Der Generalvikar rief zur Unterstützung der Stiftung auf, die zu Erhaltung und Ausbau des Ausbildungsstandards sowie zur Wahrung der christlichen Werteorientierung an der Schule beitragen will. Mit der Stiftung solle gewährleistet werden, „dass es neben den Zuschüssen aus der Kirchensteuer verlässlich und dauerhaft - und damit planbar - eine zweite Einnahmequelle gibt", betonte Giebelmann.
Schulleiterin Elisabeth Schmidt bezeichnete die Stiftung als „Brücke in die Zukunft unserer Schule". Ein Schwerpunkt der Förderung durch die Stiftung solle die christliche Werteerziehung sein, die vielfältiger Impulse bedürfe. An der Stiftungsfeier, die von Schülern der Martinus-Schule musikalisch und szenisch gestaltet wurde, nahm unter anderen auch Dr. Gertrud Pollak, Dezernentin für Schulen und Hochschulen im Bistum Mainz, teil, die ein Grußwort sprach. Der Pfarrer von St. Stephan, Hans-Peter Weindorf, hatte die Teilnehmer des Stiftungsfestes im so genannten Rheinhessendom begrüßt.
Der Vorsitzende des Stiftungsrates ist Dr. Klaus Kremper, Vorstandsvorsitzender der Railion Gruppe. Er wies darauf hin, dass sich die Stiftung für eine langfristige Unterstützung der Schule und ihrer Ausbildungsphilosophie einsetzen möchte. „Auch viele kleinere Beträge ermöglichen wertvolle Impulse für die Entwicklung der Schule. Wir brauchen jeden. Die Stiftung muss auf vielen Schultern ruhen." Weitere Mitglieder des Stiftungsrates sind: Anette Becker-Poths, Schulelternsprecherin der Martinus-Schule in Mainz-Gonsenheim; Elisabeth Schmidt, Leiterin der Martinus-Schule in Mainz-Gonsenheim; Günter Stahl, Geschäftsstellenleiter der VR-Bank Mainz eG; und Professor Dr. Andreas van der Broeck, Vizejustitiar des Bistums Mainz.
Neben den steuerlichen Vorteilen von Zustiftungen wird das Engagement in der Stiftung der Martinus-Schule in Mainz-Gonsenheim mit einer persönlichen Namenskachel von Zustiftern im „Stiftungsbogen" im Eingangsbereich der Schule gewürdigt. Die Kacheln werden jeweils von den Schülern gestaltet. Privatpersonen erhalten eine solche Stifterkachel ab einer Summe von 1.000 Euro, Organisationen und Firmen ab einer Zustiftung von 5.000 Euro.
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