Bentz: „Macht teilen heißt Verantwortung gemeinsam tragen“

Stephanie Rieth wird Bevollmächtigte des Generalvikars und Dezernentin

Rieth, Stephanie (c) Bistum Mainz
Datum:
Di. 12. Apr. 2022
Von:
tob (MBN)

Mainz. Stephanie Rieth wird zum 15. April 2022 das neu geschaffene Amt der Bevollmächtigten des Generalvikars sowie als Ordinariatsdirektorin die Aufgabe der Dezernentin des Zentraldezernates im Bischöflichen Ordinariat Mainz antreten. Die Pastoralreferentin arbeitet seit Mai 2019 als Persönliche Referentin für die Belange des Generalvikars beim Mainzer Weihbischof und Generalvikar Dr. Udo Markus Bentz. 

„Mit der Einführung dieses neuen Amtes der Bevollmächtigten setzen wir ein deutliches Signal: Verantwortung teilen ist eine der Grundoptionen des Pastoralen Weges. Das gilt für alle Ebenen. Auch auf der oberen Leitungsebene des Bistums soll die Vision verwirklicht werden. Verantwortung teilen heißt, gemeinsam Verantwortung wahrzunehmen“, erläutert Weihbischof Bentz. Und weiter: „Es geht nicht nur darum, im Rahmen des Kirchenrechts Leitungsstrukturen zu verändern. Wir erleben, dass es einen Kulturwandel bei der Frage von Leitungsvollmacht braucht, damit die Kirche ihre Sendung in den derzeitigen Herausforderungen besser und vor allem glaubwürdiger erfüllen kann. Unsere Überlegungen gehen gut zusammen mit dem, was Papst Franziskus bei der Vorstellung seiner Kurienreform sagte: Eine solche Reform in der Leitungsstruktur hat ihren Zweck nicht in sich selbst, sondern dient der wirksameren Verkündigung des Evangeliums. Das sehe ich auch für uns so.“

Angesichts der vielen Umbrüche und Herausforderungen will sich Weihbischof Bentz künftig auf die Moderation der Dezernate und die Strategie- und Steuerungskompetenz im Bistum konzentrieren und dafür die Leitung des Zentraldezernates abgeben. Mit der Einführung des Amtes der Bevollmächtigten beteiligt Weihbischof Bentz diese an der Gesamtverantwortung des Generalvikars, die künftig also gemeinsam wahrgenommen wird. Eine Geschäftsverteilung zwischen Generalvikar und Bevollmächtigter, die vom Bischof genehmigt wird, regelt die Zuständigkeiten. Sie wird alle fünf Jahre evaluiert. Die Bevollmächtigte wird - ähnlich wie der Generalvikar - frei vom Bischof berufen.  

Kohlgraf: „In unserer Kirche sollen nicht nur Bischöfe und Priester entscheiden“

„Ich bin Stephanie Rieth dankbar für ihre Bereitschaft, eine solche Leitungsverantwortung zu übernehmen“, sagt der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf. „In unserer Kirche sollen nicht nur Bischöfe und Priester entscheiden. Das hat auch Papst Franziskus in seiner Kurienreform betont. Das Zweite Vatikanische Konzil hat das Priestertum aller Gläubigen in besonderer Weise hervorgehoben: Nicht nur Geistliche, sondern alle Gläubigen sind ausgesandt, unsere Kirche und unsere Welt im Geist des Evangeliums zu gestalten. Leitung muss auch von denen mitbestimmt werden, über die sonst nur bestimmt wurde. Mir ist wichtig zu betonen, dass es künftig keinen doppelten Generalvikar im Bistum Mainz gibt: Die Einheit dieses Amtes bleibt erhalten, aber die vielfältigen Aufgaben werden auf mehrere Schultern verteilt.“ 

Amt der Bevollmächtigten ermöglicht die Vertretung des Generalvikars

Mit einem Dekret des Mainzer Bischofs, das im Amtsblatt des Bistums Mainz veröffentlicht wird, schafft der Bischof die rechtliche Grundlage für dieses neue Amt und verändert damit die Gesamtarchitektur der Bistumsleitung. Rieth wird als Bevollmächtigte des Generalvikars diesen nicht nur grundsätzlich in allen Belangen nach außen und innen vertreten können, sondern eigenverantwortlich Aufgaben des Generalvikars an dessen Stelle wahrnehmen. Diese Bevollmächtigung berührt nicht Aufgaben oder Tätigkeiten, die wegen ihres sakramentalen oder liturgischen Bezuges einem Kleriker vorbehalten sind.

Anders als das Amt des Generalvikars, das automatisch mit der Amtszeit seines Bischofs endet, ist im Bischöflichen Dekret festgelegt, dass die Bevollmächtigte oder der Bevollmächtigte bei einer Sedisvakanz im Bistum Mainz weiter im Amt bleibt. Die konkreten Verantwortungsbereiche bedürfen während der Sedisvakanz durch den Diözesanadministrator der Bestätigung. Mit einem neuen Generalvikar werden die Verantwortungsbereiche neu vereinbart.

Rieth: Neues Amt ist Pionierarbeit

„Ich bin mir bewusst, dass wir mit dem neuen Amt auch in gewisser Weise Pionierarbeit leisten. Das wird für viele ein Umdenken erfordern. Deshalb braucht es auch viel Kommunikation, um die ein oder andere anfängliche Unklarheit im konkreten Arbeitsalltag zu klären“, hebt Stephanie Rieth hervor. „Vieles von dem, was Weihbischof Bentz und ich in den vergangenen Jahren in der Zusammenarbeit entwickelt haben, bekommt durch die Errichtung dieses Amtes eine verlässliche Struktur. Auch in der Vergangenheit hat die kollegiale Beratung in wichtigen Fragestellungen schon dazu geführt, dass wir bei Entscheidungen Verantwortung gemeinsam getragen haben. Bei den Themen Missbrauch und Aufarbeitung habe ich für die Bistumsleitung schon längere Zeit in verantwortlicher Rolle Aufgaben übernommen. Deshalb werden etwa die Aufarbeitungskommission, der Beraterstab, die Stabsstelle Intervention und Prävention, aber auch die Kontakte zur Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistung (UKA) in meine Erstzuständigkeit fallen. Angesichts der Fülle von Verantwortungsfeldern, die sich beim Generalvikar bündeln, wird es für ihn und für mich eine Herausforderung sein, die gemeinsame Verantwortung eigenständig und doch eng verzahnt und abgestimmt wahrnehmen zu können.“

Zum jetzigen Zentraldezernat gehören unter anderem die Bischöfliche Kanzlei, die Rechtsabteilung, die Medienabteilungen, die EDV-Abteilung, das Rechnungsprüfungsamt, das Dom- und Diözesanarchiv, das Institut für Mainzer Kirchengeschichte oder die Abteilung Stiftung. Der Generalvikar ist Vorgesetzter der Dezernenten. Zu seinem Verantwortungsbereich gehören zudem die Strategiestellen „Digitalisierung“ und „Prozessmanagement“, die Koordinationsstellen „Pastoraler Weg“, „Medien“ sowie „Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs“ sowie die Stabsstelle „Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Datenschutz“. Zum strategischen Bereich gehören auch die Bereiche „Leitung der Leitenden Pfarrer“, Ökumene, sowie Umwelt- und Klimaschutz. Die Zuordnung dieser jeweiligen Felder zu Generalvikar und Bevollmächtigter/Dezernentin wird in den kommenden Monaten über die Geschäftsverteilung neu organisiert werden.

Stephanie Rieth (geboren 30. März 1975) ist nach ihrem Theologiestudium und dem darauffolgenden Pastoralkurs im Jahr 2002 als Pastoralreferentin im Bistum Mainz gesendet worden. Zunächst war sie Religionslehrerin und Schulseelsorgerin in Offenbach. Nach der Elternzeit arbeitete sie in der Gemeinde St. Rochus in Mainz-Kastel und -Amöneburg. Im Jahr 2011 wurde sie Referentin in der Diözesanstelle „Berufe der Kirche“ und beim Päpstlichen Werk für geistliche Berufe (PWB). Rieth wechselte im Januar 2016 als Ausbildungsreferentin zum Pastoral- und Ausbildungsseminar für Kapläne und Pastoralassistentinnen und -assistenten im Bistum Mainz. Im Mai 2019 wurde sie Persönliche Referentin von Weihbischof und Generalvikar Bentz. Rieth ist außerdem seit 2003 regelmäßige Autorin für Verkündigungssendungen in den Hörfunkprogrammen des Hessischen Rundfunks (HR). Sie ist verheiratet und hat mit ihrem Mann drei Kinder.

Stichwort: Generalvikar

Der Generalvikar ist Stellvertreter eines Diözesanbischofs für alle Verwaltungsaufgaben. In diesem Bereich handelt er mit den gleichen Vollmachten wie der Bischof selbst. Deshalb wird er häufig als „Alter Ego“ (anderes Ich) des Bischofs bezeichnet. Der Generalvikar leitet die Bistumsverwaltung, die - wie im Bistum Mainz - als Ordinariat oder auch als Generalvikariat bezeichnet wird. Nach den Bestimmungen des Kirchenrechts kann der Bischof seinen Generalvikar frei ernennen und abberufen. Als Mindestalter sind 30 Jahre vorgeschrieben. Das Amt des Generalvikars endet automatisch mit der Amtszeit seines Bischofs.

Das Amt des Generalvikars hat sich im 13./14. Jahrhundert zunächst in größeren Diözesen in Frankreich und Deutschland entwickelt. Während der Bischof die Gesetzgebungsgewalt in seinem Bistum ausschließlich selbst ausübt, setzte es sich durch, die Verwaltung einem Generalvikar und die Rechtsprechung einem Offizial zu übertragen.