Bischöfliches Ordinariat Mainz führt Arbeitsschutz mit System ein

Erste Sitzung der Projektsteuerungsgruppe / Begrüßung durch Generalvikar

ARBEITSSCHUTZ--MIT--SYSTEM (c) Bistum Mainz / Matschak (Ersteller: Bistum Mainz / Matschak)
Datum:
Mi. 27. Feb. 2013
Von:
am (MBN)
Mainz. Im Rahmen eines Pilotprojektes in Zusammenarbeit mit dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) wird das Bistum Mainz als erste Diözese in Deutschland Arbeitsschutz mit System (AMS) einführen.
BROECK--DER--GIEBELMANN--VAN (c) Bistum Mainz / Matschak (Ersteller: Bistum Mainz / Matschak)

Dazu tagte im Bischöflichen Ordinariat am Mittwoch, 27. Februar, erstmals die eingesetzte Projektsteuerungsgruppe. Der Generalvikar des Bistums Mainz, Prälat Dietmar Giebelmann, begrüßte zum Beginn der Sitzung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gruppe. AMS-Projektleiter ist Professor Dr. Andreas van der Broeck, Leiter der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bischöflichen Ordinariat und Vizejustitiar des Bistums.

Bei der Einführung des Arbeitsschutzmanagementsystems geht es um die rechtssichere Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Strukturen und Arbeitsprozessen des Bischöflichen Ordinariates. Es werden Maßnahmen erarbeitet, die die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbessern sollen. „Unser Ziel ist eine professionelle Organisation des Arbeitsschutzes in allen Arbeitsbereichen des Bischöflichen Ordinariates", sagte van der Broeck. Später soll das AMS auch in den Pfarreien der Diözese sowie in den Bildungs- und Tagungshäusern, den Schulen und weiteren diözesanen Einrichtungen umgesetzt werden. Es dient damit auch dem Schutz der vielen ehrenamtlich Tätigen im Bistum. Das Vorhaben wird durch die VBG personell und finanziell unterstützt.

AMS-Leitlinien des Bistums Mainz

In der Sitzung unterzeichnete Generalvikar Giebelmann auch die Leitlinien des Bistums Mainz zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die wir im Folgenden dokumentieren:

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind als Ziele nationalen und supranationalen Handelns besonderer Ausdruck staatlicher Gesetzgebung, die unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Rechte der Kirche auch das Bistum Mainz verpflichtet. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen ebenso wie im Sozialstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert.

Als Grundlage seines Handelns im Rahmen der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen gibt sich das Bistum Mainz in Anlehnung an die Dresdner Leitgedanken des zweiten katholischen Arbeitsschutzsymposiums vom 14.10.2011 folgende Leitlinien:

1.Alle Menschen haben das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen.

2.Es ist vordringliche Aufgabe von Leitungs- und Führungskräften, die Einhaltung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Dienstgemeinschaft sicherzustellen.

3.Wir sind uns dabei gleichermaßen auch unserer Verantwortung für die ehrenamtlich Tätigen und alle anderen kirchlicher Sorge anvertrauten Menschen bewusst.

4.Bei der Verwirklichung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wirken Dienstgeber und Dienstnehmer vertrauensvoll zusammen.

5.Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind eine kontinuierliche Aufgabe.

6.Das Bistum steht im Dialog mit den Vertretern der staatlichen Institutionen und der gesetzlichen Unfallversicherung, um den Erfordernissen eines modernen Arbeitsschutzes zu entsprechen.

7.Die Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfolgt in den diözesanen Strukturen.

8.Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden die geeigneten finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt.