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Deutsche Bischofskonferenz stellt Dokument „Seelsorge in der Lebenswelt der Polizei“ vor:Polizeiseelsorge ist verlässlicher Partner für die Polizei

Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht am 8. April 2025 das Dokument unabhängig vertraulich professionell: Seelsorge in der Lebenswelt der Polizei Ein Positionspapier zur Polizeiseelsorge. Es versteht sich als eine Konkretisierung des grundlegenden Seelsorgepapiers der Deutschen Bischofskonferenz In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche (2022) für das spezielle Feld der Polizeiseelsorge. Das Dokument hilft, die kirchliche Positionierung in die Polizei hinein deutlich zu machen. Es antwortet zugleich auf Anfragen aus polizeilichen und staatlichen Gremien und Organen, insbesondere von Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten, wie auch vonseiten der Innenministerien. Das Positionspapier enthält neben einer historischen Einordnung der Polizeiseelsorge seit der Weimarer Republik die theologische Begründung der Polizeiseelsorge und eine Beschreibung der verlässlichen Partnerschaft zwischen Polizeiseelsorge und Polizei und deren Bedeutung heute. Denn die Polizeiseelsorge ist ein besonderes Feld der Kooperation zwischen Staat und Kirche. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Polizeiseelsorge, die unterschiedlichen Formen der Einsatzbegleitung sowie das Thema Berufsethik beleuchtet. Der von der Polizeiseelsorge durchgeführte berufsethische Unterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Demokratieverständnisses der Polizistinnen und Polizisten.

Zur Einordnung des Dokuments in die Praxis betont Bischof Dr. Peter Kohlgraf (Mainz), der Vorsitzende der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz: „Polizistinnen und Polizisten sind in ihrem beruflichen Alltag häufiger als die meisten anderen Menschen mit Situationen konfrontiert, in denen existenzielle Fragen aufkommen. Die Polizeiseelsorge ist dann ein verlässlicher und geschätzter Partner in der Begleitung. So kann auch der Polizeialltag immer wieder ein Ort sein, an dem Kirche spürbar wird.

Derzeit sind bundesweit etwa 100 Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Länderpolizeien und die Bundespolizei im Dienst. Weihbischof Wolfgang Bischof (München und Freising) ist der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für die Polizeiseelsorge im Bund und in den Ländern. Er definiert die Bedeutung dieses Dienstes so: „Die Polizeiseelsorge begleitet mit hoher fachlicher, menschlicher und seelsorglicher Kompetenz, mit großer Feldkompetenz intensiv Menschen in der Polizei, unabhängig von Konfession und Religion, Weltanschauung, Geschlecht oder Rang. Sie gibt damit an einem besonderen Ort in der Welt Zeugnis von der Liebe Gottes zu uns Menschen. Sie ist damit auch gleichzeitig ein Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit der Polizistinnen und Polizisten und aller anderen Bediensteten in den Polizeien der Länder und des Bundes.

Seit über 100 Jahren ist die katholische Kirche durch ihre Seelsorgerinnen und Seelsorger an der Seite der Polizistinnen und Polizisten und der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei. In ihrem seelsorglichen Dienst sind sie professionelle Begleiterinnen und Begleiter auf den beruflichen und persönlichen Lebenswegen der Polizei.

Quelle: Dt. Bischofskonferenz, Pressemitteilung Nr. 053, 08.04.2025
https://www.dbk.de/presse/dokument-ueber-polizeiseelsorge

DBK PSS
Datum:
8. Apr. 2025
Von:
Markus Reuter

Deutsche Bischofskonferenz stellt Dokument „Seelsorge in der Lebenswelt der Polizei“ vor

Die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht am 8. April 2025 das Dokument unabhängig vertraulich professionell: Seelsorge in der Lebenswelt der Polizei Ein Positionspapier zur Polizeiseelsorge. Es versteht sich als eine Konkretisierung des grundlegenden Seelsorgepapiers der Deutschen Bischofskonferenz In der Seelsorge schlägt das Herz der Kirche (2022) für das spezielle Feld der Polizeiseelsorge. Das Dokument hilft, die kirchliche Positionierung in die Polizei hinein deutlich zu machen. Es antwortet zugleich auf Anfragen aus polizeilichen und staatlichen Gremien und Organen, insbesondere von Polizeipräsidentinnen und Polizeipräsidenten, wie auch vonseiten der Innenministerien. Das Positionspapier enthält neben einer historischen Einordnung der Polizeiseelsorge seit der Weimarer Republik die theologische Begründung der Polizeiseelsorge und eine Beschreibung der verlässlichen Partnerschaft zwischen Polizeiseelsorge und Polizei und deren Bedeutung heute. Denn die Polizeiseelsorge ist ein besonderes Feld der Kooperation zwischen Staat und Kirche. Darüber hinaus werden die Aufgaben der Polizeiseelsorge, die unterschiedlichen Formen der Einsatzbegleitung sowie das Thema Berufsethik beleuchtet. Der von der Polizeiseelsorge durchgeführte berufsethische Unterricht leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Demokratieverständnisses der Polizistinnen und Polizisten.

Zur Einordnung des Dokuments in die Praxis betont Bischof Dr. Peter Kohlgraf (Mainz), der Vorsitzende der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz: „Polizistinnen und Polizisten sind in ihrem beruflichen Alltag häufiger als die meisten anderen Menschen mit Situationen konfrontiert, in denen existenzielle Fragen aufkommen. Die Polizeiseelsorge ist dann ein verlässlicher und geschätzter Partner in der Begleitung. So kann auch der Polizeialltag immer wieder ein Ort sein, an dem Kirche spürbar wird.

Derzeit sind bundesweit etwa 100 Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Länderpolizeien und die Bundespolizei im Dienst. Weihbischof Wolfgang Bischof (München und Freising) ist der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für die Polizeiseelsorge im Bund und in den Ländern. Er definiert die Bedeutung dieses Dienstes so: „Die Polizeiseelsorge begleitet mit hoher fachlicher, menschlicher und seelsorglicher Kompetenz, mit großer Feldkompetenz intensiv Menschen in der Polizei, unabhängig von Konfession und Religion, Weltanschauung, Geschlecht oder Rang. Sie gibt damit an einem besonderen Ort in der Welt Zeugnis von der Liebe Gottes zu uns Menschen. Sie ist damit auch gleichzeitig ein Ausdruck der Wertschätzung der Arbeit der Polizistinnen und Polizisten und aller anderen Bediensteten in den Polizeien der Länder und des Bundes.

Seit über 100 Jahren ist die katholische Kirche durch ihre Seelsorgerinnen und Seelsorger an der Seite der Polizistinnen und Polizisten und der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei. In ihrem seelsorglichen Dienst sind sie professionelle Begleiterinnen und Begleiter auf den beruflichen und persönlichen Lebenswegen der Polizei.

Quelle: Dt. Bischofskonferenz, Pressemitteilung Nr. 053, 08.04.2025
https://www.dbk.de/presse/dokument-ueber-polizeiseelsorge