Mainz. Bei der Sitzung der Vollversammlung des Kirchensteuerrates hat die Finanzverwaltung des Bistums Mainz den zusammengefassten Jahresabschluss 2018 für das Bistum Mainz und den Bischöflichen Stuhl zu Mainz vorgelegt. Der Jahresabschluss wurde, wie bereits in den vergangenen Jahren, nach den handelsrechtlichen Vorschriften in der für große Kapitalgesellschaften vorgeschriebenen Form aufgestellt.
Nach einer Aussprache wurde der Abschluss, der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen wurde, von den Mitgliedern des Kirchensteuerrates verabschiedet. Die Sitzung fand am Dienstagabend 11. Juni, im Erbacher Hof in Mainz unter Vorsitz von Bischof Peter Kohlgraf statt.
Die Bilanzsumme des Bistums Mainz beläuft sich auf 1,27 Milliarden Euro. Neben dem Sachanlagevermögen (264,1 Millionen Euro) sind die Wertpapiere des Anlagevermögens (871,9 Millionen Euro) größter Aktivposten. Dem Wertpapiervermögen stehen Verpflichtungen in gleicher Höhe insbesondere aus der Altersversorgung für Geistliche (269 Priester im aktiven Dienst) und Lehrer (376 verbeamtete Lehrer sowie 31 Beamte in der Verwaltung im aktiven Dienst) sowie Bauerhaltung gegenüber. Das Bistum Mainz und die Pfarreien unterhalten rund 1.700 Immobilien.
Die Gesamterträge für 2018 summieren sich im Jahresabschluss auf 314,3 Millionen Euro. Die Kirchensteuereinnahmen waren mit 217,9 Millionen Euro etwas niedriger als im Vorjahr (221,3 Millionen Euro). Der Jahresabschluss 2018 fällt durch teilweise einmalige Sondereffekte bei den Verpflichtungen für die Altersversorgung aus dem Rahmen. Durch die weiter anhaltende Niedrigzinsphase wurde der Rechnungszins weiter abgesenkt, wie es das Handelsgesetzbuch vorschreibt. Das bedeutet eine Mehrbelastung von 42,6 Millionen Euro. Die sogenannten Sterbetafeln wurden nach einigen Jahren aufgrund der mittlerweile veränderten durchschnittlichen Lebenserwartung neu berechnet. Das hat eine zusätzliche Belastung von 19,1 Millionen Euro zur Folge. Beide Faktoren summieren sich auf eine Belastung von 61,7 Millionen Euro. Somit ergibt sich ein rechnerischer Jahresfehlbetrag von 47,2 Millionen Euro. Die Eigenkapitalquote sinkt von 46,1 auf 40,7 Prozent.
Trotz des außergewöhnlich hohen Jahresfehlbetrags resultiert aus der laufenden Tätigkeit ein Liquiditätsüberschuss des Bistums von 43,6 Millionen Euro. Das heißt: Sämtliche Verpflichtungen zur Altersversorgung kann das Bistum weiterhin durch Finanzanlagen und liquide Mittel decken.
Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, der Generalvikar und Ökonom des Bistums Mainz ist, machte deutlich, dass auch in den kommenden Jahren weiterhin mit einem bilanziellen Defizit zu rechnen sei, da sich die Situation an den Kapitalmärkten nicht absehbar verändern werde. Man habe jedoch ausreichend Vorsorge getroffen. Es wurden entsprechende Zweckrücklagen gebildet. Durch entsprechende Entnahmen daraus könne das Defizit ausgeglichen werden. „In den kommenden Jahren werden die Kirchensteuereinnahmen voraussichtlich stagnieren. Aber die Personal- und Sachkosten sowie die Aufwendungen für Instandhaltungen werden steigen. Das Bistum Mainz verfügt über eine noch robuste Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Wir sind in guter Weise handlungsfähig. Jetzt gilt es aber, ohne weitere Verzögerungen die Weichen zu stellen und mit Nachdruck die Aufwandsseite des Bistums Mainz strukturell an die zukünftigen finanziellen Möglichkeiten anzupassen. Nur wenn wir jetzt mutig und entschieden handeln, können wir nachhaltig stabile wirtschaftliche Verhältnisse gewährleisten“, sagte Bentz. „Wenn wir jetzt im Pastoralen Weg die Frage stellen, was es bedeutet, angesichts der sich wandelnden Rahmenbedingungen Ressourcen zu teilen, dann sind wir alle angefragt, was wir dazu beitragen können, dass wir als Bistum nicht über unsere Verhältnisse leben.“
Christof Molitor, Finanzdirektor des Bistums Mainz, gab einen Überblick zur Kirchensteuerentwicklung. Im laufenden Jahr 2019 haben sich die Kirchensteuereinnahmen im Bistum Mainz bis einschließlich Mai gegenüber dem Vorjahr sehr positiv entwickelt. Dabei stiegen die Einnahmen aus der Kirchenlohnsteuer um 4,1 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum an. Eine konjunkturelle Abkühlung zeichne sich bei dem Steueraufkommen bisher noch nicht ab; für den weiteren Jahresverlauf werde aber mit einem nachlassenden Momentum gerechnet. Die Kircheneinkommensteuer sei ebenfalls sehr positiv und liege mit 10,6 Millionen Euro über dem Vorjahresaufkommen. Zu beachten sei dabei aber, dass die Vergleichszahlen aus dem Vorjahr aufgrund eines Einmaleffekts in Rheinland-Pfalz sehr negativ gewesen seien. Das anhaltend niedrige Zinsniveau führe dazu, dass die Kirchenabgeltungsteuer um 27,5 Prozent unter dem Vorjahreswert liege. Insgesamt werde für das Jahr 2019 mit leicht steigenden Kirchensteuereinnahmen gerechnet, sagte Molitor.
Molitor erläuterte außerdem die Neuorganisation der Finanzverwaltung für die Pfarreien im Bistum Mainz, die bis Ende 2020 umgesetzt sein soll. Ab dem Jahr 2021 ergeben sich auch für die Kirchengemeinden Änderungen durch das Umsatzsteuergesetz (§2b UStG). Dies habe neben der Einführung einer neuen Finanzbuchhaltungssoftware auch organisatorische Veränderungen zur Folge. Auch auf der Ebene der Pfarreien werde künftig die doppische Buchführung eingeführt. Das bisherige System aus zehn Rendanturen und dem Gesamtverband Mainz sowie rund 70 Kirchenrechnerinnen und Kirchenrechnern wird aufgelöst und durch neue Strukturen ersetzt. Künftig werde es eine zentrale Buchhaltungsstelle im Finanzdezernat des Bischöflichen Ordinariates geben sowie mehrere dezentrale Verwaltungsstellen, sagte Molitor. Neben einer Entlastung der Pfarreien von Verwaltungsaufgaben ermögliche die Neuorganisation eine größere Transparenz und Vergleichbarkeit in Finanzfragen. „Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, was mit den Kirchensteuern geschieht und auch wir als Bistum werden mit dem einheitlichen System einen besseren Überblick erhalten“, betonte Molitor.
Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Wirtschaftsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest, und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind nach den Statuten unter anderen der Mainzer Bischof als Vorsitzender, der Generalvikar als sein Stellvertreter sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Geschäftsführender Vorsitzender ist Dr. Volker Kurz aus Mühlheim-Dietesheim. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.