Finanzbericht des Bistums Mainz 2017

Kirchensteuerrat verabschiedet Jahresabschluss 2017

Kohlgraf: Finanzielle Ressourcen bilden Grundlage künftiger pastoraler Planungen

Kirchensteuerrat 2018 (c) Bistum Mainz / Matschak
Datum:
Do. 9. Aug. 2018
Von:
am (MBN)

Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates unter Vorsitz von Bischof Peter Kohlgraf hat die Finanzverwaltung des Bistums Mainz am Mittwoch, 8. August, im Erbacher Hof den zusammengefassten Jahresabschluss 2017 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde wie im vergangenen Jahr nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form aufgestellt. Nach einer Aussprache wurde der Abschluss, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden ist, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet.

Kohlgraf dankte dem Finanzdirektor des Bistums Mainz, Christof Molitor, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung für ihre Arbeit. „Der Blick auf unsere finanziellen Ressourcen bildet die Grundlage für unsere künftigen pastoralen Planungen“, sagte er. „Unsere Strukturen werden sich an der voraussichtlichen Entwicklung der Katholikenzahlen in den Dekanaten, dem pastoralen Personal, das uns zur Verfügung steht, und geringer werdenden finanziellen Mitteln ausrichten müssen“, sagte der Bischof. Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, der Generalvikar des Bistums Mainz ist, unterstrich in diesem Zusammenhang: „Uns bewegt die Frage, welche seelsorglichen Akzente wir in den kommenden Jahren setzen sollen, und wie wir diese mit dem uns zur Verfügung stehenden Geld kreativ umsetzen können.“ Bentz ist auch Ökonom des Bistums Mainz.

Blick auf die Kirchensteuerentwicklung

Im laufenden Jahr 2018 haben sich die Kirchensteuereinnahmen im Bistum Mainz bis einschließlich Juli mit minus 7,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr negativ entwickelt. Zwar seien die Einnahmen aus der Kirchenlohnsteuer mit plus 3,7 Prozent konjunkturell positiv, sagte Finanzdirektor Molitor. Allerdings sei die Kircheneinkommenssteuer deutlich negativ, was mit einer hohen Kirchensteuerrückzahlung in Rheinland-Pfalz in der ersten Jahreshälfte zusammenhänge. Er hoffe, dass dieser negative Einmaleffekt im Laufe des Jahres kompensiert werden könne.

Die Bilanzsumme beläuft sich auf 1,23 Milliarden Euro. Vom Gesamtvermögen an Grundstücken und Bauten in Höhe von 255,9 Millionen Euro zum 31. Dezember 2017 entfallen knapp 90 Prozent auf kirchliche Gebäude wie Kirchen, Klöster, Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Bildungs- und Tagungshäuser. Neben dem Sachanlagevermögen sind die Wertpapiere des Anlagevermögens (863,8 Millionen Euro) größter Aktivposten. Dem Wertpapiervermögen stehen aber Verpflichtungen in gleicher Höhe insbesondere aus Altersversorgung für Geistliche und Lehrer sowie Bauerhaltung gegenüber. Das Bistum Mainz und die Pfarreien unterhalten rund 1.700 Immobilien.

Die Gesamterträge summieren sich auf 311,3 Millionen Euro, wovon der Großteil aus Kirchensteuern stammt (221,3 Millionen Euro). Insgesamt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 7,15 Millionen Euro. Der Verlust ist insbesondere auf die Verminderung des Rechnungszinses für die Pensions- und Beihilferückstellungen zurückzuführen und wurde durch Entnahmen aus den dafür gebildeten Zweckrücklagen ausgeglichen, so dass sich ein Bilanzgewinn von null Euro ergibt. Wegen einer weiteren Verminderung des handelsrechtlich vorgegebenen Rechnungszinses für die Pensions- und Beihilferückstellungen wird auch für das Jahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag gerechnet.

Stichwort: Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist Dr. Volker Kurz aus Mühlheim-Dietesheim. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.

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