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Kurshinweise

  1. Teilnahmeberechtigung

Alle angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zuständigkeit der Abeiltung sind unabhängig vom Beschäftigungsumfang berechtigt, Fortbildungen unserer Abteilung in Anspruch zu nehmen.

Auf Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Ehrenamtliche hingegen erstreckt sich diese Berechtigung im Regelfall nicht.

  1. Anmeldung

Anmeldungen müssen auf dem vorgesehenen Formular erfolgen; sie werden verbindlich, sobald Ihr/e Vorgesetzte/r den Antrag mit dem Vermerk "genehmigt" oder "Ok" an uns weiterleitet.
Wenige Tage nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Mail. Wenn Sie nach zwei Wochen keine Anmeldebestätigung erhalten haben, rufen Sie uns bitte an, um sicherzustellen, dass Ihre Anmeldung eingegangen ist.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Anmeldetermine

Bitte haben Sie Verständnis für die frühen Anmeldetermine, die wir setzen müssen, um Ausfall- und Stornogebühren zu vermeiden. Deswegen bitten wir Sie, die angegebenen Anmeldetermine unbedingt einzuhalten.

Anschreiben zum Kurs

Etwa zwei Wochen vor Kursbeginn erhalten Sie ein Schreiben mit den nötigen organisatorischen Hinweisen zur Veranstaltung.

  1. Abmeldung oder kurzfristige Verhinderung

Bei Abmeldung vom Kurs benachrichtigen Sie die Abteilung Personalentwicklung und Beratung und gleichzeitig ihre/ihren Vorgesetzten. Der/die Vorgesetzte wird auch durch Abteilung Personalentwicklung und Beratung über die Abmeldung vom Kurs in Kenntnis gesetzt.  Unentschuldigtes Fehlen beim Kurs entspricht arbeitsrechtlich dem unentschuldigten Fehlen am Arbeitsplatz. 

Wenn Sie sich nach dem Anmeldeschluss wieder von einem Kurs abmelden, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euround ggf. Stornierungskosten (Unterkunftskosten, Honorarkosten) an, die wir Ihrer Dienststelle in Rechnung stellen. Je nach Grund der Verhinderung und/oder Kurzfristigkeit der Absage können derartige Kosten durch die Dienststelle an Sie weitergegeben werden. 

  1. Teilnehmerbeitrag

Während des Kurses sind alle Kurskosten (Referentenkosten, Materialkosten und Verpflegungskosten) und bei mehrtägigen Kursen die Übernachtungskosten im Teilnehmerbeitrag enthalten.

Mitarbeitende oder Interessierte, die nicht in die Zuständigkeit der Abteilung fallen, können bei freien Kapazitäten an Qualifizierungen teilnehmen. Es werden die Vollkosten des Kurses als Teilnehmerbeitrag abgerechnet. Bitte sprechen Sie uns ggf. an. 

  1. Fahrtkosten

Fahrtkosten für Fortbildungskurse werden für Mitarbeitende über die Abteilung Personalentwicklung und Beratung erstattet. Während des besuchten Kurses liegt eine entsprechende Liste aus, in die Sie die gefahrenen Kilometer eintragen oder Ihre sonstigen Fahrtkosten angeben können. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. bei Parkkosten benötigen wir die Fahrkarte/Parkquittung entweder im Original oder als Kopie bzw. Handyfoto, die Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen nach Kursende zusenden (Ausschlussfrist).

  1. Ordnung zu Qualifizierungsmaßnahmen

Siehe Kirchl. Amtsblatt für das Bistum Mainz – 163. Jg., Nr. 13, 12.11.2021, 124ff

Bei weiteren Fragen:

Melden Sie sich gerne bei uns persönlich unter: 

Heringbrunnengasse 4
55116 Mainz
Rheinland-Pfalz Deutschland