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Bundesregierung beschließt „Zukunftspaket Ehrenamt“

bundestag
Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 verabschiedet und damit den Startschuss für die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Zukunftspakt Ehrenamt gegeben. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement deutlich zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen.
Datum:
24. Sept. 2025
Von:
Theresa Weber

Kernpunkte des Gesetzes:

  • Erhöhung der Pauschalen für Ehrenamtliche:
    Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro. Auch die Haftungsprivilegierung für ehrenamtlich Tätige wird vereinheitlicht und auf 3.300 Euro angehoben.

  • Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen:
    Gemeinnützige Vereine profitieren künftig von höheren steuerlichen Freigrenzen und vereinfachten Nachweispflichten. Die Grenze für die zeitnahe Mittelverwendung wird von 50.000 auf 100.000 Euro jährlich verdoppelt. Die Freigrenzen für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sowie für die Pflicht zur Sphärenaufteilung steigen jeweils von 45.000 auf 50.000 Euro. 

  • Weitere Maßnahmen im Rahmen des Zukunftspakts Ehrenamt:
    Geplant sind zusätzliche Schritte zur Entlastung und Förderung des Engagements, darunter Vereinfachungen im Vereins- und Datenschutzrecht sowie der Ausbau staatlicher Förderstrukturen – insbesondere durch die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt. [

Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und sind Teil eines umfassenden Pakets zur Stärkung des Ehrenamts und zur finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger