Kohlgraf zur pastoralen Handreichung der Bischofskonferenz

Konfessionsverbindende Ehen und der gemeinsame Eucharistieempfang

Bischof Peter Kohlgraf (c) Bistum Mainz (Ersteller: Bistum Mainz)
Datum:
Fr. 23. Feb. 2018
Von:
tob (MBN)

Bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt (19.-22. Februar) wurde auch eine pastorale Handreichung zum Thema „Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ beraten. Mit einer Stellungnahme macht der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf deutlich, wo für ihn Grenzen und Chancen der Handreichung liegen, die in den kommenden Wochen veröffentlicht wird. Außerdem kündigt Kohlgraf an: „Wir werden im Bistum Mainz über diese Frage und über eine mögliche Praxis ins Gespräch kommen.“ Im Folgenden dokumentieren wir den Text von Bischof Kohlgraf im Wortlaut:

Gestern, am 22. Februar, endete die Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt. Unter anderem wurde über eine pastorale Handreichung zu einem Thema beraten und abgestimmt, das vielen Seelsorgern, betroffenen Paaren, aber auch Bischöfen auf den Nägeln brennt: Kann es eine Eucharistiegemeinschaft für evangelische Christinnen und Christen geben, die mit einem katholischen Partner oder einer Partnerin verheiratet sind? Immerhin gilt eine solche Ehe, wenn sie nach katholischer Auffassung gültig geschlossen wurde, als Sakrament, und kirchliche Dokumente würdigen eine solche christliche Ehe als Hauskirche. Beide Partner verbindet die gemeinsame Taufe. Es ist für manchen schwer nachvollziehbar, dass in einer solchen Lebensgemeinschaft ein gemeinsamer Eucharistieempfang nicht möglich sein sollte.

Die Bischöfe haben nun kein rechtliches oder lehramtliches Dokument verabschiedet, sondern eine pastorale Hilfe zunächst für die Seelsorger. Es ging nicht darum, kasuistisch zu definieren, in welchen Fällen ein Empfang der Eucharistie möglich sei und in welchen nicht. Vielmehr werden betroffene Paare, denen der gemeinsame Kommunionempfang ein echtes geistliches Anliegen ist, und die Pfarrer ermutigt, über das Thema ins Gespräch zu kommen. Das katholische Kirchenrecht kennt Fälle von „schwerer geistlicher Notlage“ (c 844 §4 CIC), die in Einzelfällen auch einem evangelischen Christen ermöglichen, die katholische Eucharistie zu empfangen. Die Bischöfe sind der Überzeugung, dass in einem seelsorglichen Gespräch die geistliche Sehnsucht nach einer Gemeinschaft mit Christus thematisiert werden kann und Menschen Hilfen gegeben werden, zu einer echten geistlichen Entscheidung zu finden. Es geht also nicht um Zulassung seitens der Kirche, sondern um die Anerkennung einer eigenen Gewissensentscheidung eines glaubenden Menschen in seiner individuellen Glaubens- und Lebenssituation, die er als geistliche Not empfindet. Wenn in dem Seelsorgegespräch Glaubenseinstellungen zur Eucharistie zur Sprache kommen, geht es nicht um eine Glaubenskontrolle. Vielmehr soll die betroffene Person sich Rechenschaft darüber geben, ob sie ehrlichen Herzens ihr „Amen“ sprechen kann, wenn ihr die Heilige Kommunion als „Der Leib Christi“ gereicht wird.

Es wird von zwei Seiten Kritik kommen. Den einen geht dies nicht weit genug, weil die Bischöfe keine allgemeine Einladung aussprechen, die anderen fürchten eine Aufweichung klarer katholischer Positionen. Aber ist es nicht allemal besser, Menschen zu eigenen im Gebet und Gespräch gereiften Entscheidungen zu begleiten, als einerseits einfach zu verbieten, ohne sich der Situation zu stellen, oder andererseits einfach nicht genau hinschauen zu wollen? Vielleicht ist dieses Thema auch für manchen Katholiken eine Einladung, sich selbst die Frage zu stellen, was ihnen die Eucharistie bedeutet. Wir werden im Bistum Mainz über diese Frage und über eine mögliche Praxis ins Gespräch kommen.