Mainz. Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris den zusammengefassten Jahresabschluss 2025 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde, wie bereits in den vergangenen Jahren, nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form aufgestellt. Nach einer Aussprache wurde der Abschluss, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, nach Prüfung und Feststellung durch den Diözesanvermögensverwaltungsrat, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates zur Kenntnis genommen, die auch über die Ergebnisverwendung entschieden haben. Die Sitzung fand am Mittwochabend, 24. Juni, im Erbacher Hof in Mainz unter Vorsitz von Bischof Peter Kohlgraf statt.
Das Bistum Mainz schließt das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 87 Millionen Euro ab (im Vorjahr 23 Millionen Euro), erläuterte der Ökonom des Bistums Mainz, Carsten Erdt. Wesentlicher Grund für diese Abweichung vom Plan ist ein einmaliger Sondereffekt durch die Auflösung von Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 61,5 Millionen Euro. Durch eine Neuregelung der Privatschulfinanzierungen im vergangenen Jahr übernimmt das Land einen wesentlich größeren Anteil der künftigen Pensionslasten für die verbeamteten Lehrkräfte. Damit wird es der Bedeutung von Ersatzschulen in höherem Maß als in der Vergangenheit gerecht und sichert deren Bestand. Entsprechend niedriger waren Pensions- und Beihilferückstellungen im Jahresabschluss 2025 zu dotieren. „Wir reduzieren damit ein Risiko, das seit Jahrzehnten Teil unserer Bilanz ist, und führen es unserer Rücklage zu. So sichern wir kirchliches Leben auch für die kommenden Generationen“, sagte Erdt. Der erzielte Jahresüberschuss wurde zum allergrößten Teil (rund 85 Millionen Euro) der Zweckrücklage des Bistums Mainz sowie der Ergebnisrücklage zugeführt.
Das Bistum finanziert sich im Wesentlichen durch Erträge aus Kirchensteuern (2025: 224,7 Millionen Euro, im Jahr 2024: 224,1 Millionen Euro). Diözesanökonom Erdt wies darauf hin, dass er aufgrund des demographischen Wandels und durch Kirchenaustritte grundsätzlich auch weiterhin mit einem Rückgang des Kirchensteueraufkommens in den nächsten Jahren rechne. „Lediglich der deutliche Anstieg der Kirchensteuer auf Kapitalerträge habe für 2025 dazu geführt, dass sich die Kirchensteuereinnahmen insgesamt um rund 500.000 Euro erhöht haben“, sagte Erdt. Die leichte Erhöhung der Kirchensteuer decke jedoch nicht Kostensteigerungen, die sich etwa durch Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst ergeben haben, sagte Erdt.
Erdt betonte, dass der fortgesetzte Rückgang der Kirchenmitgliederzahlen und die Altersstruktur der Katholiken die Kirchensteuerbasis nachhaltig schwächen wird. „Eine Abkehr von diesem Trend zeichnet sich derzeit nicht ab. Es ist zu erwarten, dass die damit verbundene Abnahme der Kirchensteuerzahler zu sinkenden oder bestenfalls stagnierenden Kirchensteuereinnahmen führen wird“, betonte Erdt. Nach neuesten Einschätzungen für 2026 gehe die Finanzverwaltung von leicht steigenden Kirchensteuereinnahmen in Höhe von 225,7 Millionen Euro „Es bleibt eine große Herausforderung, die unvermeidlichen Preissteigerungen bei Personal- und Sachkosten durch geeignete und nachhaltige Einsparungen zu gewährleisten“, sagte er: „Höhere Materialkosten verteuern zudem die verstärkt notwendigen Baumaßnahmen im Bistum.“
Die Bevollmächtigte des Generalvikars, Ordinariatsdirektorin Stephanie Rieth, sagte: „Das Rückgrat unserer Finanzen bleiben die Kirchensteuern. Und die gehen zurück – mit Blick auf die Zeit vor der Corona-Pandemie ist dieser Rückgang signifikant. Der Sondereffekt aus dem vergangenen Jahr ermöglicht es uns nun, unsere Zweckrücklagen weiter aufzubauen. Wir müssen deshalb Vorsorge treffen für schlechtere Jahre. Gerade mit Blick auf unsere Gebäude ist es für einen verantwortungsvollen Umgang unerlässlich, Rücklagen für die Zukunft aufzubauen.“
Weiter sagte Rieth: „Für unsere mittelfristige Finanzplanung der kommenden zehn Jahre müssen wir durch inhaltliche Schwerpunktsetzungen und eine damit verbundene Reduktion von Leistungen, Abgabe von Gebäuden und Senkung von Fixkosten die notwendige Konsolidierung unserer Finanzen vorantreiben.“ Ein wesentliches Element zur Umsetzung dazu sei der laufende Organisationsentwicklungsprozess (OE-Prozess): „Der OE-Prozess mit seinen begleitenden Maßnahmen schafft die Grundlage und Voraussetzungen für eine tragfähige und zukunftsorientierte Ausrichtung des Bistums Mainz, die aber vor allem auch darin bestehen wird, als Organisation Flexibilität zu erreichen, die eine schnelle Anpassung auf sich verändernde Rahmenbedingungen ermöglicht.“ Rieth machte außerdem deutlich, dass es durch das hohe Durchschnittsalter der Belegschaft im Bistum in den kommenden Jahren zu einem natürlichen Personalkostenabbau kommen werde. Gerade auch im Bereich des pastoralen Personals sei künftig mit einem Personalmangel zu rechnen.
Die Bilanzsumme des Bistums Mainz stieg im Geschäftsjahr 2025 um 32,4 Millionen Euro auf rund 1,564 Milliarden Euro. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 91 Prozent (Stand 2024: 93 Prozent). Das Anlagevermögen setzt sich dabei aus immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen (18,5 Prozent) und Finanzanlagen (81,5 Prozent) zusammen. Zum Stichtag war das Finanzanlagevermögen überwiegend in Wertpapierspezialfonds investiert. Die Finanzanlagen dienen insbesondere zur Deckung der Altersversorgungsverpflichtungen des Bistums und der Bauerhaltungsmaßnahmen. Allein die Rückstellungen für Pensionen belaufen sich auf 660 Millionen Euro, für Beihilfeverpflichtungen auf 185 Millionen Euro und die Zweckrücklagen, zu denen etwas auch die Bauerhaltungsrücklagen gehören, auf rund 303 Millionen Euro.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und nimmt den von externen Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresabschluss des Bistums und des Bischöflichen Stuhls zu Mainz entgegen. Zudem beschließt der Diözesankirchensteuerrat die Verwendung des festgestellten Jahresergebnisses. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, die Bevollmächtigte als seine Stellvertreterin sowie der Generalvikar, der Diözesanökonom und jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der Kirchengemeinden aus den vier Bistumsregionen Oberhessen, Mainlinie, Rheinhessen und Südhessen. Zudem sind aus den drei Kirchorten „Caritas“, „Schule“ und „Kindertagesstätten“ jeweils zwei ehrenamtliche Mitglieder des Rates dabei. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und zwei Vertreter aus der Konferenz der Leiter der Pastoralräume und neuen Pfarreien sowie vier Mitglieder des Rates der Katholikinnen und Katholiken. Darüber hinaus können bis zu vier weitere stimmberechtigte ehrenamtliche Repräsentantinnen und Repräsentanten aus dem nicht-kirchengemeindlichen Bereich, insbesondere aus den Verbänden, hinzugewählt werden. Geschäftsführender Vorsitzender ist seit 2020 Rainer Reuhl, seit 2024 im neu konstituierten Gremium.