Maria Bedersdorfer als DiAG MAV-Vorsitzende verabschiedet

Tag der Dienstgemeinschaft im Bistum Mainz mit Bischof Peter Kohlgraf

DiAG MAV-Bedersdorfer (c) Bistum Mainz / Blum
Datum:
Mi. 7. Nov. 2018
Von:
tob (MBN)
Mainz. Maria Bedersdorfer ist als Vorsitzende der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) im Bistum Mainz verabschiedet worden. Bedersdorfer, die seit Oktober 2012 DiAG-MAV-Vorsitzende ist, gibt den Vorsitz wegen eines Stellenwechsels innerhalb des Caritasverbandes Darmstadt ab.
DiAG MAV-Bedersdorfer (c) Bistum Mainz / Blum

Bereits seit 2001 hatte sie sich als stellvertretende DiAG MAV-Vorsitzende engagiert. Eine Nachfolgeregelung wird in nächster Zeit bekannt gegeben. Die Verabschiedung fand im Rahmen der DiAG MAV-Mitgliederversammlung am Mittwochnachmittag, 7. November, im Erbacher Hof in Mainz statt. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hatte Bedersdorfer bereits beim „Tag der Dienstgemeinschaft“ am Vormittag für ihr Engagement gedankt. Der Tag stand unter der Überschrift „Perspektiven des Dritten Weges im Bistum Mainz“. 

Kohlgraf: Sind auf einem guten Weg

Bischof Kohlgraf würdigte in seiner Ansprache das Engagement der Mitarbeitervertretungen im Bistum: „Die Dienstgemeinschaft und der Dritte Weg sind so gut, wie sie gelebt werden. Und ich glaube, durch Ihrer aller Bemühen sind wir im Bistum auf einem guten Weg.“ Der „Tag der Dienstgemeinschaft“ sei auch ein Zeichen dafür, „dass wir als Gemeinschaft unterwegs sind“, sagte der Bischof. Er forderte die Mitarbeiter auf, sich in die Gestaltung des Pastoralen Weges im Bistum Mainz einzubringen. Wörtlich sagte er: „Wie die Pfarreistruktur aussehen kann, welche pastoralen Schwerpunkte gesetzt werden - dazu sind in den kommenden Jahren Vorschläge vor Ort zu erarbeiten. Ich kann Sie nur ermutigen, an den Stellen, an denen Sie sind, vor Ort in den Dekanaten, an der konkreten Gestaltung mitzuarbeiten und Ihre Perspektive einzubringen als Dienstgeber und als Dienstnehmer, die Sie in den Mitarbeitervertretungen organisiert sind. Ich kann Sie nur ermutigen, auch Ihre Rechte wahrzunehmen, die Ihnen zustehen, in diesen Prozess und auch darüber hinaus. Es ist vielleicht auch eine Überlegung wert, nach Orten und Gelegenheiten zu suchen, um auch über Inhalte nachzudenken: darüber, was Dienstgemeinschaft heute im Bistum Mainz bedeutet.“ 

Zu Beginn hatte Kohlgraf auf das grundsätzliche Anliegen des Dritten Weges hingewiesen: „Das Konzept der Dienstgemeinschaft und die daraus folgenden eigenständigen arbeitsrechtlichen Regelungen der Kirchen sind der Versuch, der Eigenart des kirchlichen Auftrags Rechnung zu tragen. Dienstgemeinschaft - das bringt zum Ausdruck, dass kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind, die ihre Arbeit zu erledigen haben und dafür entlohnt werden, sondern dass sie mit ihrer Arbeit an der Erfüllung des Auftrags der Kirche mitwirken. Zugleich verpflichtet es aber auch zu vertrauensvoller Zusammenarbeit von Dienstnehmern und Dienstgebern: Die Gemeinsamkeit des Auftrags und des Ziels verbietet im KODA-und AK-Bereich bei den Verhandlungen über die Arbeitsvertragsinhalte die Kampfmittel des zweiten Weges Streik und Aussperrung zum Einsatz zu bringen. Stattdessen soll der Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zwischen Dienstgeber und Dienstnehmern gesucht werden und zwar partnerschaftlich und in Kooperation.“  

Es bestehe durchaus „die Gefahr, dass mit dem Konzept der Dienstgemeinschaft etwas spirituell-theologisch überhöht wird, was eigentlich sehr handfest und irdisch ist“, sagte Kohlgraf: „Es geht um die Regelung der Arbeitsverhältnisse, um Arbeitsverträge und Entgeltordnungen, darum, wie Mitbestimmung funktionieren kann und wie wir mit den widerstreitenden Interessen umgehen. Es ist in der Tat eine Spannung zwischen dem Anspruch der Dienstgemeinschaft und dem Ideal, das sie zu verwirklichen sucht, auf der einen Seite und den vielen Fragen, die sich eben für die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen ergeben und die einer Regelung bedürfen.“ Die Überbetonung der spirituell-religiösen Dimension könne auch dazu verleiten, „mit frommer Tünche Probleme zu übermalen und unter dem Vorwand der Konsensorientierung Konflikte nicht auszutragen, die eigentlich ausgetragen gehören oder - im schlimmsten Fall - Rechte vorzuenthalten oder nicht wahrzunehmen“. 

Vor dem Bischof hatte Professor Dr. Friedhelm Hengsbach SJ unter der Überschrift „Der Dritte Weg - eine schattige Erfolgsgeschichte“ auch kritische Anmerkungen zum Dritten Weg gemacht. Anschließend diskutierte Hengsbach mit Bischof Kohlgraf auf dem Podium. Die Begrüßung hatte Maria Bedersdorfer gemeinsam mit dem Generalvikar des Bistums Mainz, Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, übernommen. Auch Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick und der Personaldezernent des Bistums Mainz, Domkapitular Prälat Hans-Jürgen Eberhardt, haben am „Tag der Dienstgemeinschaft“ teilgenommen.  Bischof Kohlgraf hatte zum Auftakt des Tages mit den Teilnehmern in der Mainzer Augustinerkirche Eucharistie gefeiert. 

Stichwort: Die DiAG-MAV

Über 500 Vertreter setzen sich im Bistum in den Mitarbeitervertretungen (MAV) im Rahmen des „Dritten Weges“ unter anderem für arbeitsrechtliche Fragen kirchlicher Mitarbeiter ein. Die einzelnen MAVen sind in der DiAG-MAV zusammengeschlossen. Aus den verschiedenen Arbeits- und Berufsgruppen im Bistum werden Vertreter in die DiAG-MAV entsandt. Die Amtsperiode aller Mitarbeitervertretungen beträgt vier Jahre. Im Bistum Mainz sind rund 10.000 Frauen und Männer in rund 170 kirchlichen Einrichtungen tätig. Aufgabe der DiAG-MAV ist unter anderem der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch mit den in ihr vertretenen MAVen. 

Stichwort: Der Dritte Weg

Der so genannte Dritte Weg ist der kirchliche Sonderweg, um Fragen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechtes ohne die bei Tarifverhandlungen üblichen Mechanismen von Streik und Aussperrung gemeinsam zu regeln. Der kirchliche Dienst steht unter dem Leitbild der Dienstgemeinschaft, das mit dem Konfrontationsmodell des Tarifvertragssystems unvereinbar ist. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft wurzelt in der Überzeugung, dass Dienstnehmer wie Dienstgeber sich in gleicher Weise der Kirche und ihrem Sendungsauftrag verpflichtet wissen. Der „erste Weg“ ist durch die einseitige Festlegung von Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber gekennzeichnet. Der „zweite Weg“ bezeichnet das Modell des Tarifvertragssystems. 

Hinweis: www.diag-mav-mainz.de