Sinn und Zweck von Qualifizierungsmaßnahmen im Bistum Mainz
Eine kontinuierliche und zielgerichtete Fortbildung aller Mitarbeitenden der Dienstgemeinschaft im Bistum bildet das qualitative Fundament der angebotenen Dienstleistungen, sowie für die Zufriedenheit der Dienstleistungsempfänger und der Mitarbeitenden selbst. Im Kontext des lebenslangen Lernens stellt die Qualifizierung einen essenziellen Baustein der Personalentwicklung dar, der direkt zur beruflichen und persönlichen Entfaltung und Zufriedenheit jedes Einzelnen beiträgt. Eine systematische Erfassung und Diskussion des Weiterbildungsbedarfs findet optimalerweise im Rahmen von Mitarbeitergesprächen statt. Dies ermöglicht eine individuelle und bedarfsgerechte Planung der Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht nur die Fachkompetenzen der Mitarbeitenden erweitern, sondern sie auch auf zukünftige Herausforderungen vorbereiten.
Grundlage
Als Grundlage neben dem TvöD gilt die Qualifizierungsordnung des Bistum Mainz. Das Bistum fördert Qualifizierung für Mitarbeitende der Dienstgemeinschaft.; eine Orientierung bietet das Kirchliche Amtsblatt (Kirchliches Amtsblatt 2021 - 11- Nr. 13). Mitarbeitende dürfen in der Regel an fünf Tagen im Jahr an Qualifizierungesmaßnahmen teilnehmen, mit der Führungskraft können individuell abweichende Regelungen getroffen werden. Dabei werden in der Qualifizierungsordnung zwei Arten von beruflicher Qualifizierung unterschieden.
Verpflichtende Qualifizierung
Die Beschäftigten sind verpflichtet, an vom Dienstgeber angeordneten Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Kosten der verpflichtenden Qualifizierung trägt der Dienstgeber. Verpflichtende Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit.
Vereinbarte Qualifizierung
Vereinbarte Qualifizierung ist mit der Führungskraft frühzeitig abzusprechen und von dieser zu genehmigen. Der Umfang der Erstattung von Kursgebühren, Reisekosten und Nebenkosten richtet sich nach dem betrieblichen Nutzen. Die Kostenteilung gliedert sich wie folgt:
– mit betrieblichem Nutzen 50 %
– hohem betrieblichem Nutzen 75 %
– vollem betrieblichem Nutzen 100 %
Qualifizierungsmaßnahmen mit einem anerkannten betrieblichen Nutzen von mindestens 50% werden bis zur Höhe der individuellen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit als Arbeitszeit vereinbart.
Für Qualifizierungsmaßnahmen ohne betrieblichem Nutzen (s.o.) kann der Anteil des Dienstgebers in der Gewährung von Freistellung bestehen.
Umfangreichere Qualifizierungsmaßnahmen
(Zusatzstudium | Promotion | Meisterprüfung | Verwaltungsprüfung)
Zusatzqualifikationen und Weiterbildungen im Rahmen der Personalentwicklung, die die Ausübung von anderen beruflichen Tätigkeiten ermöglichen, können davon abweichend aufgrund individueller Vereinbarung gefördert werden. Auf eine angemessene Kostenverteilung ist zu achten.
Verfahren
Interne Qualifizierungen (in der Regel bis zu fünf Tage)
sind entweder verpflichtende Qualifizierungen oder vereinbarte Qualifizierungen und in der Regel von vollem (100%) betrieblichem Nutzen; diese Qualifizierungen können direkt über unsere Homepage gebucht werden.
fortbildung@bistum-mainz.de | 06131-253181 | Veranstaltungsportal
Externe Qualifizierungen
Externe Qualifizierungen müssen mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden, bei umfangreichen Maßnahmen (z.B. langfristige Weiterbildungen), ist eine Beantragung mindestens drei Monate vor Beginn zu empfehlen. Das Antragsformular ist digital verfügbar.
Die Mitarbeitendenvertretung und die jeweiligen Dezernent:innen, Personalreferent:innen und Vorgesetzten sind in das Genehmigungsverfahren mit eingebunden.
Zu den externen Qualifizierungen gehören auch Angebote unserer Partner wie zum Beispiel TPI oder Caritas, welche gegebenenfalls auf unserer Homepage beworben, aber nicht von uns veranstaltet werden.
qualifizierung@bistum-mainz.de | 06131-253181 | Antragsformular für externe Qualifizierungen
In-House Qualifizierungen
In-House Qualifizierungen können in Absprache mit der Abteilung Personalentwicklung & Beratung organisiert und begleitet werden.
pe@bistum-mainz.de| 06131-253181