Stabsstelle Arbeitssicherheit eingerichtet

Generalvikar Giebelmann übergab Ernennungsurkunde an Vizejustitiar van der Broeck

BROECK--DER--GIEBELMANN--VAN (c) Bistum Mainz / Blum (Ersteller: Bistum Mainz / Blum)
Datum:
Mo. 17. Aug. 2009
Von:
tob (MBN)
Mainz. Der Mainzer Generalvikar, Prälat Dietmar Giebelmann, hat Professor Andreas van der Broeck am Montag, 17. August, die Ernennungsurkunde zum Leiter der neu geschaffenen Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bischöflichen Ordinariat überreicht. „Der Arbeitsbereich hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen“, sagte Giebelmann. „Dieser Tatsache tragen wir jetzt durch die Einrichtung der Stabsstelle Rechnung.“

van der Broeck, der stellvertretender Justitiar des Bistums Mainz ist und diese Aufgabe auch künftig wahrnehmen wird, war bisher bereits Vorsitzender des Koordinierungsausschusses für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und des Ausschusses für Arbeitsschutz.

„Hauptaufgabe der Stabsstelle ist es, Ansprechpartner und Beratungsstelle für die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bischöflichen Ordinariat zu sein", erläuterte van der Broeck. Längerfristig solle die Stelle auch die Koordinierungsfunktion für die Pfarreien des Bistums übernehmen und damit den Koordinierungsausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ergänzen.

Bereits im Jahr 2005 hatte das Bistum Mainz - als eine der ersten Diözesen in Deutschland - Präventionsvereinbarungen mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geschlossen. In den Verträgen hat sich das Bistum zur Ausweitung vorbeugender Maßnahmen in seinen Einrichtungen und Pfarreien für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz verpflichtet. Unter anderem werden in den Pfarreien und Einrichtungen des Bistums seitdem ehrenamtliche Ortskräfte als örtliche Ansprechpartner zum Abbau von Ungefallgefahren geschult.

Andreas van der Broeck (Jahrgang 1967) ist seit 1995 als Anwalt in einer Mainzer Kanzlei tätig. Seine Promotion legte er 1997 vor. Seit 2002 arbeitet er in der Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariates in Mainz. Im Jahr 2005 wurde er zum stellvertretenden Justitiar des Bistums ernannt; im gleichen Jahr erfolgte seine Zulassung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. An der Katholischen Fachhochschule (KFH) Mainz, wo er seit 2002 einen Lehrauftrag wahrnimmt, wurde er im Jahr 2008 zum Honorarprofessor ernannt. Darüber hinaus ist van der Broeck im Bistum als Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Abtei Kloster Engelthal engagiert.

Hinweis: Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Professor Andreas van der Broeck, Bischöfliches Ordinariat Mainz, Zentraldezernat, Tel.: 06131/253-141, Fax: 06131/253-562, E-Mail: leitung.arbeitssicherheit@bistum-mainz.de