Bischof Peter Kohlgraf zur „Frankfurter Erklärung“ und zum Brief der Generalvikare

Bischof Kohlgraf (c) Bistum Mainz
Datum:
Mi. 16. Feb. 2022
Von:
(MBN)

Stellungnahme von Bischof Peter Kohlgraf zur „Frankfurter Erklärung“ und dem Brief der Generalvikare vom 14. Februar 2022 im Wortlaut:

„In den vergangenen Tagen sind Selbstverpflichtungen und Erklärungen seitens einiger Bischöfe und Generalvikare unterzeichnet bzw. veröffentlicht worden. Diese sind auch Reaktionen auf Debatten, die zu Recht geführt und in denen von Amtsträgern klare Positionen gefordert werden. Natürlich werde auch ich angefragt, wie ich mich zu ihnen verhalte. Ich halte es für notwendig, mich dazu zu äußern.

Zum einen ist am 10. Februar 2022 von einigen Synodalen die „Frankfurter Erklärung“ veröffentlicht worden. Hier werden Themen der Foren des Synodalen Weges in eine Selbstverpflichtung zur Umsetzung überführt. Ich habe von Anfang an klargemacht, dass ich den Synodalen Weg engagiert mitgehe. Dazu stehe ich. Wir haben uns auch in der Bischofskonferenz darüber vergewissert, was „Synodalität“ bedeutet. Es geht um einen geistlichen Weg des Hörens, Verstehens, Unterscheidens und schließlich Entscheidens. Dazu wurden klare Verfahrensweisen im Hinblick auf den Synodalen Weg formuliert. In verschiedenen Stufen werden Texte verfasst, diskutiert und abgestimmt, bis am Ende ein nach eindeutigen Regeln beschlossener Text in das Gespräch mit der Weltkirche gebracht wird. Andere Voten können in den Ortskirchen umgesetzt werden, da sind die Differenzierungen der Statuten klar. Bevor aber ein Text nicht alle Lesungen durchlaufen hat, ist er nicht verbindlich. Wenn jetzt vor Abschluss dieser Beratungen und geistlicher Prozesse Erklärungen das Ende und Ergebnis im Grunde vorwegnehmen, nehmen wir den Synodalen Weg nicht mehr wirklich ernst. Wenn ich jetzt Selbstverpflichtungen vor Abschluss der Beratungen abgebe, muss aus meiner Sicht nicht weiter debattiert werden. Daher werde ich die „Frankfurter Erklärung“ nicht unterschreiben. Zudem: Es gibt Selbstverpflichtungen, die in letzter Konsequenz erst eingelöst werden können, wenn die Weltkirche, sprich der Papst, diese Anliegen aufgreift und freigibt, vielleicht sogar ein Konzil. Jetzt aber Versprechen abzugeben, die ich in absehbarer Zeit nicht werde einlösen können, scheint mir problematisch. Andere angesprochene Themen sind gut umsetzbar, das werden wir im Bistum konstruktiv besprechen und mit anderen entscheiden.

Zum anderen gibt es einen am 14. Februar 2022 veröffentlichten Offenen Brief von elf Generalvikaren, der auf die Aktion „Out in Church“ sowie auf den Handlungstext des Synodalen Wegs „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ reagiert. Auch hier sehe ich die Gefahr, dass vorschnell Forderungen aufgestellt werden, die einer gründlicheren Reflexion bedürfen. Meine Position zu dem Thema habe ich bereits mehrfach dargelegt; ich kann mich jedoch nicht der Haltung anschließen, dass jeder Aspekt des Privatlebens ohne dienstrechtliche Relevanz sei – wie es zumindest in manchen öffentlichen Beiträgen rezipiert wird. Aus meiner Sicht bedarf es einer sorgfältigen Überarbeitung des Arbeitsrechts, die unseren Mitarbeitenden Klarheit und Rechtssicherheit schafft.

Um diese Anliegen zu unterstützen, beteilige ich mich gerne weiterhin mit viel Engagement am Synodalen Weg.“