Zum Inhalt springen

GEMA Befreiung für Ehrenamt in Hessen zum 1. Januar 2025

Musik Pfarreifest
Das ehrenamtliche Engagement ist das Herzstück vieler Vereine und gemeinnütziger Organisationen in Hessen. Um sie weiter zu stärken und finanziell zu entlasten, stellt das Land Hessen ab dem 1. Januar 2025 eine bedeutende Neuerung vor: Durch den GEMA-Pakt können bestimmte Veranstaltungen von GEMA-Gebühren befreit werden. Mit einer jährlichen Förderung von bis zu 400.000 Euro bis zum Jahr 2028 erhalten Vereine mehr Spielraum, ihre Feste und Veranstaltungen ohne zusätzliche Kosten für Musik durchzuführen.
Datum:
30. Apr. 2025
Von:
Theresa Weber

Gute Nachrichten für ehrenamtliche Vereine in Hessen: GEMA-Befreiung ab 2025!

 

Ab dem 1. Januar 2025 erhalten ehrenamtliche Vereine und gemeinnützige Organisationen in Hessen eine finanzielle Entlastung: Dank des GEMA-Pakts, für den das Land Hessen bis 2028 jährlich bis zu 400.000 Euro bereitstellt, können bestimmte Veranstaltungen von GEMA-Gebühren befreit werden.

Das bedeutet mehr Freiheit für eintrittsfreie Vereinsfeste mit Live-Musik oder Musik von Tonträgern – ohne zusätzliche Kosten! Diese Maßnahme ist ein bedeutender Schritt zur Förderung des Ehrenamts und ermöglicht es Vereinen, ihre Veranstaltungen mit mehr Kreativität und Leichtigkeit zu gestalten.

Welche Veranstaltungsformate in den Genuss der Befreiung kommen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Beantragung funktioniert, erfahren Interessierte auf der offiziellen Webseite des Landes Hessen.