Zum Inhalt springen

Warum brauchen wir Arbeitsschutz im Ehrenamt und freiwilligen Engagement?

Engagement soll sicher sein!

Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement tragen unsere Kirche und Gesellschaft. Doch Freiwillige sind oft realen Gefahren ausgesetzt – bei körperlicher Arbeit, im Notfalleinsatz oder bei großen Veranstaltungen. Der Schutz ihrer Gesundheit ist nicht nur moralisch geboten, sondern auch rechtlich verankert. Organisationen, die Arbeitsschutz ernst nehmen, zeigen Wertschätzung für ihre Helferinnen und Helfer und schaffen Vertrauen für nachhaltiges Engagement.

Wir möchten, dass …

  • Ihr Engagement Ihnen einen Mehrwert bietet und Sie es gesund und sicher ausüben können.
  • Sie abends so gesund nach Hause kommen, wie Sie morgens gegangen sind.
  • sich alle Beteiligten ihrer je eigenen Verantwortung bewusst sind.
  • der Verwaltungsrat für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sorgt.
  • Sie einen verlässlichen Ort haben, um sich über Arbeitsschutz zu informieren.
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Definitionen notwendiger Begrifflichkeiten

Was bedeutet eigentlich Gefährdungsberufteilung, Unterweisung und Befähigung?

Diese Begriffe tauchen im Rahmen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen immer wieder auf, aber was bedeutet das eigentlich? Damit Sie ihre Arbeit besser und mit ruhigerem Gewissen machen können, hier kurze Erklärungen zu den einzelnen Begriffen.

Gefährdungsbeurteilung

 

Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt arbeitsbedingte Risiken, bewertet sie und legt Schutzmaßnahmen fest. Verantwortlich ist der Arbeitgeber – unterstützt durch Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen und die Beschäftigten selbst. Die Mitarbeitervertretung ist stets einzubeziehen.

Brandschutzorganisation

 

Im Brandfall müssen alle Tätigen die Arbeitsstätte sicher verlassen können. Fluchtwege und Sammelplätze müssen bekannt sein. Feuerlöschgeräte müssen bereitgestellt, Brandschutzhelfer ausgebildet und benannt werden. Verantwortliche müssen der Feuerwehr im Notfall Auskunft geben können.

Unterweisung

 

Schutzmaßnahmen müssen allen haupt- und ehrenamtlich Tätigen bekannt sein. Dies sichert die mindestens jährliche Unterweisung (bei jugendlichen Beschäftigten halbjährlich). Sie wird durch die für den Arbeitsschutz verantwortliche Person durchgeführt und muss dokumentiert werden. Vorlagen bieten Berufsgenossenschaften und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Erste-Hilfe-Organisation

 

Die Versorgung von Verletzten und akut Erkrankten muss jederzeit sichergestellt sein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Standorte der Verbandkästen festgelegt. Durch Aushang müssen Verhaltensregeln, Ersthelfer:innen, der nächste Durchgangsarzt sowie das zuständige Krankenhaus bekannt gemacht werden.

Betriebsanweisung

 

Betriebsanweisungen sind verbindliche, schriftliche Anordnungen der Führungskräfte zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit. Sie sind für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Biostoffe und Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial erforderlich. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Betriebsanweisungen werden ausgehängt oder ausgehändigt und in der Unterweisung besprochen.

Befähigung für besondere Tätigkeiten

 

Für bestimmte Arbeiten ist eine besondere Befähigung erforderlich – etwa für den Aufbau von Gerüsten, den Umgang mit Gasflaschen oder das Prüfen von Leitern. Ob eine solche Befähigung notwendig ist, wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt.

Für wen sind Sie zuständig?

Ob Sie Verantwortung tragen oder selbst aktiv sind – hier finden Sie die passenden Informationen für Ihre Rolle.

Wissenswertes für Leitungsgremien als Verantwortungsträger:innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Als Verwaltungsrat (KVR) oder Mitglied des Leitungsgremiums eines Vereines oder Verbandes sind Sie Verantwortungsträger:in. Das Gremium trägt die Verantwortung für alle, innerhalb der juristischen Person tätigen Menschen. Wir unterstützen Sie dabei zu verstehen, was das bedeutet und wie Sie der Aufgabe gerecht werden zu können.

Arbeitsschutz für Menschen in ehrenamtlichen Feldern

Unter Personen in praktischer Tätigkeit fallen Alle, die im Auftrag ihrer jeweiligen übergeordneten, juristischen Person aktiv werden. Um Ihre Tätigkeit rechtssicher und unter Beachtung des Versicherungsschutzes ausführen zu können, möchten wir Ihnen Unterstützung bieten.