Als Präsident des Disziplinarsenats ist er zugleich Präsident des Disziplinargerichts insgesamt. Vizepräsident ist Ministerialdirigent Gerhard Meiborg aus Mainz. Bei der Feierstunde wurden auch den Beisitzern ihre Ernennungsurkunden überreicht. Das Disziplinargericht ist für Dienstvergehen von Beamten im Kirchendienst zuständig und wird durch die Disziplinarkammer als erste Instanz und den Disziplinarsenat als Berufungsinstanz gebildet.
Mit der im Jahr 2005 erlassenen Disziplinarordnung mache das Bistum von seinem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch, sagte Giebelmann. Er dankte den Richtern und Beisitzern für ihre Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen. Der Generalvikar betonte, dass das Niveau der kirchlichen Rechtsprechung dem Niveau der staatlichen entsprechen müsse, daher sei er sehr dankbar, „dass wir profilierte Persönlichkeiten für das Gericht gewinnen konnten". Er wies darauf hin, dass das Gericht in der vergangenen Amtszeit nicht zusammentreten musste.
Dem Disziplinarsenat gehören an: Christoph Schmitz-Scholemann (Präsident des Diszi-plinarsenates) und Gerhard Meiborg (Vizepräsident des Disziplinarsenates) sowie als Richter Albert Schreiner, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.
Der Disziplinarkammer gehören an: Dr. Franz Werner Gansen, Vizepräsident des Sozialgerichts Koblenz (Vorsitzender Richter an der Disziplinarkammer), Jürgen Riebel, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht in Mainz (stellvertretender Vorsitzender Richter an der Disziplinarkammer); als Richter: Ministerialrat a.D. Dr. Hermann Franz und Leitender Ministerialrat Randolf Stich, Richter am Landgericht; sowie als Beisitzer: Studiendirektor i.K. Dr. Tobias Angert, Kanzleidirektor Frank Flegel, Verwaltungsdirektor Volkmar Hommel, Baudirektor Johannes Krämer, Studiendirektor i.K. Dr. Hermann-Josef Meurer, Studiendirektor i.K. Rolf Müller-Calleja, Ordinariatsdirektorin Dr. Gertrud Pollak und Oberrechtsrat Günter Zwingert.