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Warum brauchen wir Arbeitsschutz im Ehrenamt und freiwilligen Engagement?

Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement spielen eine entscheidende Rolle in unserer Kirche und Gesellschaft. Menschen setzen sich selbstlos ein, um anderen zu helfen, soziale Projekte zu unterstützen und ihre Gemeinschaft zu stärken. Denn freiwillige Helfer setzen sich oft potenziellen Gefahren aus – sei es bei körperlicher Arbeit, im Notfalleinsatz oder bei großen Veranstaltungen. Der Schutz ihrer Gesundheit ist nicht nur moralisch geboten, sondern auch rechtlich verankert . Arbeitsschutz nicht nur für bezahlte Arbeit, sondern auch für freiwillige Tätigkeiten, zum Schutz aller Beteiligten, unerlässlich. Organisationen, die Arbeitsschutz ernst nehmen, zeigen Wertschätzung für ihre Helfer und schaffen Vertrauen. Ein sicherer Einsatz ist die Grundlage für nachhaltiges Engagement, das allen zugutekommt.

Was wir im Bistum Mainz konkret möchten, wenn wir an Arbeitsschutz von Ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten in verschiedenen Aufgabenbereichen denken:

Wir möchten, dass...

    • ... Ihr Engagement für Sie einen Mehrwert bietet und Sie dieses gesund und sicher ausüben können.
    • ... Sie abends so gesund nach Hause kommen, wie Sie morgens gegangen sind.
    • ... sich alle Beteiligten Ihrer je eigenen Verantwortung bewusst sind.
    • ... der Verwaltungsrat für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen seiner haupt- und ehrenamtlich Tätigen sorgt.
    • ... sie einen Ort haben, sich über das Thema Arbeitsschutz zu informieren
Stabsstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Definitionen notwendiger Begrifflichkeiten

Was bedeutet eigentlich Gefährdungsberufteilung, Unterweisung und Befähigung?

Diese Begriffe tauchen im Rahmen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen immer wieder auf, aber was bedeutet das eigentlich? Damit Sie ihre Arbeit besser und mit ruhigerem Gewissen machen können, hier kurze Erklärungen zu den einzelnen Begriffen.

Arbeitgeber sind verpflichtet sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, kurz Gefährdungsbeurteilung genannt, bildet den zentralen Baustein dazu. Hierbei werden die arbeitsbedingten Gefährdungen auf die Tätigen ermittelt, das Risiko bewertet und Maßnahmen zur Reduzierung von Gefährdungen festgesetzt. Für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber verantwortlich. Dabei kann er Unterstützung finden bei Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen und selbstverständlich sollten die jeweiligen Beschäftigten einbezogen werden, da diese ihren Arbeitsplatz und die Gefährdungen hautnah erleben. Es gilt zu beachten, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen auch die Mitarbeitervertretung einzubeziehen ist.

Die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgesetzten Schutzmaßnahmen müssen den haupt- und ehrenamtlich Tätigen bekannt sein. Dies wird durch die mind. jährlich stattfindende Unterweisung (jugendliche Beschäftigte halbjährlich) sichergestellt. Die Unterweisung ist durch die für den Arbeitsschutz verantwortliche Person durchzuführen und ist zu dokumentieren. Vorlagen zur Dokumentation bieten die Berufsgenossenschaften, aber auch die zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit an.

Betriebsanweisungen sind verbindliche und schriftliche Anordnungen der Führungskräfte gegenüber ihren Mitarbeitern, um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Sie sind für Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Biostoffe und für verschiedene Tätigkeiten mit hohem Gefährdungspotenzial erforderlich. Ihre Notwendigkeit wird zudem im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, wenn arbeitsbedingte Gefährdungen der Beschäftigten auf anderem Weg nicht ausgeschlossen werden können. Betriebsanweisungen werden durch Aushängen oder Aushändigen bekannt gemacht und die Inhalte im Zuge der Unterweisung mit den Mitarbeitenden besprochen.

Im Falle eines Brandes müssen haupt- und ehrenamtlich Tätige die Arbeitsstätte sicher verlassen können. Dazu muss der Brandschutz nachvollziehbar organisiert sein und alle Tätigen müssen die Fluchtwege und die Sammelplätze kennen. Um Entstehungsbrände löschen zu können sind zum einen Feuerlöschgeräte zur Verfügung zu stellen und zum anderen Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen und zu benennen. Zudem müssen für den Arbeitsschutz verantwortliche Personen im Falle eines Notfalles den Einsatzkräften der Feuerwehr auskunftsfähig sein.

Die Versorgung von Verletzten und akut Erkrankten muss sichergestellt sein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die Standorte der notwendigen Verbandkästen zu ermitteln. Darüber hinaus müssen die wichtigsten Verhaltensregeln und Akteure der Ersten Hilfe (z.B. Ersthelfer:innen, nächster Durchgangsarzt und Krankenhaus) bei einem Notfall durch Aushang bekannt gemacht werden. 

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird auch ermittelt, ob für besondere Arbeiten eine besondere Befähigung erforderlich ist. Z.B. zum Aufbau von Gerüsten, zum Umgang mit Gasflaschen oder zum Prüfen von Leitern.  

Wissenswertes für Leitungsgremien als Verantwortungsträger:innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Als Verwaltungsrat (KVR) oder Mitglied des Leitungsgremiums eines Vereines oder Verbandes sind Sie Verantwortungsträger:in. Das Gremium trägt die Verantwortung für alle, innerhalb der juristischen Person tätigen Menschen. Wir unterstützen Sie dabei zu verstehen, was das bedeutet und wie Sie der Aufgabe gerecht werden zu können.

Arbeitsschutz für Menschen in ehrenamtlichen Feldern

Unter Personen in praktischer Tätigkeit fallen Alle, die im Auftrag ihrer jeweiligen übergeordneten, juristischen Person aktiv werden. Um Ihre Tätigkeit rechtssicher und unter Beachtung des Versicherungsschutzes ausführen zu können, möchten wir Ihnen Unterstützung bieten.