Pfarrgemeinde wohnen (erster Wohnsitz). Wer am Wahltag verreist oder verhindert ist, kann sein Wahlrecht per Briefwahl wahrnehmen. Anträge auf Briefwahl können bis zum 6. November beim zuständigen Pfarramt oder Wahlausschuss gestellt werden. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahlurne dem Wahlausschuss zugehen. In den Pfarrgemeinderat kann gewählt werden, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist (Jugendvertreter bereits ab 16 Jahren) und in der Pfarrei seit mindestens drei Monaten seinen ersten Wohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt. Jedes wahlberechtigte Mitglied der Pfarrei kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.
Entstanden ist der Pfarrgemeinderat als Gremium der Laien nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Die Mitverantwortung aller Gemeindemitglieder für die Sendung der Kirche ist Leitidee des Gremiums. Die Räte sollen das Leben in den Gemeinden mitgestalten und Sorge für die Gemeindemitglieder tragen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Beratung des Pfarrers in pastoralen Fragen. Über die Aufgaben des Gremiums heißt es in den Statuten des Bistums Mainz: "Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, die gemeinsame Sendung aller Glieder der Pfarrgemeinde darzustellen. Im Pfarrgemeinderat sollen sich Pfarrer und Laien über die Angelegenheiten der Gemeinde informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen."
Nach einem Beschluss der Würzburger Synode im Jahr 1975 sind in Deutschland Pfarrgemeinderäte in jeder Gemeinde verbindlich vorgeschrieben. Je nach Größe der Gemeinde werden zwischen vier und 14 Mitglieder direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt. Außerdem kann der Rat weitere Mitglieder (bis zu einem Drittel der festgelegten Mitgliederzahl) hinzuwählen. Kraft ihres Amtes gehören unter anderen Pfarrer, Diakone, sowie Pastoral- und Gemeindereferenten dem Pfarrgemeinderat an. Im Bistum Mainz fanden 1968 die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt.
Das Bistum Mainz kann bereits am Sonntagabend, 9. November, ein vorläufiges Endergebnis der Wahl vorlegen. Im EDV-Zentrum des Bischöflichen Ordinariates am Bischofsplatz in Mainz, werden ab 16.00 Uhr die Ergebnisse aus den einzelnen Gemeinden per Telefon oder Telefax erfasst, so dass bis ca. 22.00 Uhr mit dem vorläufigen Endergebnis gerechnet wird. Auch die Wahlergebnisse der 24 Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Mainz werden erfasst, da sie in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal denselben Wahltermin haben wie die deutschen Pfarrgemeinden. Interessenten können die Wahlergebnisse im Internet finden unter: http://www.pfarrgemeinderatswahlen.de/mainz/index.html . Dort werden sie ab Sonntagabend, 18.00 Uhr, in der Rubrik "Ergebnisse" laufend aktualisiert.
Hinweis: Weitere Informationen sind erhältlich bei der Diözesanstelle für Pfarrgemeinde- und Dekanatsräte, Bischöfliches Ordinariat Mainz, Postfach 1560, 55005 Mainz, Tel: 06131/253-201, Fax: 06131/253-204, E-Mail: pgr@bistum-mainz.de, Internet: www.pfarrgemeinderatswahlen.de
tob (MBN)
Trier/Mainz. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann, hat dem Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Manfred Kock, Düsseldorf, "für die menschlich und sachlich außerordentlich gute Zusammenarbeit seit 1997 von Herzen" gedankt. Lehmann nahm am Eröffnungsgottesdienst der 10. Synode der EKD, die vom 2. bis 7. November in Trier tagt, in der dortigen Basilika teil.
In einem Grußwort zur Eröffnung der Synode erklärte Lehmann, "dass es in der Ökumene gewiss auf die theologische Arbeit, gediegene Erklärungen und das gemeinsame Zeugnis ankommt, dass es aber auch einen Faktor gibt, der oft vielleicht zu wenig ins Auge gefasst wird, nämlich das offene, nüchterne und menschlich unkomplizierte Miteinander der Verantwortlichen in den einzelnen Kirchen".
Die gute Erfahrung, die er mit den früheren Ratsvorsitzenden der EKD, den Bischöfen Martin Kruse und Klaus Engelhardt, über viele Jahre gemacht habe, "durfte ich in eindrucksvoller Weise mit Ihnen, verehrter und lieber Bruder Kock, fortsetzen und vielleicht sogar vertiefen", unterstrich er. Lehmann dankte Kock für die "ehrliche und wohlwollende Art, Gutes und Beschwerliches miteinander ohne Umschweife und Scheuklappen zu betrachten, sowie klug und rücksichtsvoll nach gemeinsamen Wegen zu suchen". Kocks Vertrauen erweckende Menschlichkeit und seine große seelsorgliche Erfahrung habe es ihm immer wieder leicht gemacht, die Gemeinsamkeiten auch noch in schwierigen Situationen voranzustellen.
Dies gelte nicht nur für gemeinsame Veranstaltungen, wie z.B. die jeweilige "Woche für das Leben" und die vielen Gottesdienste, sondern auch für die sich in diesen sechs Jahren besonders häufenden gemeinsamen Auftritte in der Mediengesellschaft. Das "jederzeit einvernehmliche Miteinander beim Ökumenischen Kirchentag in Berlin" hob Lehmann besonders hervor. Er erinnerte daran, dass Kock bei seiner Erhebung zum Kardinal im Februar 2001 mit in Rom war und fasste seinen Dank mit den Worten zusammen: "Ich sage Ihnen für dieses große, auch mich selbst immer wieder ermutigende Zeugnis für die Einheit der Kirche ein von Herzen kommendes Vergelt’s Gott, in das ich sehr gerne die übrigen Mitglieder des bisherigen Rates, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenamt und ganz besonders Ihre verehrte Frau einbeziehen möchte."
Zur aktuellen Situation in der Ökumene erklärte Kardinal Lehmann, manche sprächen zurzeit von einer "wieder aufgebrochenen ökumenischen Eiszeit" oder von einem "Verblühen des ökumenischen Frühlings". Dies sei nicht seine Erfahrung, betonte er. Gewiss gebe es bei der immer größer gewordenen Einheit nun auch einige dicke Brocken zu bewältigen, wie man bei einer Bergbesteigung nicht selten vor dem Erreichen des Gipfels noch eine sehr beschwerliche Steilwand bezwingen müsse.
"Wir haben schon sehr viel erreicht", stellte Lehmann fest. Dies sei kein Grund, selbstsicher zu werden, denn es gebe auch noch viel Schutt und einige Steine auf dem Weg zu beseitigen. "Viele Menschen, nicht zuletzt aus den zahlreichen bekenntnisverschiedenen oder besser bekenntnisverbindenden Ehen bedrängen uns mit Recht", räumte er ein. Aber manchmal geschehe der Fortschritt nur in kleinen Schritten. Mitunter gebe es auch einmal Rückschritte und Verzögerungen. "Dann brauchen wir einander noch mehr, auch im Sinne von wechselseitigen Stützen", erklärte Lehmann weiter. Dies habe er bei Präses Kock immer wieder gefunden. Der Kardinal bekräftigte: "In solchen Situationen dürfen wir freilich nicht in alte Polemiken zurückfallen, aber auch nicht bisherige gemeinsame Substanz preisgeben. Gerade heute dürfen wir nicht voneinander lassen." Die Welt und besonders auch ein neues Europa brauchten "unser gemeinsames Zeugnis".
Lehmann wünschte den Synodalen für alle Entscheidungen den reichen Segen Gottes und schloss mit der Erwartung: "Ich bin mir sicher, dass Sie dabei auch die ökumenische Dimension im Auge behalten werden und dass wir auch künftig segensreich und fruchtbar zusammenwirken werden, wie uns dies bisher geschenkt wurde. Es gibt dazu keine Alternative. Ich wünsche uns allen dazu die Gaben des Heiligen Geistes."
Sk (MBN)
Koblenz/Mainz. Auch wenn im Entwurf für eine europäische Verfassung in der Präambel ein Bezug zu Gott und ein stärkerer Hinweis auf die christlichen Wurzeln Europas fehlt, nimmt der Entwurf insgesamt "vielfach Bezug auf die Religion, auf die Religionsgemeinschaften und die Kirchen". Darauf hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann, in einem Vortrag beim Heeresführungskommando der Bundeswehr am Donnerstag, 30. Oktober, in Koblenz hingewiesen. In seinem Vortrag "Gott in der Europäischen Verfassung? Hintergründe einer aktuellen Diskussion" merkte Lehmann an, dass diese Diskussion "noch nicht zu Ende ist". Dem Vernehmen nach solle die Präambel erst am Ende der Diskussion um den Verfassungsentwurf beraten werden.
Wie Lehmann darlegte, schöpft die Europäische Union nach der Präambel im jetzigen Wortlaut "aus den kulturellen religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas, deren Werte in seinem Erbe weiter lebendig sind und die zentrale Stellung des Menschen und die Vorstellung von der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte sowie vom Vorgang des Rechts in der Gesellschaft verankert haben". Diese Anerkennung sei im Vergleich zur Präambel der Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000 ein "echter Fortschritt", unterstrich der Kardinal. Der jetzige Text betone die Bedeutung des Beitrags der Religion und ihren Wert für das Europa heute und morgen.
Nachdrücklich wies Lehmann darauf hin, dass Artikel 51 des Verfassungsentwurfs der Erklärung Nr. 11 im Anhang des Vertrags von Amsterdam Verfassungsrang verleiht und damit gewährleiste, dass die Europäische Union den Status achtet, "den Kirchen und Religionsgemeinschaften in den Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen". Darin heißt es in Absatz 3: "Die Union pflegt in Anerkennung der Identität und des besonderen Beitrags dieser Kirchen und Gemeinschaften einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit ihnen." Dadurch, dass die Grundrechtecharta in den zweiten Teil des Vertragsentwurfs aufgenommen wurde, sei auch ausdrücklich die individuelle und die kollektive Religionsfreiheit anerkannt, hob Lehmann hervor und fügte hinzu, dass an anderer Stelle Grundrechte auf der Ebene der Europäischen Union anerkannt werden, die eine Bedeutung für die Religion haben, z.B. im Blick auf das Recht auf Bildung, auf die Nichtdiskriminierung aus Gründen des religiösen Bekenntnisses und die Achtung der Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen. Der Verfassungsentwurf erkenne auch an, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften sich von repräsentativen Verbänden und partikulären Interessenvertretungen unterscheiden.
Während bei der Beratung des Entwurfs der Grundrechte der Charta der Europäischen Union im Jahr 2000 eine ausdrückliche Bezugnahme auf das religiöse Erbe Europas keinen Konsens fand, berufe sich der Verfassungsentwurf vom Juni 2003 ausdrücklich auf die "kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas", legte Kardinal Lehmann dar. So habe sich in relativ kurzer Zeit die Diskussion über die öffentlich-religiöse Dimension des Lebens in der Gemeinschaft entscheidend fortentwickelt. Es werde festgestellt, dass die zentrale Stellung des Menschen und die Vorstellung von der Unverletzlichkeit und Unveräußerlichkeit seiner Rechte sowie vom Vorrang des Rechts in der Gesellschaft zum Erbe Europas gehöre. "Man sollte diese außerordentlich wichtigen Präzisierungen, die freilich vom Standort Europa her inhaltlich gefüllt verstanden werden müssen, nicht übersehen", merkte Lehmann hierzu an. Es sei allerdings auch bezeichnend, dass diese Bestimmungen sehr allgemein seien.
Vor diesem Hintergrund mag nach den Worten Lehmanns "manchmal unverständlich sein, warum die Kirchen mit der ganzen Verfassung unzufrieden zu sein scheinen, weil kein ausdrücklicher Gottesbezug und keine explizite Nennung der christlichen Wurzeln im Text zu finden ist". Gewiss müsse man respektieren, was an religionsrelevanten Texten zu finden sei.
Aber es bleibe eben doch die Frage, warum die Präambel bisher in dieser ungenauen Abstraktion geblieben ist. Denn Europa sei ohne die biblisch-christlichen Ursprünge überhaupt nicht verständlich, "auch noch für den, der sich davon vielleicht gerne emanzipieren möchte". Es sei die Frage, warum Europa seine kulturelle Identität und Herkunft in einem "so hohen Maß verbirgt und die offensive Kraft der damit verbundenen Werte gar nicht zur Wirksamkeit bringt".
Im zweiten Teil seines Vortrags stellte Kardinal Lehmann dem Entwurf für eine Europäische Verfassung die Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gegenüber, die einen ausdrücklichen Gottesbezug enthält: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." Ausführlich ging Lehmann auf den Sinn der Präambel und des Gottesbezuges in ihr ein. Vor diesem Hintergrund werde deutlich, dass die Kirchen, aber nicht nur sie, diese Grundlegung des Staatswesens nicht einfach außer Acht lassen dürften, sondern sich sehr viel mehr um diese Grundfragen kümmern sollten.
Gefordert sei eine weiterführende und vertiefende Auseinandersetzung. Dazu stellte er fest, dass die Menschen in der Gestaltung des politischen Gemeinwesens, besonders auch die Verantwortungsträger, an die von ihnen vorgegebenen Werte – wie vor allem die fundamentalen Grundrechte – gebunden sind, die sie nicht abschaffen können. Diese seien dem Menschen vorgegeben, könnten auch durch Mehrheitsentscheidungen nicht außer Kraft gesetzt werden, unterstrich er. Besonders für die Begründung der fundamentalen Grundrechte und Menschenrechte bedürfe es einer überzeugenden Argumentation, "dass diese absolut und universal gültig sind, und zwar wirklich in jedem einzelnen Fall". Der Bezug auf Gott und die sittlichen Weisungen der biblischen Tradition gewährleisten nach seinen Worten auf überzeugende Weise die Menschenwürde und den Schutz der Menschenrechte. "Der Gottesbezug ist in dieser Hinsicht ein besonders wichtiger Hüter der Humanität", bekräftigte Lehmann.
Die Aufgabe der christlichen Kirchen, das Bewusstsein für diesen Zusammenhang wach zu halten, werde in einer Welt, in der die grundlegenden Werte ihre Kraft einbüßten, immer wichtiger, fügte er hinzu. Deshalb müssten die Kirchen das Evangelium und die sich aus ihm in der Überlieferung ergebenen Weisungen entschieden und überzeugend nach innen und außen vertreten. "Wenn sie zutiefst ihr eigenes Ethos vertreten, verteidigen sie auch direkt und indirekt am besten das Menschenbild unseres Grundgesetzes und damit auch die Demokratie", stellte Kardinal Lehmann fest und forderte: "Die Kirchen müssen in diesem Sinne offensiver und wehrhafter werden." Daraus werde deutlich, welchen Platz Gott in einer Verfassung hat oder haben könnte, schloss Lehmann seinen Vortrag.
Sk (MBN)
Mainz. In der wechselvollen Geschichte des Bistums Mainz hat sich das Mainzer Domkapitel als ein Element der Kontinuität bewährt. Dies hat Kardinal Karl Lehmann bei der offiziellen Amtseinführung von Domdekan Prälat Heinz Heckwolf und Domkapitular Jürgen Nabbefeld in der Allerheiligenvesper am 1. November im Dom hervorgehoben. Gerade beim Übergang vom alten Erzbistum Mainz, das mit der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts aufgelöst wurde, zum neuen Bistum Mainz in der heutigen Gestalt sei die Bedeutung dieses seit dem Mittelalter schriftlich bezeugten Beratungsgremiums des Bischofs sichtbar gewesen, betonte Lehmann.
Als Symbol der Kontinuität zeige das Domkapitel in allem Wechsel der Personen in der Diözesanleitung, "dass die Kirche lebt und dass sie ununterbrochen Zeugnis ablegt vom Evangelium". Wenn ein Bistum sich um eine so bedeutende Kathedrale wie den Mainzer Dom schare, spiele das Domkapitel eine besondere Rolle und habe großen Anteil an der Geschichte des Bistums, unterstrich er. Zu seinen Aufgaben gehöre neben der Sorge um den Dom und die Gottesdienste in der Kathedrale auch die Wahl des Bischofs.
Vor diesem Hintergrund dankte Kardinal Lehmann den beiden Geistlichen für ihre Bereitschaft, ihre zusätzlichen neuen Aufgaben als Domdekan bzw. Domkapitular zu übernehmen. Er erinnerte daran, dass die Ernennung Heckwolfs als Nachfolger von Domdekan Weihbischof Wolfgang Rolly nach dessen Emeritierung bereits zum 1. Mai 2003 erfolgte. Die offizielle Einführung sei auf das Allerheiligenfest verschoben worden. Heckwolf habe nach großer pastoraler Erfahrung als Pfarrer in Gustavsburg und Ginsheim sowie in der Dompfarrei die Leitung des Dezernates Seelsorge und bis Anfang Mai auch des Dezernates Jugendseelsorge übernommen.
Nabbefeld, der in der Nachfolge Rollys zum 1. November Mitglied im Domkapitel wurde, habe nach seiner Kaplanszeit viele Jahre Seelsorgsaufgaben in der Bundeswehr wahrgenommen und danach den Diözesan-Caritasverband geleitet. Seit 1995 habe er für fünf Jahre das Amt des Generalvikars im Militärbischofsamt ausgeübt. Nun sei er in der Nachfolge Rollys in der Bistumsleitung Dezernent für Weiterbildung. Als Domkapitular habe er sichtbar Anteil an der Verantwortung des Bischofs.
Nach der Ansprache von Kardinal Lehmann verlas Zeremoniar Franzrudolf Kordel vor den mehr als 500 Gläubigen, die den Dom füllten, die Ernennungsdekrete, die "nach Anhörung des Domkapitels" ausgefertigt worden waren. Heckwolf und Nabbefeld sprachen gemeinsam das Glaubensbekenntnis und legten dann dem Bischof den Amtseid ab und versprachen ihm gegenüber Ehrfurcht und Gehorsam. Dann nahmen sie zusammen mit dem Bischof und den fünf weiteren Mitgliedern des Domkapitels sowie den Geistlichen des Domstifts ihre Plätze im Chorgestühl ein. An der festlichen Allerheiligenvesper, die musikalisch vom Mainzer Domchor unter Leitung von Domkapellmeister Prof. Mathias Breitschaft, gestaltet wurde, nahmen u.a. die Weihbischöfe Dr. Werner Guballa und Dr. Ulrich Neymeyr sowie die Ehrendomkapitulare Propst Engelbert Prieß, Worms, Propst i.R. Eckehart Wolff, Worms, und Prälat Walter Seidel, Mainz, teil.
Sk (MBN)
Alzey. Der Erhalt der St. Marienschule in Alzey kann nun doch über das Jahr 2008 hinaus gesichert werden. Dies hat der Generalvikar des Bistums Mainz, Prälat Dietmar Giebelmann, am Dienstag, 4. November, in Mainz mitgeteilt. Die katholische Grundschule in Trägerschaft des Bistums Mainz sollte, wie berichtet, in vier Jahren geschlossen werden, da das Bistum die Finanzmittel für eine notwendige Erweiterung der Schule wie auch für einen Neubau nicht aufbringen kann. Daran hat sich nichts geändert. Aber es wurde eine kleine Sanierungslösung gefunden, die wenigstens den Bestand der Schule sichert.
Nachdem der Generalvikar am 1. Oktober 2003 über die Entscheidung der Bistumsleitung informiert hatte, wurde in einer Vielzahl von Initiativen und Gesprächen nach einem Weg gesucht, diese traditionsreiche Schule doch noch dauerhaft zu erhalten. Viele Eltern, ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie Persönlichkeiten aus Kirche und Politik setzten sich dafür ein. Dabei wurde die hohe Wertschätzung der 1854 von Schwestern von der Göttlichen Vorsehung gegründeten Schule erneut bekräftigt. Stimmen aus der Bevölkerung machten deutlich, dass sich die St. Marienschule unabhängig von den räumlichen Verhältnissen einer großen Anerkennung erfreut. Diese beruht auf dem hohen pädagogischen Anspruch der Schule und der persönlichen Zuwendung, welche die Kinder hier erfahren.
Die Elternschaft und die Alzeyer Pfarrei St. Josef haben deshalb zugesagt, erhebliche Geldmittel für eine Bestandssanierung aufzubringen. Diese kleine Sanierung wird rund 300.000 Euro kosten, welche das Bistum aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen nicht alleine aufbringen kann. Deshalb sei der Eigenanteil der Schule, der Eltern und der Pfarrgemeinde sehr wichtig, betont der Generalvikar. Nach den ursprünglichen Plänen sollte die Sanierung mit Erweiterung rund zwei Millionen Euro kosten, ein Neubau sogar drei bis vier Millionen Euro. Die jetzt geplante Renovierung der Schule bringt keine Erweiterung der engen Räumlichkeiten, wohl aber eine Sicherung des Bestehenden. Das neu erarbeitete Konzept der Bestandssanierung wurde vom Bistum mit den Betroffenen vor Ort in Alzey abgestimmt.
Sk (MBN)
Mainz. Für eine Ausweitung des Pflegebegriffs hat sich Kardinal Karl Lehmann am Mittwoch, 29. Oktober, in Mainz ausgesprochen. Es sei "kein zukunftsträchtiger Weg, dass die intensivierte Kostensenkungspolitik nach und nach zu einer massiven Reduzierung von Leistungen führt, durch die Menschen benachteiligt werden, bei denen es sich angeblich nicht mehr ‚lohnt‘", sagte er in seinem Vortrag "Die Pflege als Grundbaustein religiöser Praxis". Der Weg sei nicht mehr weit, "um lebenswertes und lebensunwertes Dasein zu unterscheiden und eben auch anzuwenden", warnte er. Lehmann sprach zum Abschluss der zweitägigen Fachtagung "Welche Pflegequalität wollen wir uns leisten? Ethischer Anspruch in realen Bedingungen" im Erbacher Hof in Mainz. Zu der von der Akademie des Bistums Mainz und der Katholischen Fachhochschule Mainz veranstalteten Tagung waren rund 250 Teilnehmer gekommen.
Der Mainzer Bischof kritisierte, dass der Pflegebegriff seit einiger Zeit immer stärker auf die rein körperlichen Unterstützungen und Maßnahmen reduziert werde. Dabei kämen vor allem verwirrte Menschen, Unfallopfer und alle Menschen, die langfristige Betreuung brauchten, "trotz eindrucksvoller Gesamtleistungen zu kurz". Wörtlich sagte er: "Deshalb muss man zuerst gewiss das Verständnis von Pflege ausweiten. Ich bin mir dabei der kaum vermeidbaren Folgen für eine Kostenerhöhung durchaus bewusst. Darüber muss nüchtern gesprochen werden."
Eine Ausweitung des Pflegeverständnisses "ist nicht möglich, ohne die kreatürlichen Grenzen des Menschen stärker zu beachten", wie sie sich nicht nur in Krankheit und Unfallfolgen, sondern auch in Hinfälligkeit und Gebrechlichkeit des menschlichen Lebens zeigten, unterstrich Lehmann. Wenn der Mensch besonders über längere Zeit eine grundlegende Beeinträchtigung erfahre, brauche er die Unterstützung seiner Mitmenschen. "Dies ist eine verletzliche Situation, besonders dann, wenn man bedenkt, wie sehr in weiten Teilen unserer Gesellschaft Gesundheit, und gutes Aussehen, Sportlichkeit und Leistungsvermögen, Jungsein und Reichtum als Inbegriff eines glücklichen Lebens gelten." Die Pflege sei daher "von vornherein in Gefahr, etwas darzustellen, was eigentlich nicht sein soll". In Wahrheit sei die Pflege jedoch "etwas Kreatürliches und Menschliches, das die allermeisten Menschen ereilt".
"Die fachkundige Pflege ist gerade auch im schlichten menschlichen Helfen, das sehr alltäglich und unscheinbar sein kann, Verwirklichung von Liebe", hob Kardinal Lehmann die Bedeutung von Pflege hervor. In einer wirklichen "Begleitung" liege ein Geschenk an den Menschen, das unersetzlich sei, sagte er. Neben der professionellen Pflege verrichteten auch ehrenamtliche Besuchsdienste eine "wichtige Aufgabe, weil sie nicht so unmittelbar vom Stress professioneller Pflege erfasst sind".
tob (MBN)
Mainz. Die Kirche habe "großes Interesse, die Präsenz der Christen im Nahen Osten zu stärken". Das sagte der Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann am Mittwoch, 29. Oktober, beim Besuch des maronitischen Patriarchen Nasrallah Boutros Kardinal Sfeir im Mainzer Bischofshaus. Im Libanon gebe es "eine einzigartige Symbiose von Islam und Christentum", sagte Lehmann. Der Krieg im Libanon habe dieses Verhältnis zwar gefährdet, "aber Gott sei Dank nicht zerstören können". Er freue sich, dass durch den Besuch des Patriarchen "die Verbindung zwischen uns enger wird", sagte Lehmann.
Kardinal Lehmann bezeichnete es "derzeit als kluge Lösung", dass die Seelsorge für die Maroniten in Deutschland weitgehend durch maronitische Priester übernommen wird, die in Deutschland studieren. Außerdem sicherte Lehmann den Christen im Libanon auch weiterhin Unterstützung zu. Patriarch Nasrallah Boutros Kardinal Sfeir dankte für die regelmäßige Unterstützung der Katholiken während des Krieges. Er wünsche sich, dass die Beziehung zu den Kirchen in Europa "eine brüderliche Beziehung und ganz offen ist", sagte der Patriarch. Außerdem lud er Kardinal Lehmann offiziell zu einem Besuch in den Libanon als sein Gast ein, nachdem er erfahren hatte, dass Lehmann noch nie den Libanon besucht hat.
Nach dem Gespräch im Bischofshaus und einem gemeinsamen Mittagessen, besuchte der Patriarch noch den Mainzer Dom. Am Abend reist er weiter nach England, wo er unter anderen auch mit Prinz Philip zusammentreffen wird. Patriarch Nasrallah Boutros Kardinal Sfeir absolviert gerade eine sechswöchige Reise durch sieben europäische Länder. In Deutschland ist er bereits mit Bundespräsident Johannes Rau und den Kardinälen Georg Sterzinsky, Berlin, und Friedrich Wetter, München-Freising, zusammengetroffen.
Begleitet wird Patriarch Nasrallah Boutros Kardinal Sfeir von Bischof Samir Mazloum, Generalvikar des Patriarchates, sowie Patriarchalvikar und Apostolischer Visitator für die Maroniten in Europa, Pater Khalil Alwan, Generalsuperior der libanesischen Missionare und Generalsekretär der Versammlung der katholischen Patriarchen und Bischöfe im Libanon (APECL) und Marwan Kallab, libanesischer Honorarkonsul in Frankfurt. Außerdem begleiten auch zwei Kamerateams der libanesischen Fernsehsender "Future TV" und "Libanese Broadcasting Cooperation" (LBC), sowie ein Redakteur der libanesischen Zeitung "Annhar" den Patriarchen auf seiner Europareise.
Die maronitische Kirche ist seit dem 12. Jahrhundert mit der katholischen Kirche uniert, d.h. sie ist unter Beibehaltung ihres Ritus eine Union mit Rom eingegangen. Ihre eigene Liturgie in arabischer, syrischer und aramäischer Sprache hat sie nie aufgegeben. Ihre Bischöfe werden von der Maronitischen Synode gewählt und müssen anschließend vom Papst bestätigt werden.
Die Maroniten gehören zu den ältesten im Libanon ansässigen religiösen Gemeinschaften. Ihren Namen leiten sie vom heiligen Maron, einem syrischen Mönch ab, der um die Wende des fünften Jahrhunderts lebte. Die Gemeinschaft der Maroniten lebt in einer Diaspora-Situation. Während es weltweit rund sieben Millionen Maroniten gibt, leben nur rund eine Million im Libanon, dem Sitz des Patriarchen von Antiochien und des gesamten Orients. In Deutschland gibt es rund 6.000 Maroniten.
Patriarch Nasrallah Boutros Sfeir wurde am 15. Mai 1920 in Rayfoun geboren. 1961 wurde er zum Bischof von Tarsus und Patriarchalvikar gewählt und von Papst Johannes XXIII. Be-stätigt. Von 1961 bis 1986 war er Sekretär des Maronitischen Patriarchates. 1986 wurde er von der Synode zum 76. Patriarchen von Antiochien und dem ganzen Orient gewählt und somit zum geistlichen Oberhaupt der Maroniten. Papst Johannes Paul II. bestätigte ihn in diesem Amt. Patriarch Nasrallah Boutros Sfeir wurde im November 1994 von Papst Johannes Paul II. zum Kardinal ernannt.
tob (MBN)
Mainz. Ein Beinahe-Brand des Mainzer Domes St. Martin hat am Montagabend, 3. November, in der Bischofsstadt für Aufregung gesorgt. In etwa 40 Meter Höhe war eine auf dem Dach liegengebliebene Schaumstoffmatte einer mit Reparaturarbeiten beauftragten Baufirma auf einen Scheinwerfer gerutscht. Es entstand ein Schwelbrand mit starker Rauchentwicklung, der von einer aufmerksamen Anwohnerin jedoch frühzeitig entdeckt und gemeldet wurde. Die Feuerwehr war rasch zur Stelle und löschte den Brand, bevor größerer Schaden entstanden war.
Die Feuerwehrleute sind mit dem Wasserschlauch durch den Turm nach oben gestiegen. Domdekan Prälat Heinz Heckwolf, Leiter der Dombaukommission für die derzeitige Generalsanierung des Domes, Generalvikar Prälat Dietmar Giebelmann und Dom- und Diözesankonservator Dr. Hans-Jürgen Kotzur waren ebenfalls schnell vor Ort. Sie waren erleichtert, dass nicht mehr passierte. Der Brand hätte leicht auf das Dachgebälk des Domes übergreifen und einen großen Schaden anrichten können, stellten sie erleichtert fest.
Kotzur erinnerte daran, dass der Mainzer Dom in seiner mehr als tausendjährigen Geschichte insgesamt elfmal von größeren Feuerbränden heimgesucht wurde. Am spektakulärsten war wohl die völlige Vernichtung des Gotteshauses am Vorabend seiner Einweihung im August des Jahres 1009. Weitere Brände gab es in den Jahren 1071 und 1085 sowie 1767 und 1793. Im Zweiten Weltkrieg brannte das Dach der Kathedrale zum letzten Mal.
Heckwolf verwies darauf, dass für den Dom ein besonderes Sicherheitskonzept ausgearbeitet wurde, um künftig Brandschäden zu vermeiden und Schäden durch Löschwasser möglichst gering zu halten. Der Leiter der Mainzer Berufsfeuerwehr, Rolf Wachtel, hat ein solches Konzept ausgearbeitet, das zum Teil schon umgesetzt wurde. So wurden bereits Steigleitungen für Wasser und Löschschaum installiert. Giebelmann sprach die Hoffnung aus, dass eine Brandkatastrophe am Dom nie eintreten wird.
Sk (MBN)
Rastatt/Mainz. Dr. med. Marie-Luise Buchwald, Nieder-Olm, von der Mainzer Pax Christi-Bistumsstelle ist bei der Delegiertenversammlung der deutschen Sektion von Pax Christi erstmals in das Präsidium von Pax Christi gewählt worden. Das Präsidium vertritt die Anliegen der katholischen Friedensbewegung bundesweit in Kirche, Politik und Gesellschaft. Die Amtszeit des Gremiums beträgt drei Jahre. Die Versammlung tagte von Freitag, 31. Oktober, bis Sonntag, 2. November, in Rastatt. Dr. Buchwald ist neben ihrem Engagement als Mitglied der Sprecher/innengruppe von von Pax Christi im Bistum Mainz unter anderem auch als stellvertretende Vorsitzende des Sachausschusses "Gerechtigkeit und Frieden" der Diözesanversammlung im Bistum Mainz aktiv. Die Jahres-Delegiertenversammlung 2004 findet vom 29. bis 31. Oktober in Mainz statt.
tob (MBN)
Mainz. Der Katholikenrat des Bistums Mainz kommt am Freitag, 14. November, und Samstag, 15. November, zu seiner letzten Sitzung der laufenden Amtsperiode zusammen. Das Treffen unter Leitung von Dr. Hildegard Dziuk, Darmstadt, Sprecherin des Katholikenrates, findet im Erbacher Hof in Mainz statt. Unter dem Leitwort "Missionarische Schritte im neuen Jahrtausend – was war, was ist, was bleibt, was kommt?" soll noch einmal das Schwerpunkt-Thema der Amtszeit "Weitergabe des Glaubens" aufgegriffen und auf Praxisfelder hin konkretisiert werden. Nach den Pfarrgemeinderatswahlen (8./9. November) wird sich der Katholikenrat im nächsten Jahr neu konstituieren.
Die Beratungen beginnen am Freitagabend um 19.15 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem ein Rückblick auf die Pfarrgemeinderatswahlen am 8/9. November mit dem Referenten für die Dekanats und Pfarrgemeinderäte, Ulrich Janson, und ein "Votum für den Erhalt von diözesanen Einrichtungen zur Ausbildungsförderung sowie zur Unterstützung von Arbeitslosen". Am Samstag beginnen nach einer "Bibelarbeit" die Beratungen in Gruppen um 10.00 Uhr. Themen sind das ökumenische Jahr der Bibel 2003, die Gestaltung des Bonifatiusjahres 2004 und der Weltjugendtag 2005. Zum Ende der Amtszeit feiert Generalvikar Dietmar Giebelmann, Dezernent für die Pastoralen Räte, mit den Mitgliedern des Katholikenrates um 11.30 Uhr die Eucharistie in der Ostkrypta des Mainzer Domes.
Der Katholikenrat ist das höchste Laiengremium in der Diözese Mainz. Der Rat versteht sich als "das Organ des Laienapostolates im Sinne des Konzilsdekretes über das Apostolat der Laien", wie es in der Präambel seines Statutes heißt. Mitglieder des Gremiums sind Laienvertreter aus den 20 Dekanaten, den katholischen Verbänden und aus dem Beirat von Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Mainz. Das Gremium tagt in der Regel zweimal im Jahr und hat derzeit rund 70 Mitglieder.
tob (MBN)
Mainz. Rechtzeitig vor Beginn der Adventszeit hat der Mainzer Liturgiewissenschaftler Prof. em. Dr. Adolf Adam eine Broschüre zur Vorbereitung auf das Weihnachtsfest herausgegeben. Sie trägt den Titel: "Der Advent - Unser Weg zum Weihnachtsfest". Zu seiner Zielsetzung schreibt der Autor im Vorwort: "Da in unserer Zeit durch eine zunehmende Säkularisierung die ursprüngliche christliche Botschaft des Advents in den Hintergrund gedrängt wurde, versucht die vorliegende Schrift, Sinn und Wert der Vorbereitungszeit auf Weihnachten aufzuzeigen." Er erinnert daran, dass der Advent die Zeit ist, in der sich Christen auf das Hochfest der Geburt des Herrn und Retters Jesus Christus religiös vorbereiten. Erste Anfänge einer Adventszeit lassen sich, wie er feststellt, schon im 4. Jahrhundert in Spanien und Gallien entdecken.
Nach einem geschichtlichen Überblick über die Entstehung und Wandlung der Adventszeit im Lauf der Geschichte erläutert Adam die Liturgie des Advents. Papst Gregor I. (540-604) hat die ursprünglich sechs Adventssonntage auf vier beschränkt. Im Gegensatz zur römischen Kirche kennen die Ostkirchen keine Adventszeit. Inhaltlich ist der Advent stark eschatologisch, d.h. auf die Erwartung der Endzeit hin, ausgerichtet. Die Gläubigen sollen sich auf das endzeitliche Kommen Christi vorbereiten. Die katholische Kirche hat auf ein Adventsfasten erst seit 1917 verzichtet. Damals erschien das kirchliche Rechtsbuch (Codex iuris canonici), das 1983 in einer neuen Fassung vorgelegt wurde. Die Kirche verstehe den Advent nicht als Bußzeit, unterstreicht der Autor. Das erkenne man daran, "dass sie das freudige Halleluja beibehielt".
Im Einzelnen geht Adam auf die Liturgie der vier Adventssonntage ein und verweist auf die zentralen Texte der Messfeiern. Zu den Heiligen im Advent, die Professor Adam vorstellt, gehören der Apostel Andreas (30.11.), Franz Xaver (3.12.), Barbara (4.12.), Nikolaus von Myra (6.12.), Ambrosius von Mailand (7.12.) und Luzia (13.12.) sowie besonders hervorgehoben die Mutter Gottes mit dem Fest der Unbefleckten Empfängnis Marias (8.12.). Schließlich geht der Autor auf das adventliche Brauchtum ein und erklärt u.a. den Adventskranz, den Adventskalender und die Adventskerze.
Weithin in Vergessenheit geraten ist der Volksbrauch des "Frauentragens". Er entstand aus dem mittelalterlichen Adventsspielen. Jugendliche zogen von Haus zu Haus und sangen mit verteilten Rollen ein Herbergslied, "um Bereitschaft zur Aufnahme des Gottessohnes zu wecken und Gaben zu erhalten, die meistens Armen zugute kamen", berichtet er. Aus dieser Herbergssuche habe sich das Brauchtum des Frauentragens entwickelt. Dabei wird ein Marienbild oder eine Marienstatue an den letzten neun Abenden vor der Heiligen Nacht von einem Haus in ein anderes getragen. In der Schlussbetrachtung schreibt Adam: "Das Licht der Adventskerze ist Symbol und Mahnung für uns Christen, im Dienst für unsere Mitmenschen allzeit bereit zu sein, entgegen aller egoistischer Lebensgestaltung."
Hinweis: Adolf Adam: Der Advent. Unser Weg zum Weihnachtsfest. Johannes-Verlag, Leutesdorf 2003. Broschiert in Format DIN A 6. 61 Seiten. 3,50 Euro. Zu beziehen durch die Katholische Schriften-Mission, 56599 Leutesdorf. Tel: 02631/976192. Fax: 02631/976250.
Sk (MBN)