Mainzer Bistumsnachrichten Nr. 2

16. Januar 2002

Datum:
Mi. 16. Jan. 2002
Von:
MBN

Bischöfliche Pressestelle Mainz, Leiter: Jürgen Strickstrock, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz 
Postanschrift: Postfach 1560, 55005 Mainz, Tel. 06131/253-128 oder 129, Fax 06131/253-402. E-Mail: pressestelle@bistum-mainz.de

Berichte 

  • Lehmann beim Neujahrsempfang: Frage nach Gott steht an erster Stelle 
  • Kardinal Lehmann weihte "Christophorus-Hospiz" ein 
  • Erstes stationäres Hospiz im Bereich des Bistums Mainz 
  • Flüchtlinge im Blick beim Welttag des Friedens in der Diözese Mainz 
  • Luley hielt Vorlesungen in der Griechisch-Katholischen Fakultät in Klausenburg 
  • Stammzellenforschung: Unüberbrückbare Meinungsgegensätze

Vorschau 

  • Foto-Ausstellung: "Hanna – Lebensbilder eines Kindes" (17. Januar - 2. Februar) 
  • Biomedizin auf dem Prüfstand von Recht und Ethik (18./19. Januar)
Berichte 

Lehmann beim Neujahrsempfang: Frage nach Gott steht an erster Stelle 

Beim Neujahrsempfang des Bistums rief er besonders zum Engagement in Fragen der Bioethik auf 

Mainz. Im kirchlichen Leben des Bistums Mainz steht die Frage nach Gott an erster Stelle. Dies bekräftigte der Mainzer Bischof Kardinal Karl Lehmann beim Neujahrsempfang für die diözesanen Gremien, Einrichtungen, Verbände, Orden und geistlichen Gemeinschaften am Samstag, 12. Januar, im Bildungszentrum Erbacher Hof in Mainz. Mit den Terroranschlägen des 11. September 2001 sei diese Frage noch durchschlagender geworden. Das Lebensgefühl der Menschen habe sich dadurch geändert. Sie fragten verstärkt nach dem Sinn ihres Lebens.

Hier seien besonders die Kirchen gefordert, betonte Lehmann, und rief die Christen dazu auf zu zeigen, woran man sein Herz hängen solle und wo man nicht enttäuscht wird. "Dann wird unsere Welt größer, weiter und einladender", erklärte er. Das Evangelium brauche immer mehr Zeugen, die dafür eintreten. "Der Zeuge ist unersetzlich, der mit seiner Existenz sichtbar in die Bresche springt", unterstrich er. Dies könne gerade junge Menschen ermutigen, ihrer Berufung zu folgen und haupt- oder ehrenamtlich in den Dienst des Evangeliums und der Kirche zu treten.

Besonders wichtig sei in diesem missionarischen Einsatz das Eintreten für den Schutz des Lebens am Anfang und am Ende des menschlichen Daseins. Vor allem die Fragen der Bioethik seien ein Thema, für das sich der Einsatz lohne. Er sei froh, dass die Bistumsinitiative "Netzwerk Leben" ein breites und positives Echo finde, bekannte er. Im politischen Raum werde zu diesen Fragen Ende Januar im Deutschen Bundestag eine wichtige Weichenstellung erfolgen, wenn das Parlament über die Einfuhr von embryonalen Stammzellen zu entscheiden habe.

Er hoffe, betonte Kardinal Lehmann, dass der Diözesan-Katholikentag am 25./26. Mai 2002 in Mainz unter dem Leitwort "Mit Gott unter allen Menschen" all diese Themen bündeln könne. Auch die Ökumene bleibe eine zentrale Aufgabe. Zu ihr gebe es keine Alternative. "Deshalb sind wir unterwegs zum Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin", fügte er hinzu.

Erstmals Sternsinger beim Neujahrsempfang 

Nachdrücklich dankte er der Sternsingergruppe aus Mörfelden-Walldorf, die unter Leitung der Gemeindereferentin Isabell Bienias, begleitet von Pfarrer Paul Nieder, Segenswünsche zum Ausdruck brachte. Zum ersten Mal in der langen Tradition dieses Neujahrsempfangs wirkten Sternsinger mit, um auf die Not von Kindern in aller Welt aufmerksam zu machen. Der Kardinal griff ihren Appell auf und sagte, er sei dankbar, dass die Sternsinger den Horizont erweitert haben und unterstrich: "Es gibt viele Palästinas und Afghanistans in unserer Welt."

Guballa: Sternsinger sind Botschafter des Friedens 

Ein Beispiel kirchlichen Friedensengagements hatte der Dezernent für die Pastoralen Räte, Generalvikar Prälat Dr. Werner Guballa, bei der Begrüßung herausgestellt. Er verwies darauf, dass an diesem Tag der Weltfriedenstag im Bistum Mainz zentral in Ingelheim begangen wird und hieß drei Priester aus der Diözese Boma im Kongo willkommen, die in Frankfurt und Mainz ein Zweitstudium absolvieren und in drei Gemeinden mitarbeiten. "Sie kommen aus einem Land, in dem ein Bürgerkrieg tobt, der in den beiden letzten Jahren 1,7 Millionen Menschen das Leben gekostet hat." Im vergangenen Jahr, berichtete Guballa, haben sich im Bistum Butembo 200.000 Menschen zusammengefunden, um eine Delegation von Pilgern aus Europa zu begrüßen. Ihnen riefen sie zu: "Wir wollen Frieden, wir wollen Freiheit, wir wollen Würde." Ihr Bischof habe dies mit dem Satz unterstrichen: "Wir wollen mit gewaltfreien Mitteln dem Krieg den Krieg erklären." Die Sternsinger bezeichnete Guballa als Botschafterinnen und Botschafter der Kinder aus China, die in diesem Jahr besonders im Blick stehen. Sie seien ein lebendiger Fingerzeig dafür, dass Menschen nur in Frieden miteinander leben können.

Schulze: Einsatz für Menschen, die keine Lobby haben 

Der Geschäftsführende Vorsitzende der Diözesanversammlung, Caritasdirektor i.R. Wilhelm Schulze, stellte den Schutz des Lebens und die Auseinandersetzung um Fragen der Bioethik in den Mittelpunkt seiner Neujahrsansprache. "Wir sind gefordert, Stellung zu beziehen, uns mit guten Argumenten ins Gespräch zu bringen." Es sei die Aufgabe aller in der Kirche, eindeutig für die Menschen Position zu ergreifen und die Würde des Menschen in jedem Lebensalter zu betonen. "Hier geht es vor allem auch um den Schutz von Menschen, die selber keine Lobby haben, wie zum Beispiel Behinderte, alte Menschen und ungeborene Kinder", betonte er.

Schulze verwies auf die Bistumsinitiative "Netzwerk Leben" und erklärte, es gelte, einen Weg zu finden zwischen dem Bewahren von guten und erfolgreichen Projekten und dem Aufgreifen neuer Entwicklungen. Das Netzwerk Leben habe sich im vergangenen Jahr vielfach für schwangere Frauen in Not eingesetzt und ihnen konkret geholfen, berichtete Schulze. Die diözesanen Gremien beschäftigten sich in diesem Jahr vor allem mit den aktuellen Themen des Lebensschutzes, der Jugendpastoral und der Ökumene wie auch mit den Fragen der Berufungspastoral, hob er hervor. Der Diözesan-Katholikentag im Mai werde Gelegenheit geben, christliche Antworten auf die drängenden Fragen der Zeit einer größeren Öffentlichkeit anzubieten.

Musikalisch umrahmt wurde der Neujahrsempfang vom Orchester des Gymnasiums "Theresianum" in Mainz unter Leitung von Elisabeth Räpple. Ihre Darbietungen von Werken von Verdi, Rossini und Elgar wurden mit starkem Beifall aufgenommen.

Sk (MBN)

 

Kardinal Lehmann weihte "Christophorus-Hospiz" ein 

Eine "Oase der Humanität" 

Mainz. Das erste stationäre Hospiz im Bereich des Bistums Mainz hat der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann am Montag, 14. Januar, in Mainz-Drais eingeweiht. Das Christophorus-Hospiz ergänzt die seit 1990 geleistete Arbeit der Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.V. und stellt acht Wohnräume sowie zusätzliche Gemeinschaftsräume für unheilbar Kranke zur Verfügung, die hier auf der letzten Strecke ihres Lebens für einige Tage, Wochen oder Monate Aufnahme finden können. In einem ökumenischen Gottesdienst in der Pfarrkirche Maria Königin, der der Segnung des Hospizes vorausging, erklärte Lehmann, die Hospizbewegung habe sich zum Ziel gesetzt, dabei zu sein, wenn unheilbar Kranke auf den Tod zugehen. Zugleich betonte er, dass das Sterben Teil des Lebens ist. Die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen sei ein zentrales menschliches Anliegen, bekräftigte er und verwies darauf, dass es in Deutschland über 1000 Hospiz-Initiativen gibt, und dass zur Ergänzung der ambulanten Arbeit eine wachsende Zahl von stationären Hospizen geschaffen werden.

Das Christophorus-Hospiz sei ein Ort, wo der Mensch Gast sein darf, wenn er in Not ist, wo er helfende Hände findet, wo er nicht allein ist, erklärte Lehmann. Der Hospizdienst sei ein Freundschaftsdienst, betonte er. Gerade in den Schriften des Neuen Testamentes werde deutlich, was damit gemeint ist: zu wissen, dass ein Freund existiert, der Tag und Nacht bereit ist, einzuspringen. Kardinal Lehmann erinnerte daran, dass sich die Hospizbewegung in Deutschland nach ihren Anfängen in England vor gut 30 Jahren zunächst schwer getan habe, auch in den Kirchen. Doch dies habe sich in den späteren Jahren rasch und nachhaltig geändert. Er wünsche dem Christophorus-Hospiz mit einem Wort Papst Johannes Paul II., dass es zu einer "Oase der Humanität" wird. Der Bischof unterstrich, dass die Hospizbewegung überall, wo unheilbar Kranke versorgt werden, aktiv sein will: in den Familien, den Sozialstationen, den Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das stationäre Hospiz stehe für Menschen zur Verfügung, die alleine sind und besonders fachkundige Hilfe brauchen. Kardinal Lehmann schloss seine Predigt mit dem Hinweis, dass Jesus dem Menschen die "Fülle des Lebens" verheißen habe. Leben in Fülle bedeute, dass in allen Situationen des Lebens Menschlichkeit wirksam wird. Sterbende Menschen dürften nicht allein gelassen werden, mahnte er und erhob die Forderung: "Dabei sein und dabei bleiben!" Wenn dies erfüllt werde, bedeute dies Leben in Fülle für alle.

Ambulant vor stationär 

In der anschließenden Einweihungsfeier im Altenzentrum Maria Königin, mit dem das Christophorus-Hospiz nicht nur räumlich, sondern durch den Leiter der beiden Einrichtungen, Uwe Vilz, auch personell eng verbunden ist, dankte der Diözesanvorsitzende des Caritasverbandes in der Diözese Mainz, Domkapitular Msgr. Hans-Jürgen Eberhardt, allen, die das Projekt fördern und unterstützen. Unter den zahlreichen Ehrengästen begrüßte er besonders auch die Vertreter der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er würdigte in seiner Begrüßung die Verdienste der Hospizgesellschaft Christophorus mit ihrem Vorsitzenden Dr. med. Martin Weber und stellte die Devise im Kooperationsvertrag heraus: "Ambulant vor stationär". Zugleich dankte er für die Unterstützung des Landes und der Stadt Mainz.

Getragen wird das Christophorus-Hospiz vom Caritaswerk St. Martin. Für das neue Hospiz hat das Bistum Mainz ein 270 Jahre altes Haus und das Grundstück zur Verfügung gestellt und die Umbauten und Anbauten finanziell mit ca. 1 Million Euro gefördert. Der Diözesan-Caritasverband habe dazu 488.000 € gegeben. Eberhardt unterstrich, dass die Hospizarbeit offen ist für Menschen jeder Weltanschauung und Konfession. Er hob hervor, dass für den laufenden Betrieb bereits 260 Frauen und Männer eine Patenschaft übernommen und sich verpflichtet haben, mindestens 90 € pro Jahr dafür zu spenden. Die Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz sehe vor, dass 10 Prozent der laufenden Kosten durch Ehrenamt und Spenden aufzubringen sind. Zugleich unterstrich Eberhardt die ökumenische Perspektive der Hospizarbeit, die nicht nur in der Hans Vosshage Hospiz-Stiftung ihren Ausdruck finde, sondern auch im nebenamtlichen seelsorglichen Dienst von Pfarrerin Bettina Morlath-Claß und Klinikpfarrer Johannes Chudzinski. Er dankte den niedergelassenen Ärzten für ihre Mitarbeit und sprach die Hoffnung aus, dass dies auch in Zukunft so sein werde und würdigte die gute Arbeit des Architekturbüros Faust Consult, Wiesbaden. Bei der neuen Einrichtung sei an vieles gedacht worden, um hier ein menschenwürdiges Wohnen zu ermöglichen. Er bekräftigte, dass das Sterben Teil des Lebens ist und schloss mit der Feststellung: "Sterben ist der Ernstfall des Lebens."

Der rheinland-pfälzische Sozialminister Florian Gerster brachte seine Freude über das gelungene Werk zum Ausdruck. Er stellte fest, dass das Christophorus-Hospiz in Mainz das dritte stationäre Hospiz in Rheinland-Pfalz ist, aber das erste in katholischer Trägerschaft. Die bereits bestehenden Hospize in Koblenz und Speyer werden vom Diakonischen Werk getragen. Er dankte dem Bistum und dem Diözesan-Caritasverband, dass sie auch in einer Zeit knapper Kassen einen siebenstelligen EURO-Betrag zur Verfügung gestellt haben. Er sei dankbar, dass die ambulante Hospizbewegung im Vordergrund steht. Das genau sei auch die Zielsetzung des Landes.

Gerster: Kirchen bei Hospizarbeit an erster Stelle 

Gerster unterstrich, dass Rheinland-Pfalz in der Hospizarbeit eine Vorreiterrolle einnehme. In Rheinland-Pfalz seien die Vorarbeiten dafür geleistet worden, dass die Kosten der Hospizarbeit anteilig von den Krankenkassen übernommen werden. Er sei froh, dass nach einigem Widerstand im Bundesrat eine Kann-Regelung zur Pflichtleistung wurde. Der Minister betonte, dass die palliativ-pflegerische Arbeit der Schmerzbekämpfung eine wesentliche Säule der Hospizarbeit sein müsse. Die ehrenamtliche Arbeit der Hospizbewegung werde vom Land mit 75.000 € pro Jahr gefördert. Dieser Betrag sei ein Anreiz, der helfen solle, Strukturen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit aufzubauen und zu erhalten. Die Tätigkeit der christlichen Kirchen, betonte Gerster, sei hier vor allen anderen Wohlfahrtsverbänden an erster Stelle zu nennen. "Ich habe allergrößten und uneingeschränkten Respekt vor denen, die sich dieser Arbeit verschreiben", bekannte der Staatsminister. Ehrenamtliche Arbeit verdiene überall Anerkennung, aber in diesem Bereich in ganz besonderer Weise.

Im Namen der Stadt Mainz überbrachte Sozialdezernentin Malu Dreyer Glückwünsche und Dank für diese sozialpolitisch besonders wünschenswerte Einrichtung. Nachdrücklich dankte sie für das hohe Engagement des Bistums, des Diözesan-Caritasverbandes, des Caritaswerkes St. Martin und der Hospizgesellschaft Christophorus. Das würdige Sterben habe von Anfang an im Mittelpunkt gestanden. Diese Arbeit sei in bewundernswerter Weise von Liebe und Freundschaft geprägt, unterstrich sie.

Der stellvertretende Ortsvorsteher von Mainz-Drais, Erwin Wollstädter, betonte in seinem Grußwort, dass das Hospiz wie schon das Altenzentrum von den Nachbarn und den örtlichen Vereinen sehr positiv aufgenommen wurden. Er appellierte an die Politik, für Ehrenamtliche steuerliche Erleichterungen zu ermöglichen. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz, Walter Bockemühl, sprach die Hoffnung aus, dass durch das stationäre Hospiz auch die ambulante Hospizarbeit eine weitere Förderung erfahre. Er versprach, dass die gesetzlichen Krankenkassen das Hospiz und die ambulante Hospizarbeit auch in Zukunft unterstützen werden.

Erfordernis für Mediziner-Ausbildung 

Ähnlich positiv äußerte sich der Sprecher eines weiteren Kooperationspartners, Prof. Dr. Christoph Huber, von der Deutschen Krebshilfe e.V. Er erklärte, dass die Deutsche Krebshilfe, die eine halbe Arztstelle für drei Jahre im Christophorus-Hospiz finanziert, auch darüber hinaus die Hospizarbeit unterstützen werden. Die Deutsche Krebshilfe habe sich in den ersten Jahren stärker in der medizinischen Forschung engagiert, sei aber jetzt stärker dazu übergegangen, die Palliativ-Medizin und Selbsthilfegruppen zu fördern. Nachdrücklich würdigte er die Verdienste des Vorsitzenden der Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.V., Dr. Martin Weber, der als Pionier der Hospizbewegung die Arbeit in eineinhalb Jahrzehnten erfolgreich vorangebracht habe. Es gebe Leute, die zu Recht als Sendungsträger bezeichnet würden. Dr. Weber sei einer von ihnen, bekräftigte er. Er beteilige sich an der Palliativ-Ausbildung der jungen Ärzte. Das Sterben brauche besondere Aufmerksamkeit. Dies müsse in der Ausbildung der jungen Mediziner stärker sichtbar und umgesetzt werden.

Propst Schütz: Tod ist das letzte Tabu 

Der Propst für Rheinhessen, Pfarrer Dr. Klaus-Volker Schütz, betonte das geschwisterliche Miteinander der Kirchen in der Hospizarbeit und zitierte aus dem gemeinsamen Wort "Gott ist ein Freund des Lebens". Der Tod bedeute in einer Gesellschaft, die von Wirtschaftlichkeit und Leistungsdenken weithin bestimmt wird, das letzte Tabu trotz Alterspyramide und starker Präsenz von Gewalt auf den Fernsehbildschirmen. Allerdings befinde sich die Gesellschaft, was die Hospizbewegung betrifft, in einem Lernprozess, an dem viele beteiligt seien. Dem Land sei zu danken, dass ambulante und stationäre Hospizarbeit jetzt durch die Krankenkassen gefördert werden kann. Die Hospizarbeit sei beispielhaft für den gesamten sozialen Bereich, weil sie Netzwerkcharakter habe in der Zusammenarbeit von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern. Die in der Gottebenbildlichkeit des Menschen begründete Würde müsse sich gerade gegenüber dem Sterbenden bewähren, betonte er.

Kardinal Lehmann bekräftigte in seinem Schlusswort den Dank an alle, die das Projekt ermöglicht haben. Er erinnerte daran, dass in Mainz-Drais im Mittelalter ein Hospiz an einem Pilgerweg nach Santiago de Compostella gestanden habe. Er betonte noch einmal, dass sich die Kirche nach anfänglichem Zögern die Hospizarbeit ganz zu eigen gemacht habe und dies in einem Wort der Bischofskonferenz 1993 und einem gemeinsamen Wort (1996) mit den evangelischen Kirchen zum Ausdruck gebracht habe. Er wünsche allen, die hier im Christophorus-Hospiz arbeiten, den Haupt- und Ehrenamtlichen, unverdrossenen Mut, dass das, was sie tun, ihnen einen guten Lebenssinn gibt und auch Erfüllung für ihr eigenes Leben.

Musikalisch umrahmt wurde die Einweihungsfeier durch das Blechbläser-Quintett des Bischöflichen Willigis-Gymnasiums Mainz unter Leitung von Hannelore Swartmann.

Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e. V.

Ökumenische Hospiz-Stiftung

Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz

Sk (MBN)

 

Erstes stationäres Hospiz im Bereich des Bistums Mainz 

Einweihung des "Christophorus-Hospiz" durch Kardinal Lehmann am 14. Januar 2002 

Mainz. In Zusammenarbeit mit der Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.V. hat die Diözese Mainz in Mainz-Drais das stationäre "Christophorus-Hospiz" errichtet. Hier können bis zu acht unheilbar Kranke auf der letzten Strecke ihres Lebens für einige Tage, Wochen oder Monate Aufnahme finden. Es ist das erste stationäre Hospiz im Bereich des Bistums Mainz und nach Speyer und Koblenz das dritte in Rheinland-Pfalz. Träger des Hospizes ist das Caritas-Werk St. Martin, Mainz.

Am kommenden Montag, 14. Januar, wird der Bischof von Mainz, Kardinal Karl Lehmann, nach einem Wortgottesdienst in der Pfarrkirche Maria Königin (Beginn 9.30 Uhr) die Räume segnen. In der anschließenden Feierstunde (ca. 11.00 Uhr) im Caritas-Altenheim Maria Königin, auf dessen Gelände das Hospiz eingerichtet wurde, werden als Vertreter der Politik der rheinland-pfälzische Sozialminister Florian Gerster, die Sozialdezernentin der Stadt Mainz, Malu Dreyer, und der stellvertretende Ortsvorsteher von Mainz-Drais, Erwin Wollstädter, Grußworte sprechen. Weitere Grußworte werden vom Propst für Rheinhessen, Dr. Klaus-Volker Schütz, dem Vorstandsvorsitzenden der AOK in Rheinland-Pfalz, Walter Bockemühl, und Prof. Dr. Christoph Huber von der Deutschen Krebshilfe erwartet. Die Begrüßung hält der Vorsitzende des Diözesan-Caritasverbandes, Domkapitular Msgr. Hans-Jürgen Eberhardt. Das Schlusswort spricht Kardinal Lehmann.

Tage der Offenen Tür am 14./15. Januar 

Für die Bevölkerung besteht die Möglichkeit, am Nachmittag des 14. Januar in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr sowie am Dienstag, 15. Januar, in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr die Räumlichkeiten des Christophorus-Hospizes zu besichtigen. Zu jeder vollen Stunde werden Führungen angeboten. Am Mittwoch, 16. Januar, steht das Hospiz dann Fachpublikum offen: Am Vormittag werden von 9.00 bis 12.00 Uhr jeweils zur vollen Stunde kurze Informationsvorträge speziell für Sozial- und Seelsorgedienste der Krankenhäuser, Heimleitungen der Altenpflegeeinrichtungen sowie Mitarbeiter/innen der Beratungs- und Koordinierungsstellen und der Krankenkassen angeboten mit anschließender Besichtigung der Einrichtung. Am Nachmittag sind speziell Ärzte und Pflegende eingeladen. Auch hier werden zwischen 15.00 und 19.00 Uhr jeweils zur vollen Stunde kurze Informationsvorträge angeboten mit anschließender Besichtigung der Einrichtung.

Wie der Geschäftsführer des Caritas-Werkes St. Martin, Bernhard Franzreb, am Donnerstag, 10. Januar, vor der Presse darlegte, arbeitet der Träger beim Betrieb des Christophorus-Hospizes auf der Grundlage einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung sehr eng mit der Mainzer Hospizgesellschaft Christophorus e.V. zusammen. Organisatorisch drücke sich die enge Zusammenarbeit in der Gründung einer Hospizkommission aus, die sich aus Vertretern des Caritas-Werkes, der Hospizgesellschaft, der ökumenischen Hospizstiftung und des Bistums Mainz zusammensetzt.

Generalvikar Prälat Dr. Werner Guballa betonte vor der Presse, es sei ein zentrales kirchliches Anliegen, Menschen bis zuletzt auf ihrem Weg zu begleiten. Hilfreich sei sicher die unmittelbare Nachbarschaft zum Altenwohn- und -pflegeheim "Maria Königin". Auch in anderen Städten des Bistums sei daran gedacht, in Zukunft stationäre Hospize zu errichten. Voraussetzung dafür sei insbesondere, dass ein ambulanter Hospizverein das Terrain dafür vorbereite. Konkrete Pläne für ein stationäres Hospiz gebe es zurzeit im Bereich des Bistums Mainz in Bensheim/Bergstraße und Offenbach/Main.

Der Vorsitzende der Hospizgesellschaft, Dr. med. Martin Weber, bekannte in der Pressekonferenz, die Hospizgesellschaft sei extrem dankbar, dass es jetzt das stationäre Hospiz als Ergänzung der ambulanten Arbeit gibt. Es werde eine Art Kristallisationspunkt sein, an dem die Hospizidee fassbar und greifbar werde. Der Deutschen Krebshilfe sei zu danken, dass sie für drei Jahre einen Arzt mit halber Stelle für das Hospiz finanziere. In der ambulanten Arbeit sind nach seinen Angaben vier Krankenschwestern und 50 Ehrenamtliche tätig. Im stationären Hospiz stehen 14 Pflegekräfte (neun Vollstellen) zur Verfügung. Im seelsorgerischen Dienst arbeiten Klinikpfarrer Johannes Chudzinski und Pfarrerin Bettina Marloth-Claß mit. Hinzu kommen eine Psychologin und ein beratender Hospizarzt. Weber betonte, es sei wichtig, dass jeder Bürger seine Verantwortung für die Sterbebegleitung erkenne, und diesen Dienst am Mitmenschen nicht an Vollprofis abschiebe. Der Mainzer Bildhauer Karlheinz Oswald wolle zur Förderung der Hospizidee eine Christophorus-Skulptur stiften, wurde bei der Pressekonferenz mitgeteilt.

Gesamtkosten ca. 1,56 Millionen EURO 

Finanziert wurde die Errichtung (Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahmen) und Einrichtung des Hospizes mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1,56 Millionen EURO durch das Bistum Mainz mit 1,02 Mio €, dem Caritasverband für die Diözese Mainz mit 300.000 €, der Fernsehlotterie GlücksSpirale mit 140.000 € sowie aus Eigenmitteln des Caritas-Werkes und aus Spenden. Das Bistum Mainz stellt darüber hinaus auch das Grundstück und das Gebäude, in dem das Hospiz betrieben wird, zur Verfügung. Planung und Durchführung der Baumaßnahme lagen in den Händen des Architekturbüros Faust Consult, Wiesbaden.

Die Zimmer der Hospizgäste wurden so ausgestattet, dass sie möglichst wohnlich eingerichtet sind und durch die Gäste auch alle Möglichkeiten moderner Kommunikation genutzt werden können. Für die Anschaffung dieser Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen (Möbel, Bilder, Fernseh- und Rundfunkgeräte, etc.) werden weiterhin noch Spenden in Höhe von etwa 70.000 € benötigt. Außerdem steht ein Gästezimmer zur Verfügung, das Besuchern von Hospizgästen eine günstige Übernachtungsmöglichkeit bietet. Die Patientenzimmer befinden sich in einem 270 Jahre alten, unter Denkmalschutz stehenden Gebäude. Hier gibt es auch einen Raum der Stille. Im Obergeschoss wurden Räume für den Pflegedienst und die Verwaltung eingerichtet. Im Anbau aus Holz wurden Küche und ein größerer Gemeinschafts- und Essraum untergebracht sowie ein Raum zur Weiterbildung der Ehrenamtlichen, die auch im stationären Hospiz, z.B. im Bereich der Telefonbereitschaft, mitarbeiten werden.

An der Finanzierung des Aufenthaltes beteiligen sich die Kranken- und Pflegekassen des Gastes. Einen weiteren Anteil wird auch der Gast selbst oder ggf. das für ihn zuständige Sozialamt zu übernehmen haben. Weiterhin ist der Träger der Einrichtung aber auch auf Spenden und ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen. Franzreb bezifferte den Tagessatz auf 230 € pro Platz. Davon werden zehn Prozent aus Spenden und ehrenamtlicher Arbeit aufgebracht. Die Hospizgesellschaft will dafür jährlich ca. 55.000 € zur Verfügung stellen. Nach Angaben Webers haben sich bereits 260 Hospiz-"Paten" bereit erklärt, dafür pro Jahr 90 € zu spenden.

Sk (MBN)

 

Flüchtlinge im Blick beim Welttag des Friedens in der Diözese Mainz 

Kardinal Lehmann: "Den Fremdenhass nicht schüren" 

Ingelheim. Zwischen 500.000 und eine Million Menschen leben derzeit nach Schätzungen illegal in Deutschland. Sie besitzen keine Papiere und sind nicht von den Behörden registriert. Darauf wurde am Samstag, 12. Januar, in Ingelheim bei der zentralen Veranstaltung des Bistums Mainz zum Welttag des Friedens der Katholischen Kirche hingewiesen. Der immense Anstieg der Zahl von Mitmenschen, die ohne soziale Absicherung in Deutschland leben, sei eine Folge fehlgeschlagener Politik, hieß es bei der Podiumsdiskussion im Pfarrzentrum St. Paulus in Ingelheim-West. Der Anstieg sei auf die Änderung des Einwanderungsgesetzes aus dem Jahre 1993 zurückzuführen.

"Die Menschen, die teilweise mit ihren gesamten Familien bei uns Zuflucht gefunden haben, stammen nicht nur aus der Dritten Welt. Der Großteil kommt aus Osteuropa und flieht vor Unrecht und politischer Willkür. Wir müssen gegenüber ihnen Verantwortung übernehmen", mahnte Kardinal Karl Lehmann. Der Mainzer Bischof warnt die Politiker davor, die Zuwanderung zu einem Wahlkampfthema zu machen. Das schürfe nur den üblen Bodensatz des Fremdenhasses in der Gesellschaft auf. Da die politischen Parteien in der Zuwanderungsfrage so eng wie noch nie zusammen stünden, sollte das Zuwanderungsgesetz so schnell als möglich verabschiedet werden, erklärte Lehmann.

Der Welttag des Friedens wird seit rund 40 Jahren von der Katholischen Kirche begangen. Papst Johannes Paul II. wählte hierfür in diesem Jahr das Leitwort: "Ohne Vergebung gibt es keinen Frieden." Die zentrale Veranstaltung der Diözese Mainz stand unter dem Thema: "Vom Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland." Sie fand in Ingelheim statt, wo seit Mai 2001 die Abschiebehaftanstalt der Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland ihren Betrieb aufgenommen hat.

An dem von der Pax-Christi-Bistumsstelle vorbereiteten Treffen in Ingelheim nahmen auch Vertreter der Pax-Christi-Gruppe Offenbach teil. Dort befindet sich die zentrale Abschiebehaftanstalt Hessens. "Flüchtlinge sind Vorboten. Sie zeigen, dass etwas nicht stimmt in unserer Welt", sagte Pater Wolfgang Jungheim, Lahnstein, Sprecher des Arbeitskreises Asyl Rheinland-Pfalz. Er forderte die Bekämpfung der Fluchtursachen und nicht der Flüchtlinge. In welch eine Situation Flüchtlinge geraten können, wenn sie ohne gültige Papiere entdeckt werden, schilderte Diakon Thomas Metzler, Seelsorger der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim: "Eine Hoffnungslosigkeit herrscht in der GfA. Unter modernsten Sicherheitssystemen verbringen die Menschen die meiste Zeit – vom Umschluss abgesehen - in einer 14 Quadratmeter großen Zelle, die sie sich zu Zweit teilen müssen. Allein eine Stunde Hofgang steht ihnen zu."

Das Bistum Mainz unterstützt die Menschen in den beiden Abschiebehaftanstalten seelsorgerisch und finanziell. Aus einem eigens hierfür eingerichteten Fonds werden Anwaltskosten beglichen. Die seelsorgerische Stelle in Offenbach ist derzeit vakant. Kardinal Lehmann versprach, sich umgehend darum zu kümmern. Im abschließenden Gottesdienst zum Welttag des Friedens ging der Mainzer Bischof noch einmal auf das Papstwort ein. Der Friede in der Welt brauche Gerechtigkeit. Diese sei jedoch nur über Vergebung zu erreichen. Konzelebrant des Gottesdienstes war Ortspfarrer Helmut Sohns. Musikalisch gestaltet wurde die Eucharistiefeier durch die Ingelheimer Kantorei unter Leitung von Wolfgang Siegrist.

Binz (MBN)

 

Luley hielt Vorlesungen in der Griechisch-Katholischen Fakultät in Klausenburg 

Geschichte und aktuelle Entwicklungen in der Ökumene beleuchtet 

Klausenburg/Mainz. Der Mainzer Bischofsvikar a.D. Dr. h.c. Martin Luley, der im März 2001 zum Ehrendoktor an der Babes-Bolyai-Universität in Cluj-Napoca (Klausenburg) ernannt wurde, reiste jetzt zu Gastvorlesungen in die rumänische Provinzhauptstadt Siebenbürgens. Vor etwa 120 Studierenden der Griechisch-Katholischen Fakultät hielt der Apostolische Protonotar an drei Tagen hintereinander (9./10./11. Januar.) jeweils eine Vorlesung, der eine einstündige Diskussion folgte. Die Studierenden setzten sich aus Priesterstudenten und Laientheologen, darunter viele Frauen, die Katechetinnen werden wollen, zusammen.

Wie Luley nach der Rückkehr aus Rumänien berichtete, wurde er vom Dekan der Griechisch-Katholischen Fakultät, Prof. Dr. Nicolae Gudea, begrüßt und vorgestellt. Gudea, ein international hoch angesehener Archäologe, ist vor einigen Jahren von der Philosophischen Fakultät zur Fakultät für Griechisch-Katholische Theologie übergetreten, um dieser mehr Gewicht zu verleihen. Diesem Anliegen diente auch die Einladung für den Assozietäts-Professor aus Mainz. Die nach den Rektoren der Gründungszeit im 18. Jahrhundert benannte Volluniversität hat für den Bereich der Theologie vier Fakultäten:für Orthodoxe, Römisch-Katholische und Griechisch-Katholische sowie Evangelische Theologie.

In der Diskussion mit den Studierenden, bei der zwei wissenschaftliche Assistenten als Dolmetscher mitwirkten, gab es vor allem Nachfragen zur Zukunft der Ökumene und zur gesellschaftlichen und politischen Anerkennung der Griechisch-Katholischen Kirche in Rumänien, die als Minderheitenkirche mit landesweit 1,7 Millionen Mitgliedern gegenüber den Orthodoxen einen schweren Stand hat. Mehrere Diskussionsteilnehmer machten darauf aufmerksam, dass Kirchen und Pfarrhäuser, die durch die Kommunisten beschlagnahmt wurden, auch von der heutigen postkommunistischen Regierung von Altkommunisten noch nicht zurückgegeben sind. Die Texte der Vorlesungen waren den Studierenden vorab in rumänischer Übersetzung zur Verfügung gestellt worden.

Unter dem Thema "Anmerkungen zur Geschichte der Kirche" sprach Luley in der ersten Vorlesung über Toleranz und Religionsfreiheit, in der zweiten über die Kirchenspaltung der Reformation und in der dritten Vorlesung über die Entwicklungen nach dem Zweiten Weltkrieg bis heute. Der Mainzer Theologe wies darauf hin, dass die Christenheit in über 2000 Konfessionen zersplittert ist, die meisten Christen sich aber zu einer der großen Kirchen der Katholiken, der Protestanten, der Orthodoxen oder der Anglikaner bekennen.

Luley unterstrich, dass die christliche Religion "nicht von unten, vom menschlichen Streben her, Gott finden will, sondern dass von oben her Gott selbst kommt". Darin bestehe ihre Gültigkeit und ihre Verpflichtung. "Den Weg, der zu Gott führt, kann einzig und allein Gott selber zugänglich machen", bekräftigte er. Der Christ leugne nicht, dass es auch außerhalb des Christentums viele Wahrheiten gibt, dies sei allerdings kein Abrücken vom Wahrheitsanspruch der katholischen Kirche.

In seiner Vorlesung über die Reformation in Deutschland und ihre Folgen erklärte Luley, man dürfe das Spätmittelalter nicht als Zerrbild sehen und nur die Missstände im Blick haben. Es habe auch ausgeprägte Frömmigkeit und Reformbemühungen in weiten Kreisen gegeben. Die Reformation sei ein Aufbruch des biblischen Glaubens gewesen, um Missstände in der Kirche zu bekämpfen und zu überwinden. Luley berichtete über die Geschichte der Reformation im 16. Jahrhundert und des Konzils von Trient (1545-1563).

Das Konzil sei einberufen worden, weil die lehramtliche Abgrenzung des katholischen Glaubens sich als unumgänglich erwies. Allerdings sei es mehr durch die politisch bedingten Religionskriege und die fortschreitende Verhärtung des konfessionellen Gegensatzes als durch das Konzil selbst dazu gekommen, dass die Theologie nach diesem Reformkonzil einen antiprotestantischen Akzent erhielt. Man müsse beachten, dass durch das Trienter Konzil eine ungeahnte Erstarkung des kirchlichen Lebens bewirkt wurde: das Aufblühen echter Frömmigkeit, der Askese und Mystik. Kunst und Kultur des Barockzeitalters seien ohne dieses Konzil nicht denkbar gewesen, unterstrich Luley.

In seiner dritten Vorlesung zeigte Luley den ökumenischen Aufbruch im 20. Jahrhundert auf, der katholischerseits im Zweiten Vatikanischen Konzil seinen stärksten Ausdruck fand. Der Bischofsvikar, der in den unierten Kirchen eine "Brücke zur Einheit" sieht, erinnerte an die Gründung des Sekretariats für die Einheit der Christen im Jahr 1960 und an das Ökumenismus-Dekret ("Unitatis redintegratio") des Konzils vom November 1963, das gleichsam eine "Magna Charta" für die Ökumene darstelle. Zugleich berichtete Luley über die Entwicklung des Ökumenischen Rates der Kirchen, der 1938 gegründet wurde. 1961 wurden erstmals zur Versammlung des Weltkirchenrates in Neu Delhi fünf offizielle römisch-katholische Beobachter entsandt. Heute gehören ihm über 300 Kirchen und kirchliche Gemeinschaften an. Neben den protestantischen Kirchen spielen hier die orthodoxen Kirchen, die Anglikaner und die Freikirchen eine führende Rolle.

Luley ging auch auf die neuesten Entwicklungen in der Ökumene ein, die in Deutschland von katholischer Seite von der Gemeinsamen Synode der Bistümer (1971-1975) und dem Besuch Papst Johannes Paul II. ausgingen. Abschließend stellte er zwei Texte besonders heraus. Johannes Paul II. habe in seiner Ökumene-Enzyklika "Ut unum sint" (1995) zum ökumenischen Gespräch über das Papstamt und seiner Gestalt eingeladen. Der Papst sah darin einen Beitrag der katholischen Kirche auf der Suche nach der Einheit der Christen. Daraus sei ein hoffnungsvoller Dialog mit verschiedenen Kirchen entstanden, betonte Luley. Großes Gewicht habe auch die 2001 in Straßburg verabschiedete "Charta Oecumenica" über die Zusammenarbeit der christlichen Kirchen in Europa.

Sk (MBN)

 

Stammzellenforschung: Unüberbrückbare Meinungsgegensätze 

Kernproblem, ob dem Embryo von Anfang an Menschenwürde zuerkannt wird 

Mainz. Von unüberbrückbaren Meinungsgegensätzen zur Forschung an menschlichen Embryonen und aus Embryonen gewonnenen Stammzellen war ein Vortrags- und Diskussionsabend am Mittwoch, 9. Januar, im Erbacher Hof in Mainz mit dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen, Mainz, und dem katholischen Moraltheologen Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff, Freiburg, gekennzeichnet. Während Hufen den Import von Stammzellen – worüber der Deutsche Bundestag am 30. Januar entscheiden wird – im Namen der Wissenschaftsfreiheit und künftiger Heilungschancen für nach dem heutigen Stand der Medizin unheilbar kranke Patienten befürwortete, lehnte Schockenhoff aus ethischen Erwägungen die Forschung an Embryonen und damit auch den Stammzellenimport prinzipiell ab. Trotz gegensätzlicher Auffassungen war der Meinungsaustausch zwischen den Referenten wie auch mit dem fachkundigen Publikum – darunter viele Mediziner und Juristen - von Freundlichkeit und konstruktiver Fairness geprägt.

Akademiedirektor Dr. habil. Peter Reifenberg hatte in der Einführung darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich Ethik und Forschung miteinander in Konkurrenz getreten seien. Noch schärfer sprach er von einem Widerstreit zwischen dem christlichen und einem sozial-darwinistischen Menschenbild. Im Kern ging es bei diesem Streit-Gespräch – wie auch bei der aktuellen politischen Auseinandersetzung in Deutschland wie auf europäischer Ebene - darum, ob dem Embryo in einem frühen Stadium nach Vereinigung von Samen- und Eizelle oder erst nach der Nidation Menschenwürde zuerkannt wird. Dazu bekräftigte Schockenhoff, es sei nicht zu bezweifeln, dass ein Embryo bereits ein neuer Mensch in der ersten Phase seines Daseins ist. "Wenn wir ernst nehmen, dass wir die Menschenwürde schützen wollen, dann müssen wir das auch in der Anfangsphase konsequent tun", unterstrich er.

Demgegenüber hatte zuvor Hufen in seinem Vortrag "Verfassungsrechtliche Aspekte der Stammzellenforschung" erklärt, die Forschung an aus Embryonen gewonnenen Stammzellen falle nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in den Schutzbereich der Wissenschaftsfreiheit. Dies gelte unabhängig vom Nachweis möglicher oder gar unmittelbar bevorstehender Durchbrüche und Erfolge. Krankheiten, die die Selbstbestimmung tangierten oder den Menschen dauerhaft von fremder Hilfe und technischen Hilfsmitteln unabhängig machten, beeinträchtigen nach Auffassung Hufens die Menschenwürde und das Grundrecht auf Leben und Gesundheit. Insofern habe die Ethik des Heilens durchaus einen verfassungsrechtlichen Bezug. Unabhängig von subjektiven Ansprüchen des Einzelnen, treffe den Staat eine objektive Schutzpflicht, die es ihm verwehre, lebens- und würdeschützende medizinische Forschung ohne angemessenen Grund zu verbieten oder zu behindern. Der Verfassungsrechtler wies darauf hin, dass derzeit weder nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch in der verfassungsrechtlichen Literatur eindeutig geklärt sei, ob der Embryo im für die Stammzellengewinnung relevanten Zeitpunkt bereits Träger der Menschenwürde ist.

Nach Hufens Auffassung gilt der staatliche Schutz des Lebens "von Anfang an" ab der Nidation. Es könne davon ausgegangen werden, dass die Schutzpflicht des Staates auch den Embryo in Vitro grundsätzlich schützt. In Wahrnehmung seiner Schutzpflichten für den Embryo dürfe der Staat die Herstellung von Embryonen zur Stammzellengewinnung als Eingriff in die Menschenwürde verbieten. Im Hinblick auf die Gewinnung von Stammzellen aus vorhandenen, nicht zur Implantation oder "Adoption" bestimmten Embryonen, sei es jedoch fraglich, ob ein Eingriff in deren Menschenwürde oder das Grundrecht auf Leben vorliege. Der Gesetzgeber sei aus rechtlicher Sicht nicht gehindert, die Forschung an Embryonen zuzulassen, um möglicherweise Menschen heilen zu können, unterstrich er. Nach seiner Auffassung seien Stammzellen so wenig wie andere Zellen oder Körperteile selbst Träger der Menschenwürde oder des Grundrechts auf Leben. Verfassungsrechtlich geboten seien wohl strenge Auflagen und die strikte Kontrolle der Herkunft solcher Stammzellen, die eine Herstellung auf Bestellung oder andere Formen des Missbrauchs vermeiden müssten. Zusammenfassend stellte er fest: "Im Ergebnis kann dem deutschen Gesetzgeber aus verfassungsrechtlicher Sicht empfohlen werden, es beim gesetzlichen Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken zu belassen." Das Verbot der Forschung an bereits vorhandenen Embryonen sollte aus seiner Sicht aufgehoben werden.

Ethik des Heilens und Menschenwürde 

Schockenhoff, Mitglied des nationalen Ethikrates, betonte in seinem Vortrag zum Thema "Die Ethik des Heilens und die Menschenwürde", es müsse nach drei Urteilskriterien geprüft werden, ob die Forschungen an embryonalen Stammzellen zulässig seien oder rechtlich verboten werden sollten. Erstens gelte es, die Ziele des Handelns zu rechtfertigen und zweitens Risiken und Folgen des Handelns abzuwägen, einschließlich der sozialethischen Folgen und der möglichen Veränderungen in der Gesellschaft. Allerdings reichten Zielsetzung und Folgenabschätzung nicht aus. Es müssten auch die Mittel und Wege geprüft werden, ob sie gegen die Menschenwürde verstoßen. Menschliches Leben dürfe auf keinen Fall instrumentalisiert werden, mahnte er. Der Schutz der Menschenwürde habe immer auch eine leibliche und eine seelische Dimension, betonte der Moraltheologe.

Darüber hinaus gelte bei ethischen Entscheidungen und einer vierten übergeordneten "Meta-Regel" der Vorrang der negativen Unterlassungspflichten vor den Handlungspflichten. "Ich darf niemandem Unrecht tun, um einem anderen zu helfen", betonte Schockenhoff und widersprach damit aktuellen Tendenzen einer utilitaristischen Ethik, die mögliche Hilfen für Patienten durch Entwicklungen neuer Medikamente auf Grundlage der Genforschung höher bewerte als den Schutz der Embryonen. Was in der politischen Ethik allgemein anerkannt sei, müsse auch für die medizinische Ethik gelten. "Was wiegt schwerer, das Leben des Embryos oder künftige Heilungschancen?", fragte er. Aus der Sicht des christlichen Menschenbildes sei klar, dass die Vorenthaltung eines Nutzens ethisch eher zu verantworten sei als das Zufügen eines Schadens für den menschlichen Embryo. Der Mensch sei von Anfang an um seiner selbst willen zu achten. Schockenhoff argumentierte aus den Gründen der christlichen Anthropologie und betonte die Individualität der Entwicklung des Menschen. Er unterstrich die Kontinuität seines Wesens und die Potentialität, die jedes Embryo in den Anlagen bereits trägt. Nicht nur ein bloßer Zellhaufen ist Träger der Menschenwürde, sondern der Mensch lebt gemäß den Prinzipien von Individualität, Kontinuität und Potentialität. Die Menschenwürde kommt ihm von seinem Ursprung her zu.

Die Entdeckungen der Genetik haben, wie Schockenhoff darlegte, die präzise Feststellung ermöglicht, dass der Mensch mit dem Abschluss der Befruchtung artspezifisch und individuell beginnt. Der Vorwurf des Biologismus, wie er diesbezüglich von Hufen und anderen Diskussionsteilnehmern erhoben wurde, sei fehl am Platz, betonte Schockenhoff. Auch wenn ein Embryo nur wenig Überlebenschancen habe, müsse der Spielraum seiner Freiheit planerischer Fremdbestimmung entzogen bleiben. Es sei eine Forderung der Gerechtigkeit, die Menschenwürde von Anfang an zu respektieren und jedem Embryo seine Entwicklungschance zu lassen statt sie zu zerstören. Gegenüber diesen grundsätzlichen Erwägungen sei die Frage nach dem Import von Stammzellen von nachgeordneter Bedeutung, erklärte Schockenhoff. Es sei jedoch zu befürchten, dass nach einem zeitlich begrenzten Import von embryonalen Stammzellen später Embryonen zur Forschung hergestellt werden.

In der Diskussion wandte sich Hufen nochmals gegen einen ethischen Rigorismus und die Forderung von Totalverboten. Es sei ausreichend, mögliche Missbräuche zu verhindern. Die Gleichstellung eines Vier-Zellen-Embryos mit einem fühlenden Menschen könne er nicht nachvollziehen. Gegenüber den unterschiedlichen gesellschaftlichen und ethischen Positionen habe das Verfassungsrecht eine vermittelnde und rationalisierende Rolle. Hufen, der selbst Mitglied der Ethik-Kommission der Bundesärztekammer ist, verwies darauf, dass sich in der aktuellen Diskussion auch die vom Bundeskanzler einberufene Ethik-Kommission wie auch die Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz für den Import von embryonalen Stammzellen ausgesprochen haben bzw. auch aussprechen werden. Schockenhoff beharrte demgegenüber aus der Sicht des Ethikers auf der Unverfügbarkeit der Embryonen zu Forschungszwecken.

Programm der Akademie "Erbacher Hof"

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Vorschau 

Foto-Ausstellung: "Hanna – Lebensbilder eines Kindes" (17. Januar - 2. Februar) 

Austellung im Bildungszentrum Erbacher Hof über ein Mädchen mit Downsyndrom

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Mainz. Unter dem Titel "Hanna – Lebensbilder eines Kindes" wird im Bildungszentrum Erbacher Hof in Mainz von Donnerstag, 17. Januar, bis Samstag, 2. Februar, eine Foto-Ausstellung gezeigt. Aus dem neu erschienenen Bildband von Cathia Hecker, Hofheim/Ts. (Fotografien) und Ulla Heye-Ebenthal (Texte) mit dem selben Titel hat die Fotografin einen Teil der insgesamt 69 Bilder ausgewählt und für die Ausstellung vergrößert und durch Texttafeln erläutert. Buch und Ausstellung erzählen die Geschichte eines Mädchens mit Downsyndrom. Die Fotos zeigen das zehnjährige Mädchen zum Beispiel mit ihrem Vater, bei ihren Großeltern, im Spiel mit Freundinnen, beim Reiten und in der Schulklasse.

Die Ausstellung "Hanna – Lebensbilder eines Kindes" ist täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr im Foyer des Kettelersaals des Erbacher Hofs zu sehen. Bei der Ausstellung ist auch der gleichnamige Bildband zum Preis von 19,84 EUR (DM 38,80) zu erwerben. Das Buch kann auch bestellt werden bei: Frühförderung Regenbogen e.V. – Edition des Regenbogen e.V. – Gänseweg 26 in 49601 Quakenbrück, Telefon: 05431 / 902262, Fax: 05431 / 902288.

info@fruehforderung-regenbogen.de

Weitere Informationen im Internet: http://www.fruehfoerderung-regenbogen.de/

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Biomedizin auf dem Prüfstand von Recht und Ethik (18./19. Januar) 

Studientag der Akademie Erbacher Hof mit der Evangelischen Akademie der Pfalz 

Mainz. Nach dem Diskussionsabend über Stammzellenforschung an menschlichen Embryonen mit dem Freiburger Moraltheologen Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff und dem Mainzer Professor für Recht, Staats- und Verwaltungsrecht, Prof. Dr. Wilhelm Hufen, am 9. Januar 2002, veranstaltet die Katholische Akademie des Bistums Mainz, Erbacher Hof, wiederum in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Akademie der Pfalz, eine weitere Tagung zur Bioethik. Unter dem Titel "Biomedizin auf dem Prüfstand von Recht und Ethik" wirken bei dem Studientag am Freitag/Samstag, 18./19. Januar 2002 als Referenten u.a. mit: der Direktor des Instituts für Staatsrecht und Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität Köln, Prof. Dr. Wolfram Höfling, der den verfassungsrechtlichen Aspekte der neuen Entwicklung in der Medizin in der Bundesrepublik Deutschland aufzeigt, und der Leiter des Instituts für Bürgerliches Recht an der Universität Graz, Prof. Dr. Erwin Bernat, der die biomedizinische Entwicklung und ihre juristische Entwicklung in Österreich beleuchtet.

Über die politische und juristische Diskussion über Embryonenforschung, Stammzellengewinnung und therapeutisches Klonen in Frankreich informiert Prof. Dr. Eva Wenner, Metz, vom Europainstitut Saarbrücken. Aus Sicht der Medizin spricht der Münchener Gynäkologe Prof. Dr. Hermann Hepp ("Optionen einer Medizin der Zukunft?"). Die Position der katholischen Kirche beleuchtet der Würzburger Moraltheologe Prof. Dr. Stephan Ernst. Aus Sicht eines evangelischen Ethikers spricht Prof. Dr. Klaus Tanner vom Institut für Systematische Theologie der Universität Halle-Wittenberg, der auch Mitglied der Enquête-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik der modernen Medizin" ist. Das einleitende Statement zur Abschlussdiskussion mit den Referenten wird der Präsident der Mainzer Johannes Gutenberg-Universität, Prof. Dr. med. Jörg Michaelis halten.

Die Tagung beginnt am Freitagnachmittag, 18. Januar, um 16.00 Uhr im Erbacher Hof in Mainz und endet am Samstagnachmittag gegen 17.00 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst. Nach der Begrüßung durch Akademiedirektor Dr. habil. Peter Reifenberg und einer Einführung in das Thema durch die Theologin Katrin Platzer von der Evangelischen Akademie der Pfalz, Speyer, kommt als erster der Verfassungsrechtler Höfling zu Wort. Zur Zielsetzung der Studientagung heißt es in der Einladung: "Neben einer problematisierenden Einführung in das Thema und in den wissenschaftlichen Sachstand sollen die unterschiedlichen Rechtstraditionen und Moralphilosophien auf die Möglichkeit eines international übergreifenden Konsenses über die rechtliche Regelung der Forschung an und mit menschlichen Embryonen und deren Bestandteilen geprüft werden."

Programm der Akademie "Erbacher Hof"

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